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Übertragen eines ATs in den neuen Pass - Kosten (Gelesen: 1.107 mal)
kv
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Übertragen eines ATs in den neuen Pass - Kosten
29.11.2006 um 17:08:27
 
Hallo,

eine Frage:
Der alte Reisepass läuft bald ab, einen neuen wurde beantragt.
Was kostet das Übertragen eines Aufenthalttitels in einen neuen Reisepass?
Ist es von dem AT abhängig? Falls ja, mögliche Fallgruppen:
a) AE §16, 17 bis zu 6 Monaten
b) AE §16, 17 bis zu einem Jahr
c) AE §16, 17 über ein Jahr

d) AE §18 bis zu 6 Monaten
e) AE §18 bis zu einem Jahr
f) AE §18 über ein Jahr

g) Niederlassungserlaubnis

Eine weitere Frage: Was tun, wenn die Botschaft/Konsulat den alten Reisepass mit dem aktuellen AT einzieht? Gibt es so was überhaupt?

Über eine ausführliche Antwort würde ich mich freuen!
Danke!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.11.2006 um 17:35:12
 
Hi  KV,

alles geregelt in den §§ 44 ff AufenthV Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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kv
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Beiträge: 33

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übertragen eines ATs in den neuen Pass - Koste
Antwort #2 - 29.11.2006 um 18:04:39
 
Danke für die schnelle und präzise Antwort!

Für die anderen, die nicht suchen möchten:
§ 47 Abs. 1 Nr. 11 => in allen beschriebenen Fällen gemäß genanntem §47
Übertragung eines ATs in ein anderes Dokument 10 EUR
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