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(D/ Phil-Ehe) Annulement nach Annulierung in D...? (Gelesen: 20.464 mal)
aha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: (D/ Phil-Ehe) Annulement nach Annulierung in D
Antwort #30 - 22.11.2006 um 00:23:03
 
stimmt das? meine noch frau erzählte mir gerade, sie hätte ein bleiberecht, da sie einen arbeitsplatz hat. andere pinays hätten ihr das gesagt.  Schockiert/Erstaunt

meiner ansicht nach ist ihr einziger aufenthaltsgrund unsere ehe und mit annulierung dieser erlischt dieser natürlich.

wie seht ihr das?

ps: Hans kannst du mir bitte mal ne PN schicken mit einer Nummer, oder Zeitpunkt, wo ich nur dich erreichen kann.


gruß aha
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 22.11.2006 um 00:33:15
 
Zitat:
andere pinays hätten ihr das gesagt.

Und auf Kaffeefahrten werden Rheumadecken verkauft ... Aber die können sich ja mal alle locker bei der nächstgelegenen ABH als Mitarbeiter bewerben. Auf solche "Profis" warten die da ja nur Zwinkernd

Ein eigenständiges (d.h. von der Ehe unabhängiges) Aufenthaltsrecht hat der Ehepartner erst nach 2 Jahren BESTEHENDER (also nicht getrennt lebend etc) Ehe. Alternativ nach Misshandlung durch Ehepartner oder Tod desselbigen auch früher.
Wenn man eine eigenständige AE hat, die ja auch mal irgendwann verlängert werden soll, ist ein Job natürlich superklasse, da Soz.Hilfe im Zweifelsfall zur Ausweisung führt.
VOR den 2 Jahren hilft eine Berufstätigkeit aber nicht übermäßig viel.
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Thor_65
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 22.11.2006 um 01:23:00
 
inge schrieb am 22.11.2006 um 00:33:15:
... erst nach 2 Jahren BESTEHENDER (also nicht getrennt lebend etc) Ehe. Alternativ nach Misshandlung durch Ehepartner oder Tod desselbigen auch früher.
    Augenrollen

Super Beitrag, also ich finde sowas gehört wenn überhaupt als Privatmail gesagt...
... nicht nur dass du "ihr" für den Fall daß sie tatsächlich nur "deswegen" her gekommen ist und hier (über Freundinnen) mitließt eine fast perfekte "To-Do" - Anleitung gibst wie es gehen würde (wenn sie die nicht von irgendjemandem netten "W" eh schon bekommen hat), nein, mit solchen Gedanken treibst du aha in schlaflose Nächte und die Eskalation der Probleme in einer Beziehung voran , statt deeskalierend zu wirken ...  Ärgerlich glaub mir ich weis wovon ich schreibe ...
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #33 - 22.11.2006 um 07:43:51
 
Zitat:
"To-Do" - Anleitung gibst wie es gehen würde

Ich hätte auch schreiben können: Bei Vorliegen einer besonderen Härte KANN ein eigenständiges Aufenthaltsrecht auch schon früher erlangt werden.
Aber a) glaubt im Zweifelsfall jeder (der betroffen ist), dass das bei ihm/ihr zutrifft und b) trifft das halt eben meistens nicht zu und c) heißt meistens "deutlich über 99%" (?).

Da es aber ja darum ging, dass ein Aufenthaltsrecht früher als nach 2 Jahren entstände, sollte man zumindest darauf hinweisen, dass das in der Tat möglich, allerdings extrem unwahrscheinlich ist.
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aha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Tatbestand: Massive Bedrohung
Antwort #34 - 14.01.2007 um 00:50:35
 
Inge schrieb als letzte: Bei Vorliegen einer besonderen Härte KANN ein eigenständiges Aufenthaltsrecht auch schon früher erlangt werden.

Inzwischen, ich habe die Annulierung gestartet, habe ich Post vom Anwalt meiner Frau erhalten. Noch eines vorweg, meine Frau ist vor ca. 1 Monat ausgezogen nach unbekannt....

Kam mir mehr als spanisch vor, aber ich habe sie ziehen lassen. Ich dachte mir zwar noch, die wird doch jetzt nicht einen auf misshandelte Ehefrau machen, aber...

So zurück zum Text, der Anwalt unterstellt mir Schockiert/Erstaunt meine Frau massiv bedroht zu haben. Was bedeutet das im Juristen-Deutsch? Das Wort Bedrohung gefällt mir allein schon nicht, aber dann auch noch gekoppelt an massiv.

Was wird da gespielt? Klingt für mich irgendwie nach Härtefall(!!) Wie wird in diesem Kontext eine eidliche Falschaussage ihrerseits geahndet? Haftstrafe? Blacklist für immer?

Und was habe ich zu erwarten? By the way ich bin der Dumme. Nie was angetan oder bedroht und nun zur Krönung das.


Danke für Eure Ansichten und Gedanken zu diesem Thema.


aha
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New_Life
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #35 - 14.01.2007 um 01:44:37
 
Hallo aha,

habe Deine Geschichte überflogen. Bin etwas skeptisch, was die Annullierung betrifft, die Familienanwälte "drücken" sich ganz gerne darum, weil es zeit- und arbeitsintensiver ist und gut begründet werden muss. Aber das nur mal nebenbei.

Der Anwalt kann viel behaupten, er muss ja jetzt auch größere Geschütze auffahren , damit seine Mandantin mit dem Härtefall überhaupt eine Chance hat in Deutschland zu bleiben. Da werden vermutlich noch mehrere Briefe kommen, die Dir die Zornesröte ins Gesicht treiben werden. Ganz wichtig! Lass Dich durch solche Sticheleien nicht zu einer Kurzschlussreaktion treiben, sonst hast Du ihr perfekt in die Hände gespielt.

Eine Falschaussage von ihr nützt Dir auch nix, die wirst Du nämlich genauso wenig beweisen können. Außerdem kenne ich Fälle, da hat die Frau im Scheidungsverfahren sonstwas alles (beweisbar) zusammengelogen und nix ist passiert. Verspreche Dir also nicht zu viel davon.

Hast Du Bekannte, die Euch beide als Paar kennen und Dich und Deinen Charakter beurteilen können? Die evtl. zu Deinen Gunsten aussagen können?

Überlasse die Antwort Deinem Anwalt, dafür wird der bezahlt.  Und lass Dich nicht auf Nebenkriegsschauplätze ein, die verzögern das ganze nur und kosten Deine Nerven.

Ach ja, noch ein Tipp für Dich und alle anderen: Briefkasten von Donnerstag bis Montag vormittag nicht öffnen! Wenn ein "nettes" Schreiben drin ist hat man sich nämlich nur das Wochenende versaut und kann doch erst am Montag reagieren. Ist eine oft gesehene Anwalts-Psycho-Taktik Griesgrämig

Wünsche Dir viel Kraft!

Liebe Grüße,
New_Life
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aha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #36 - 25.01.2007 um 21:01:32
 
Weiss eine(r) von Euch, wie das mit den Anwaltskosten meiner Frau aussieht? Gibt es ein Szenario, wo ich für ihren Anwalt im Nachhinein aufkommen muss - Beispielsweise in dem Fall, dass die von mir angestrebte Annulierung vor Gericht keinen Erfolg hat.


Background Info:
Ich habe die Annulierung vor dem Familiengericht beantragt. Jetzt unterstellt mir meine Frau/ ihr Anwalt (Ausländer- und Asylrecht sie massiv bedroht zu haben. Ich vermute das könnte länger dauern und die entstehnden Kosten für beide Anwälte würden mich finanziell... ich darf gar nicht daran denken.


Wer weiss, ob ich für ihre Anwaltskosten später aufkommen muß, oder trägt das in diesem Fall unser Staat? Sie hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, genau wie ich. Nur wird sie früher oder später wieder auf den Philippinen sein, während ich meine (wenn nicht sogar ihre) Prozesskosten zurückzuerstatten habe  unentschlossen


Bitte um Klarheit.

Vielen Dank aha
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Aguinaldo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: (D/ Phil-Ehe) Annulement nach Annulierung in D
Antwort #37 - 28.01.2007 um 14:59:49
 
hge2001 schrieb am 16.11.2006 um 15:36:12:
 Also muss in diesem Fall die Scheidung vom ehemann eingereicht werden.

hge

Also müßte der deutsche Ehemann eine Trennungszeit von 3 Jahren abwarten, bevor er einen Scheidungsantrag stellen kann (unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns der Ehe).

Was ist aber, wenn die Parteien schon nach einer Trennungszeit von einem Jahr die Scheidung gemeinsam beantragt haben? Oder wenn aus dem Scheidungsurteil hervorgeht, daß der philippinische Partner sich nicht gegen die Scheidung gewehrt hat?

Fragen über Fragen....


Zitat:
§ 1565 Scheitern der Ehe
(1) 1Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. 2Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

§ 1566 Vermutung für das Scheitern
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben
.



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