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(D/ Phil-Ehe) Annulement nach Annulierung in D...? (Gelesen: 20.465 mal)
aha
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16.11.2006 um 09:08:48
 
Hallo,

Und erstmal Vielen Dank für alle Postings von euch.

Habe gestern mit einem RA gesprochen. Der bietet aufgrund der Gegebenheiten, sprich ''nichtvollzogene Ehe'' Annulierung unserer (auf den Philippinen geschlossenen) Ehe an. Das kommt mir sehr entgegen, da ich meiner noch Ehefrau nicht die Zukunft verbauen möchte, scheint mir dieser Weg der bessere. Die erzkatholische RP (Republik Philippinen) kennt nämlich keine Scheidung, wohl aber die Annulierung der Ehe.

So nun zur Frage:
Abgesehen von der Namensgleichheit: Annulement - Annulierung...
Ist beides gleich viel wert? Oder bestehen die philipppinen Behörden auf ein gesondertes Verfahren zwecks Annulierung unserer Ehe? Ich hoffe nämlich, daß sie mit offiziellen Deutschen Annulierungspapieren* schneller zum gewünschten Annulement kommt. 

Das wäre nämlich erstens sehr zeitaufwendig und würde zweitens, so hab ich es mal im Philippinenforum gelesen satte 10.000€ kosten. Und das wär mir als Abschiedsgeschenk definitiv zu teuer.


aha


* aus denen dann auch der Grund für die Annulierung ''die nicht vollzogene Ehe'' hervor geht.
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« Zuletzt geändert: 16.11.2006 um 09:26:46 von aha »  
 
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Antwort #1 - 16.11.2006 um 09:16:19
 
Hallo,

Du solltest Dich aus meiner Erfahrung heraus nicht auf diesen Deal einlassen.

Die Anerkennung dieses Annulements für den deutschen Rechtsbereich ist ein jahrelanges Verfahren, wir hatten hier mal im Personenstandsrecht so einen Fall.

Du solltest bedenken, dass das Annulement für Dich nicht bedeutet dass die Ehe bereits als aufgelöst gilt, sondern ein förmliches Anerkennungsverfahren nach Art. 7 FamRÄndG erforderlich ist . Folglich kannst Du eine neue Ehe erst dann eingehen wenn Du die deutsche Anerkennungsurkunde in den Händen hältst.

Ausserdem wage ich zu bezweifeln, dass philippinisches Recht noch anwendbar ist, weil ihr beide Euren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ehe hier in deutschland hattet und damit ausschließlich deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung kommen kann. Dies würde eine Anerkennung u.U. sogar verhindern.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #2 - 16.11.2006 um 09:34:27
 
Hi Ronny,

Nicht daß wir uns falsch verstehen. Unsere derzeitige (frische) Ehe soll hier in D annuliert werden.

Und meine Frage zielte just in die andere Richtung, Richtung Philippinen ab, ob meine Frau in ihrem Heimatland so evtl. schneller an das philippinische Annulement kommt, als wenn wir uns per Scheidung trennen.

Die Philippinen kennen ja keine Scheidung und bestehen auf dieses Annulement, daher meine Frage...

Geht es schneller, unkomplizierter und billiger für sie wenn wir unsere Ehe hier in D annulieren lassen. Rechtlich ist das möglich da unsere Ehe nicht vollzogen wird.


Gruß aha
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ronny
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Antwort #3 - 16.11.2006 um 09:44:59
 
Zitat:
Nicht daß wir uns falsch verstehen. Unsere derzeitige (frische) Ehe soll hier in D annuliert werden. 



Das gibt es halt nicht, welche Rechtsgrundlage soll dafür herhalten ?

Es gibt hier zwar das Rechtsinstitut der Aufhebung einer Ehe:

siehe dazu §§ 1313 ff BGB aber..

die Aufhebungsgründe sind abschließend im § 1314 BGB aufgezählt. Und der Nichtvollzug der Ehe ist keiner der dort genannten Aufhebungsgründe Zwinkernd

Dazu kommt, dass die Aufhebung der Ehe ebenfalls nur durch Urteil erfolgt, und sich die Rechtsfolgen einschl. evtl. Unterhaltsansprüche nach § 1318 BGB bestimmen.

Zitat:
Rechtlich ist das möglich da unsere Ehe nicht vollzogen wird.


Halte ich für ein Märchen, sorry Zwinkernd

Ohne zu lügen sicher nicht möglich Zwinkernd
Wie gesagt, wer das behauptet sollte mir mal die Rechtsgrundlage nennen Zwinkernd

Das BGB findest Du z.B. bei www.dejure.org

Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #4 - 16.11.2006 um 09:57:55
 
Zurück zur Frage bitte.
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Antwort #5 - 16.11.2006 um 10:12:40
 
Wenn die Frage ist: "Hilft es meiner dann-Ex-Frau auf den Phillipinen?", dann lautet die übliche Antwort im Forum: Frage des phil. Rechts und demzufolge in diesem Forum nicht abschließend zu klären, da es sich hier um ein Forum zu Fragen des deutschen Rechts (mit Betonung auf Ausländerrecht) handelt.

Wie Ronny dir ja bereits gesagt hat (und da ist er sicherlich mehr Fachmann als die meisten anderen), ist eine Annulierung deiner Ehe in D schwierig, da möglicherweise die Annulierungsgründe fehlen. Möglicherweise erledigt sich damit dann auch das Problem, es deiner noch-Frau für die Zukunft "leichter" zu machen.

Zitat:
Rechtlich ist das möglich da unsere Ehe nicht vollzogen wird.

"Wurde" trifft aber offensichtlich zu. Einmaliger Sex (im Sinne von "ein Mal" und nicht "überwältigend") ist ja sogar schon ausreichend um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Die Ehe ist also durchaus bereits "vollzogen" worden.
Und der Grund, warum "kein Sex" kein Aufhebungsgrund ist, dürfte sein, dass die Eheleute grundsätzlich frei in der Gestaltung der Ehe sind und Sex in der Ehe zwar üblich, aber nicht vorgeschrieben ist.
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Antwort #6 - 16.11.2006 um 10:16:57
 
aha schrieb am 16.11.2006 um 09:57:55:
Zurück zur Frage bitte.


Welcher Frage ?
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Antwort #7 - 16.11.2006 um 10:24:54
 
ronny schrieb am 16.11.2006 um 10:16:57:
Welcher Frage ?

Zitat:
Abgesehen von der Namensgleichheit: Annulement - Annulierung...
Ist beides gleich viel wert? Oder bestehen die philipppinen Behörden auf ein gesondertes Verfahren zwecks Annulierung unserer Ehe?
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Antwort #8 - 16.11.2006 um 10:53:19
 
zur Anullierung in Deutschland, sie Ronnies Beiträge.
Wenn ihr beide in Deutschland lebt, gilt deutsches Recht, also Scheidung möglich, wobei diese, nach philippinischen Recht auch anerkannt wird. Brauchst du blos den Familycode der Philippinen zu lesen. Die Frau kann dann, ohne Probleme, selbst in den Philippinen wieder heiraten.
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Antwort #9 - 16.11.2006 um 11:04:39
 
bezugnehmend auf den vorangegangenen Thread:

unsere Ehe ist ja im Nationalen Landesheiratsregister der RP registriert.
Und bevor meine Frau wieder heiraten darf muß sie da raus.

Wie kommt es denn, daß alle Welt davon spricht, daß die Filipina erst dann wieder heiraten darf, wenn das Annulement erfolgt ist. Irr ich mich - ich hab bisher immer so verstanden, daß es keine Scheidungen auf den Philippinen gibt...??


Gruß aha
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Antwort #10 - 16.11.2006 um 11:09:57
 
aha schrieb am 16.11.2006 um 11:04:39:
bezugnehmend auf
...
ich hab bisher immer so verstanden, daß es keine Scheidungen auf den Philippinen gibt...??


Gruß aha

Genauer gesagt:

http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/scheidung/scheidung_ausland.ht...
Zitat:
Auf der 4. Stufe (ART. 14 II - IV EGBGB) wird den Eheleuten ein Wahlrecht unter bestimmten Umständen gegeben.

Erwähnenswert und wichtig in diesem Zusammenhang ist das „Deutschenprivileg“ (ART. 17 I Satz 2 EGBGB). Das bedeutet, das für einen Deutschen für die Scheidung Deutsches Recht gilt, wenn die Ehe nach dem sich aus ART. 14 ergebenen Recht gar nicht geschieden werden kann. Solche Rechtssysteme gibt es. Beispiele sind: Andorra, Dominikanische Republik, Malta, Philippinen und der Vatikan)


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Antwort #11 - 16.11.2006 um 11:19:22
 
... was mal wieder sehr hilfreich ist, da es "aha" ja gar nicht darum geht, ob SEINE Scheidung in D anerkannt wird (und er dann wieder heiraten kann), sondern darum ob die Scheidung seiner noch-Frau in den Phil. anerkannt wird, bzw. ein "anulement" zur Folge hat.

Der "Spanier-Beschluss" des BVerfG sagt ja sogar, dass ein ausländisches Ehehindernis (nicht Anerkunng einer Scheidung im kath. Spanien) nicht zu beachten ist (Randbedingungen?), wenn es gegen den deutschen "ordre public" verstößt und ansonsten rein deutsches Recht angewendet wird.
Das käme wohl hier frühestens zum Tragen, wenn die phil.Frau sich in D rechtskräftig scheiden läßt, die Scheidung in den Phil nicht möglich ist, aber sie wieder in D heiraten möchte.
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Antwort #12 - 16.11.2006 um 12:15:37
 
ein philippinischer Staatsangehöriger, der mit einem Ausländer verheiratet ist und im Ausland lebt und im Ausland geschieden wird, gilt nach philippinischen Recht als geschieden und kann ohne Problem auch wieder heiraten
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Antwort #13 - 16.11.2006 um 13:17:48
 
Zitat:
ein philippinischer Staatsangehöriger, der mit einem Ausländer verheiratet ist und im Ausland lebt und im Ausland geschieden wird, gilt nach philippinischen Recht als geschieden und kann ohne Problem auch wieder heiraten


Ich nehme an, dass die Verweise auf entsprechende Gesätze sehr hilfreich würden Smiley
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Antwort #14 - 16.11.2006 um 13:27:23
 
Das seh' ich auch so Smiley

Ernas, hast Du vielleicht den passenden Link parat?
Danke an alle und besonders an ''inge'', hab mich schon misverstanden gefühlt.


Gruß aha
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Antwort #15 - 16.11.2006 um 14:02:29
 
ich arbeite da leider nur mit einer Lose Blattsammlung des Familycodes der Philippinen, sorry. Könnt ihr aber bestimmt googeln
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Antwort #16 - 16.11.2006 um 14:11:54
 
Zitat:
Könnt ihr aber bestimmt googeln
Zwinkernd

http://www.gov.ph/faqs/familycode.asp
Zitat:
Art. 26. All marriages solemnized outside the Philippines, in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35 (1), (4), (5) and (6), 3637 and 38. (17a)

Dazu eine kurze Erklaerung von http://jlp-law.com/blog/effects-of-foreign-divorce-on-filipino-spouse/
Zitat:
Where a marriage between a Filipino citizen and a foreigner is validly celebrated and a divorce is thereafter validly obtained abroad by the alien spouse capacitating him or her to remarry, the Filipino spouse shall have capacity to remarry under Philippine law.


Alles in allem was schon mal gesagt wurde...
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Antwort #17 - 16.11.2006 um 14:16:01
 
maki schrieb am 16.11.2006 um 14:11:54:
Zwinkernd

http://www.gov.ph/faqs/familycode.asp
Dazu eine kurze Erklaerung von http://jlp-law.com/blog/effects-of-foreign-divorce-on-filipino-spouse/

Alles in allem was schon mal gesagt wurde...


Herzlichen Dank, maki Smiley Daumen hoch
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Antwort #18 - 16.11.2006 um 14:20:07
 
maki schrieb am 16.11.2006 um 14:11:54:
Zwinkernd

http://www.gov.ph/faqs/familycode.asp
Art. 26. All marriages solemnized
outside
the Philippines
, in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35 (1), (4), (5) and (6), 3637 and 38. (17a)
Dazu eine kurze Erklaerung von http://jlp-law.com/blog/effects-of-foreign-divorce-on-filipino-spouse/

Alles in allem was schon mal gesagt wurde...


Aha sagte aber:
Zitat:
Habe gestern mit einem RA gesprochen. Der bietet aufgrund der Gegebenheiten, sprich ''nichtvollzogene Ehe'' Annulierung unserer (
auf den Philippinen
geschlossenen
)


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Antwort #19 - 16.11.2006 um 14:26:18
 
[warnyel]Für Thorsten für die Spambeiträge hier (und ggf. woanders).[/warnyel]
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #20 - 16.11.2006 um 14:45:19
 
es geht bei Art 26 nicht darum, wo die Ehe geschlossen wurde, sondern darum, wo die Ehepartner leben. Das Gesetzt des Landes wo sie leben findet Anwendung und wird von den Philippinen akzeptiert. Daher kann eine auf den Philippinen durchgeführte Eheschliessung sehr wohl in Deutschland geschieden werden und diese Scheidung gilt offiziel auf den Philippinen, sodass die Ehefrau von aha, nach einer Scheidung von ihm in Deutschland, wieder auf den Philippinen heiraten kann.

Zu der Anullierung kann ich mich nur Ronny anschliessen

Vielleicht sollte sich AHA mal einen RA suchen, der sich mit dem philippinischen Recht etwas auskennt
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Antwort #21 - 16.11.2006 um 14:54:32
 
Zitat:
es geht bei Art 26 nicht darum, wo die Ehe geschlossen wurde, sondern darum, wo die Ehepartner leben....


===>>>

http://www.gov.ph/faqs/familycode.asp
Zitat:
Art. 26. All marriages
solemnized
outside
the Philippines

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Antwort #22 - 16.11.2006 um 14:57:21
 
Hab das vorhin leider nicht klar genug dargestellt..  unentschlossen

Das hier war der Urspruengliche Gesetzestext:
Zitat:
ART. 26. All marriages solemnized outside the Philippines in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35(1), (4), (5) and (6), 36, 37 and 38.

zu diesem wurde am 17. July 1987 durch die "Executive Order No. 227" um folgendes erweitert:
Zitat:
Where a marriage between a Filipino citizen and a foreigner is validly celebrated and a divorce is thereafter validly obtained abroad by the alien spouse capacitating him or her to remarry, the Filipino spouse shall have capacity to remarry under Philippine law. (As amended by Executive Order 227)

Also, wo geheiratet wurde ist Wurscht, wo die Ehe gelebt(celebrated) und geschieden(divorced) wurde ist ausschlaggebend.

Wie gesagt, all das haben die Experten doch schon mehrfach in diesem thread gesagt, in D scheiden und gut ist.
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Antwort #23 - 16.11.2006 um 15:36:12
 
Zitat:
ein philippinischer Staatsangehöriger, der mit einem Ausländer verheiratet ist und im Ausland lebt und im Ausland geschieden wird, gilt nach philippinischen Recht als geschieden und kann ohne Problem auch wieder heiraten


ernas, ist nicht ganz richtig:

nur wenn der nicht-philippinische Partner die Scheidung einreicht, kann die Ehe auf den Philippinen annuliert werden!  Also muss in diesem Fall die Scheidung vom ehemann eingereicht werden.

hge

family code:

Zitat:
Art. 26. All marriages solemnized outside the Philippines, in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35 (1), (4), (5) and (6), 3637 and 38. (17a)

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« Zuletzt geändert: 16.11.2006 um 15:46:50 von hge2001 »  
 
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Antwort #24 - 16.11.2006 um 16:18:52
 
hge2001 schrieb am 16.11.2006 um 15:36:12:
nur wenn der nicht-philippinische Partner die Scheidung einreicht, kann die Ehe auf den Philippinen annuliert werden!  Also muss in diesem Fall die Scheidung vom ehemann eingereicht werden.

hge



Hallo hge,

Wenn ich die Scheidung einreiche bzw. die Scheidung durch ist, gilt dann unsere Ehe auf den Philippinen bereits als annuliert oder ist dann noch das einjährige Annulmentverfahren erforderlich für die Löschung aus dem National Index of Marriages?


Gruß aha
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Antwort #25 - 16.11.2006 um 19:33:05
 
aha schrieb am 16.11.2006 um 16:18:52:
Hallo hge,

Wenn ich die Scheidung einreiche bzw. die Scheidung durch ist, gilt dann unsere Ehe auf den Philippinen bereits als annuliert oder ist dann noch das einjährige Annulmentverfahren erforderlich für die Löschung aus dem National Index of Marriages?


Gruß aha


Die Ehe kann ja noch nicht 'automatisch' annuliert sein, da die NSO  (Hauptstandesamt Manila) zunächst keine Kenntnis von dem Scheidungsurteil hat. Ich nehme nicht an, dass die deutschen Scheidungsgerichte diese Information von sich aus nach manila schicken.

Wie dieses spezielle Anullment durchgeführt wird, kann ich leider nicht sagen.
Was ich aus den Foren weiss:
für diesen Fall gibt es ein erleichtertes Anullmentverfahren, dass auch schneller abgewickelt wird. Die kosten sind auch wesentlich geringer als bei einem richtigen Anullmentverfahren bei inner-philippinischen Ehen, dass um die 100.000 Pesos kosten kann. (1800 Eur).
Im günstigsten Fall kann deine Ex mit dem übersetzten Scheidungsurteil zum NSO und der CEMAR-Eintrag wird gelöscht .

.... aber dies sollte dich doch eigentlich  nicht mehr interessieren.. oder?

hge


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Antwort #26 - 17.11.2006 um 07:44:53
 
hge2001 schrieb am 16.11.2006 um 19:33:05:
Die Ehe kann ja noch nicht 'automatisch' annuliert sein, da die NSO  (Hauptstandesamt Manila) zunächst keine Kenntnis von dem Scheidungsurteil hat. Ich nehme nicht an, dass die deutschen Scheidungsgerichte diese Information von sich aus nach manila schicken.



Nein machen sie auch nicht, weil das Abkommen nicht existiert Zwinkernd
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Antwort #27 - 17.11.2006 um 09:47:36
 
Danke.

Das ist mir schon klar. Ich hab das Wort ''automatisch'' verwendet, weil ich mir keinen Wolf schreiben wollte.


aha

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Ernas
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Antwort #28 - 17.11.2006 um 10:36:58
 
hi hge, natürlich hast du recht, aber ich bin ja bisher auch davon ausgegangen, dass aha die treibende Kraft bei der Sache ist und dass sich das dabei erübrigt.

hi aha, deine, dann von dir geschiedene Frau, kann mit dem deutschen Scheidungsurteil auch zur philippinischen Botschaft gehen und die Scheidung dort eintragen lassen. Sie soll dabei aber auf Weitersendung zum NSO bestehen und das auch kontrollieren. Zwinkernd
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Ernas
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Antwort #29 - 17.11.2006 um 10:45:22
 
Thorsten schrieb am 16.11.2006 um 14:54:32:



tja Thorsten, man sollte sein Wissen nicht aus unvollständigen Quellen ziehen, die man gerade erst zu ersten Mal teilgelesen hat, aber bemühe dich ruhig weiter, ist ja ein grosses Forum und vielleicht kommt ja mal ein Thema, zu dem du mal was sachlich richtiges sagen kannst. Würde mich schon freuen, da das was du machst, du deinem Postzähler zugute kommt und gute threads versaut Ärgerlich
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aha
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Antwort #30 - 22.11.2006 um 00:23:03
 
stimmt das? meine noch frau erzählte mir gerade, sie hätte ein bleiberecht, da sie einen arbeitsplatz hat. andere pinays hätten ihr das gesagt.  Schockiert/Erstaunt

meiner ansicht nach ist ihr einziger aufenthaltsgrund unsere ehe und mit annulierung dieser erlischt dieser natürlich.

wie seht ihr das?

ps: Hans kannst du mir bitte mal ne PN schicken mit einer Nummer, oder Zeitpunkt, wo ich nur dich erreichen kann.


gruß aha
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inge
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Antwort #31 - 22.11.2006 um 00:33:15
 
Zitat:
andere pinays hätten ihr das gesagt.

Und auf Kaffeefahrten werden Rheumadecken verkauft ... Aber die können sich ja mal alle locker bei der nächstgelegenen ABH als Mitarbeiter bewerben. Auf solche "Profis" warten die da ja nur Zwinkernd

Ein eigenständiges (d.h. von der Ehe unabhängiges) Aufenthaltsrecht hat der Ehepartner erst nach 2 Jahren BESTEHENDER (also nicht getrennt lebend etc) Ehe. Alternativ nach Misshandlung durch Ehepartner oder Tod desselbigen auch früher.
Wenn man eine eigenständige AE hat, die ja auch mal irgendwann verlängert werden soll, ist ein Job natürlich superklasse, da Soz.Hilfe im Zweifelsfall zur Ausweisung führt.
VOR den 2 Jahren hilft eine Berufstätigkeit aber nicht übermäßig viel.
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Thor_65
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Antwort #32 - 22.11.2006 um 01:23:00
 
inge schrieb am 22.11.2006 um 00:33:15:
... erst nach 2 Jahren BESTEHENDER (also nicht getrennt lebend etc) Ehe. Alternativ nach Misshandlung durch Ehepartner oder Tod desselbigen auch früher.
    Augenrollen

Super Beitrag, also ich finde sowas gehört wenn überhaupt als Privatmail gesagt...
... nicht nur dass du "ihr" für den Fall daß sie tatsächlich nur "deswegen" her gekommen ist und hier (über Freundinnen) mitließt eine fast perfekte "To-Do" - Anleitung gibst wie es gehen würde (wenn sie die nicht von irgendjemandem netten "W" eh schon bekommen hat), nein, mit solchen Gedanken treibst du aha in schlaflose Nächte und die Eskalation der Probleme in einer Beziehung voran , statt deeskalierend zu wirken ...  Ärgerlich glaub mir ich weis wovon ich schreibe ...
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inge
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Antwort #33 - 22.11.2006 um 07:43:51
 
Zitat:
"To-Do" - Anleitung gibst wie es gehen würde

Ich hätte auch schreiben können: Bei Vorliegen einer besonderen Härte KANN ein eigenständiges Aufenthaltsrecht auch schon früher erlangt werden.
Aber a) glaubt im Zweifelsfall jeder (der betroffen ist), dass das bei ihm/ihr zutrifft und b) trifft das halt eben meistens nicht zu und c) heißt meistens "deutlich über 99%" (?).

Da es aber ja darum ging, dass ein Aufenthaltsrecht früher als nach 2 Jahren entstände, sollte man zumindest darauf hinweisen, dass das in der Tat möglich, allerdings extrem unwahrscheinlich ist.
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aha
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Antwort #34 - 14.01.2007 um 00:50:35
 
Inge schrieb als letzte: Bei Vorliegen einer besonderen Härte KANN ein eigenständiges Aufenthaltsrecht auch schon früher erlangt werden.

Inzwischen, ich habe die Annulierung gestartet, habe ich Post vom Anwalt meiner Frau erhalten. Noch eines vorweg, meine Frau ist vor ca. 1 Monat ausgezogen nach unbekannt....

Kam mir mehr als spanisch vor, aber ich habe sie ziehen lassen. Ich dachte mir zwar noch, die wird doch jetzt nicht einen auf misshandelte Ehefrau machen, aber...

So zurück zum Text, der Anwalt unterstellt mir Schockiert/Erstaunt meine Frau massiv bedroht zu haben. Was bedeutet das im Juristen-Deutsch? Das Wort Bedrohung gefällt mir allein schon nicht, aber dann auch noch gekoppelt an massiv.

Was wird da gespielt? Klingt für mich irgendwie nach Härtefall(!!) Wie wird in diesem Kontext eine eidliche Falschaussage ihrerseits geahndet? Haftstrafe? Blacklist für immer?

Und was habe ich zu erwarten? By the way ich bin der Dumme. Nie was angetan oder bedroht und nun zur Krönung das.


Danke für Eure Ansichten und Gedanken zu diesem Thema.


aha
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Antwort #35 - 14.01.2007 um 01:44:37
 
Hallo aha,

habe Deine Geschichte überflogen. Bin etwas skeptisch, was die Annullierung betrifft, die Familienanwälte "drücken" sich ganz gerne darum, weil es zeit- und arbeitsintensiver ist und gut begründet werden muss. Aber das nur mal nebenbei.

Der Anwalt kann viel behaupten, er muss ja jetzt auch größere Geschütze auffahren , damit seine Mandantin mit dem Härtefall überhaupt eine Chance hat in Deutschland zu bleiben. Da werden vermutlich noch mehrere Briefe kommen, die Dir die Zornesröte ins Gesicht treiben werden. Ganz wichtig! Lass Dich durch solche Sticheleien nicht zu einer Kurzschlussreaktion treiben, sonst hast Du ihr perfekt in die Hände gespielt.

Eine Falschaussage von ihr nützt Dir auch nix, die wirst Du nämlich genauso wenig beweisen können. Außerdem kenne ich Fälle, da hat die Frau im Scheidungsverfahren sonstwas alles (beweisbar) zusammengelogen und nix ist passiert. Verspreche Dir also nicht zu viel davon.

Hast Du Bekannte, die Euch beide als Paar kennen und Dich und Deinen Charakter beurteilen können? Die evtl. zu Deinen Gunsten aussagen können?

Überlasse die Antwort Deinem Anwalt, dafür wird der bezahlt.  Und lass Dich nicht auf Nebenkriegsschauplätze ein, die verzögern das ganze nur und kosten Deine Nerven.

Ach ja, noch ein Tipp für Dich und alle anderen: Briefkasten von Donnerstag bis Montag vormittag nicht öffnen! Wenn ein "nettes" Schreiben drin ist hat man sich nämlich nur das Wochenende versaut und kann doch erst am Montag reagieren. Ist eine oft gesehene Anwalts-Psycho-Taktik Griesgrämig

Wünsche Dir viel Kraft!

Liebe Grüße,
New_Life
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aha
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Antwort #36 - 25.01.2007 um 21:01:32
 
Weiss eine(r) von Euch, wie das mit den Anwaltskosten meiner Frau aussieht? Gibt es ein Szenario, wo ich für ihren Anwalt im Nachhinein aufkommen muss - Beispielsweise in dem Fall, dass die von mir angestrebte Annulierung vor Gericht keinen Erfolg hat.


Background Info:
Ich habe die Annulierung vor dem Familiengericht beantragt. Jetzt unterstellt mir meine Frau/ ihr Anwalt (Ausländer- und Asylrecht sie massiv bedroht zu haben. Ich vermute das könnte länger dauern und die entstehnden Kosten für beide Anwälte würden mich finanziell... ich darf gar nicht daran denken.


Wer weiss, ob ich für ihre Anwaltskosten später aufkommen muß, oder trägt das in diesem Fall unser Staat? Sie hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, genau wie ich. Nur wird sie früher oder später wieder auf den Philippinen sein, während ich meine (wenn nicht sogar ihre) Prozesskosten zurückzuerstatten habe  unentschlossen


Bitte um Klarheit.

Vielen Dank aha
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Aguinaldo
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Antwort #37 - 28.01.2007 um 14:59:49
 
hge2001 schrieb am 16.11.2006 um 15:36:12:
 Also muss in diesem Fall die Scheidung vom ehemann eingereicht werden.

hge

Also müßte der deutsche Ehemann eine Trennungszeit von 3 Jahren abwarten, bevor er einen Scheidungsantrag stellen kann (unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns der Ehe).

Was ist aber, wenn die Parteien schon nach einer Trennungszeit von einem Jahr die Scheidung gemeinsam beantragt haben? Oder wenn aus dem Scheidungsurteil hervorgeht, daß der philippinische Partner sich nicht gegen die Scheidung gewehrt hat?

Fragen über Fragen....


Zitat:
§ 1565 Scheitern der Ehe
(1) 1Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. 2Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

§ 1566 Vermutung für das Scheitern
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben
.



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