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bitte drigend um hilfe (Gelesen: 64.451 mal)
sibo
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26.11.2006 um 19:21:54
 
HALLO leute ,brauche DRINGEND eure hilfe bin momentan sehr verzweifelt und am ende meiner kräfte..es geht um meinen mann der türkischer staatsbürger ist er ist 32 jahre seine eltern sind 35 jahre in deutschland mit deutschem pass..er wurde in der türkei geboren und kam mit einem jahr auch hier her.anschliessend wurde er straftätig und sass seine strafe ab im jahre 2000 wurde er entlassen und musste theoretisch abgeschoben werden ..er nahm sich ein anwalt und blieb danach 6 jahre in deutschland mit duldung..es wurde ein abkommen zwischen seinem anwalt und einer person von der behörde abgeschlossen..danach meldete sich die AHB und teilte ihn mit das diese besagte person von der behörde ÜBERHAUPT nicht die berechtigung hatte dieses zu entscheiden..nach 6 jahren wurde er jetzt abgeschoben weil er sich ummeldete und nicht der AHB becheid sagte..ich flog auch in die türkei und heiratete ihn bin selber türkin hier geboren mit unbefriestetem aufenthalt..anträge wurden gestellt ..die befriestung der einreisesperre und ein auf familienzusammenführung aber es sind jetzt fast 5 monate und nicht tut sich..er hat dort niemanden und ist am ende..haben mitlerweile einen anderen anwalt der uns hoffnung macht aber nichts tut sich..hat er eine chance zurückzukommen und ist es nicht ein beamten fehler..wie kann man einen menschen 6 jahre so hinhalten??bitte um rat was kann ich noch machen..er ist stark selbstmordgefährdet..bitte helft mir danke im vorraus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.11.2006 um 19:33:30
 
Hi,

was für ein "Abkommen" soll das gewesen sein ?
Ich kann mir darunter nichts rechtlich Interessantes vorstellen außer das es rechtswidrig war.
Zu welcher Haftstrafe wurde er damals verurteilt und weswegen ?
Ist der Lebensunterhalt gesichert, wenn er einreisen sollte ?

Diese Fragen solltest Du beantworten, ansonsten wird es schwer etwas dazu zu sagen.


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Antwort #2 - 26.11.2006 um 19:38:43
 
hallo es wurde ein abkommen abgeschlossen das wenn er ein jahr keine staftaten begeht seinen pass mit aufenthalt zurückbekommt er sass wegen betrug... ich habe arbeit und wenn er zurück kommt könnte er sofort eine stelle anfangen das hat der anwalt  schriftlich..danke dir
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Antwort #3 - 26.11.2006 um 19:45:38
 
Hi,

was wurde denn damals gegen die Abschiebung unternommen ?

Das von Dir beschriebene Abkommen hört sich mehr als merkwürdig an und ist
sicher nicht aufgrund einer gesetzlichen Regelung erfolgt, ergo rechtswidrig.
Wurde er denn aus dem Bundesgebiet ausgewiesen ?

Möglicherweise könnte dieses Abkommen als Zusicherung gem dem VwVfG interpretiert werden, so dass davon auszugehen ist, dass hier mehrere Rechtsfehler begangen wurden. Also, ein bisschen mehr Input muss noch sein.


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Antwort #4 - 26.11.2006 um 19:54:12
 
ja und das ist auch mein gefühl das hier so einiges faul ist..er wurde abgeschoben sass vorher 3 monate in abschiebungshaft..wie sie die abschiebung damals verhindert haben weiss ich nicht ich kenne ihn 3 jahre und er hat nichts schriftlich es wurde nur gezahlt ..
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Antwort #5 - 26.11.2006 um 19:57:25
 
na ja,

verhindert wurde offensichtlich nichts, denn er wurde doch abgeschoben !
Wurde er denn vorher ausgewiesen ? Gab es etwas Schriftliches wonach er
nach 1 Jahr Straffreiheit bleiben kann ?
Für mich hört sich die Geschichte sehr kurios an, so dass hier erheblicher Klärungsbedarf besteht. Also Input, Input, Input !


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Antwort #6 - 26.11.2006 um 20:11:49
 
bitte glaube mir ..er wurde vorher nicht abgeschoben..nein er hat  nichts schriftliches über dieses abkommen..haben den namen und mir wurde vom anwalt gesagt das diese person ein guter freund von ihm wäre und nur ein freundschaftsgefallen tat..
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Antwort #7 - 26.11.2006 um 20:38:28
 
so viel ich gerade erfahren habe wurde er damals nicht abgeschoben weil seine eltern für ihn gebürgt haben ist das möglich
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Antwort #8 - 26.11.2006 um 21:21:35
 
Hi Sibo,

die Geschichte klingt wie eine "Bewährungsduldung. Diese wurde nach dem AuslG von 1965 fast regelmäßig, und nach dem AuslG von 1990 seltener ausgesprochen. Nach dem AufenthG sollte es sie eigentlich nicht mehr geben.

Nochmal ist die Bitte von DonCamillo wiederholen

er wurde wegen Betrug verurteilt. Welche Strafe hat er bekommen ?
Wurde eine Ausweisungsverfügung gegen ihn erlassen ?
Welche Rechtsmittel wurden eingelegt ?
Wurde diese wegen örtlicher Unzuständigkeit aufgeoben ?
Wurde eine neue Verfügung erlassen ? Wenn ja, welcher Inhalt ?
Mal unabhängig von eurer persönlichen Betroffenheit: habt ihr auch schon mal an seine Opfer gedacht, die er betrogen habt ?

ohne diese Mindestinfo, kann nichts gesagt werden.

Proll

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Antwort #9 - 26.11.2006 um 21:26:12
 
Hoi,
ich könnte mir vorstellen, dass nach Ausweisung eine
"Bewährungsduldung" ausgestellt wurde. Warum dann
aber plötzlich abgeschoben wurde, ist fraglich. Ist er
erneut straffällig geworden?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #10 - 26.11.2006 um 22:10:12
 
so genau weiss ich es nicht aber es waren 2mal 2 jahre wegen betrug...Proll bin überfragt meinst du ob schon eine abschiebung angesagt wurde??wenn ja,diese ankündigung hat er schon des öfteren bekommen..und jedesmal wurde vom anwalt eilanträge rausgeschickt die auf grund das er hier fest verwurzelt sei dort niemanden hat und seine familie hier lebe ..als wir den neuen anwalt uns nahmen und er sich die akten anforderte um weiter schritte einzuleiten kam auch ein haftbefehl und er wurde inhaftiert  3 monate..anschliessend wurden anträge auf freilassung gestellt ..und ohne eine gerichtsentscheidung veranlasste die ahb die abschiebung?opfer gab es nicht wirklich!aber eine entschuldigung gibt es natürlich nicht er hat seine strafe bekommen..aber schlimmer ist das er 6 jahre im ungewissen gelebt hat er war in dieser zeit nicht mehr straftätig er ist abgeschoben worden weil er sich umgemeldet hat beim wohnamt ohne es der ahb mitzuteilen..kann man überhaupt 6 jahre lang eine duldung erhalten??
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Antwort #11 - 26.11.2006 um 22:18:28
 
hi
Mick danke dir aber nein er wurde nicht mehr straftätig..nur wegen einer ummeldung die er nicht bei der ahb bekannt gab weil er das nicht wusste..
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Antwort #12 - 26.11.2006 um 23:29:21
 
Zitat:
kann man überhaupt 6 jahre lang eine duldung erhalten

Man kann zB auch ausreisen, dann ist die Ungewissheit schnell vorbei. Offensichtlich hat er ja so ziemlich jedes Rechtsmittel ausgenutzt, das zur Verfügung stand?

Fakt ist, dass er abgeschoben wurde.

Sind Rechtsmittel gegen die Abschiebung noch möglich? Was sagt der (neue?) Anwalt?
Falls gegen die Abschiebung an sich nichts mehr zu machen ist, bleibt nur noch der Antrag auf Befristung der Einreisesperre. Wenn sich da nichts tut, musst du, der Anwalt und/oder er halt hinterher gehen und fragen wie der aktuelle Sachstand ist.
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Antwort #13 - 26.11.2006 um 23:45:55
 
hallo inge
ja die befriestung der eireisesperre ist beantragt ,vor 2,5 mon.wurde uns mitgeteilt das sich die akten noch bei der wiederspruchsbehörde befinden und daher keine entscheidung getroffen werden kann..und vor 4 wochen wurde noh ein schreiben an die ahb geschickt vom anwalt der aufforderte bis zum 22 diesen monats eine bescheid zu geben aber bis heute keine antort..der neue anwalt sagt nein und konzentriert sich mehr auf das wiedereinreisen..kann er denn zurück und wenn ja wann?
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Antwort #14 - 26.11.2006 um 23:58:39
 
Zitat:
ja die befriestung der eireisesperre ist beantragt ,vor 2,5 mon.wurde uns mitgeteilt das sich die akten noch bei der wiederspruchsbehörde befinden

Wieso "Widerspruchsbehörde"? Also wurde gegen "irgendwas" Widerspruch eingelegt?
Solange noch ein entsprechender Widerspruch läuft, wird die ABH wohl nicht über eine Befristung entscheiden können (falls es um die Ausweisung/Abschiebung geht)

Zitat:
kann er denn zurück

Wahrscheinlich

Zitat:
und wenn ja wann?

Irgendwann ...
Sorry, aber das läßt sich jetzt nicht sagen. Die ABH wird irgendwann die Einreisesperre voraussichtlich befristen. Wie lange die Befristung läuft kann vorab keiner erraten.
Bei einer "zwingenden Ausweisung" (2 * 2 Jahre Strafe) dürfte aber sicherlich nichts unter 2 Jahren dabei rauskommen. Das ist aber nur wild geraten und vor allem nach oben ziemlich offen.

Problematisch dürfte sein, dass im Zuge des Ermessens sicherlich auch der Fakt eine Rolle spielt, dass sowohl du als auch dein Mann Türken seid. Es ist euch also (theoretisch) zumutbar, die Ehe auch in der Türkei zu führen.
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Antwort #15 - 27.11.2006 um 00:22:54
 
vor seiner abschiebung war noch eine entscheidung vom verwaltungsgericht auf grund eines weitern aufenthalt offen und ohne die zu berücksichtigen wurde abgeschoben das wird es sein..und die 6 jahre die er nach der haftenlassung bis zur abschiebung werden nicht berücksichtig bei der wiedereinreise?das wäre nicht gerrecht wenn ich auch in die tr müsste weist du inge das meine eltern damals entschieden haben hier her zu kommen dafür kann ich nichts bin hier geboren mir blieb keine andere wahl tr ist für mich und meinen mann fremd ..habe mich hier angepasst und eine intrigierte erziehung hinter mir es ist manchmal alles so unfähr man kennt nur dieses leben und man ist trotzdem fremd..das heisst also unter 2 jahren wird es nichts unser anwalt vertöstet mich auf 6 monate..die jetzt schon fast rum sind...mir sind die hände gebunden      
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Antwort #16 - 27.11.2006 um 00:39:33
 
Zitat:
und die 6 jahre die er nach der haftenlassung bis zur abschiebung werden nicht berücksichtig bei der wiedereinreise

ömmm ....
Obwohl im gesagt wird, dass er raus muss (Duldung heißt übersetzt "geh HEIM!"), hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft. Das wird ihm wohl eher nicht zum Vorteil angerechnet, oder was denkst du?
Die Befristung gilt ab Ausreise - fertig aus.

Zitat:
das wäre nicht gerrecht wenn ich auch in die tr müsste weist du inge das meine eltern damals entschieden haben hier her zu kommen dafür kann ich nichts bin hier geboren mir blieb keine andere wahl tr ist für mich und meinen mann fremd

a) deine Heirat erfolgte freiwillig?
b) du hast ihn NACH Abschiebung geheiratet als du wusstest, dass er nicht so einfach nach D kann.
c) die Straftaten erfolgten ebenfalls aus eigenem Antrieb?
Sorry, aber da ist euch nicht einfach irgendwas "passiert", sondern das sind alles Folgen eures Handelns. Dann kannst du jetzt nicht einfach mit "unfair" kommen.

BTW, bei ihm hat's wahrscheinlich immer schon schlecht ausgesehen, aber warum bist du noch nicht schon lange deutsch? Antrag schon gestellt? Wenn nein, warum nicht? Wenn du Deutsche wärst, wäre die Befristung möglicherweise etwas kürzer.

Zitat:
das heisst also unter 2 jahren wird es nichts unser anwalt vertöstet mich auf 6 monate

Es gibt nur einen der's weiss: BATMAN
(ohne Entscheidung der ABH ist alles nur wildes Gerate!)
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Antwort #17 - 27.11.2006 um 01:11:15
 
also mich brauchst du nicht zu fragen was ich denke wenn ich es wüsste wäre ich nicht hier..!!!ja meine heirat war natürlich freiwillig und aus eigener entscheidung...es ist auch richtig das ich ihn nach seiner abschiebung geheiratet habe und ich verstehe nicht warum ich es nicht hätte tun sollen..und wieso EUREN handelns??ich habe keine straftat begangen!mein man ja wie andere tausend menschen auch...und einen deutschen pass ??hatte bislang und ich bin 30 jahre alt noch keinerlei probleme mit meinem aufenthalts titel..ja und auf BATMAN zurückzukommen naja bleiben wir mal realistisch..dafür ist mir meine angelegenheit zu ernst..
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Antwort #18 - 27.11.2006 um 08:02:56
 
Hi sibo,


Fakt ist doch, dass er abgeschoben wurde und irgendwelche Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung entfalten konnten. Dadurch entsteht zunächst eine Einreisesperre die unbefristet gilt. Diese Sperre kann auf Antrag befristet werden,
wenn zuvor die Abschiebekosten bezahlt werden. Für die Befristung spielen
die vorgebrachten Gründe eine große Rolle.
Wie Inge schon treffend bemerkte, habt ihr nach der Abschiebung geheiratet und Du selbst bist ebenfalls Ausländerin. Deshalb auch die Zumutbarkeit der Eheführung in der Türkei.
Nach der Befristung ist ein Visum zur Famileinzusammenführung zu beantragen.
Hierbei ist die Sicherstellung des Lebensunterhaltes nachzuweisen.
Du siehst, dass es nunmehr an Euch istt, die Voraussetzungen für eine Wiedereinreise zu schaffen und es ist dabei nicht ratsam sich auf das G.... Eures RA zu verlassen, da dieser nicht die entscheidungen trifft und bisher auch nichts
Vernünftiges vollbracht hat.

Eine genaue Vorhersage kann im übrigen ohne vollständigen Input keiner hier machen.


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Antwort #19 - 27.11.2006 um 09:54:01
 
halllo don camillo erst mal danke für deine anwort
es ist richtig das wir nach der abschiebung geheiratet haben kurz vorher war es unmöglich habe als er in abschiebungshaft sass und kurz vorher ein versuch gemacht aber es war unmöglich wegen der beschaffung der unterlagen..und um eine weitere duldung zu erhalten klagte unser RA klage ein aber sie unterstellten uns scheinehe obwohl wir 3 jahre zusammen waren..auch die aufhebung der ausweisungsverfügung wurde wegen einer bevorstehende hochzeit und weil er arbeit hatte eingeklagt..aber auch leider erfolglos...
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Antwort #20 - 27.11.2006 um 10:17:39
 
kann man einen klage wg örtlicher Unzuständigkeit jetzt noch einreichen?
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Antwort #21 - 27.11.2006 um 11:16:37
 
und was ist eigentlich jetzt mit seinem militärdienst?laut aussage unseres RA kann er wenn er wieder hier sich freikaufen??ist das möglich??
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Antwort #22 - 27.11.2006 um 11:29:53
 
Hi,

die örtliche Unzuständigkeit kann hier ohne weiteren Input nicht festgestellt werden.

Das Freikaufen von der Wehrpflicht ist notwendig, wenn im Einbürgerungsverfahren die Entlassung aus der Tr-Staatsangehörigkeit notwendig wird, es sei denn die Wehrpflicht wurde bereits abgeleistet oder er will sie ableisten. Vorher ist diese von deutscher Seite aus nicht notwendig.


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Antwort #23 - 27.11.2006 um 11:32:10
 
sibo schrieb am 27.11.2006 um 09:54:01:
sie unterstellten uns scheinehe

Hoi,
hierdurch wird zumindest ein wenig klarer, warum man
dann doch nicht weiter geduldet hat.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #24 - 27.11.2006 um 11:52:33
 
Hi mick .
aber wie hätte ich es beweisen können ..jedesmal wenn ich bei der ausländerbehörde war und vorsprechen wollte haben sie mir keine aussage gegeben und es wäre eine sache vom anwalt und denen..wenn ich ihn an seiner abschiebung hindern hätte wollen wäre ich doch schon auf die idee gekommen in vor 3,5 jahren zu heiraten oder da gibt es auch andere wege..bei uns war es aus liebe..und schade ist das durch solche leute die scheinehen begehen unser eins der ehrlich ist auch desen verdächtigt wird weinend
don camillo was genau willst du wissen?wie gesagt über diese abkommen gibt es nichts schriftlich..und ich weiss das dieser angestellter der stadt nicht diese entscheidung zu treffen hatte also es war kein beamter von der ausländerbehörde!!
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Antwort #25 - 27.11.2006 um 12:03:45
 
Hi,

eine Unzuständigkeit kann doch nur festgestellt werden, wenn diese nachweisbar ist. Merkwürdig bleibt, dass kein Bediensteter der ABH ein Aussage trifft und die ABH 6 Jahre weiter duldet. Weshalb ? Fehlende Papiere ?

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Antwort #26 - 27.11.2006 um 12:20:18
 
nein es fehlte nichts..er wurde nur 6 jahre geduldet wegen humanitären gründen ..später machten sie druck wegen arbeit aber wie mit einer duldung???er ist sogar zur stadt  und hat freiwillig auf sein asylgeld verzichtet und einen teilzeitjob angenommen OHNE arbeitserlaubnis!!hat es rechtgemäß angemeldet bis zu seiner inhaftierung hatte er arbeit!ich hoffe DON CAMILLO ich konnte dir hiermit weiter helfen?
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Antwort #27 - 27.11.2006 um 13:26:39
 
sido,

nein, zur Klärung des SV hat es nicht geholfen.
Die Arbeitsaufnahme ohne Arbeitserlaubnis ist nicht unbedingt "straffrei halten" !

Ich denke, es mach t wenig Sinn weiter über Vergangenes zu lamentieren.
Jetzt sollte der Befristungsantrag gestellt werden und die Abschiebekosten
bezahlt werden. Weiter sollte Dein LU sichergestellt sein, damit insgesamt die
Befristung unter Berücksichtigung Eurer  Ehe bewirkt werden kann.
Ich empfehle dazu die Gesetzestexte zu lesen.  Zwinkernd
§§ 5,11, 27 und 30 AufenthG.


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Antwort #28 - 27.11.2006 um 18:23:17
 
hilft es vieleicht wenn mir ein termin bei der ahb hole und mal mit dem zuständigen beamten rede?
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Antwort #29 - 27.11.2006 um 18:34:06
 
Zumindest könntest du dir erklären lassen, ab wann ihr einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen könnt, bzw. was momentan noch "ansteht" (Widerspruch, Klage, whatever)
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Antwort #30 - 27.11.2006 um 18:58:19
 
Zitat:
und was ist eigentlich jetzt mit seinem militärdienst

Da er ja in der Türkei ist und ihn noch nicht abgeleistet hat, wird er das möglicherweise tun müssen. Falls er keinen Pass hat, bzw. der Pass verlängert werden muss, wird man wohl darauf bestehen, dass er den erstmal ableistet, ansonsten gibt's keinen Pass und damit wäre eine erneute Einreise nach D sowieso nicht möglich.
Ausreisen "um" sich vom Wehrdienst freizukaufen ist mW nicht drin. Außerdem erfordert das Freikaufen, dass man eine bestimme Zeit (3 Jahre) rechtmäßig im Ausland war.
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Antwort #31 - 27.11.2006 um 21:47:28
 
hallo inge
das werde ich auch machen und mir ein termin geben lassen..
schlimm ist das der anwalt nicht mit offenen karten spielt..denn er behauptet das mit dem wehrdienst könnte er hier regeln und sich frei kaufen,,weil so könnte er ihn schon antreten...aber noch steht nichts fest weder mit der einreisesperre noch sonst irgendwas..heute habe ich mit dem anwalts kanzlei telefoniert sie sagten es sei post da .ich fragte was deren entscheidung ist und sie meinten es kann immer noch keine entscheidung treffen weil die akten noch nicht da seien..der anwalt weiss (angeblich) nichts von einem wiederspruch..alles sehr suspekt deshalb ist mein nächster schritt zur ahb ..aber bekomme ich auch eine auskunft denn bisher war es nicht der fall Traurig danke dir
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Antwort #32 - 27.11.2006 um 22:15:16
 
sibo schrieb am 27.11.2006 um 21:47:28:
hallo inge
ist mein nächster schritt zur ahb ..aber bekomme ich auch eine auskunft denn bisher war es nicht der fall Traurig danke dir


Hi,

ich hoffe doch, dass Du bei der ABH eine Auskunft bekommst!!

Ich denke, dass das der richtige Weg ist, um etwas Licht in das Dunkle
zu bekommen.

Halt uns auf dem Laufenden.

ende



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Antwort #33 - 27.11.2006 um 22:24:07
 
zak hallo und danke..denke auch das dies der richtige weg ist..und werde euch auf jeden fall auf dem laufenden halten..dieses forum ist super DANKE euch..alles sofort so gezielt auf den punkt gebracht und kein drum herum G.....!
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Antwort #34 - 28.11.2006 um 12:49:24
 
hallo zusammen ,
also soll noch mal am donnerstag anrufen wegen einen termin..
und ein schreiben vom anwalt bzw. die durchschrift von der Ahb erhalten in dem wort wörtlich drin steht das die akten agefordet wurden und daher noch keine entscheidung zu treffen sei!??ich frage mich nur was für akten mann brauch um eine entscheidung der befriestung zu entscheiden??anwalt weiss von nix und sagt nur abwarten ..in dem vorletzten schreiben befanden die sich bei der wiederspruchsbehörde aber es läuft keine ander klage.. unentschlossen
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Antwort #35 - 28.11.2006 um 18:01:59
 



Wurde eine Ausweisungsverfügung gegen ihn erlassen ?
Welche Rechtsmittel wurden eingelegt ?
Wurde diese wegen örtlicher Unzuständigkeit aufgeoben ?
Wurde eine neue Verfügung erlassen ? Wenn ja, welcher Inhalt ?


also eine aufhebung der ausweisungsverfügung von 2002 und eine nachträgliche befriestung wurden beantragt  vor genau 5 monaten..in dem letzten schreiben bat der RA die Ahb sich dahin zu einigen den wiederspruch zurückzunehmen und um eine rasche etscheidung der befriestung..
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Antwort #36 - 29.11.2006 um 23:01:44
 
nun das nächste problem sein pass läuft in 2 tagen ab...dh jetzt wohl verlängern und militärdienst antreten  weinend weinend weinend unentschlossen weinend
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Antwort #37 - 30.11.2006 um 22:26:58
 
hallo zusammen habe heute mit dem zuständigen beamten der AHB gesprochen (telefonisch) er sagt das er noch immer nicht die zuständigen akten von der wiederspruchsbehörde bekommen hat und noch nichts entscheiden kann..anwalt ist im urlaub..nehmen wir mal an er haz ein wiederspruch gegen die abschiebung geklagt...bringt doch eh nichts mehr wenn er abgeschoben worden ist,oder?das ändert doch nichts an der einreisesperre?
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Antwort #38 - 01.12.2006 um 08:28:03
 
Hi,

die Vollziehbarkeit der Ausreiseverpflichtung war offensichtlich vollziehbar und deswegen wurde die Abschiebung auch vollzogen. Irgendwelche Rechtzsbehelfe
blieben offensichtlich wirkungslos oder hatten keine aufschiebende Wirkung.

Nach erfolgter Abschiebung gilt die Einreisesperre  (§ 11 AufenthG).



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Antwort #39 - 01.12.2006 um 09:23:11
 
@DC:
Die Frage ist doch, ob im Falle einer erfolgreichen Klage gegen die Ausweisungsverfügung (von 2002?) die Einreisesperre automatisch entfallen würde? Wenn ein Gericht feststellen würde, dass die Verfügung nicht rechtens war, wäre die Einreisesperre ansonsten ja doch wohl die Folge einer nicht rechtmäßigen Entscheidung?
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Antwort #40 - 01.12.2006 um 09:38:53
 
Hi Inge,

das ist schon richtig. Dennoch bezweifle ich, dass eine solche Entscheidung
tatsächlich erfolgt, denn bereits im Eilverfahren (B-Verfahren) beim VG wird hinsichtlich der bevorstehenden Abschiebung die Erfolgsaussicht auf eine solche Klage geprüft, sofern sie denn eingelegt wurde und bei positiver "Prognose"
dem Eilrechtsschutz stattgegeben.
Ich denke hier läßt sich nichts abschließend klären, denn dafür fehlen einfach
entscheidende Informationen, die sibo offensichtlich auch nicht bringen kann.  Zwinkernd



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Antwort #41 - 01.12.2006 um 12:42:28
 
hallo
D C,nein leider nicht ..
weiss nur das die aufhebung der ausweisungsverfügung von 2002 und eine nachträgliche befriestung gestellt wurden
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Antwort #42 - 02.12.2006 um 22:45:02
 
hallo
gibt es evtl. links von berfriestungs tabellen wo man im nachschauen kann ?wenn ja,könnt ihr mie die schicken
danke im vorraus
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Antwort #43 - 10.12.2006 um 22:57:26
 
Zitat:
Hi Sibo,

die Geschichte klingt wie eine "Bewährungsduldung. Diese wurde nach dem AuslG von 1965 fast regelmäßig, und nach dem AuslG von 1990 seltener ausgesprochen. Nach dem AufenthG sollte es sie eigentlich nicht mehr geben.




Hallo,

leider sind jetzt schon 6 monate und immer noch liegen die akten von der wiederspruchsbehörde nicht bei der AHB vor..der zeitraum ist doch nicht mehr im normalen bereich,oder?aber naja..warten..warten ..bin schon Traurig aber jetzt zu meiner eigentlichen frage..habe erfahren das meinem mann damals eine bewährungsduldung erteilt wurde..das thema wurde schon mal kurz angeschrieben nur die frage ist gibts diese bewährungsduldung oder nicht wenn ja wer erteilt sie?und was genau ist das?
danke Griesgrämig


Änderung:
Hab mal das Zitat geflickt , Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 11.12.2006 um 07:36:46 von ronny »  

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Antwort #44 - 11.12.2006 um 08:06:14
 
Hi,

Duldungen werden nach § 60 a AufenthG erteilt, wenn die Voraussetzungen
dafür vorliegen. Von einer "Bewährungsduldung" habe ich noch nie gehört.
Für was soll die sein ?
Entweder liegen Abschiebehindernisse vor oder nicht !



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Antwort #45 - 11.12.2006 um 09:57:50
 
Moin,

Ohne auf den Fall weiter einzugehen, werde ich mal "Bewährungsduldungen" erklären.

Bewährungsduldungen dürften eigentlich nur den langjährig dienenden im Ausländerrecht (z.B. wie Mick !) noch kennen. Wenn eine Person ausgewiesen wurde, aber wegen meist familiärer Bindungen der Aufenthalt im Bundesgebiet (noch) nicht beendet werden sollte oder konnte, hat man den Ausländern langfristige Duldungen erteilt, damit er sich in der Duldungszeit straffrei  führen konnte. Man wollte sehen, ob das mit dem weiteren Aufenthalt vielleicht doch noch klappt. Nach dem Ausländergesetz von 1965 waren sowohl die Erteilung einer AE als auch die Duldungserteilung (§§ 2 und 17) in das Ermessen der ABH gestellt.
Auf diese weise hatte er nicht nur eine strafrechtliche sondern auch eine ausländerrechtliche Bewährungszeit. Wenn alles klappte, konnte man wieder eine AE erteilen.
Nach Einführung der neuen Gesetze war dies nicht mehr möglich, weil die Duldungserteilung lediglich an eine tatsächliches oder rechtlichen Abschiebungshindernis gebunden ist. Also wurde die Ausweisung aufgehoben oder er musste ausreisen.

Im vorliegenden Fall kann eine Beurteilung mangels Info nicht erfolgen.

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Antwort #46 - 11.12.2006 um 11:48:04
 
Hallo sibo...

Ich bin in einer ähnlichen Lage wie du und wollte dir ein paar Infos wegen seinem Militärdienst geben.
1. Das einfachste wäre natürlich wenn er seinen Militärdienst machen würde. Und wenn er mindestens 2 Jahre Einreisesperre bekommt, hätte er auch genug zeit dafür. Ich weiß das ist doof, aber besser er kommt "ohne Altlasten" zurück nach D.
2. Wegen seinem Pass. Ich weiß nicht wie aber es gibt Mittel und Wege, das er ihn verlängern kann ohne das die das mit dem Militär bemerken. Mein Mann hat das auch hinbekommen (auch Türke/Kurde,abgeschoben,etc.)
3. Wenn er sein Militär nicht macht, braucht ihr eine "militärbefreiung wegen Familienzusammenführung". Die musst du hier in D. bei der türkischen Botschaft in deiner Stadt beantragen für ihn. Diese Befreiung braucht ihr aber erst beantragen, wenn ihr wisst wann er wieder kommen darf. Denn man kann es nur einmal beantragen für 3 monate und dann einmal verlängern für 3 monate. Das geht auch nur für seine Ausreise aus der Türkei, denn ohne diese Befreiung kommt er nicht durch dietürkische Passkontrolle am Flughafen... Und kostentut die ca. 2 €
Am besten ruf bei deiner Botschaft an und frage welche unterlagen die haben wollen, meistens wollen sie einen unterschriebenen Antrag von ihm, eure Heiratsurkunde, seinen Nufus und Pass in Kopie, deinen Pass in Kopie und eine Schreiben von der ABH, in dem wann er wiederkommen darf. Das stellen die aber meist erst aus wenn das mit den Abschiebekosten und der Einreisesperre geklärt ist.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und viel Glück...
Es werden noch einige Steine in eurem Weg liegen, aber davon dürft ihr euch nicht unterkriegen lassen...
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Antwort #47 - 11.12.2006 um 15:38:35
 
Hallo
und herzlichen dank für eure infos..auch dir Zazakiz deine infos haben mir sehr geholfen aber wie schon geschrieben muss  auf die entscheidung von der ahb warten ..wenn eine sperre,wie lange dann die abschiebungskostenen etc....noch sind mir die hände gebunden unentschlossen ......aber so weis ich schon mal wie ich weiter vorgehen kann.danke dir und wünsche dir viel kraft und glück der welt..
und jetzt noch mal zu dieser bewährungsduldung..habe ein schreiben gefunden vom gericht wo wort wörtlich drin steht;
Mit einer ausweisungsverfügung vom 10.april 2002 wurde dieser ausgewiesen..ausnahmsweise wurde dem antragsteller in rechtswiedrieger weise,eine vom gesetz nicht vorgesehene bewährungsduldung erteilt.danach stand der antragsteller unter besondere beobachtung und war gehalten sich rechtmässig zu verhalten"!!!!!!! dies tat er doch ,nur weil er sich umgemeldet hat und dies nicht der ahb mitgeteilte..dies alles bringt uns in unserer momentanen situation auch nicht weiter aber überlege zu klagen den laut gericht ist es ja rechtswiedrig und die bewährungsduldung wurde von einem  beamten erteilt der nicht bei der ahb tätig war laut aussage von dem ersten anwalt ein freund von ihm... als wir unsern anwalt wechselten kam die ganze sachen ins rollen ..unser neuer anwalt forderte die akten an (vom alten) die akten waren noch nichtmals da war ein haftbefehl raus wegen illegalen aufenhalt  und das er sich verstecken würde..aber eine etage tiefer ist das meldeamt da war er ganz normal gemeldet ..und er hatte arbeit von dem das sozialamt wusste adresse und alles waren vorhanden....nur keine arbeitserlaubnis Augenrollen  aber egal...weiss nicht mehr hin und nicht mehr her
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Antwort #48 - 11.12.2006 um 16:28:56
 
Ich weiss garnicht, warum du klagst;

dein freund wurde jahrelang geduldet, obwohl das offensichtlich nicht hätte sein dürfen. So ist er offensichtlich zu einem 4 Jahre längeren Aufenthalt im Bundesgebiet gekommen, als ihm zustand. Denn normalerweise hätte er ja früher abgeschoben erden müssen.
Der Fehler des Beamten war ja zu eurem Vorteil !
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Antwort #49 - 11.12.2006 um 16:56:56
 
hallo proll,
also zu euren vorteil würde ich nicht sagen zu seinem schon..ich kenne ihn ja erst  seit 3 jahren..(was man nicht kennen-u.lieben gelernt hat kann man auch nicht vermissen)aber warum dann diese entscheidung?das verstehe ich nicht wäre er straffällig geworden könnten wir es noch nachvollziehen..
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Antwort #50 - 11.12.2006 um 17:01:38
 
warum ich noch klage??die behörden das amt die gerichte klagen doch auch wenn einem ausländer ein fehler unterläuft...
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Antwort #51 - 11.12.2006 um 17:05:50
 
Also auch zu deinem Vorteil, denn sonst hättet ihr euch ja nicht kennengelernt !

Wogegen wollt ihr klagen ? Gegen die Bewährungsduldung ? Meiner Ansicht könnt ihr das nicht, weil ihr ja nicht beschwert wurdet.

Und bei der eigentlichen nicht möglichen Bewährungsduldung gilt das gleiche wie bei einer strafrechtlichen Bewährung:
Es wird eigentlich immer zur Bewährungsauflage gemacht, Wohnortwechsel dem Gericht mitzuteilen. Tut man dies nicht, kann die Bewährung aufgehoben werden und man muss die Strafe absitzen.

Im Ausländerrecht heisst dies: Teil man den Wohnortwechsel der ABH nicht mitm droht Abschiebung.

So wohl geschehen.

Schaut nach vorne und lamentiert nicht über die Vergangenheit !

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Antwort #52 - 11.12.2006 um 21:46:48
 
hi
wir wurden nicht beschwert??mal abgesehen von der momentanen lage von meinem mann egal ob phychisch gesundheitlich oder matriell,,(jetzt kommt bestimmt wieder ..ist er doch selber schuld hätte er vorher dran denken müssen und und und...)wie schlimm ist es wenn man bangen muss wirst heute wirst du morgen oder vieleicht heute nacht noch abgeschoben..und das 5 jahre lang..die kosten die auf ein zu kommen nur reine anwaltskosten bis jetzt 6000 und will nicht wissen was noch auf einen zukommt..vieleicht bin ich so wütend weil ich ein mensch bin der nicht von heute auf morgen in den tag hinein leben kann  man hätte sofort nägel mit köpfen machen sollen..meine meinung.auch wenn es der beamte nur "gut "gemeint hat ..auf langer sicht gesehen kam nur mist bei rum..und das man es der ahb mitteilen muss wenn man sich ummeldet woher soll das bitte einer wissen wenn man nicht aufgeklärt wurde wenigstens der anwalt hätte uns das mitteilen können Ärgerlichwerde nicht klagen kostet mir eh nur nerven (und mein geld) die ich momentan nicht habe..und dieses gesetz (mit der bewährungsduldung)gab es doch in der zeit gar nicht mehr...ich persönlich sehe es als geldmacherrei von unserem anwalt...er kam mal nicht auf die idee das wir evtl. heiraten können nicht letzes jahr nicht vor 2 jahren auch nicht vor 3..es hiess nur;nein warten sie mit der hochzeit den falls er abgeschoben wird,was ich nicht glaube,dann erst rate ich ihnen zu heiraten..also muss es doch schon vor 3 jahren klar gewesen sein das er abgeschoben wird..
naja genug mit mir und meinem frust aber versteht mich bitte auch ein wenig weinend
und nach vorne schauen kann ich momentan auch nicht das habe ich nach der abschiebung 6 monate getan jeden tag hoffnung auf eine antwort  und nichts abselut gar nichts tut sich...
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Antwort #53 - 12.12.2006 um 20:42:50
 
Hallo,

so wie du es schreibst, sheinst du ein Ofe deines Rechtsanwalts geworden zu sein .... und das für viel Geld.
Daraus kann man lernen, dass man häufiger auf die Behörden hören soll, auch wenn sie das ezählen, was man nicht hören will. Meistens kommt es aber so. Und die Beratung ist sogar kostenlos.

Ich wünsche dir noch viel Erfolg, deinen Mann wieder nach Deutschland zurückzuholen und viel Kraft.

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Antwort #54 - 22.12.2006 um 22:18:27
 
liebe leute,
leider habe ich immer noch kein bescheid ... weinend
und euch allen ein schönes fest..und alles liebe
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Antwort #55 - 23.12.2006 um 11:58:18
 
hallo brauche eure hilfe habe heute ein schreiben von der Ahb bekommen die wollen von meinem mann ein gültigen pass und ein nachweis der ableistung vom wehrdienst ???????reicht es nicht wenn er den wehrdienst verlängern lässt?
danke im vorraus
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Antwort #56 - 23.12.2006 um 22:00:39
 
hallo leute könnt ihr mir bitte diese frage beantworten..ohne irgendein bescheid der dauer der einreisesperre verlangt die ahb eine kopie  des passes meines mannes und eine bescheinigung das er sein militär absolviert hat....
was hat dieses zu bedeuten und wieso geben sie uns nicht erst mal eine auskunft der sperrzeit abschiebungskosten etc..?
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Antwort #57 - 25.12.2006 um 22:51:30
 
naja ..schein hier wohl schon abgeschrieben zu sein Zwinkernd
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Antwort #58 - 26.12.2006 um 09:05:17
 
sibo schrieb am 23.12.2006 um 22:00:39:
hallo leute könnt ihr mir bitte diese frage beantworten..ohne irgendein bescheid der dauer der einreisesperre verlangt die ahb eine kopie  des passes meines mannes und eine bescheinigung das er sein militär absolviert hat....
was hat dieses zu bedeuten und wieso geben sie uns nicht erst mal eine auskunft der sperrzeit abschiebungskosten etc..?


keine Ahnung warum die ABH diese Unterlagen anfordert? Vielleicht weil sie diese Unterlagen für die Prüfung als notwendig erachtet?
Ansonsten bitte ich dich um Geduld und nicht um solche Kommentare:
Zitat:
naja ..schein hier wohl schon abgeschrieben zu sein

es ist nunmal Weihnachten und die meisten hier haben Familie, die zu dieser Zeit einfach vorgeht

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Antwort #59 - 28.12.2006 um 23:47:11
 
hallo
kurze frage... kann ein nicht abgeleisteter militärdienst die wiedereireise verhindern?
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Antwort #60 - 29.12.2006 um 02:54:12
 
Oh - oh , habe alles hier Wort für Wort gelesen....

@ sibo
die 6000 Euro für RA - Kosten hättest Du Dir sparen können,
dieser konnte bisher auch wohl nicht mehr erreichen, als Du geschafft hättest,
wenn Du persönlich mit der ABH geredet hättest und den entspr. Hinweise auch
hier im Forum dazu gefolgt wärst.

Fakt ist nun mal, Dein Mann ist in der Türkei, wohl zu Recht, alle Rechtsmittel dazu wurden ausgeschöpft, weiteres dazu kostet nur Geld und hat keinen Sinn und Ihr möchtet so schnell wie
möglich zusammen leben,

Türkei schließt Du dazu aus............

Wenn es dann in ``D`` sein soll, so müßt Ihr, wie ober schon vielfach geschrieben, folgende Wege gehen...

-  er Wehrdienst davor ableisten... ?? (ja oder nein -  nicht mein Kenntnisstand )
-  Du ab zur ABH, Kosten für Abschiebung geben lassen ( beantragen )
- vernünftig !! mit dem Sachbearbeiter reden, welche Möglichkeiten bestehen
und wie lange ggf. NACH !! Zahlung der entspr. Abschiebe-Kosten und nach Antrag auf Befristung der Einreisesperre es dauern könnte ( zu welchem Zeitpunkt ggf. die Befristung greifen könnte)
-  Antrag auf Befristung stellen  
-  zum dazu passenden Termin Antrag auf Visa zur FZF stellen
- wichtig dazu ist auch, das Du ( Ihr ) später VOR Erteilung vom Visa nachweisen müßt, das Euer Lebensunterhalt OHNE  ( ich schreibe mit Absicht ) Steuergelder  gesichert ist.

Viel Glück

Alles weite lamentieren, was davor war, kostet nur Eure Zeit und Geld und macht keinen Sinn.
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Antwort #61 - 29.12.2006 um 10:40:02
 
halllo tatzi5,
danke für deine antwort...leider hast du recht was die sache mit dem anwalt angeht, ich habe auch selbst schon mit der ahb gesrochen (auch vernünftig)
und nun wollen die ein aktuellen pass und ein nachweis das er den militär absolviert hat von einer einreisesperre und abschiebungskosten ist bis heute(6monate)bescheid und keine ausage von der ahb..wollen erst den nachweis des militärs und halt den pass..und das verwundert mich halt.
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Antwort #62 - 29.12.2006 um 15:42:45
 
sibo schrieb am 29.12.2006 um 10:40:02:
keine ausage von der ahb..wollen erst den nachweis des militärs und halt den pass..und das verwundert mich halt.


Die Antwort dazu hatte INGE schon unter
Antworten #30 - 27.11.2006 um 18:58:19 gegeben.

Dieses Problem kann Dein Mann nur in der Türkei regeln.
Entweder der ABH eine Bescheinigung vorlegen, das er vom Militärdienst befreit wurde oder diesen geleistet hat und eben seinen Pass.
Davor wird sich kaum etwas bewegen.
Dein Mann muß tätig werden !!
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Antwort #63 - 29.12.2006 um 18:39:07
 
hallo tatzi..
er ist da bei es zu regeln das problem war das er 6 jahre(wg duldung) sein militär nicht verlängern konnte hier in D....und freikaufen geht nicht mehr(glaube ich)weil er schon seit 6 monaten in der türkei ist..im endeffekt kommt er nicht drum herum(meine sich freikaufen o. verlängern)den dienst zu machen ,leider... Traurig
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Antwort #64 - 30.12.2006 um 07:16:45
 
sibo schrieb am 29.12.2006 um 18:39:07:
und freikaufen geht nicht mehr(glaube ich)weil er schon seit 6 monaten in der türkei ist..im endeffekt kommt er nicht drum herum(meine sich freikaufen o. verlängern)den dienst zu machen ,leider... Traurig


Ja -  das ist dann eben so,
aber bitte was hat ``D`` mit den Gesetzen betr. Militär in der Türkei zu tun ???
Bei allem Respekt, Ihr seid beide Türken, also kann man Euch zumuten, Eure Ehe in der Türkei zu führen.
Wenn Ihr dieses beide nicht möchtet, sondern Eure Zukunft in ``D`` seht, dann müßt Ihr eh die entspr. Bedingungen und Voraussetzungen dazu erfüllen.
Alles weitere wurde dazu schon geschrieben.
Ihr habt einen sehr langen und schweren Weg vor Euch --

Bitte versuche dieses.... zu verstehen

Du hast in Deinem Profil kein Alter von Dir hinterlegt, deshalb denken in Ruhe über Eure ggf. Zukunft nach....
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« Zuletzt geändert: 30.12.2006 um 07:32:23 von tatzi5 »  

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Antwort #65 - 30.12.2006 um 12:25:37
 

aber bitte was hat ``D`` mit den Gesetzen betr. Militär in der Türkei zu tun ???

hallo tatzi,
Das war ja auch  meine frage.!!
Bin hier geboren zur schule ausbildung und arbeite auch hier..bin 26jahre..habe doch niemanden dort natürlich steht meine zukunft hier in D..
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Antwort #66 - 25.01.2007 um 17:25:04
 
Hallo leute...
es sind heute schon 8 monate vergangen das mein Mann abgeschoben wurde und bis heute kein bescheid bzw ein entschluss von der ahb..heute war ich wieder da mit einer Vollmacht um wenigstens die sperre oder die abschiebungskosten zu erfahren..unseren  Sachbearbeiter habe ich nicht zu gesicht bekommen er sass 2 zimmer weiter und lies mir ausrichten er werde mir keine Auskunft geben es würde nur über den Anwalt laufen...jedesmal wenn ich anrief wies er mich mit anderen Vorwürfen wie "Habe die Akten nicht vorliegen..rufen sie nächste woche an..dies wiederholt sich bis heute..letze woche sagte er ich soll ihn anrufen ein termin vereinbaren und dann könnten wir uns in ruhe unterhalten..habe es jeden tag versucht und ihn nicht erreichen können und bin heute wie schon erwähnt da gewesen und so was zu hören bekommen...bitte kann mir jemand weiterhelfen was ich noch tun kann ..unser Anwalt hat schon vor wochen geraten eine klage wegen Untätigkeit zu erheben aber ich wollte es nicht aber nun bin ich noch kein schritt voran gekommen. WEISS EINFACH NICHT MEHR WEITER!!
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Antwort #67 - 25.01.2007 um 17:42:43
 
Hoi,
wende Dich doch mal an den Vorgesetzten und
schildere, was so vorfällt. Alternativ kannst Du
natürlich auch dem Rat des Anwaltes folgen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #68 - 25.01.2007 um 18:22:29
 
Hallo Mick ..
Danke für deine Antwort
mit den Vorgesetzten ist ein guter Rat ..
SmileyWeil es sind noch einige Aussagen von dem besagten Beamten gefallen die meines erachtens sehr tragich waren nur ein Beispiel..ein tag vor dem Abschiebungstermin bin ich dort hin und fragte; was kann ich tun mein freund wird morgen Abgeschoben...es fielen nur zwei Wörter von ihm.."glücklicherweise" "Vollmacht" Das wars...
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Antwort #69 - 12.02.2007 um 01:17:17
 
Hallo Zusammen

Mal Euch auf dem laufenden zu halten bei Mir hat sich immer noch nichts getan .
Bis Heute keine Reaktion von der Ahb sogar auf die 4 Androhung einer Klage vom Anwalt wird nicht reagiert!Und nun ist die Frist auch seit letzter Woche fällig!!
Bin auch schon Eurem Rat gefolgt und bei den Vorgesetzten gewesen aber leider hat mich das auch nicht weiter gebracht!
Nun bleibt uns nichts anderes als zu klagen nur das ist echt der Wahnsinn das es so laufen muss!

Muss auch einiges Klar stellen am Anfang hatte ich geschrieben das meinem Mann nach seiner Haft eine Bewärungsduldung ausgesprochen wurde von einem Beamten der nicht bei der Ahb beschäftigt ist!
Das ist nicht so gewesen!

Fakt ist, das als er in Haft war und erfuhr das er abgeschoben
werden soll ein Beamter von der Ahb und sein ehemahliger Anwalt bei ihm waren  und erzählten entweder die Abschiebung oder er soll seinen Pass abgeben und seinen Aufenthaltsstatus aufgeben sich ein Jahr Straffrei aufhalten und dann bekommt er alles wieder..darauf liess sich mein Mann ein und nach einem Jahr ging er hin aber dieser besagter Beamte wurde versetzt zwar auch Beamter aber nicht mehr bei der Ahb ....
sorry für das durcheinander aber habe es selber erst so rausbekommen nach dem ich letze Woche bei dem alten Anwalt war und mir das nochmals erklären lassen habe !!

gruss
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Antwort #70 - 12.02.2007 um 01:43:01
 
sibo schrieb am 23.12.2006 um 22:00:39:
ohne irgendein bescheid der dauer der einreisesperre verlangt die ahb eine kopie  des passes meines mannes und eine bescheinigung das er sein militär absolviert hat....


Hast Du die geforderten Unterlagen ( siehe oben ) schon der ABH vorgelegt ?

Ggf. dreht Ihr Euch im Kreise, die ABH möchte ZUERST die Unterlagen und Du möchtest ZUERST die Kostennote + Auskunft über die Befristung.

Dein Mann muß tätig werden, Dir die Unterlagen zukommen lassen und Du diese abgeben, dann drehen sich die Räder warscheinlich wieder weiter.

Ich glaube, das die Klage von Deinem RA ins Leere geht, sollten die von Euch geforderten Papiere der ABH noch nicht vorliegen.
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Antwort #71 - 12.02.2007 um 08:59:05
 
Einreisesperre: Wenn ich richtig verstanden habe, hat deine Mann die Befristung der Einreisesperre beantragt? Aber darüber ist bislang noch nicht entschieden worden? Wann genau wurde der Antrag auf Befristung gestellt?

Ist denn immer noch irgendeine Klage GEGEN die Abschiebung anhängig? Vielleicht trifft die ABH keine Entscheidung, WEIL noch gegen die Abschiebung geklagt wird? Keine Ahnung wie das geregelt ist.

Für mich klingt das ganze, als ob ihr momentan zweigleisig fahrt:
- Klage gegen die Abschiebung
- Einreise über Familiennachzug

Vielleicht ist es das, was kontraproduktiv ist?
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Antwort #72 - 12.02.2007 um 13:06:10
 
inge schrieb am 12.02.2007 um 08:59:05:
Für mich klingt das ganze, als ob ihr momentan zweigleisig fahrt:
- Klage gegen die Abschiebung
- Einreise über Familiennachzug

Vielleicht ist es das, was kontraproduktiv ist?


Solange noch keine Entscheidung über die Abschiebung bzw. deren Befristung vorliegt, ist der Visumsantrag für eine Familienzusammenführung m.E. nicht sehr sinnvoll
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Antwort #73 - 12.02.2007 um 13:38:17
 
Hallo ..

Die erforderten Unterlagen haben wir eingereicht..

Die Aufhebung der Einreisesperre wurde genau vor 7 monaten beantragt.
Es liegt keine Klage gegen die Abschiebung vor!
Wir warten auf eine Bescheidung der Ahb wg der Einreisesperre !
Einreise wg. Familiennachzug können wir erst nachdem wir erfahren ob eine Sperre vorliegt beantragen!

Danke an alle
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Antwort #74 - 12.02.2007 um 16:34:54
 
Zitat:

Ich glaube, das die Klage von Deinem RA ins Leere geht, sollten die von Euch geforderten Papiere der ABH noch nicht vorliegen.



Was bleibt mir anderes übrig??Haben sogar die Untrlagen (Verlängerung des Militärs) eingereicht die überhaupt nich nötig waren !!

Ein persönliches Gespräch wird trotz Vollmacht verweigert!!
Auf Schreiben des Anwaltes wird noch nicht mals geantwortet!!


danke u. gruss
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« Zuletzt geändert: 12.02.2007 um 17:00:12 von ronny »  

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Antwort #75 - 12.02.2007 um 16:36:45
 
Oh man Ärgerlich

Habe es schon wieder nicht hinbekommen mit dem zitieren


Sorry

Änderung:
Habs gerichtet. Die [] müssen beide immer vollständig sein. Ronny  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 12.02.2007 um 17:01:09 von ronny »  

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Antwort #76 - 17.02.2007 um 10:47:46
 
Hallo Zusammen...

Habe endlich bescheid bekommen ..
Ein brief vom Anwalt das die ABH 3024,69 euro Abschiebungskosten verlangt..
1500 sollen sofort gezahlt werden und den rest auf 100 euro monatlich...

Muss der komplette Betrag ´bezahlt werden bevor mein Mann wieder kommen kann?

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Antwort #77 - 17.02.2007 um 11:07:23
 
Zitat:
Muss der komplette Betrag ´bezahlt werden bevor mein Mann wieder kommen kann?

Das musst du deinen Anwalt fragen. Der fragt die ABH. Die sagt's dem Anwalt. Der sagt's dir ...

THEORETISCH (!) darf bei dt-vh die Befristung einer Einreisesperre überhaupt nicht von der Zahlung der Abschiebekosten abhängig gemacht werden. Praktisch (!) würde die ABH aber ggfs am oberen Ende der möglichen Befristungsdauer bleiben wollen, wenn die Kosten nicht bezahlt wurden und am unteren Ende wenn die Kosten bezahlt wurden. Grundsätzlich gibt es ja gewisse Spielräume bei der Befristung und wenn man selbst "goodwill" zeigt, ist die ABH halt auch eher zu "goodwill" bereit.

Was die ABH in eurem Fall denkt, ist schwireig zu beurteilen. Deswegen fragt man am besten direkt bei der ABH.
Möglich:
- Zahlung erste Rate, dann Einreise und Zahlung der weiteren Raten
- Zahlung erste Rate, Befristung ca. 1 Jahr, während dieser Zeit weitere Raten
- ...

-> ABH fragen!
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Antwort #78 - 17.02.2007 um 12:03:45
 
ok inge Danke...

In dem schreiben von unserem Anwalt steht das erst mal die hälfte bezahlt werden soll und den Rest in Raten..vun daher gehe ich mal von aus das er schon mit der ABH was geklärt hat ..Aber wie Du schon schreibst weiss man es nicht so genau werde mir ein Termin geben lassen und dann haben wir klarheit..

Danke
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Antwort #79 - 19.02.2007 um 10:35:06
 
Hallo Ihr Lieben,

Habe mal wieder eine Frage..
Uns schreibt die ABH das bevor über den Antrag auf nachträgliche zeitliche Befriestung der Ausweisung und der nachträglichen Befriestung der Abschiebung entscheide müssen die Kosten gezahlt werden ....

Meine Frage ist warum sind es zwei Anträge?
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Antwort #80 - 19.02.2007 um 10:41:07
 
hallo,
weil er dann warscheinlich abgeschoben und ausgewiesen wurde. wenn man ausgewiesen wurde, wird beides zusammen entschieden, war bei uns auch so.

gruß
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Antwort #81 - 19.02.2007 um 10:52:36
 
Hallo Havay

Danke für Deine Antwort ..
Aber so richtig verstehe ich es nicht unentschlossen
Also die Ausweisungsverfügung von 2002 wird  befriestet und die Abschiebung erfolgte letztes Jahr und die muss auch befriestet werden??

Und nach was wird jetzt im Endeffekt entschieden ?
Von was wird die Einreisesperre abhänig gemacht von der Ausweisung oder der Abschiebung?
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Antwort #82 - 19.02.2007 um 12:46:26
 
also zuerst bekommt man ja diese ausweisungsverfügung und dann wird man ja körperlich abgeschoben, und das hängt ja zusammen, wenn du nicht freiwilig ausreist, wirst du abgeschoben.
bei uns war das halt innerhalb von einem monat, ausweisung und abschiebung.
genau, die ausweisung und die abschiebung müssen befristet werden, aber das erfolgt beides zusammen, es wird auch dann die gleiche sperrfrist vergeben, meines wissens.
die einreisesperre wird ab dem tag der abschiebung berechnet, also wenn dein freund erst letztes jahr abgeschoben wurde, beginnt ab dem tag die frist zu laufen.
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Antwort #83 - 19.02.2007 um 12:58:14
 
hi ..

Jetzt verstehe Ich.. Durchgedreht
also dann in unserem Fall ab letztes Jahr Juni!
Bei uns liegen zwischen Ausweisung und Abschiebung 4 jahre..

Na dann mal schauen was entschieden wird...
Danke Havay und Dir auch weiterhin viel Kraft
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Antwort #84 - 19.02.2007 um 16:44:40
 
havay6882 schrieb am 19.02.2007 um 12:46:26:
also zuerst bekommt man ja diese ausweisungsverfügung und dann wird man ja körperlich abgeschoben, und das hängt ja zusammen, wenn du nicht freiwilig ausreist, wirst du abgeschoben.
bei uns war das halt innerhalb von einem monat, ausweisung und abschiebung.
genau, die ausweisung und die abschiebung müssen befristet werden, aber das erfolgt beides zusammen, es wird auch dann die gleiche sperrfrist vergeben, meines wissens.
die einreisesperre wird ab dem tag der abschiebung berechnet, also wenn dein freund erst letztes jahr abgeschoben wurde, beginnt ab dem tag die frist zu laufen.



Hi,

bevor hier etwas durcheinander gerät:
Die Einreisesperre erfolgt nach Ausweisung oder erfolgter Abschiebung, natürlich wirksam ab Ausreisetag.
Der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung ist folgender:
Ausweisung richtet sich nach den §§ 53, 54 und 55 AufenthG, d.h. eine Ausweisung wird aufgrund des persönlichen Verhaltens des Ausländers verfügt.
Sie Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung, die sich aus verschieden Gründen  entwickelt.
Beides führt zur Einreisesperre nach § 11 AufenthG und die Befristung der Sperre
erfolgt erst nach Ausreise und hängt davon ab, welcher damaliger SV und welcher heutige SV zu Grunde liegt.



DC
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Antwort #85 - 19.02.2007 um 17:41:58
 
Hoi,
ergänzend ggf. in der FAQ unter Definitionen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #86 - 19.02.2007 um 17:54:25
 
Beiden Postings von DC und Mich um ca. 17.00 Uhr entnehme ich, dass ihr keinen Rosenmontag kennt !?

Helau und Prost
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Antwort #87 - 19.02.2007 um 17:55:31
 
Zitat:
Beiden Postings von DC und Mich um ca. 17.00 Uhr entnehme ich, dass ihr keinen Rosenmontag kennt !?

Helau und Prost
Proll


Hi,

kennen schon aber als Norddeutscher wenig interessiert !

Trotzdem:  Prooost   Zwinkernd


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Antwort #88 - 19.02.2007 um 18:07:27
 
Ich glaube,DC,nächstens Karneval wirst du mal ins Rheinland eingeladen, damit du mal die große weite Welt (des Karnevals) kennenlernst.

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Antwort #89 - 19.02.2007 um 19:56:32
 
Zitat:
Ich glaube,DC,nächstens Karneval wirst du mal ins Rheinland eingeladen, damit du mal die große weite Welt (des Karnevals) kennenlernst.


jupp, dass wird das Beste sein !  Zwinkernd


DC
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Antwort #90 - 22.02.2007 um 14:12:26
 
Hallo..

Wieso wird mir eine Frist gesetzt das ich bis mitte nächsten Monat die abschiebekosten begleichen soll??
Habe schon einige Themen durchstöbert hier und da ist es nicht so mit den Kosten..

Danke
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Antwort #91 - 22.02.2007 um 14:23:11
 
Zitat:
und da ist es nicht so mit den Kosten

Sondern? Worauf willst du hinaus?
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Antwort #92 - 22.02.2007 um 14:30:45
 
Hallo Inge

Meine ob es überhaupt Fristen gibt für die Abschiebekosten..

Lese hier sehr viel nach und habe zum Thema Abschiebekosten nur gelesen das sie beglichen werden  müssen aber alles ohne Fristen...
Bei mir ist eine 4 wöchige Frist vorausgesetzt...

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Antwort #93 - 22.02.2007 um 15:00:52
 
Wenn du nicht innerhalb der Frist bezahlst, kommt wohl häufig ein Schreiben:

Sehr geehrter Herr/Frau ....
da die Abschiebekosten bis heute nicht bezahlt wurden, gehen wir davon aus, dass am Befristungsantrag nicht mehr festgehalten wird, falls das Geld nicht bis zum xx.xx.xx bezahlt wird.

Mit freundlichen Grüßen, usw, bla  bla


Rufst'e halt bei ABH an und sagst denen, dass du erst am soundsovielten bezahlen kannst.
Du hast nen Antrag gestellt und über den soll entschieden werden. Entschieden werden kann erst, wenn bezahlt. Also bleibt der Antrag so lange hängen.
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Antwort #94 - 22.02.2007 um 16:00:35
 
ok verstehe Inge Danke,

Aber wieder ein neues Problem ..
Die ABH verlangte auch den gültigen Pass und eine Meldebecheinigung aus der Türkei..Pass haben wir aber die Meldebescheinigung bekommt er nicht weil er keinen festen Wohnsitz hat ..
Werde es denen auch natürlich schildern aber vorher brauche ich Eure Infos in wie fern die Meldebescheinigung  hier verlangt werden kann bevor ich wieder abgewimmelt werde..

danke
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Antwort #95 - 23.02.2007 um 11:58:23
 
hallo sibo,
bei uns wurde auch eine frist zur begleichung der abschiebekosten von 4 wochen gegeben, diese frist gilt aber nur dann, wenn du den vollen betrag in einem schlag bezahlst.
gruß
h.
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Antwort #96 - 23.02.2007 um 17:11:54
 
Hllo Havay .

Danke für deine Info....

Genau das schreibt uns die ABH und der Anwalt schlägt vor erst mal die Hälfte dann Raten mal schauen habe ende nächste Woche ein Termin beim RA bin schon ganz Traurig....Was die Eireisesperre mit sich bringt ..
Hoffe nicht all zu lange....

Musstest du auch eine Meldebescheinigung von deinem Mann vorlegen..??

Lg
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Antwort #97 - 28.02.2007 um 17:40:16
 
hmm, ich weiss es gar nicht mehr so genau. hab in letzter zeit so viel mit papirekram zu tun, irgendwo hab ich es gebraucht, aber weiss nicht mehr geanau wann.
ich warte auch gespannt auf eine antwort der ABH, müsste eigentlich die woche kommen.,
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Antwort #98 - 28.02.2007 um 21:26:42
 
Hallo Havay..

Macht nichts ..

Verstehe es Laut lachend

Drücke Dir ganz fest die daumen das Ihr positive Nachrichten erhaltet Zwinkernd

Habe morgen den RA Termin mal schauen was Er dazu sagt ansonsten bin ich ganz nervös was noch anliegt.. unentschlossen

Also die Hälfte der Abschiebekosten habe ich bezahlt und nun mal schauen hoffe auf gute Nachrichten Smiley

Lg
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Antwort #99 - 01.03.2007 um 21:45:18
 
Hallo..

um Euch auf dem laufenden zu halten..

War heute beim Anwalt  kam leider nichts positives bei raus Traurig

Also die ABH forderte uns auf den gültigen Pass(kopie),
Eine Meldebescheinigung von meinem Mann,
Und die Abschiebekosten zu begleichen,

Der Anwalt schlägt jetzt ratenzahlung vor die hälfte haben wir bezahlt!
Die Kopie vom Pass habe ich auch vorgelegt
mit der Meldebescheinigung hat es in der türkei nicht so geklappt aber unser Anwalt sagte er kommt da nicht drumherum ..da die ABH denken könnte das er bei mir im Keller ist anstatt in der TR Schockiert/Erstaunt
und unserem Anwalt ist aufgefallen das die Berechnung der Abschiebekosten
ab den Zeitpunkt oktober 2005 gefolgt ist!
Aber die Abschiebung fand im Jahre 2006 statt(inkl.A-haft)

Von daher fordert er eine genauerer Auflistung der Kosten..und das dauert auch bestimmt Traurig

Danke
Lg

Aber es ist doch richtig das die Kosten ab den ersten Tag in A-Haft angerechnet werden ?


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Antwort #100 - 18.03.2007 um 19:01:02
 
Hallo Zusammen ,

Wollte kein neuen Thread aufmachen denke mal es ist ok so?
Also zu meiner momentanen Situation gibt es noch nichts neues(leider)..

Warte noch auf den Bescheid der ABH wg der Enreisesperre.

Aber was ich mal fragen wollte ist das ich dieses Assoziations -Gesetzt?-Abkommen? keine Ahnung was ..nicht verstehe !

Ich habe es damals von der Betreuerin  die im A-Haft meines Mannes tätig war zum ersten mal gehört! Sie sagte damals der Anwalt sollte sich mal das Assoziations Abkommen anschauen und drauf pochen ...
Ich schlug ihn das vor aber Er sagte das es nicht geht ich selber blick da nicht durch ,habe auch schon nachgeschaut hier im Faq etc..

Sie behauptet immer noch das es anzufechten wäre..aber das was hätte sein können oder nicht.. bringt uns nicht weiter,,

Meine Frage wäre was hat das mit dem Assoziation Abkommen an sich?
Kann man es für die Wiederkehr meines Mannes zusätzlich mit angeben ??


Danke im vorraus
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Antwort #101 - 18.03.2007 um 19:21:20
 
Ist oben unter Gesetze verlinkt.
http://www.info4alien.de/gesetze/arb_1_80.htm
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Antwort #102 - 19.03.2007 um 12:33:04
 
Danke Janey..

Habe es seit gestern auf und ab gelesen und wenn ich es richtig verstanden habe hilft es nichts für die wiedereinreise

Danke und LG
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Antwort #103 - 04.04.2007 um 13:00:02
 
Hallo Zusammen ..

Nun sind es wieder fast 4 wochen rum und noch kein Bescheid wg der Einreisesperre..

Meine Frage ist wer entscheidet über die Befriestung der Einreisesperre?
Die ABH?

Danke
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Antwort #104 - 05.04.2007 um 11:47:51
 
sibo schrieb am 04.04.2007 um 13:00:02:
Meine Frage ist wer entscheidet über die Befriestung der Einreisesperre?
Die ABH


Die ABH , die abgeschoben oder ausgewiesen hat bzw. im die neue ABH im Einvernehmen mit
der alten ABH .
Die Botschaft nicht.


DC

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Antwort #105 - 23.04.2007 um 14:51:24
 
Hallo Leute,

Weiss mal wieder nicht was ich machen soll nun sind es 2 Mon.das ich auf ein bescheid über die befriestung der Eireisesperre warte..

Was soll ich machen wenn ich es dem Anwalt sage heisst es nur warten wenn ich zur ABH gehe bekomme ich keine Auskunft..

Oder ist der Zeitraum normal??

Wir sind hier keine grosse stadt wenn ich es manchmal sehe das wie in Hamburg od. Berlin es schneller geht und das Verhalten unserers Sachbearbeiters uns gegenüber ...dann verstehe ich die welt nicht mehr..

Ich sehe hier im Forum so viele "Freiwillige Ausländerbehördler"
die noch nach ihren Jobs hier den einen oder anderen tapfer unterstützen.
(Vovor ich persönlich den hut vor ziehe)

Oder ich lese von andren Mitgliedern das sie fast überhaupt keine Probleme mit den Beamten haben (was ja auch ganz normal ist)

Ich bin ja auch nicht so das ich sie nerve oder ähnliches ..
nur so langsam ist auch meine geduld am Ende und mein mann ebenfalls..

Sogar meine dahmaligen (als ich noch mein mädchen hatte)waren sehr nett und abselut menschlich...
Was kann ich bitte tun mir wäre es zb wichtig mich mal mit den sachbearbeiter wenigstens 15 min zu unterhalten ,wieso ist das nicht möglich und warum reagiert er so..Ist das vieleicht dewegen weil wir ein RA haben?Aber auch er ist nicht so das die ABH mit Schreiben vollbombadiert
Es sind schon einige Aussagen und verhalten unter der gürtellienie gelandet..

bin soweit das ich umziehen will sehe kein andren sinn mehr..


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Antwort #106 - 24.04.2007 um 16:02:36
 
Es ist nicht ungewöhnlich, das SBs nur noch mit dem RA reden, wenn einer involviert worden ist, sonst müssten sie zum Schluss alles doppelt sagen Zwinkernd

Was sagt denn dein RA zu dem ganzen? Hat er schon mit dem SB in letzter Zeit Kontakt gehabt?
Das wäre seine Aufgabe, dafür bekommt er ja Geld von dir Zwinkernd

Ich wünsche dir viel Erfolg sibo!

Gruß,

maki
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Antwort #107 - 24.04.2007 um 18:45:52
 
maki schrieb am 24.04.2007 um 16:02:36:
Es ist nicht ungewöhnlich, das SBs nur noch mit dem RA reden, wenn einer involviert worden ist, sonst müssten sie zum Schluss alles doppelt sagen   


Hi maki ,
damit wäre ich ja auch zufrieden aber das geschieht auch nicht..

unser Ra behauptet das man wegen untätigkeit verklagen sollte da es schon über ein jahr so geht ..

den bescheid über die  abschiebekosten haben wir nach 8 monaten bekommen und  wegen der einreisesperre sind nun 2 mon vergangen..

Ich verstehe es nicht, unser Anwalt sagt das die niemanden für voll nehmen , bei dieser abh geht schon einiges auf und ab ..sogar  der Leiter dieser ABH hat sein job hingeschmissen durch solche Aktionen bestimmter
Sachbearbeiter ..

lg
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Antwort #108 - 24.04.2007 um 20:17:31
 
Schwer zu sagen sibo, wenn du einen "guten" Anwalt hast dem du vertraust, solltest du auf seinen Rat hören, das ist sein Beruf und dafür bezahlst du ihn.

Viel Erfolg,

maki
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Antwort #109 - 24.04.2007 um 22:07:56
 
Danke maki für deine Ratschläge,

Rufe mal an und lass mir ein Termin geben ,,Vieleicht kann er ja mal dort anrufen oder sie mal wieder daran Erinnern ...


(Zu der Frage ob ich Ihm vertraue..?Kann ich nicht beantworten unentschlossen Kann ihn sehr schwer einschätzen zumal er uns viele Hoffnungen gemacht hat die bis jetzt in die Leere gingen  )

und jetzt den anwalt zu wechseln will ich nicht da es nur zeit kosten würde und wir ihn ja auch schon bezahlt haben (und nicht wenig)..

Danke lg





Vielen Dank nochmal
und halte euch auf dem laufenden...


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Antwort #110 - 24.04.2007 um 22:14:58
 
hallo sibo

kolay gelsin sanada

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Antwort #111 - 08.05.2007 um 22:24:28
 
Hallo zusammen,
Leider hat sich bei uns nichts neues getan..warten immer noch..
Kann mir jemand sagen was " Carnet de Touriste " bedeutet...



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Antwort #112 - 08.05.2007 um 22:33:35
 
sibo schrieb am 08.05.2007 um 22:24:28:
" Carnet de Touriste "


War das nicht mal die Verplichtungserklärung, die man bei einer Versicherung kaufen konnte, die aber wegen Missbrauchs keine Anerkennung mehr im Bundesgbiet findet ?

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Antwort #113 - 08.05.2007 um 23:06:24
 
mmmhh?

I dont know...

Versicherung?
Verflichtungserklärung?

Weiss nur das es was mit dem Visumverfahren zu tun haben soll..
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Antwort #114 - 09.05.2007 um 15:06:19
 
Das "Carnet de Touriste" ist eine Kombination einer pauschalisierten Verpflichtungserklärung, Reiseschutz- und Krankenversicherung; der Anbieter (ADAC, Hanse Merkur usw.) haftet für die möglichen Kosten einer Rückführung.
Seit 2003 wird das CdT als Ersatz für die VE und somit als Nachweis für die Haftung für den Lebensunterhalt durch das Auswärtige Amt nicht mehr anerkannt; eine individuelle VE ist zusätzlich abzugeben.
Der Part mit den Versicherungen wird noch akzeptiert.

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Antwort #115 - 11.05.2007 um 00:11:59
 
Hi zusammen .
mal kurz zusammen gefasst ...

Abschiebekosten haben wir zur hälfte bez.!
Meldebescheinigung wurde von meinem Mann verlangt und auch im März eingereicht!
Aufhebung (befriestung) der Einreisesperre seit 3 monaten beantragt!
Eine Auflistung der genaueren Abschiebekosten wurde von unsrem Anwalt gefordert..

und nun bekommen wie ein Schreiben von der ABH...

ich zitiere;
Ich nehme Bezug auf die Bisherige Korrespotenz ..
Bei den in Rede stehenden Kosten handelt es sich um Kosten die unmittebar für Rückführungsvorbereitung entstanden sind.
Darüber hinaus wurde festgestellt das die Unterlagen bislang nicht eingereicht wurden!!

Das wars und darauf warten wir seit 3 monaten..

Leute ich bin am Ende meines Latains und weiss nicht mehr weiter ..
Das kanns doch nicht mehr sein!!

Ich rufe dort an und mir wird gesagt das die keine Interesse haben mir auskunft zu geben ,,,,

Ich schreibe hier nicht aus langeweile oder gehässigkeit nur bitte ratet mir was kann ich tun nächsten Monat wird es 1 Jahr und wir stehen immer noch am Anfang...

was kann ich bitte tun......

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Antwort #116 - 07.06.2007 um 13:51:18
 
Es sind nächste woche ein Jahr vorbei und wie immer kein schritt weiter...

Nun habe ich einen Schritt gewagt und ich hoffe da um klarheit ..

ich habe nächsten Monat ein Termin mit einem Abgeordneten vor Ort den ich den Fall schildern werde und dann hoffe ich Fakten zu hören um Klarheit zu schaffen..

Leider sah ich keinen anderen weg zumal ich jeden Schritt gegangen bin ...habe ruhe bewahrt ..habe höfflich nachgefragt habe beschwerde eigereicht beim Abteilungsleiter und alles ging ins Leere ..

Ich weiss zwar nicht ob mir der Termin etaws bringt und habe angst das der Schuss nach hinten los geht aber schlimer kanns nicht mehr werden ...

lg
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Antwort #117 - 07.06.2007 um 14:03:13
 
Zitat:
habe angst das der Schuss nach hinten los geht

Warum sollte eine Behörde "Angst" vor einem Abgeordneten haben? Der ist zwar an der Gesetzgebung beteiligt (natürlich kein Kreistagsabgeordneter ...), aber hat keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber einer Behörde. Es sei denn natürlich er ist der entsprechende Minister ...
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Antwort #118 - 07.06.2007 um 14:26:08
 
@ inge
ich habe nicht geschrieben das die Behörde Angst haben soll von den Abgeordneten!!

Mein Fall wurde von einem Verein geprüft..und mit einer kurzen Absprache mit dem besagten Abgeordneten wurde mir der Termin vergeben ..

Dieser Herr ist zwar nicht der Minister aber

Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen; Zulassung als Rechtsanwalt.
Mitglied der SPD; Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes XXX, Mitglied im Vorstand des SPD-Unterbezirks XXX

Mitglied des Bundestages seit 1987; in der 12. und 13. Wahlperiode Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung; seit 1998 innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Und ich denke mal das er mir klarheit verschafft
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Antwort #119 - 07.06.2007 um 14:34:25
 
inge schrieb am 07.06.2007 um 14:03:13:
habe angst das der Schuss nach hinten los geht 


Und damit meine ich wenn er auch nichts machen kann dann geht der schuss für MICH nach hinten los.....
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Antwort #120 - 07.06.2007 um 14:52:32
 
Zitat:
Und damit meine ich wenn er auch nichts machen kann dann geht der schuss für MICH nach hinten los.....

DAS hatte ich schon verstanden. Die meisten Leute wollen damit ausdrücken, dass die Behörde dann erst recht auf stur schaltet. Dem ist aber normalerweise nicht so, weil die Jungs Profis sind und sich deshalb normalerweise nicht persönlich angegriffen fühlen.

Zitat:
Und ich denke mal das er mir klarheit verschafft

DAS verstehe ich dann aber jetzt nicht. Klarheit über die grundsätzliche Rechtslage, oder Klarheit im aktuellen Fall?
Die Klarheit im Fall nimmt jedenfalls nicht zu wenn zusätzliche Beteiligte eingeführt werden.
Bei dir hab ich manchmal das Gefühl, dass du nicht wirklich genau informiert bist, was GENAU dein Anwalt eigentlich alles tut - oder nicht tut. Eine engere Zusammenarbeit mit dem Anwalt wäre in dem Fall dann sicher hilfreicher. Alternativ: Anwalt wechseln. Das beschleunigt das Verfahren natürlich auch nicht!
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Antwort #121 - 07.06.2007 um 15:28:45
 
inge schrieb am 07.06.2007 um 14:52:32:
DAS hatte ich schon verstanden. Die meisten Leute wollen damit ausdrücken, dass die Behörde dann erst recht auf stur schaltet. Dem ist aber normalerweise nicht so, weil die Jungs Profis sind und sich deshalb normalerweise nicht persönlich angegriffen fühlen. 



Genau so meinte ich es ...

inge schrieb am 07.06.2007 um 14:52:32:
Bei dir hab ich manchmal das Gefühl, dass du nicht wirklich genau informiert bist, was GENAU dein Anwalt eigentlich alles tut - oder nicht tut. Eine engere Zusammenarbeit mit dem Anwalt wäre in dem Fall dann sicher hilfreicher. Alternativ: Anwalt wechseln. Das beschleunigt das Verfahren natürlich auch nicht! 


Doch Inge das bin ich aber nur durch Infomation habe ich auch keine klarheit!!
(Die liegt letztendlich in der hand der ABH)

Wenn wir reagieren und nun mehr als 1 Jahr aber keine Gegenreaktion kommt was soll ich tun??

Habe seit letztest Jahr 22 Schreiben vom RA an die ABH und 3 Antworten von der ABH !!

Und den Anwalt wechseln ?

Habe Ihn doch schon bez. und ein neuer kann auch nicht mehr machen als Schreiben rauszuschicken mit der bitte nun die Sperre zu befristen ..



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Antwort #122 - 07.06.2007 um 15:34:21
 
Anfang Mai kam von der ABH dies:
Zitat:
ich zitiere;
Ich nehme Bezug auf die Bisherige Korrespotenz ..
Bei den in Rede stehenden Kosten handelt es sich um Kosten die unmittebar für Rückführungsvorbereitung entstanden sind.
Darüber hinaus wurde festgestellt das die Unterlagen bislang nicht eingereicht wurden!!

Also welche Unterlagen sollen noch fehlen? Selbst wenn ihr die schon abgegeben habt, habt ihr sie nochmal eingereicht? Oder habt ihr wenigstens eine Bestätigung, DASS die "Unterlagen" eingereicht wurden?
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Antwort #123 - 07.06.2007 um 15:44:01
 
Keine mehr ...

Es ging um die Meldebescheinigung meines Mannes die er schon zum 2 mal dort und zum Anwalt faxte...und eine Bestätigung habe ich noch nicht!!
Aber Anfragen auf noch fehlende Unterlagen sind wieder seit 4 wochen fällig


Ich habe sogar die Abschiebekosten komplett bezahlt obwohl unser Anwalt vorher eine genauere Auflistung haben wollte ...weil er im Juni 06 abgeschoben wurde und uns die Kosten ab Oktober 05 angerechnet sind !


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Antwort #124 - 08.06.2007 um 01:00:21
 
sibo schrieb am 07.06.2007 um 15:44:01:
Es ging um die Meldebescheinigung meines Mannes die er schon zum 2 mal dort und zum Anwalt faxte...und eine Bestätigung habe ich noch nicht!! 


Ein Dokument in türkischer Sprache?

Gehe doch einfach mal auf Nummer sicher,
lasse die Meldebestätigung von Botschaft/Konsulat legalisieren (Echtheitsprüfung) so möglich und anschließend übersetzen (ABH Mitarbeiter sprechen kein türkisch Amtssprache Deutsch)
dann läßt du dir das alles im Original zusenden und gibst es persönlich gegen Empfangsbestätigung bei der ABH ab.

So würde ich es in diesem Falle bei allen geforderten Dokumenten halten.
Persönlich gegen Quittung abgeben.
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Antwort #125 - 08.06.2007 um 10:22:51
 
Hallo Einbeck ,


Danke für deine Ratschlag ..

Also wir haben es so gemacht ;eine Meldebescheinigung besorgt und dann noch mal von einem Notar begläubigen lassen und so wie es aussieht haben sie es akzeptiert..

lg
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Antwort #126 - 09.06.2007 um 09:06:08
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #127 - 05.10.2007 um 21:33:39
 
Hallo Ihr Lieben,

Bin wieder im Lande  unentschlossen

Nur um Euch auf dem laufendem zu halten die Einreissesperre ist noch nicht befristet dafür sind die Abschiebekosten plötzlich von 3000e auf 6000e erhöht worden Schockiert/Erstaunt

Mein Mann ist nun zum Militär für 15 mon. und immer noch keine Reaktion von unserer ABH hatte vor kurzen ein Termin mit einem Politiker und Er findet das Verhalten der ABH auch abselut rechtswidrig und setzt nun ein Schreiben auf an den Bürgermeister...ob uns das weiter hilft konnte Er mir auch nicht versprechen ..also wie Ihr schon merkt immer noch das Ungewisse im Vordergrund bei mir was mich so langsam aber sicher fertig macht..

Lg
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Antwort #128 - 05.10.2007 um 21:54:51
 
sibo schrieb am 05.10.2007 um 21:33:39:
Nur um Euch auf dem laufendem zu halten die Einreissesperre ist noch nicht befristet dafür sind die Abschiebekosten plötzlich von 3000e auf 6000e erhöht worden Schockiert/Erstaunt


Abschiebungskosten werden nicht aus heiterem Himmel festgesetzt. Man kann von der Behörde die Berechnung und ggf. Belege für die Summe verlangen.

6.000 EUR in die Türkei kommt eigentlich nur bei längerer Abschiebungshaft und/oder begleiteter Abschiebung in Frage (ich hab' keine Lust mir den ganzen Thread durchzulesen).

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Antwort #129 - 05.10.2007 um 22:02:12
 
Muleta schrieb am 05.10.2007 um 21:54:51:
Abschiebungskosten werden nicht aus heiterem Himmel festgesetzt. Man kann von der Behörde die Berechnung und ggf. Belege für die Summe verlangen. 


Das verlange ich schon seit Monaten

Muleta schrieb am 05.10.2007 um 21:54:51:
6.000 EUR in die Türkei kommt eigentlich nur bei längerer Abschiebungshaft und/oder begleiteter Abschiebung in Frage (ich hab' keine Lust mir den ganzen Thread durchzulesen).

Muleta 


Das ist mir schon klar!!

2.5 mon A-Haft u. begl.Abschiebung!

Aber eine genauere Auflistung bekomme Ich nicht geschweige denn unser Anwalt!
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Antwort #130 - 06.10.2007 um 13:40:21
 
Hallo

Habe heute Post bekommen von unserem RA der mich ganz aus der Bahn geworfen hat

Es steht drin das die Wirkung der Abschiebung auf 2008 befristet wurde und die Wirkung der Ausweisung auf 2015!!!

Das heisst Er kann erst in 7 Jahren zurück kehren?

Das kann doch nicht sein ,oder ?

Bitte um Rat..

Lg
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Antwort #131 - 06.10.2007 um 14:51:11
 
Hallo

Meine Frage wäre kann man gegen die Entscheidung remonstrieren??

Sie fordern ein Führungszeugnis und eine Bescheinigung das Er nun jetzt den Militärdienst angetreten ist !!

Haben diese Forderungen einen(positiven) Einfluss auf die Befristung so das die ABH vieleicht von den 7 Jahreb absieht?

Es wird eine Frist gegeben der Stellungsnahme ansonsten wird nach Aktenlage über die Befristungen entschieden heisst es jetzt das diese Fristen noch nicht fest stehen??

Lg

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Antwort #132 - 06.10.2007 um 14:54:31
 
sibo schrieb am 06.10.2007 um 14:51:11:
Hallo 

Meine Frage wäre kann man gegen die Entscheidung remonstrieren?? 


Der Bescheid der ABH und dies dürfte Dir Dein RA besser sagen können,
sollte  eine Rechtsmittelbelehrung haben.
In der Rechtsmittelbelehrung steht was Du tuen kannst.
Widerspruch und danach Klage.

Achtung Widerspruchsfrist 1 Monat nach Erhalt des Bescheides (Eingang beim RA oder Dir).
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Antwort #133 - 06.10.2007 um 15:00:06
 
Danke Einbeck..

Mein RA werde ich nächste Woche kontaktieren..

Aber mir ist es wichtiger erst mal von Euch  Ratschläge einzuholen bevor Ich mir wieder eine "Waschmaschiene" andrehen lasse!!

Danke Dir nochmals

Lg
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Antwort #134 - 06.10.2007 um 15:08:03
 
sibo schrieb am 06.10.2007 um 14:51:11:
Es wird eine Frist gegeben der Stellungsnahme ansonsten wird nach Aktenlage über die Befristungen entschieden heisst es jetzt das diese Fristen noch nicht fest stehen??

Lg 


Dies macht mich ein wenig stutzig.

Vorher sagst Du:

sibo schrieb am 06.10.2007 um 13:40:21:
Es steht drin das die Wirkung der Abschiebung auf 2008 befristet wurde und die Wirkung der Ausweisung auf 2015!!!

Das heisst Er kann erst in 7 Jahren zurück kehren? 


Wie ist der Bescheid genau formuliert?
Der RA sollte Dir den Bescheid zustellen.
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Antwort #135 - 06.10.2007 um 15:22:21
 
sibo schrieb am 06.10.2007 um 14:51:11:
Hallo

Meine Frage wäre kann man gegen die Entscheidung remonstrieren??

Sie fordern ein Führungszeugnis und eine Bescheinigung das Er nun jetzt den Militärdienst angetreten ist !!

Haben diese Forderungen einen(positiven) Einfluss auf die Befristung so das die ABH vieleicht von den 7 Jahreb absieht?

Es wird eine Frist gegeben der Stellungsnahme ansonsten wird nach Aktenlage über die Befristungen entschieden heisst es jetzt das diese Fristen noch nicht fest stehen??


So, auf die Gefahr hin, dass mein Post gelöscht werden wird, mal Klartext:

- Falls Dein Anwalt Dir das Schreiben unkommentiert "zur Kenntnis" geschickt hat (am besten noch Freitags abgesendet), dann ist er jedenfalls ein unsensibler Vollidiot. Sowas käme in vernünftig organisierten Kanzleien nicht vor. Sowas sollte am Wochenanfang verschickt werden und zwar mit einer allgemein verständlichen Erklärung und ggf. einem Terminvorschlag.

- Ob der Anwalt die Angelegenheit fachlich beherrscht, ist irgendwie nicht ganz klar. Du scheinst aber selbst nicht richtig überzeugt zu sein. Eure Kommunikation ist jedenfalls nicht überzeugend.

- Dass der Anwalt "schon bezahlt" ist, dürfte sich jetzt stark relativieren. Er wird nunmehr erneut Geld haben wollen.

Zwischenergebnis: Schon mal über einen Anwaltswechsel nachgedacht?!?

Inhaltlich:

es sieht so aus, als ob die Behörde ihre Entscheidungsabsicht bekannt gegeben hat und nun gem. § 28 VwVfG vor der endgültigen Entscheidung rechtliches Gehör gewährt. Üblicherweise 14 Tage, i.d.R. problemlos verlängerbar auf 4 Wochen (in begründeten Fällen auch mehr). In dieser Zeit können rechtliche und tatsächliche Umstände vorgetragen werden, die noch zu Gunsten des Ausländer berücksichtigt werden sollen.

Danach kommt die endgültige Entscheidung der Behörde und dagegen dann ggf. Widerspruch und/oder Klage.

Ob man für die Anhörung nun viel Zeit und Mühe verwendet - nun ja: In der Regel bleibt es bei der angekündigten Entscheidung aber für eine spätere Klage muss man sowieso den Fall mal sorgfältig aufdröseln.

Und wie schaut's denn bei Dir mit einer Einbürgerung aus? Oder ist Nachwuchs geplant?

Muleta
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Antwort #136 - 06.10.2007 um 17:52:18
 
Muleta Hallo und Danke für die Deine Offenheit!

Muleta schrieb am 06.10.2007 um 15:22:21:
Ob der Anwalt die Angelegenheit fachlich beherrscht, ist irgendwie nicht ganz klar. Du scheinst aber selbst nicht richtig überzeugt zu sein. Eure Kommunikation ist jedenfalls nicht überzeugend. 


Genau das ist eins meiner Probleme ..
Da wir Ihn schon, so wie Du schon Vermutet hast ,bezahlt!

Und Ich wollte auch das wenn die Einreisesperre  endlich mal feststeht es alleine ohne Anwalt durchziehen...aber nun dieses...

Zumal mir eine Frist bis zum 15 gesetzt wurde von der ABH und das Schreiben schon am 20.9. rausging erhalte  Ich es Heute Ärgerlich

Also momentan sind es sehr Sturrköpfige SB meiner ABH und ein RA der seine Arbeit auch nicht so Ernst nimmt..gegen die Ich nicht mehr ankomme !!

Meine Einbürgerung werd Ich jetzt auch im Angriff nehmen und als Überraschung habe Ich jetzt den gleiche SB der auch für meinen Mann zustädig ist(der Ihn mit abschgeschoben hat)
Was für ein Glück  Griesgrämig
(Liebe Mitarbeiter derABH fühlt Euch nicht angegriffen ist nicht veralgemeinert)

Und mit Nachwuchs ?Nein!!Weil mein Mann und Ich wollen erst Klarheit und zusammen leben ,damit schadet man nur dem Kind!!

Ich weiss nicht wie es weitergeht ...

Montag erst mal zum Anwalt gehen und ihn mal fragen was das soll und wie Er sich das vorstellt weiterhin den so bringt es mir nix!

Muleta schrieb am 06.10.2007 um 15:22:21:
es sieht so aus, als ob die Behörde ihre Entscheidungsabsicht bekannt gegeben hat und nun gem. § 28 VwVfG vor der endgültigen Entscheidung rechtliches Gehör gewährt. Üblicherweise 14 Tage, i.d.R. problemlos verlängerbar auf 4 Wochen (in begründeten Fällen auch mehr). In dieser Zeit können rechtliche und tatsächliche Umstände vorgetragen werden, die noch zu Gunsten des Ausländer berücksichtigt werden sollen
 

Das schaffe Ich auch ohne Anwalt denn so schnell finde Ich keinen !!

Danke

lg

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Antwort #137 - 06.10.2007 um 18:06:46
 
Einbeck schrieb am 06.10.2007 um 15:08:03:
Wie ist der Bescheid genau formuliert?
Der RA sollte Dir den Bescheid zustellen.


Wenn Du den Bescheid der ABH meinst dann sind es 2 Seiten
Anhörung gem.§28Abs.1 des Verwaltungsverfahrengesetzes...

Das sie beabsichtigen beide Befistungen stattzugeben!

Die Abschiebung nachträglich auf den 13.8 zu befristen ..

Eine Wirkung der Ausweisung auf 7 Jahre ab den Tag der Befristungder Wirkungder Abschiebung zu befristen..

Und sollte nichtbis zum 15.10.2007 keine Stellungsnahme vorliegen werden die genannten Fristen entscheiden..

Das wars..

Lg
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Antwort #138 - 06.10.2007 um 19:36:07
 
sibo schrieb am 06.10.2007 um 17:52:18:
Montag erst mal zum Anwalt gehen und ihn mal fragen was das soll und wie Er sich das vorstellt weiterhin den so bringt es mir nix!

 

Das schaffe Ich auch ohne Anwalt denn so schnell finde Ich keinen !!


Er kann um Fristverlängerung nachsuchen mit ausdrücklichem Hinweis darauf, daß er einen Anwalt finden wolle und sich dieser auch noch einarbeiten muß. Könnte mir vorstellen, daß die ABH dann bereit ist, auch notfalls bis (Ende) November zu warten.

Gruß, ULF
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Antwort #139 - 21.01.2008 um 18:06:10
 
Hallo Zusammen
Brauche mal wieder Rat Griesgrämig

Und habe 2 Fragen

1) Kann man gegen den Bescheid der ABH auch ohne Anwalt klagen oder besteht Anwaltszwang?

Vor 2 Tagen habe ich Post vom VG erhalten sie verlangen die ladungsfähige Anschrift meines Mannes !??
Und hier geht es um eine Erteilung einer weiteren Duldung nach §60a die vor knapp 2 Jahren aber abgelehnt wurde!
Ich verstehe das alles nicht.

2)Was hat dieses Schreiben zu bedeuten?

Bitte um Rat

Danke und LG
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Antwort #140 - 21.01.2008 um 19:19:39
 
sibo schrieb am 21.01.2008 um 18:06:10:
1) Kann man gegen den Bescheid der ABH auch ohne Anwalt klagen oder besteht Anwaltszwang?


1. Instanz (VG) geht auch ohne Anwalt.

Zitat:
Vor 2 Tagen habe ich Post vom VG erhalten sie verlangen die ladungsfähige Anschrift meines Mannes !??


wer klagt, muss eine Anschrift angeben, unter der er für das Gericht erreichbar ist. Gelegentlich wird argumentiert, wer sich versteckt hält, dem fehle bereits das Rechtsschutzbedürfnis (-> Klage geht verloren). Jedenfalls spielt das aber auch eine Rolle um zu prüfen, ob die beklagte Ausländerbehörde überhaupt zuständig ist.

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Antwort #141 - 21.01.2008 um 20:41:53
 
Muleta schrieb am 21.01.2008 um 19:19:39:
Gelegentlich wird argumentiert, wer sich versteckt hält, dem fehle bereits das Rechtsschutzbedürfnis (-> Klage geht verloren). 


In NRW nicht nur gelegentlich !

proll
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Antwort #142 - 21.01.2008 um 21:34:16
 
Muleta schrieb am 21.01.2008 um 19:19:39:
1. Instanz (VG) geht auch ohne Anwalt.


wer klagt, muss eine Anschrift angeben, unter der er für das Gericht erreichbar ist. Gelegentlich wird argumentiert, wer sich versteckt hält, dem fehle bereits das Rechtsschutzbedürfnis (-> Klage geht verloren). Jedenfalls spielt das aber auch eine Rolle um zu prüfen, ob die beklagte Ausländerbehörde überhaupt zuständig ist.

Muleta


Hallo Muleta u Danke ,

Die ABH die Ihn abgeschoben und ausgewiesen hat ist doch zuständig,oder?
Und die bevollmächtigte bin ja ich was Post etc angeht und warum wird nach 1,5 Jahren wieder die Erteilung einer Duldung aufgenommen obwohl das VG sie abgelehnt hat das spielt doch jetzt keine Rolle mehr,oder?

Ich verstehe es immer noch nicht..
Dem VG ist auch bekannt das mein Mann beim Militär ist..
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Antwort #143 - 21.01.2008 um 21:36:17
 
Zitat:


In NRW nicht nur gelegentlich !

proll


Hi Proll

Dh sondern immer oder wie soll Ich das verstehen?

lG
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Antwort #144 - 21.01.2008 um 21:43:05
 
sibo schrieb am 21.01.2008 um 21:34:16:
Die ABH die Ihn abgeschoben und ausgewiesen hat ist doch zuständig,oder?


recht wahrscheinlich aber nicht unbedingt zwingend. Das ist von den jeweiligen Gesetzen der Länder abhängig. Da aber wohl eine Behörde schon entschieden hat, ist diese (wahrscheinlich) auch zuständig.

Zitat:
Und die bevollmächtigte bin ja ich was Post etc angeht


das ist dem Gericht gegenüber durch Vorlage einer (Original-)Vollmachtsurkunde nachzuweisen. Dafür setzt es Dir aber eine angemessen lange Frist, normalerweise.

Zitat:
und warum wird nach 1,5 Jahren wieder die Erteilung einer Duldung aufgenommen


keine Ahnung, wovon Du redest.

Zitat:
Dem VG ist auch bekannt das mein Mann beim Militär ist..


wenn Dein Mann im Ausland ist, dann musst Du dem Gericht deutlich mitteilen, dass Du Deinen man im Prozess vertrittst und er über Dich zu laden ist. Ggf. noch eine Adresse in seinem Aufenthaltsland angeben. Deine Vollmacht ist schriftlich nachzuweisen (s.o.)

Guter Rat: beantrage SOFORT PKH und hole Dir nach einer möglichen Bewilligung einen Anwalt dazu!

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Antwort #145 - 21.01.2008 um 21:57:38
 
Muleta schrieb am 21.01.2008 um 21:43:05:
keine Ahnung, wovon Du redest. 
 


Muleta Wir hatten damals 2006 bevor mein Mann ausgewiesen wurde eine Klage auf Erteilung einer weiteren Duldung eingereicht diese wurde aber abgewiesen!!Vom VG.

Und nun bezieht sich das Schreiben vom VG aber wieder auf die Erteilung einer Duldung

Eine Vollmacht habe ich eingereicht und PKH habe ich nie beantragt weil der Anwalt sagte das man wenn man gegen den Staat (Behörden)klagt keine bekommt und weil diese Sache mit meinem Mann schon 7 Jahre läuft!

Und kein neuer Fall ist!?


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Antwort #146 - 21.01.2008 um 23:00:31
 
sibo schrieb am 21.01.2008 um 21:57:38:
Wir hatten damals 2006 bevor mein Mann ausgewiesen wurde eine Klage auf Erteilung einer weiteren Duldung eingereicht diese wurde aber abgewiesen!!Vom VG.

Und nun bezieht sich das Schreiben vom VG aber wieder auf die Erteilung einer Duldung


so dämlich kann kein Richter sein, wirklich nicht, unmöglich. Ich tippe also eher darauf, dass Du das Schreiben falsch verstanden hast. Hole Dir professionelle Unterstützung.

Zitat:
Eine Vollmacht habe ich eingereicht und PKH habe ich nie beantragt weil der Anwalt sagte das man wenn man gegen den Staat (Behörden)klagt keine bekommt


das ist einfach falsch.

Zitat:
und weil diese Sache mit meinem Mann schon 7 Jahre läuft! und kein neuer Fall ist!?


ich glaube nicht, dass Du die Nummer ohne einen Anwalt über die Bühne kriegst. Aber bitte einen, der sich mit sowas auskennt.

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Antwort #147 - 21.01.2008 um 23:39:46
 
Muleta du bist mir wirklich eine grosse Hilfe gewesen Ich danke Dir nur!!

Danke Danke
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Antwort #148 - 22.01.2008 um 15:26:10
 
Hallo ,

War gerade bei dem AG vor Ort und habe mich wegen der PKH erkundigt diese verwiesen mich an das VG ich rief da an und fragte nach.
Sie sagten mir das schon PKH vom Anwalt gestellt aber noch nicht drüber entschieden wurde (laut RA wurde diese abgewiesen ) hä?

Also rief Ich den RA an er war nicht zu sprechen und ich fuhr hin..

Mit der Aussage vom VG wg der PKH konnte er nichts anfangen und will morgen früh dort anrufen !

Als ich Ihn fragte warum das VG nun seine Anschift verlangt wegen einer weiteren Erteilung einer Duldung war seine Aussage;das das Gericht Ihn nun für eine Woche einladen und ein Gespräch führen will um zu entscheiden ob Er sofort kommen kann(sofort geht eh nicht da er beim Militär ist) und er besteht immer noch drauf gegen die Entscheidung  der ABH zu klagen die meines erachtens doch dann überflüssig ist wenn eh das Gericht enscheiden will..und so gab ein Wort das andere und  ich bestand drauf das Verhältnis zu kündigen weil einfach kein Vertrauen mehr da ist!

Ist sowas möglich das das VG jemanden einlädt um zu prüfen ob er sofort kommen kann ??

Bin sehr durcheinander und weiss nicht mehr was ich machen soll


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Antwort #149 - 22.01.2008 um 15:50:21
 
sibo schrieb am 22.01.2008 um 15:26:10:
War gerade bei dem AG vor Ort und habe mich wegen der PKH erkundigt diese verwiesen mich an das VG ich rief da an und fragte nach.
Sie sagten mir das schon PKH vom Anwalt gestellt aber noch nicht drüber entschieden wurde (laut RA wurde diese abgewiesen ) hä?


oh je, das sieht so aus, als wollte der Anwalt doppelt kassieren: bei Dir und beim Gericht...

Zitat:
Mit der Aussage vom VG wg der PKH konnte er nichts anfangen und will morgen früh dort anrufen !


wenn der PKH-Antrag abgelehnt wurde, dann kriegt der Anwalt darüber einen Beschluss des Gerichts und muss den Eingang i.d.R. gegenüber dem Gericht bestätigen. Der Anwalt muss dem Mandanten bzw. seinem Ansprechpartner zwingend eine Kopie davon zusenden.

Zitat:
Als ich Ihn fragte warum das VG nun seine Anschift verlangt wegen einer weiteren Erteilung einer Duldung war seine Aussage;das das Gericht Ihn nun für eine Woche einladen und ein Gespräch führen will um zu entscheiden


das wäre dann aber im Rahmen einer Betretenserlaubnis und eines Visums zu klären. Eine Duldung für solche Zwecke scheidet m.E. aus.

Zitat:
und er besteht immer noch drauf gegen die Entscheidung  der ABH zu klagen die meines erachtens doch dann überflüssig ist wenn eh das Gericht enscheiden will..


großes Rätselraten: wer klagt gerade gegen was und wogegen will der Anwalt noch klagen.

Muleta

P.S. hatte ich schonmal erwähnt, dass Du das ohne einen (kompetenten) Anwalt oder eine fähige Beratungsstelle nicht alleine hinkriegen wirst?
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Antwort #150 - 22.01.2008 um 16:03:42
 
Muleta schrieb am 22.01.2008 um 15:50:21:
oh je, das sieht so aus, als wollte der Anwalt doppelt kassieren: bei Dir und beim Gericht... 


Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt

Muleta schrieb am 22.01.2008 um 15:50:21:
großes Rätselraten: wer klagt gerade gegen was und wogegen will der Anwalt noch klagen.


Er will gegen den Fristen klagen weil mein Mann eine Einreisesperre bis 2013 bekommen hat.
Aber die ist doch jetzt eh überflüssig wenn das VG prüfen will!

Muleta schrieb am 22.01.2008 um 15:50:21:
.S. hatte ich schonmal erwähnt, dass Du das ohne einen (kompetenten) Anwalt oder eine fähige Beratungsstelle nicht alleine hinkriegen wirst? 


Ja Muleta hattest du schon öfters Zwinkernd

Und Morgen fahre ich zum VG und kläre es mit der PKH und mache mich auf den Weg und suche mir einen neuen.

Danke u LG
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