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Kann Familienführung uns reten? (Gelesen: 13.941 mal)
Zuzana0310
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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03.12.2006 um 22:20:48
 
Hallo,

Ich habe  wieder eine Frage - mein Mann hat Heute mit eine neue Idee gekommen, jemand hat ihm so was im JVA empfählen. Ich möchte mich aber erst mit euch beraten lassen - danke in vorraus -- und entschuldigen Sie mich bitte wegen mein Gramatik - ich brauche dringend ein Rat - habe kein Zeit richtig nachdenken - ich muss schnell wie möglich etwas tun.

Smiley Mein Mann sitz seit 1 und halb Jahre in JVA und am September hat sein Asylant Status wiederrufen bekommen. Wegen das darf er kein Lockerung bekommen, welche war schon vorbereitet. Wegen keine Antwort von Ausländerbehörde wir dürfen für ihm kein Urlaub bekommen und auch unsere Gnadenbesuch hat nicht geklapt. Erst muss ist geklärt sein Status. Aber ok - dass dauert noch - sagen alle.

Jetzt mein Frage: Wenn wir beantragen diese Zusammenführung, oder Familienführung - was erwartet  uns? Was bedautet das eigentlich? Er ist ein Kurde aus Türkei, ihm drot Abschiebung. Ich komme aus  Slowakei und wir haben gemeinsame Kind mit Deutsche Staatsangehörigkeit. Wir lieben uns - wir wollen unbedinkt bleiben und arbeiten hier im Deutschland. Er sitzt wegen Einbruch, welcher hat gestanden, aber nicht gemacht - nette Empfählung von seine Anwalt. Jetzt ist zu spät etwas reten - er hat auch  mehrere Bewährungen gehabt - welche jetz gerade absitzt - die Lange zusammen überschnitet nicht 3 Jahre.

Nur zum bessere Bild: er  ist kein schlechte Mensch,  er ist nur sehr naiv und freundlich, er hat oft seinem Freunde geholfen, ohne nachdenken, was danach passiert - davon kommt diese mehrere Straftaten - widerrufene Bewährungen. Ich möchte für ihm kämpfen, habe aber kein Geld für gute Anwalt, welche werde meine Worte weiter geben. Wegen das ist alles so kompliziert und wir schafen mit unsere Verteidigung nie ins richtige Stelle.

Was denken Sie, was soll ich am Ausländerbehörde sagen? Ich will dort gehen noch diese Woche ... Bitte um schnelle Hilfe. Danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.12.2006 um 23:05:46
 
Zitat:
er hat auch  mehrere Bewährungen gehabt - welche jetz gerade absitzt
[...]
er  ist kein schlechte Mensch,  er ist nur sehr naiv und freundlich, er hat oft seinem Freunde geholfen, ohne nachdenken, was danach passiert

komisch, war bis jetzt bei jedem so ...

Familienzusammenführung beantragt man für die Einreise aus dem Ausland. Er ist ja schon hier. Also macht man Familie (insb DEUTSCHES KIND!) als Grund gegen eine Abschiebung/Ausweisung geltend.

Aber offensichtlich sitzt er ja wohl im Knast und es geht momentan gar nicht um Abschiebung/Ausweisung?
Falls es dir daum geht, ihn "rauszuholen" -> DAS wird nicht klappen.
Ansonsten müsst ihr halt abwarten was passiert und dann je nach Sachlage Anträge stellen, Widersprüche einlegen, klagen, etc.

Deutsche Kind und EU-Ehefrau sind schon mal recht starke Gründe, die für sein Hierbleiben sprechen. Also würd ich erstmal gelassen abwarten, bis sich die ABH evtl meldet - oder nicht.

Nachtrag
Zitat:
Welche Straftaten hat mein Mann begangen? Nur Beteiligung bei schwere Diebstal - Einbruch ins Gaststäte - Spielgeldautomaten.
Dann vor 8 Jahren wegen Unerlaubte Waffenbesitzt - Bewahrun 5 Jahre, ohne - 1 Jahr und 9 Monate

Na, das klingt aber zumindest nicht nach einen nur "ups", sondern ist eher schon etwas gröberes Kaliber.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.12.2006 um 23:15:47
 
1. Soll Dein Mann direkt aus der Haft abgeschoben werden?
2. Gibt es hierüber schon einen Bescheid?
3. Wenn es einen Bescheid gibt, wurde gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt?

Falls Dein Mann direkt aus der Haft abgeschoben würde, müsstet Ihr ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Vermutlich würde er eine Einreisesperre bekommen. Ihr müsstet dann einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen. Der Grund: EU-Ehefrau und deutsches Kind wiegt dabei schwer.

Auch die angefallenen Abschiebekosten müsstet Ihr dann erst bezahlen, bevor er wieder einreisen darf. Manchmal akzeptieren die ABHs auch Ratenzahlung.

Viele Grüße
Janna
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Antwort #3 - 03.12.2006 um 23:39:21
 
@ Janna -- danke

Wir wissen noch nicht was passiert mit ihm. 2/3 Strafe endet am 7/07, kann sein, er kommt dann raus. Von AB wir haben noch kein Antwort bekommen, und wegen Asyl leuft jetzt alles, kein Entscheidung noch festgestelt.


Zitat:
Na, das klingt aber zumindest nicht nach einen nur "ups", sondern ist eher schon etwas gröberes Kaliber.


Bitte - Es ist leider so, dass er so dumm war - sein Vertrauen war so oft falsch, aber seit er mit mir war, er hat nichts schlechte gemacht - vorher war ihm egal, Hauptsache er hat jemandem geholfen - nie etwas davon gehabt - ab und zu passiert doch solche dumme Geschichten...  weinend Eine hat uns passiert.  Dann - bitte, lassen Sie diese Provokation - ich habe nur Wahrheit gesagt, er hat immer Geständen, weil Anwalt hat ihm so was empfholen. Er hat nie etwas mit Absicht getan, .... Ich kenne ihm doch  -  er verdient nich so hardt bestraf sein.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.12.2006 um 08:16:19
 
Zuzana0310 schrieb am 03.12.2006 um 23:39:21:
Bitte - Es ist leider so, dass er so dumm war - sein Vertrauen war so oft falsch, aber seit er mit mir war, er hat nichts schlechte gemacht - vorher war ihm egal, Hauptsache er hat jemandem geholfen - nie etwas davon gehabt - ab und zu passiert doch solche dumme Geschichten...   Er hat nie etwas mit Absicht getan, .... Ich kenne ihm doch  -  er verdient nich so hardt bestraf sein.


Hi,
diese Story hört man sehr oft und man könnte den Eindruck bekommen, dass in
D immer der falsche Täter verurteilt wird.
Ich persönlich glaube schon lange nicht mehr an soetwas. Die Höhe der Strafe spricht hier Bände !

Wartet erstmal ab, oob und was die ABH unternehemn wird. Haftentlassung wird es nicht geben. Dafür besteht doch auch wirklich kein Grund !  Zwinkernd


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Antwort #5 - 04.12.2006 um 08:24:52
 
Zuzana0310 schrieb am 03.12.2006 um 23:39:21:
Er hat nie etwas mit Absicht getan, .... Ich kenne ihm doch  -  er verdient nich so hardt bestraf sein.

mir kommen gleich die tränen
klar, es waren immer nur die anderen - er hat nicht schuld
also bitte - hör auf zu träumen und wach auf
sorry, aber er sitzt ja nicht ohne grund im knast


wie ist das denn nun?
hat er von der ABH schon einen bescheid bekommen ?
oder ist asylantrag abgelehnt und schon bestandskräftig ?
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Zuzana0310
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.12.2006 um 10:23:54
 
Wir haben von ABH noch kein Antwort bekommen, alle nur sagen, soll ich abwarten. Aber wie lange noch?
Jeder was unsere Gesichte kent, wolte uns helfen und sagt, dass nichts schlimme uns passieren kann. Ich kenne mein Mann und ich werde alles für ihm tun - nicht wegen ich bin blind von Liebe, aber wegen unsere Sohn. Uns hat grosse Unrecht passiert. Natürlich ist auch mein Mann schuldigt, aber stimmt nicht alles was in seine Akte steht.

Hat jemand noch eine gute Idee was ich nocht tun kann?

Danke für jede Reaktion.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.12.2006 um 10:59:23
 
Hallo,

ich fürchte, da bleibt Euch wirklich nichts anderes übrig, als zu warten.

- Was sagt Euer Rechtsanwalt?

- Wann hattet Ihr das letzte Mal Kontakt mit der ABH?
Wenn das schon länger her ist, könntet Ihr mal telefonisch nachfragen (zu oft nachzufragen ist aber eher störend - ich kenne das von mir von der Arbeit wenn ich dauernd durch Anrufe aus meiner Arbeit, die ich grade erledige, rausgerissen werde).

Wichtig ist, wenn Du bei der ABH nachfragst, dass Du am besten eine Freundin dabei hast, die beim Tel. zuhört und dass Du Dir hinterher Notizen über das Gespräch und seinen Inhalt machst.
Vor allem natürlich, dass Du während des Gesprächs möglichst ruhig und sachlich bleibst. Deine große Besorgnis kannst Du jedoch ruhig äußern. (Du musst bedenken, dass die Sachbearbeiter sich tagtäglich viel anhören müssen - leider auch viele Lügen - und es ist für sie oft sehr schwer zu unterscheiden, wer lügt und wer die Wahrheit sagt).

Bitte bedenke auch, dass MÜNDLICHE Aussagen von Sachbearbeitern niemals rechtskräftig sind - Du hast zwar eine Information, doch eine mündliche Information wiegt bei einem Verfahren nicht grade sehr schwer. Wichtig und ausführbar ist immer nur ein schriftlicher Bescheid.

Wenn Ihr etwas Schriftliches bekommt, lest es genau durch. Oft sind Fristen zu beachten, innerhalb denen man Widerspruch einlegen muss, oder auch Unterlagen und Beweise einreichen muss. Es ist ganz wichtig, dass Ihr diese Fristen beachtet. Wenn nicht innerhalb einer solchen Frist Widerspruch eingelegt wird, ist der Bescheid rechtskräftig.

Viele Grüße
Janna
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Antwort #8 - 04.12.2006 um 11:39:48
 
Mit Bearbeiter von ABH ich bin im Kontakt. Er ist manchmal freundlich, aber einmal war er auch  sehr aufgereget von so viel Arbeit - ganz genau - wie du Janna sagst. Ich habe extra für ihm besorgt eine Bescheinigung - wo überalle hat mein Mann ganze 10 Jahre hier gearbeitet, er sagte,  er werde für uns versuchen alles beste tun, aber gerade jetzt geht nicht, weil  er muss abwarten was kommt von diese Sache mit Asyl - da haben wir eine Widerspruch gelegt und unsere Anwält sagt, dass wir abwarten mussen.

Ok - aber ich kann leider nicht mehr niemandem vertrauen. Wir haben schön 3 Anwälte. Erste  hat gesagt, dass er kommt nach 4 Monate raus, dann, wenn sie ist einfach zum seine Bewährungswiderufung nicht gekommen - 2 mal hat uns in Stich gelassen ohne uns Bescheid geben, dass so ein Gericht stadt findet und kein Wort, dass sie werde nicht dabei sein. Gerade dort hat meinem mann Richter so viel gegeben - weil kein sein Vertretung gekommen.  Ärgerlich Dann habe ich zweite Anwält gefunden - der hat Beschwerde gelegt - leider kein gute Ergebniss - nur schriftlich paar Worte - Gericht hat das nicht aktzeptiert, dann habe ich mit ihm Gnadenversuch gemacht, aber wegen Asyl-Sachen war es abgelehnt.
Dann habe ich dritte Anwält gefunden für Asyl - Verfahren - weil für so was muss ein Fachmann sein. Jede Anwalt sagt, dass wir riese Chanze haben, weil mein Mann hat doch nichts schlimme gemacht - kein Gewalt, kein BGM...  Nur am Ende ich bin immer noch allein.   weinend Mir geht sehr schlecht, ich lebe hier ohne Familie, ohne Freunde - ich weiss nicht mehr wem soll ich vertrauen. Wegen dass ich suche durch euch eine Hilfe. Danke.  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 04.12.2006 um 14:55:29
 
Zuzana0310 schrieb am 04.12.2006 um 11:39:48:
Dann habe ich dritte Anwält gefunden für Asyl - Verfahren - weil für so was muss ein Fachmann sein. Jede Anwalt sagt, dass wir riese Chanze haben, weil mein Mann hat doch nichts schlimme gemacht - kein Gewalt, kein BGM...  Nur am Ende ich bin immer noch allein.  


Was hat das im Asylverfahren für eine Relevanz ?
Kann es sein, dass Du einiges durcheinander bekommst oder den RA nicht richtig
verstehst ?


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Antwort #10 - 04.12.2006 um 15:11:07
 
Ich habe nur gesagt, was Anwälte uns sagen. Der zweite Anwalt hat keine Erfährung mit Asylvervahren, wegen dass ich habe dritte gesucht.
Kann sein, dass ich alles nicht verstehe, aber ich verstehe einige, und zwar, dass alle versprechen Blaues von Himel und machen so wie so garn nichts, weil ich kann nicht viel Geld zahlen....  Traurig
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Antwort #11 - 04.12.2006 um 15:28:54
 
Hi,

ich glaube Dir schon, dass Du alles versuchst und dabei verzweifelst. Dennoch
sollte ein RA wissen, dass manche Sachen so nicht gehen !

Das Strafverfahren und die Inhaftierung hat nichts mit dem Asylverfahren zu tun.
Auch eine vorzeitige Entlassung kann wohl nicht erwirkt werden. Beweise dafür, dass verschiedenes in den Akten nicht der Wahrheit entsprechen sind scheinbar bis heute nicht erbracht. Man kann demnach zu keinem anderen Schluß kommen, als dass der jetzige Zustand rechtmäßig ist.


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Zuzana0310
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Antwort #12 - 04.12.2006 um 15:40:10
 
@ Don Camilo

Da hast du echt Recht, niemand glaubt uns mehr und niemandem interesiert was ist Wahrheit und was Lüge, weil wenn Zeit dafür wahr, niemand hat versucht Sachen klären - diese 2 Gerichte - wo hat einfach ex-Anwältin nicht gekommen - paar Sachen wir haben schön geklärt - leider die zählt nicht mehr - wenn jemand will entscheiden von meinem Mann - liest gerade nur diese Lügen und nicht letzte Briefe wo steht wie tatsächlich hat etwas passiert. Das weiss ich, weil mein Anwalt hat mir gesagt, dass jemand hat solche Akte von ihm beantragt zu schiken - welche sollten eigentlich gelöscht sein, weil nur eine Irrturm hat passiert. Jetzt steht mein Mann wieder in falsche Lischt vor dem Gericht - vor Gnade-komision. Solche falschen Sachen .... Ich bin kaput von solche Unrecht....

Ich weiss jetzt, dass Asylverfahen interesiert, ab er hat gearbeitet, ab wir beziehon Sozialhilfe, wie wir haben gelebt. Er ist eigentlich geschütz vor Abschiebung, nur eine kommt in Frage - wenn jemand ihm gefährlich für Deutschland finden werde. Er ist harmlose Mann - aber mann weiss nie - was kann noch passieren. Ich möchte verhindern diese Abschiebung. Ich möchte alles für ihm tun.

Danke
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Antwort #13 - 04.12.2006 um 15:52:14
 
Hi,

warte erstmal ab, was die ABH entscheiden wird. Danach lohnt es sich auch, sich über eine Ausreise/Abschiebung Gedanken zu machen.  Zwinkernd


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Antwort #14 - 04.12.2006 um 15:56:14
 
Smiley danke

Ich denke, dass echt nur warten bleibt, ich wollte nur dringen wissen, was mit diese Familienführung kann ich erreichen, weil Gestern hat mir  mein Mann angerufen und erzählt, dass jemand hat ihm so was geraten. Morgen ich gehe ihm besuchen, dann ich muss ihm richtig erklären was wir durfen und was wir dürfen nicht machen. Er ist da wie verloren... Er will auch schnell wie möglich mit uns sein.  weinend
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Antwort #15 - 04.12.2006 um 20:45:13
 
Ja du hast es erkannt. Das Wichtigste und vielleicht auch das Schwierigste ist es, in Ruhe abzuwarten und nicht zu viele Baustellen aufzumachen. Ich persönlich denke, dass es nicht zu einer Aberkennung der Freizügigkeit kommt. Die Hürden hierfür sind doch recht hoch.
Es ist übrigens auch sinnvoll den Antrag auf § 57 (2) StGB (2/3) etwa 6 Monate vor Termin und nicht zu spät zu stellen, da es erfahrungsgemäß eine Weile dauert bis alle Akten bei der StVK eingetrudelt sind. Manchmal muß auch noch ein Gutachten erfolgen, was dann auch so 2-3 Monate bis zur Fertigstellung in Anspruch nimmt.
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Antwort #16 - 04.12.2006 um 20:47:27
 
inge schrieb am 03.12.2006 um 23:05:46:
Familienzusammenführung beantragt man für die Einreise aus dem Ausland. Er ist ja schon hier. Also macht man Familie (insb DEUTSCHES KIND!) als Grund gegen eine Abschiebung/Ausweisung geltend.


Jein. Nach Asylwiderruf braucht man eben ggf. einen neuen Aufenthaltsstatus. Spricht man nicht auch dann von Familiennachzug im Rechtssinne, wenn bislang eine Duldung oder eine AR zu Studienzwecken bei Voraufenthalt in D bestand?

Gruß, ULF
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Antwort #17 - 04.12.2006 um 21:53:59
 
Zitat:
Jein. Nach Asylwiderruf braucht man eben ggf. einen neuen Aufenthaltsstatus. Spricht man nicht auch dann von Familiennachzug im Rechtssinne, wenn bislang eine Duldung oder eine AR zu Studienzwecken bei Voraufenthalt in D bestand?


??? Dann soll ich doch von ABH Unterlagen hollen und Antrag stellen? Vieleich hat von so was mein Mann gehört. Er hat auch erzählt, dass muss er jetzt kein Asyl beantragen, weil kann sein, dass er mit mir in Zukunft in Türkei Urlaub machen will.

Kann sein, dass er so was soll machen, wie eine Freiwilige Rückfahrt bestätigen und eine neue Aufenthaltstitel beantragen wegen Familienführung?
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Antwort #18 - 04.12.2006 um 22:10:33
 
Zuzana0310 schrieb am 04.12.2006 um 21:53:59:
Kann sein, dass er so was soll machen, wie eine Freiwilige Rückfahrt bestätigen und eine neue Aufenthaltstitel beantragen wegen Familienführung?


Er möge eine AE zur Ausübung der Personensorge für Euer deutsches Kind beantragen. Nein, ich glaube nicht, daß es für Euch besser wäre, wenn er vor Antragstellung freiwillig ausreist.

Gruß, ULF
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Antwort #19 - 04.12.2006 um 22:14:32
 
Zuzana0310 schrieb am 03.12.2006 um 22:20:48:
Er sitzt wegen Einbruch, welcher hat gestanden, aber nicht gemacht - nette Empfählung von seine Anwalt. Jetzt ist zu spät etwas reten - er hat auch  mehrere Bewährungen gehabt - welche jetz gerade absitzt - die Lange zusammen überschnitet nicht 3 Jahre.


Wie gesagt, das Zauberwort heißt Wiederaufnahme. Man sollte aber schon überzeugende Gründe haben, daß sich das Gericht mit einer rechtskräftigen Verurteilung befaßt. Und einen neuen Straverteidiger.

Gruß, ULF
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Antwort #20 - 05.12.2006 um 00:25:47
 
Zitat:
Wie gesagt, das Zauberwort heißt Wiederaufnahme. Man sollte aber schon überzeugende Gründe haben, daß sich das Gericht mit einer rechtskräftigen Verurteilung befaßt. Und einen neuen Straverteidiger.


Ich habe ab ganze Anfang versucht diese Wiederaufnahme beantragen. Ich habe mich gesichert von mein Mann, ab er wirklich so unschuldigt ist wie er sagte, sonst lohnt sich nicht so was anfangen - er sagte, er hat nichts getan - niemand kann ihm beweissen etwas. Er hat nur diese blüde Geständniss abgegeben, weil  er wollte sparen Zeit und Anwalt hat ihm das empfhählen.

Leider, wenn ich bin zum Anwalt mit diese Idee gekommen - jede hat Angst so was anfangen, niemand glaubt, dass so was klapt. Anwalt hat gesagt, dass so wie so ganze Sache kann lange dauert, besser wir sollten versuchen erst mit andere Rechtmiteln und zwar mit Gnade, oder mit Beschwerden. Ich war nicht begeistert, weil ich wollte unbedinkt Name meines Mannes sauber machen.... Und Geld hat mir auch gefählt - niemand werde so grosse Sachen ohne Vorkasse anfangen - und wir haben keine Vermögen. Jetzt ist alles zu  spät. Vieleich wenn ich viel Geld werde haben, mache es, aber ohne geht einfach nicht.

Jetzt ich muss abwarten was kommt von Asylverfahren. Wenn komt positive Entscheidung, dann kommt mein Mann mit Lockerungen raus - nicht für immer, aber für Wochenenden und Arbeit - für Anfang werde so wie so gut. Diese Lockerungplan ist schön langst vorbereitet, nur dazwichen ist diese Widerrufaufnahme von Asyl passiert. Sein 2/3 Straffe soll am 7/07 statt finden. Ich hoffe, bis diese Datum ich kann noch warten und hoffe, dass niemand ihm weg schikt.

Danke für euere Hilfe.
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Antwort #21 - 05.12.2006 um 08:51:35
 
Zitat:
Ich denke, dass echt nur warten bleibt, ich wollte nur dringen wissen, was mit diese Familienführung kann ich erreichen, weil Gestern hat mir  mein Mann angerufen und erzählt, dass jemand hat ihm so was geraten.

Dann sage deinem Mann bitte folgendes:

"Mein lieber Mann. Du hast immer wieder auf deine 'Freunde' gehört. Jetzt sitzt du deswegen im Knast und wirst vielleicht sogar abgeschoben. Bitte überleg genau, ob du wirklich auf solche 'guten Tipps' hören willst"

Nochmal: "Familienführung" hört sich wie "Familienzusammenführung" an. D.h. eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Zusammenlebens mit der Familie in D.

Zitat:
Dann soll ich doch von ABH Unterlagen hollen und Antrag stellen? Vieleich hat von so was mein Mann gehört. Er hat auch erzählt, dass muss er jetzt kein Asyl beantragen, weil kann sein, dass er mit mir in Zukunft in Türkei Urlaub machen will.

Also es läuft ein Asylantrag, aber in Zukunft würde dein Mann gerne Urlaub in der Türkei machen (also in dem Land, in dem er von Tod und Folter bedroht ist?)
"Nee, nee, schon klar, Atze ..."
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Antwort #22 - 06.12.2006 um 08:45:42
 
Zitat:
Dann sage deinem Mann bitte folgendes:

"Mein lieber Mann. Du hast immer wieder auf deine 'Freunde' gehört. Jetzt sitzt du deswegen im Knast und wirst vielleicht sogar abgeschoben. Bitte überleg genau, ob du wirklich auf solche 'guten Tipps' hören willst"


Er beruet alles wie hat alles dumm gelaufen. Natürlich er wird in Zukunft an solche Leute verziechten. Und wenn ich ihm frage, warum er hat erst an Freunde gedacht, er immer wieder sagte: Stimmt nicht doch - er hat an uns gedacht, er werde für uns auch sterben wenn ich wollte...

Und wegen diese mögliche Urlaub - dass war doch nur hypotetich - muss doch nicht sein. Wir haben so wie so noch  nie ein Urlaub bei Meer gemacht, wir habe immer nur zum meine Eltern gefahren, wenn wir Zeit gehabt haben - wegen dass ich glaube nicht, dass wir werden ergentwie ins Türkei wollen gehen - ich erst ... Dass war einfach nur so eine Idee - kein Absicht!
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Antwort #23 - 06.12.2006 um 09:34:07
 
Zitat:
Er hat auch erzählt, dass muss er jetzt kein Asyl beantragen, weil kann sein, dass er mit mir in Zukunft in Türkei Urlaub machen will.

Das klingt aber nunmal ganz stark danach, dass sein Asylantrag nur vorgeschoben ist/war. Niemand der in seiner Heimat verfolgt wird, würde üblicherweise eine Urlaubsreise dahin in Erwägung ziehen.
Sein Asyl wurde widerrufen und er hat Widerspruch eingelegt? Da scheint mir der Widerruf ja wohl eher gerechtfertigt zu sein.
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Antwort #24 - 06.12.2006 um 13:19:35
 
Ja - wir haben ein Widerspruch gelegt, jetzt wir mussen abwarten. Dass hat auch Heute gesagt ein mitarbeiter, dass ich nur warten muss, und dass ich garn nichts tun kann.

Danke euch allen.
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Antwort #25 - 07.12.2006 um 12:09:49
 
inge schrieb am 06.12.2006 um 09:34:07:
Das klingt aber nunmal ganz stark danach, dass sein Asylantrag nur vorgeschoben ist/war. Niemand der in seiner Heimat verfolgt wird, würde üblicherweise eine Urlaubsreise dahin in Erwägung ziehen.
Sein Asyl wurde widerrufen und er hat Widerspruch eingelegt? Da scheint mir der Widerruf ja wohl eher gerechtfertigt zu sein.


Wenn es jemand amtlich und rechtskräftig bekommt, daß eine Verfolgung nicht mehr staffinde, sollte er doch auch die Möglichkeit wahrnehmen können, ohne die nicht stattfindende Verfolgung in sein Heimastland zu reisen?

Er wird ja immerhin eine ganze Zeitlang der Heimat ferngeblieben sein.

Gruß, ULF
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inge
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Antwort #26 - 07.12.2006 um 12:39:03
 
Wenn jemand offiziell die Info bekommt, das eine Verfolgung nicht mehr stattfindet, wird er diese Info wohl gleichzeitig mit dem Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter bekommen (AsylVfG §73.1).
Bei Urlaub ist es dann noch einfacher, denn dann dürfte die Anerkennung nach §72 automatisch erlöschen.
Wenn der Betreffende sich zu der Zeit dann schon länger in D aufhält wird's mit einer neuen AE evtl. nicht problematisch werden, aber bei nur kurzem (rechtmäßigem).

Vom persönlichen Empfinden ist es einfach nur so, dass ich es doch schon recht ... finde, wenn jemand während eines laufenden Asylverfahrens bereits an einen Urlaub im Verfolgerstaat denkt.
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Antwort #27 - 07.12.2006 um 19:05:56
 
Zitat:
Vom persönlichen Empfinden ist es einfach nur so, dass ich es doch schon recht ... finde, wenn jemand während eines laufenden Asylverfahrens bereits an einen Urlaub im Verfolgerstaat denkt.


Ist doch kein Verbrechen wenn jemand ein Heimweh hat - es geht um Land, Natur, nicht doch um schlimme Leute. Wer wollte zum Feinde freiwilig fahren - er hat nur gedacht, er werde mir einmal gerne zeigen wie schnön Turkei ist - nichts anderes.
Und ich habe auch eine Stellungsname von seine Religionsangehörige Geselschaft bekommen - vo steht, dass dise Verfolgung immer noch dauert, mit viele Beweisse und auch mit eine Empfählung nicht rückreisen. Weil er ist ein Kurde und kein Müslim.
Bitte, denken Sie nicht schlecht von uns - wir sind nur Mänchen, welche viel leiden und welche suchen nach jede Möglichkeit unsere Liebe reten.

Übrigens, ich war Gestern bei ABH und dort hat mir ein Beamte gesagt, dass wir könnten keine Zusammenfamiliensführung beantragen, aber nur einfach abwarten was passiert, bis er abgesetz seine Straffe und auch, dass muss nicht sein, dass er abgeschoben wird. Er ist zwar ein Kandidat zum Ausreisse, aber er besitz noch eine Unbefristete Aufenthalerlaubniss und diese kann ihm niemand nehmen. Dann halten Sie uns Daumen, dass nichts schlimmere passiert. Danke
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inge
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Antwort #28 - 07.12.2006 um 19:42:58
 
Zitat:
aber er besitz noch eine Unbefristete Aufenthalerlaubniss und diese kann ihm niemand nehmen.

Natürlich kann man ihm die nehmen. Wie kommst du auf die Idee, dass das nicht geht?

Zitat:
Und ich habe auch eine Stellungsname von seine Religionsangehörige Geselschaft bekommen - vo steht, dass dise Verfolgung immer noch dauert, mit viele Beweisse und auch mit eine Empfählung nicht rückreisen. Weil er ist ein Kurde und kein Müslim.

Ich glaube nicht, dass das BAMF auf diese Informationsquelle zurückgreifen wird.
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Zuzana0310
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Antwort #29 - 08.12.2006 um 13:38:28
 
@ Inge

Ich habe nur geschrieben was hat Beamte von ABH gesagt. Diese Stellungsname von JezidiForum habe ich beantragt nach Empfählung von Amt für Migration und Flüchtlinge, die haben extra im Brief Adresse gegeben und gebeten dort anschreiben und um eine Antwort bieten - dann ganze 18 Seiten habe ich danach züruck zum Migrationsamt gesendet. Dass die das akzeptieren so wie so nicht, dachte ich schön, weil hat trotzdem sein Azylstatus widerrufen. Ich wollte damit nur sagen, dass ab un zu passiert noch ergentwo in Türkei, dass ist dort jemand krankenhausreif geschlagen geworden und weil kein Türke ist hat kein Recht eine Anzeige machen gehabt - so haben die dass geschrieben plus Beweissmitel und Namen...
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DonCamillo
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Antwort #30 - 08.12.2006 um 18:00:15
 
Zuzana0310 schrieb am 08.12.2006 um 13:38:28:
Ich wollte damit nur sagen, dass ab un zu passiert noch ergentwo in Türkei, dass ist dort jemand krankenhausreif geschlagen geworden und weil kein Türke ist hat kein Recht eine Anzeige machen gehabt - so haben die dass geschrieben plus Beweissmitel und Namen...



Hi,

es ist unerheblich, ob "jemand" irgendetwas erleben musste. Im Asylverfahren müssen "eigene" Gründe nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.
Für das, was dem Betreffenden in der TR zugestoßen ist, kann eine Fülle von Gründen geben. Dieses, wenn es überhaupt wahr ist, ist kein Beweis für allgemeine Verfolgung.


DC
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Reni
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Antwort #31 - 08.12.2006 um 18:55:17
 
DC, nur gut, dass du keine Asylverfahren bearbeitest.
Wenn ich aus Zuzanas Angaben entnehme, dass ihr Mann Yezide ist, sollte man da doch genauer hinschauen.

https://www.asyl.net/Magazin/Docs/2006/M-6/8746.pdf

www.bamf.de/.../2000/ee-brief-12-2000,templateId=raw,property=publicationFile.pd...
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Zuzana0310
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Antwort #32 - 08.12.2006 um 20:13:31
 

https://www.asyl.net/Magazin/Docs/2006/M-6/8746.pdf ;

weinend  weinend  weinend

Ab Seite 11 ich musste weinen, ich könnte garn nichts alles lesen. Ich habe so was von mein Mann gehört, aber ich habe nie gedacht, dass es so shlimm ist. Ich  wusste dass sein Familie hat Erde gehabt, welche dürfen nicht benutzen - jetzt weiss ich, dass es wahr ist. Jetzt ich habe noch meer Angst dort gehen - hofentlich niemand werde ihm abschieben und wir bleiben hier. Und wenn, dann ich gehe nicht mit ihm, aber ich versuche hier alles erledigen.
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proll
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Antwort #33 - 08.12.2006 um 20:28:05
 
Hallo Reni,

brauchst DC nicht anzugreifen, er hat Recht.
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Ulf
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Antwort #34 - 11.12.2006 um 18:14:47
 
Zuzana0310 schrieb am 07.12.2006 um 19:05:56:
Übrigens, ich war Gestern bei ABH und dort hat mir ein Beamte gesagt, dass wir könnten keine Zusammenfamiliensführung beantragen, aber nur einfach abwarten was passiert, bis er abgesetz seine Straffe und auch, dass muss nicht sein, dass er abgeschoben wird.


Familienzusammenführung - in der Schreibweise - könnt Ihr sehr wohl beantragen. Ihr nehmt ein Antragsformular, wenn man Euch eines verweigert, dann ein Blatt Papier, und schreibt, daß er eine AE möchte, weil er bei seiner Familie bleiben will.

Gruß, ULF
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Antwort #35 - 11.12.2006 um 18:41:26
 
Ulf - danke - ich habe mich echt gewündert, warum darf ich nicht so was machen - er hat mich  so toll ausgelacht, er sagte, dass wir doch ein Familie schon sind, dann warum - aber wenn es so was ist - wie du sagst - mache ich das. Danke für Rat.  Kuss
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inge
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Antwort #36 - 12.12.2006 um 08:35:29
 
@Ulf
"Familienzusammenführung" können sie nicht beantragen, höchstens ne AE nach 28.
§28 trifft allerdings eh nur auf das Kind zu, da sie ja eh EU-Bürgerin ist und ihr Mann deshalb nur unter besonderen Umständen ausgewisen werden kann (und da brauchts keinen Antrag, das muss die ABH von vornherein berücksichtigen). Unter solchen Umständen würde aber dann wahrscheinlich nicht mal das deutsche Kind helfen.
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Bobby_1
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Antwort #37 - 24.12.2006 um 20:06:32
 
Hallo zuzana!
İch bin zwar kein profi bei so etwas aber ich glaube er kann nur wegen euer kind da bleiben.
-vaterschaftsannerkennung
-teilsorgerecht oder umgangsrecht und gutes vater kind verhaeltniss paragraf 28 auslaender gesetz nur das kann ihn schützen vor der abschiebung.
Habe einen guten anwalt in hamburg ***** auslaenderecht ruf ihn mal an.
Gruss Bobby_1

sunnysunshine Änderung:
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« Zuletzt geändert: 24.12.2006 um 20:24:36 von N/V »  
 
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Antwort #38 - 09.01.2007 um 13:10:17
 
keine Rechtschreibfehler aber schräg formuliert, gibt mir zu denken ob das wirklich stimmt  Durchgedreht
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