Danke fuer die schnellen Antworten,
habe noch ein paar Fragen.
Ich habe gegen die Ausweisung von 1996 Klage beim Gericht eingereicht, aber das Verfahren ruht beim Gericht bis die Gerichtskosten beglichen sind.
Meine Frage, muss ich es zurueckziehen,denn die Befristung steht ja zum 1.2.2007 von der
ALB wenn ich die Dokumente (Fuehrungszeugnisse) einreiche, die Befristung und die Ausweisung sind ja zwei verschiedene Sachen, und mein damaliger Anwalt hatte geraten zu klagen gegen die Ausweisung da Formfehler seitens der
ALB bestanden haben,aber wir es ruhen lassen haben denn die Klage haette mir nur Kosten und nur geringe Zeitersparnis bzw. gar keine Zeitersparnis gebracht.(Akte befindet sich noch beim Gericht in HH)
Andere Frage, bei der Befristung steht, nach Ablauf der Befristung das ich mich unbedingt auf die Visumvorschriften halten muss um einzureisen...!
Visum fuer
FZF.............!
Nach der Sperre zum 1.2.2007 gelten doch wieder die normalen Umstaende,
d.h. ich brauche kein Visum fuer die BRD, und kann nach der Einreise eine Aufents.Genemigung zwecks
FZF bei der
ALB beantragen.
Weil normalerweise Leute ausgewiesen werden in den meisten Faellen die ehe nachher ein Visum fuer die Einreise brauchen fuer die BRD,ehe ich davon aus das der Mitarbeiter der HH
ALB die Standardsaetze nach der Befristung in der Verfuegung geschrieben hat.
In der Verfuegung stehen soviel zweideutiges und Wiederholungen drin das Mann oder Frau da gar nicht durchsteigt,geschweige denn der Anwalt.
Fakt also ist wenn ich die DOKU beglaubigt von der Botschaft einreiche bei der
ALB muessen die mir eine Bestaetigung der Loesung am 1.2.2007 geben?
Danke fuer die Antworten.