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Kontingentflüchtling post faktum (Gelesen: 1.728 mal)
kpxyz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kontingentflüchtling post faktum
12.12.2006 um 21:07:25
 
Hallo,
in einem der Postings stand folgendes:
"Einbürgerung der jüdischen Emigranten ohne Verlust der Staatsangehörigkeit möglich", "sofern man den Status als anerkannter Flüchtling besitzt".  Ich versuche das zu interpretieren:
- bin judischer Abstammung (ein Elternteil Jude)
- bin Emigrant (seit 14 Jahren in D)
-  also melde ich mich nun als Flüchtling, werde als solcher annerkannt (???)
- bei Einbürgerung falle under die oben gennante Regelung

In meiner naiven Vorstellung ist egal ob ich jetzt oder vor 14 Jahren Antrag auf annerkannten Flüchtling stelle... Ein Elternteil als Jude war und ist da und qualifiziert mich ja für diesen Antrag oder?

Oder bin ich da auf Holzweg und kann nicht annerkannter Flüchtling werden wenn ich eine NE bereits habe? Muss ich dann die NE abgeben und in irgendein Auffanglager gehen... oder wie läuft das dann? Gar nicht?
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andrej
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5, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 12.12.2006 um 23:19:31
 
Kurz:
Für die Konti-Geschichte mus man im Land ansässig sein, wo man "verfolgt" wird. Also in Russland.
Ansässig heisst dort zumindest eine Propiska" zu haben.
Danach stellst Du den Antrag bei der dt. Botschaft in Russland und wartest jahrelang auf die Entscheidung.

Stell Deine Frage lieber auf www.vorota.de bzw. lies vorher die Infos dort.
Ich kenne einen, der es geschafft hat. War aber eine ziemlich bescheuerte Geschichte. Und er war nicht minderjährig, als er nach D kam. Die Person findest Du über it-ru.de, User Zon.
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kpxyz
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Beiträge: 15
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.12.2006 um 16:33:09
 
danke Andrej.
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