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1-Jährige Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 2.085 mal)
Malek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis
11.12.2006 um 13:28:45
 
Hallo,
ich hoffe dass mir jemand vielleicht mit meinem Problem helfen kann.

Ich bin momentan Schüler (Fachabitur) und arbeite nebenbei Ehrenamtlich in einem Jugendclub, ich besitze momentan eine 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis, im Juni 2007 muss ich diese Verlängern. Ich habe inzwischen meine langjährige Freundin geheiratet, sie besitzt eine Duldung die monatlich verlängert wird, allerdings möchte die Ausländerbehörde sie schnellstmöglich abschieben.

Frage 1)
Erhalte ich nach meiner 1-Jährigen Aufenthaltserlaubnis eine 3-Jährige    Aufenthaltserlaubnis (steht mir diese zu ?) ??

Frage 2)
Was erhält meine Frau für einen Aufenthaltsstatus bzw hat sie ein Recht auf einen Aufenthalt hier in Deutschland ??
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.12.2006 um 13:45:19
 
Zitat:
Ich bin momentan Schüler (Fachabitur) und arbeite nebenbei Ehrenamtlich in einem Jugendclub, ich besitze momentan eine 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis, im Juni 2007 muss ich diese Verlängern.


Hi,

hab mal das nicht relevante gestrichen. Zwinkernd

Nach welcher Rechtsgrundlage ist Deine AE erteilt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Malek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.12.2006 um 14:03:22
 
Hi,

Ich bin nicht sicher ob du das meinst, aber ich habe bei der Härtefallkommission einen Antrag gestellt, dieser wurde angenommen und vom Senat akzepiert, daraufhin habe ich eine 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis erhaten.


Grüße

Malek
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.12.2006 um 14:58:05
 
Hallo,

ich vermute mal Du hast eine AE nach § 23 a AufenthG erhalten ?

Schau mal in die AE , da steht sicher der zutreffende §§ drin, denn den braucht man schon um weitere Antworten geben zu können Zwinkernd

Wie wird Dein Lebensunterhalt sichergestellt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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