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Anerkennung von Schulabschlüssen (Gelesen: 4.725 mal)
nadeschda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung von Schulabschlüssen
17.12.2006 um 14:16:03
 
Mein Mann kommt aus Nigeria und hat dort sein Abitur gemacht (nach dem englsichen Bildungssystem).
Wer ist den für zuständig, den Bildungsabschluß hier in Deutschland anerkennen zu lassen? Welche Vorausstetzungen muss mein Mann erfüllen?
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #1 - 17.12.2006 um 15:20:28
 
nadeschda schrieb am 17.12.2006 um 14:16:03:
Mein Mann kommt aus Nigeria und hat dort sein Abitur gemacht (nach dem englsichen Bildungssystem).
Wer ist den für zuständig, den Bildungsabschluß hier in Deutschland anerkennen zu lassen? Welche Vorausstetzungen muss mein Mann erfüllen?

Kommt auf den Verwaltungsaufbau des jeweiligen Bundeslandes an. In Berlin wäre es die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport.
Falls es ein Land mit Regierungspräsidien (RP) ist, wahrscheinlich das RP. Die meisten Bundesländer habe inzwischen ganz gute Internetportale, wo man ganz leicht herausfindet, wer zuständig ist.
Das Zeugnis muss (hier in Berlin) als Kopie der Originals und als Übersetzung eines beeidigten Dolmetschers eingereicht werden.

Gruß,
Zeppelin
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.12.2006 um 18:59:11
 
Hallo,

ganz allgemein erhält man Infos zu ausl. Bildungsabschlüssen auch bei :


www.anabin.de

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.12.2006 um 19:31:28
 
Zitat:
Mein Mann kommt aus Nigeria und hat dort sein Abitur gemacht (nach dem englischen Bildungssystem). Wer ist denn dafür zuständig, den Bildungsabschluss hier in Deutschland anerkennen zu lassen? Welche Vorausstetzungen muss mein Mann erfüllen?


Das Abitur ist ein deutscher Bildungsabschluss und kann nicht in Nigeria nach dem englischen Bildungssystem gemacht worden sein. Vermutlich hat dein Mann GCE-Prüfungen (advanced level) in einigen Fächern vor einem britischen Examination Board abgelegt oder aber das Senior School Certificate erworben.

Dieser nationale Bildungsabschluss wird in Deutschland nicht anerkannt, sondern lediglich bewertet. Er berechtigt nicht zum unmittelbaren Hochschulzugang in
Deutschland. Hierfür muss vielmehr eine Feststellungsprüfung abgelegt werden, der meist der Besuch eines einjährigen Studienkollegs vorausgeht.

Den folgenden Weg zeige ich nur unter Vorbehalt auf. Er hat schon funktioniert. Ich vermute allerdings, dass es sich um Einzelfallentscheidungen und nicht um einen ausgetretenen Trampelpfad handelt (falls illegal, bitte sofort löschen!):

Bewerbung um die Zulassung zu einer Universität in UK mit dem nigerianischen Schulabschlusszeugnis, entweder über www.ucas.com oder aber direkt bei der Hochschule, falls dein Mann bereits über 21 Jahre und somit 'mature applicant' ist. Mit dem evtl. erhaltenen Zulassungsbescheid der britischen Uni Einschreibung bei der deutschen (möglichst Partner-) Universität.
Bis zum Uni-Abschluss ist es dann aber noch ein längerer Weg. Zwinkernd
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Zeppelin
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Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #4 - 17.12.2006 um 20:08:35
 
Mono schrieb am 17.12.2006 um 19:31:28:
Das Abitur ist ein deutscher Bildungsabschluss und kann nicht in Nigeria nach dem englischen Bildungssystem gemacht worden sein.

Aber hallo? Ging es hier 'zufällig' um die Frage danach, welche Behörde dafür zuständig sei, den Grad der Anerkennung des vorhandenen Bildungsabschlusses in Dtl. festzustellen?
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.12.2006 um 22:29:56
 
Eben. Darauf war ja auch schon kompetent geantwortet worden. Die Frage zielte jedoch auf die Anerkennung eines nigerianischen Abiturs.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass ein nationaler Sekundarschulabschluss in Deutschland nicht anerkannt, sondern allenfalls bewertet und eingestuft wird. Anerkannt werden (oder nicht) nur bestimmte Berufsabschlüsse (z. B. Arzt). Dabei gibt es keine 'Grade der Anerkennung'. Einer deutschen Behörde steht es nicht an, über die Anerkennung ausländischer Sekundarschulabschlüsse zu entscheiden, wenn diese ordnungsgemäß erworben worden sind. Sie entscheidet allerdings, ob und gegebenenfalls welchem deutschen Abschluss ein im Ausland erworbener nationaler Schulabschluss gleichwertig ist.

Ein Abitur kann im Ausland nur an wenigen deutschen Auslandsschulen abgelegt werden. Es wird von einem aus Deutschland entsandten Prüfungsvorsitzenden abgenommen und muss, anders als ein nationaler Sekundarschulabschluss, in Deutschland nicht gesondert bewertet werden.

Umgangssprachlich wird mit diesen Begriffen zwar oft sehr locker umgegangen, aber wenn man bei einer Behörde etwas beantragen möchte, ist eine korrekte Bezeichnung dessen, was man möchte, vielleicht nicht unangebracht.
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nadeschda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.12.2006 um 22:57:48
 
Das klingt komplizierte, als ich gedacht habe. danke für die tipps. halte euch auf dem Laufenden...
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Zeppelin
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Antwort #7 - 29.12.2006 um 11:14:04
 
nadeschda schrieb am 17.12.2006 um 22:57:48:
Das klingt komplizierte, als ich gedacht habe. danke für die tipps. halte euch auf dem Laufenden...

Zwar hat Mono mit den Erläuterungen recht, aber das Verfahren ist deshalb nicht kompliziert.
Ob man es nun Bewertung, Einstufung oder weiß der Geier wie nennt: Unterm Strich geht es ja hier wohl um die Feststellung des Vorliegens einer Hochschulzugangsberechtigung - ggf. mit Einschränkungen für / auf bestimmte Fächer.

Gruß,
Z.
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