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Führerschein erschlichen? (Gelesen: 7.358 mal)
dyter07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.12.2006 um 23:12:20
 
Servus und frohe Weihnachten,

ich liege seit mehr als einem Jahr im Scheidungskrieg mit meiner Ehefrau. Die Ehe dauerte nur ein paar Wochen aber ich bekomme mich einfach nicht geschieden...

Ich habe jetzt erfahren das meine Nochfrau unter falschen Angaben ihren rumänischen Führerschein auf einen deutschen umgeschrieben hat.

Ich möchte hier nicht als Querulant erscheinen, aber sie zieht bisher alle (!) Register. Ist es eine Straftat wenn sie falsche Angaben bei der Umschreibung der Fahrerlaubnis macht?

Gruß und schöne Festtage noch...
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Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #1 - 25.12.2006 um 00:07:48
 
dyter07 schrieb am 24.12.2006 um 23:12:20:
Servus und frohe Weihnachten, (...)

Ich möchte hier nicht als Querulant erscheinen, aber sie zieht bisher alle (!) Register. Ist es eine Straftat wenn sie falsche Angaben bei der Umschreibung der Fahrerlaubnis macht?

Gruß und schöne Festtage noch...


mit weihnachtlicher nächstenliebe hat ein anschwärzen bei den behörden jedenfalls nicht viel zu tun!
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USS Swinetrek
 
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dyter07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.12.2006 um 00:21:10
 
Das ist richtig, ihr Verhalten aber leider auch nicht. Möchte nicht schreiben was heute für ein Brief hier ankam, aber meine Nächstenliebe ist in der Sache BEENDET!
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.12.2006 um 16:49:09
 
Nächstenliebe hin oder her:

Ein Dokument auf Grund falscher Angaben zu erlangen nennt man nach dem Strafgesetzbuch StGB mittelbare Falschbeurkundung und ist strafbar.

"§ 271 Mittelbare Falschbeurkundung

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar."

Neben der Strafbarkeit wäre von der verwaltungrechtlichen Seite noch zu prüfen, ob der umgeschriebene Führerschein wegen Falschangaben zrückzunehmen ist.

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dyter07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.12.2006 um 16:59:53
 
Danke für die Antwort.

Wegen Nächstenliebe: Ich bin dermassen verarscht worden das es dafür keine Beschreibung mehr gibt...  weinend

Ich werde sofort nach den Feiertagen die Führerscheinstelle in meinem alten Landkreis anrufen und nachforschen. Die Dame ist ja weiterhin - illegal - in Deutschland.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 26.12.2006 um 09:09:58
 
Zitat:
mit weihnachtlicher nächstenliebe hat ein anschwärzen bei den behörden jedenfalls nicht viel zu tun!


Dass ein "Organ der Rechtspflege" diese Einstellung mitbringt halte ich für bedenklich und wenig geeignet mein berufliches Misstrauen in die Anwaltschaft zu beseitigen  Ärgerlich
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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dyter07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.12.2006 um 10:48:14
 
Zumal er den Hintergrund nicht kennt...

Letztes Jahr zu Weihnachten bekam ich eine Klage von ihr an den Hals, sie ist untergetaucht und arbeitet irgendwo in Deutschland als Prostituierte, ich wurde im Laufe des Jahres von Zuhältern erpresst um die Ehe zum Schein aufrecht zu halten damit ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht eingezogen wird und am 23.12. liegt eine Vorladung der Polizei im Briefkasten bei mir. Sie hat auf meinen Namen bei Kaufhäusern bestellt und natürlich nciht bezahlt. Anzeige gegen mich (!) wegen Versandhausbetrug. Also Danke auch, ich werde morgen sofort das Strassenverkehrsamt anrufen und die bei allen Behörden anschwärzen wo es nur geht...
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Antwort #7 - 26.12.2006 um 11:25:38
 
Zitat:
ich wurde im Laufe des Jahres von Zuhältern erpresst um die Ehe zum Schein aufrecht zu halten

..und Du machst dir gedanken um ihren Fuehrerschein??
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Antwort #8 - 26.12.2006 um 12:56:47
 
@dyter07
Da kann ich Dich verstehen.

Empfehle aber Vorsicht, wenn Zuhälter erpressen.
Mein erster Weg wäre eher zur Polizei um bei denen einiges klarzustellen, schon aus eigenen Schutzinteresse.
Was immer Du machst es sollte sehr gut überlegt sein, nicht aus dem Affekt den Gefühlen des Momentes hinaus.
Beratung mit Rechtsanwalt kann sicherlich auch nicht schaden.

Anyway hoffe Du konntest Weihnachten etwas geniessen.
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Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #9 - 26.12.2006 um 14:20:56
 
ronny schrieb am 26.12.2006 um 09:09:58:
Dass ein "Organ der Rechtspflege" diese Einstellung mitbringt halte ich für bedenklich und wenig geeignet mein berufliches Misstrauen in die Anwaltschaft zu beseitigen  Ärgerlich


für diesen straftatbestand gibt es keine anzeigepflicht. bleib also lieber bei den sachen, von denen du was verstehst. etwas die begrenzung des zuzugs von ausländern. das ist schließlich eine deiner aufgaben. also gib dir hier nicht den anschein des helfers und heul bitte nicht weiter mit den wölfen..  Zunge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 26.12.2006 um 14:23:54
 
Hi,

hier noch ein paar witere Vorschriften, gegen die deine Frau verstoßen haben könnte:

§ 276 StGB Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
(1) Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348 bezeichneten Art enthält,

1.einzuführen oder auszuführen unternimmt oder
2.in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.


§ 276a StGB Aufenthaltsrechtliche Papiere, Fahrzeugpapiere
Die §§ 275 und 276 gelten auch für aufenthaltsrechtliche Papiere, namentlich Aufenthaltstitel und Duldungen, sowie für Fahrzeugpapiere, namentlich Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe.

Darüber hinaus dürfte auch aufenthaltsrechtlich einiges im argen liegen, wenn zum Schein die Ehe aufrechterhalten bleiben soll. Siehe hierzu:

§ 95 AufenthG
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1
a) in das Bundesgebiet einreist oder
b) sich darin aufhält oder
2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel zu beschaffen oder einen so beschafften Aufenthaltstitel wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

Also wenn du einen Rund-Um-Schlag vornehmen willst, dann zur Polizei, Führerscheinstelle und ABH. In der Regel dürfte es ausreichen, wenn du einen ausführlichen Brief, in dem der gesamte Sachverhalt umfassend dargstellt wird, an alle Behörden gleichzeitig schickst. Es sollte nicht anonym erfolgen, da Behörden soetwas nicht mögen.

Einbeck stellt natürlich ein Problem dar. Aber ein Endemit Schrecken ist immer besser als ein Schrecken ohne Ende. Du weisst nicht, was noch kommt. Und wenn deine ehemalige Herzensdame auch noch auf deinen Namen Warenhausbetrug begangen hat, wird sie ja wahrscheinlich auch deine Unterschrift gefälscht haben.

Proll
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Mick
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Antwort #11 - 26.12.2006 um 16:04:15
 
Miss Piggy schrieb am 26.12.2006 um 14:20:56:
für diesen straftatbestand gibt es keine anzeigepflicht. bleib also lieber bei den sachen, von denen du was verstehst. etwas die begrenzung des zuzugs von ausländern. das ist schließlich eine deiner aufgaben. also gib dir hier nicht den anschein des helfers und heul bitte nicht weiter mit den wölfen..  Zunge


Hoi,
ein derartiger Umgang mit Usern, die sich um dieses Forum
mehr als verdient machen, wird nicht akzeptiert.

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(Gelb/Rot)
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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dyter07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 28.12.2006 um 20:26:18
 
Ich habe heute mit der Führerscheinstelle telefoniert.

Laut Aussage der Dame, die sich noch an den Fall erinnern konnte, war meine Ehefrau mit mir auf dem Amt und hat erklärt das sie noch im Kreis wohnt und wir glücklich verheiratet sind.

Natürlich war ich nicht mit ihr auf dem Amt, sie hatte nen Kerl im Schlepptau der sich als mich ausgegeben hat. Führerschein hat sie anstandslos erhalten.

Ich bin mal wieder richtig sauer... Viel machen, so die Mitarbeiterin der Führerscheinstelle, kann man da aber nicht. Ich hab es denen heute schriftlich mitgeteilt was Sache ist, aber ob die was unternehmen ist ja eher fraglich...
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Ralf
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Antwort #13 - 29.12.2006 um 02:29:15
 
dyter07 schrieb am 28.12.2006 um 20:26:18:
aber ob die was unternehmen ist ja eher fraglich...


Eben. Eine Umschreibung des Führerscheins ist ja wohl kaum davon abhängig, in
wessen Begleitung man bei der Behörde vorstellig wird. Wenn das alles zum Thema
"falsche Angaben" ist, war's das wohl.

Auch wenn bei einer Scheidung viel schmutzige Wäsche gewaschen wird: mal ein
bisschen auf dem Teppich bleiben schadet auch nicht!
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Zeppelin
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Antwort #14 - 29.12.2006 um 11:33:16
 
Miss Piggy schrieb am 26.12.2006 um 14:20:56:
... bleib also lieber bei den sachen, von denen du was verstehst. etwas die begrenzung des zuzugs von ausländern. das ist schließlich eine deiner aufgaben. also gib dir hier nicht den anschein des helfers und heul bitte nicht weiter mit den wölfen..  Zunge

Kommentar:
Ich halte derartige Verleumdnungskampangnen für äußerst unpassend! Daumen runter
ronny ist mit Sicherheit der Letzte, dem man vorwerfen könnte, es als seine Aufgabe zu betrachten, den Zuzug von Ausländern zu begrenzen - wobei ich mich ausschließlich auf seine Beiträge hier beziehe.

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Schließe mich den Empfehlungen von Einbeck an. Hoffentlich kannst Du die Dame mit Hilfe der Polizei aus dem Verkehr ziehen und Dich selbst in Sicherheit bringen.

Gruß,
Zeppelin
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