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Führerschein erschlichen? (Gelesen: 7.402 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Führerschein erschlichen?
Antwort #15 - 29.12.2006 um 11:43:08
 
Was hat der Führerschein mit dem Bestand oder Nichtbestand der Ehe zu tun ?
Das sind doch zwei Paar Stiefel, die nicht im Zusammenhang stehen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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dyter07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 29.12.2006 um 11:47:14
 
Es geht darum das wenn sie wahrheitsgemäße Angaben gemacht hätte die Behörde den FS nicht ausgestellt hätte.

Ich lebe selbst als Deutscher im Ausland. Würde ich mich so verhalten wie sie sich als Ausländerin in Deutschland verhält würden die mich einfach aus dem Land werfen hier...

Okay, sind alles verschiedene paar Schuhe, ich habe der Führerscheinstelle bescheid gegeben. Liegt jetzt in deren Hand...
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 29.12.2006 um 11:48:06
 
Zitat:
Was hat der Führerschein mit dem Bestand oder Nichtbestand der Ehe zu tun ?


Hmm,

könnte sein dass die Führerscheinstelle ned mehr örtlich zuständig war, wenn sie ihren gew. Aufenthalt nicht mehr im Inland oder zumindest  Landkreis hatte...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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