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1 Jahr illegal - Wie lange Einreisesperre? (Gelesen: 4.975 mal)
Wanjiku
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Zeige den Link zu diesem Beitrag 1 Jahr illegal - Wie lange Einreisesperre?
19.11.2006 um 14:42:09
 
Hallo Forum,

auch ich kenne nun eine Bekannte die sich seit einem Jahr illegal hier aufhält.
Wie ich in den Beiträgen gelesen habe, ist die einzige Empfehlung "Hosen runterlassen" bei der ABH.
So weit so schlecht, wie sind aber die Erfahrungswerte mit einer ausgesprochenen Einreisesperre in so einem Fall?
Wenn sie sich sonst nichts zuschulden hat kommen lassen, wird es trotzdem "lebenslang" sein oder doch befristet.

Und wenn sie sich jetzt freiwillig stellt, muss sie trotzdem eine Strafe zahlen?

Und mit welchen Konsequenzen muss ihr Einlader in diesem Fall rechnen?

Danke schonmal

Gruß
wanjiku


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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal - Wie lange Einreisesperre?
Antwort #1 - 19.11.2006 um 14:53:09
 
Hallo Wanjiku,

ist deine freunin mit visum eingereist und hat lediglich ihren besuchsaufenthalt ausgedehnt oder ist sie bei einer ausländerbehörde schon registriert ?
Aus welchem land kommt sie ?
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Wanjiku
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Antwort #2 - 20.11.2006 um 10:33:41
 
Zitat:
.....oder ist sie bei einer ausländerbehörde schon registriert ?.....



Hallo Proll,

sie ist Kenianerin und damals mit Touristenvisum eingereist und seitdem in Deutschland.
Die Frage mit der ABH habe ich nicht so ganz verstanden.

Danke

Viele Grüße
wanjiku
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.11.2006 um 21:22:55
 
hallo wanjiku,

wenn deine bekannte unter vorlage des tickets bei der ABH freiwillig ausreist, wird sie keine einreisesperre erhalten. einreisesperren gibt es nur, wenn jemand abgeschoben oder ausgewiesen wird.
beides wird wohl noch nicht geschehen sein, weil sie wahrsheinlich nicht bei einer abh registriert ist.

also:
gucken ob der pass gültig ist
flugticket kaufen
zur abh gehen und GÜB (grenzübertrittsbescheinigung) austellen lassen
ausreisen

proll
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Toppy
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Antwort #4 - 21.11.2006 um 05:02:56
 
Zitat:
einreisesperren gibt es nur, wenn jemand abgeschoben oder ausgewiesen wird.
also:
gucken ob der pass gültig ist
flugticket kaufen
zur abh gehen und GÜB (grenzübertrittsbescheinigung) austellen lassen
ausreisen
proll


vorrausgesetzt das sie mit ihrem eigenen Pass und Ihrem eigenen Visum legal eingereist ist. Ansonsten ergaebe sich da eine andere Situation.

-Toppy-
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ronny
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Antwort #5 - 21.11.2006 um 07:37:25
 

Zitat:
vorrausgesetzt das sie mit ihrem eigenen Pass und Ihrem eigenen Visum legal eingereist ist. Ansonsten ergaebe sich da eine andere Situation.


Worauf willst Du hinaus ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 21.11.2006 um 08:26:16
 
ronny schrieb am 21.11.2006 um 07:37:25:

Worauf willst Du hinaus ?


moin ronny,
will eigentlich auf nichts hinaus ausser das ich aus dem Eingangsthread nicht erkennen kann, das die Einreise ordentlich (d.h. mit eigenem Pass und Visum) erfolgt ist. Wenn dem so ist , ist ja alles in Butter und der von proll beschriebene Weg völlig ok. Smiley
Wenn nicht: Straftat §95 (1) 3. aus §14 (1) 1.+2. , den Rest und die Folgen daraus kennst du besser als ich. Griesgrämig
Liege ich da falsch dann steinigt mich. Zwinkernd

-Toppy-
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ronny
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Antwort #7 - 21.11.2006 um 08:43:03
 
Zitat:
Liege ich da falsch dann steinigt mich.


Nö dazu besteht kein Grund, trifft ja zu Zwinkernd
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Ulf
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Antwort #8 - 21.11.2006 um 16:05:40
 
Zitat:
wenn deine bekannte unter vorlage des tickets bei der ABH freiwillig ausreist, wird sie keine einreisesperre erhalten. einreisesperren gibt es nur, wenn jemand abgeschoben oder ausgewiesen wird.
beides wird wohl noch nicht geschehen sein, weil sie wahrsheinlich nicht bei einer abh registriert ist.



zur abh gehen und GÜB (grenzübertrittsbescheinigung) austellen lassen



Und je nach Dauer der Visaüberschreitung hängt man ihr keinen § 55 an?

Gruß, ULF
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Wanjiku
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Antwort #9 - 21.11.2006 um 19:27:37
 
Danke an alle für die Antworten.

Der Einfachheit halber gehe ich jetzt einmal davon aus, dass sie legal eingereist ist. Den Ausweis haben wir  nicht kontrolliert.

Falls sie sich nicht sofort durchringen kann zur ABH zu gehen und wir sie noch einige Zeit bei uns aufnehmen würden, wäre das wohl  "Beihilfe zu illegalem Aufenthalt"?

Welcher Ärger würde uns denn dann erwarten?
Ich hoffe mit dieser Frage bewege ich mich nicht auf unerlaubten Pfaden.

Vielen Dank
wanjiku
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Antwort #10 - 21.11.2006 um 21:15:33
 
Hallo Wanjiku,

wenn du illegale aufnimmst, machst du dich strafbar -beihilfe zum illegalen aufenthalt !
außerdem wird jeder tag, den sich deine bekannte illegal im bundesgebiet länger aufhält, für eine spätere einreise negativ bewertet.

deshalb: schnellstmöglich outen und ausreisen.
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