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(D/ Phil-Ehe) Annulement nach Annulierung in D...? (Gelesen: 20.332 mal)
Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 16.11.2006 um 14:02:29
 
ich arbeite da leider nur mit einer Lose Blattsammlung des Familycodes der Philippinen, sorry. Könnt ihr aber bestimmt googeln
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maki
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Antwort #16 - 16.11.2006 um 14:11:54
 
Zitat:
Könnt ihr aber bestimmt googeln
Zwinkernd

http://www.gov.ph/faqs/familycode.asp
Zitat:
Art. 26. All marriages solemnized outside the Philippines, in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35 (1), (4), (5) and (6), 3637 and 38. (17a)

Dazu eine kurze Erklaerung von http://jlp-law.com/blog/effects-of-foreign-divorce-on-filipino-spouse/
Zitat:
Where a marriage between a Filipino citizen and a foreigner is validly celebrated and a divorce is thereafter validly obtained abroad by the alien spouse capacitating him or her to remarry, the Filipino spouse shall have capacity to remarry under Philippine law.


Alles in allem was schon mal gesagt wurde...
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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 16.11.2006 um 14:16:01
 
maki schrieb am 16.11.2006 um 14:11:54:
Zwinkernd

http://www.gov.ph/faqs/familycode.asp
Dazu eine kurze Erklaerung von http://jlp-law.com/blog/effects-of-foreign-divorce-on-filipino-spouse/

Alles in allem was schon mal gesagt wurde...


Herzlichen Dank, maki Smiley Daumen hoch
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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 16.11.2006 um 14:20:07
 
maki schrieb am 16.11.2006 um 14:11:54:
Zwinkernd

http://www.gov.ph/faqs/familycode.asp
Art. 26. All marriages solemnized
outside
the Philippines
, in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35 (1), (4), (5) and (6), 3637 and 38. (17a)
Dazu eine kurze Erklaerung von http://jlp-law.com/blog/effects-of-foreign-divorce-on-filipino-spouse/

Alles in allem was schon mal gesagt wurde...


Aha sagte aber:
Zitat:
Habe gestern mit einem RA gesprochen. Der bietet aufgrund der Gegebenheiten, sprich ''nichtvollzogene Ehe'' Annulierung unserer (
auf den Philippinen
geschlossenen
)


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Mick
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Antwort #19 - 16.11.2006 um 14:26:18
 
[warnyel]Für Thorsten für die Spambeiträge hier (und ggf. woanders).[/warnyel]
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 16.11.2006 um 14:45:19
 
es geht bei Art 26 nicht darum, wo die Ehe geschlossen wurde, sondern darum, wo die Ehepartner leben. Das Gesetzt des Landes wo sie leben findet Anwendung und wird von den Philippinen akzeptiert. Daher kann eine auf den Philippinen durchgeführte Eheschliessung sehr wohl in Deutschland geschieden werden und diese Scheidung gilt offiziel auf den Philippinen, sodass die Ehefrau von aha, nach einer Scheidung von ihm in Deutschland, wieder auf den Philippinen heiraten kann.

Zu der Anullierung kann ich mich nur Ronny anschliessen

Vielleicht sollte sich AHA mal einen RA suchen, der sich mit dem philippinischen Recht etwas auskennt
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Thorsten
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Antwort #21 - 16.11.2006 um 14:54:32
 
Zitat:
es geht bei Art 26 nicht darum, wo die Ehe geschlossen wurde, sondern darum, wo die Ehepartner leben....


===>>>

http://www.gov.ph/faqs/familycode.asp
Zitat:
Art. 26. All marriages
solemnized
outside
the Philippines

unentschlossen
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maki
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Antwort #22 - 16.11.2006 um 14:57:21
 
Hab das vorhin leider nicht klar genug dargestellt..  unentschlossen

Das hier war der Urspruengliche Gesetzestext:
Zitat:
ART. 26. All marriages solemnized outside the Philippines in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35(1), (4), (5) and (6), 36, 37 and 38.

zu diesem wurde am 17. July 1987 durch die "Executive Order No. 227" um folgendes erweitert:
Zitat:
Where a marriage between a Filipino citizen and a foreigner is validly celebrated and a divorce is thereafter validly obtained abroad by the alien spouse capacitating him or her to remarry, the Filipino spouse shall have capacity to remarry under Philippine law. (As amended by Executive Order 227)

Also, wo geheiratet wurde ist Wurscht, wo die Ehe gelebt(celebrated) und geschieden(divorced) wurde ist ausschlaggebend.

Wie gesagt, all das haben die Experten doch schon mehrfach in diesem thread gesagt, in D scheiden und gut ist.
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hge2001
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Antwort #23 - 16.11.2006 um 15:36:12
 
Zitat:
ein philippinischer Staatsangehöriger, der mit einem Ausländer verheiratet ist und im Ausland lebt und im Ausland geschieden wird, gilt nach philippinischen Recht als geschieden und kann ohne Problem auch wieder heiraten


ernas, ist nicht ganz richtig:

nur wenn der nicht-philippinische Partner die Scheidung einreicht, kann die Ehe auf den Philippinen annuliert werden!  Also muss in diesem Fall die Scheidung vom ehemann eingereicht werden.

hge

family code:

Zitat:
Art. 26. All marriages solemnized outside the Philippines, in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35 (1), (4), (5) and (6), 3637 and 38. (17a)

Where a marriage between a Filipino citizen and a foreigner is validly celebrated and a divorce is thereafter validly obtained abroad by the alien spouse capacitating him or her to remarry, the Filipino spouse shall have capacity to remarry under Philippine law. (As amended by Executive Order 227)



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« Zuletzt geändert: 16.11.2006 um 15:46:50 von hge2001 »  
 
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aha
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Antwort #24 - 16.11.2006 um 16:18:52
 
hge2001 schrieb am 16.11.2006 um 15:36:12:
nur wenn der nicht-philippinische Partner die Scheidung einreicht, kann die Ehe auf den Philippinen annuliert werden!  Also muss in diesem Fall die Scheidung vom ehemann eingereicht werden.

hge



Hallo hge,

Wenn ich die Scheidung einreiche bzw. die Scheidung durch ist, gilt dann unsere Ehe auf den Philippinen bereits als annuliert oder ist dann noch das einjährige Annulmentverfahren erforderlich für die Löschung aus dem National Index of Marriages?


Gruß aha
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Antwort #25 - 16.11.2006 um 19:33:05
 
aha schrieb am 16.11.2006 um 16:18:52:
Hallo hge,

Wenn ich die Scheidung einreiche bzw. die Scheidung durch ist, gilt dann unsere Ehe auf den Philippinen bereits als annuliert oder ist dann noch das einjährige Annulmentverfahren erforderlich für die Löschung aus dem National Index of Marriages?


Gruß aha


Die Ehe kann ja noch nicht 'automatisch' annuliert sein, da die NSO  (Hauptstandesamt Manila) zunächst keine Kenntnis von dem Scheidungsurteil hat. Ich nehme nicht an, dass die deutschen Scheidungsgerichte diese Information von sich aus nach manila schicken.

Wie dieses spezielle Anullment durchgeführt wird, kann ich leider nicht sagen.
Was ich aus den Foren weiss:
für diesen Fall gibt es ein erleichtertes Anullmentverfahren, dass auch schneller abgewickelt wird. Die kosten sind auch wesentlich geringer als bei einem richtigen Anullmentverfahren bei inner-philippinischen Ehen, dass um die 100.000 Pesos kosten kann. (1800 Eur).
Im günstigsten Fall kann deine Ex mit dem übersetzten Scheidungsurteil zum NSO und der CEMAR-Eintrag wird gelöscht .

.... aber dies sollte dich doch eigentlich  nicht mehr interessieren.. oder?

hge


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Antwort #26 - 17.11.2006 um 07:44:53
 
hge2001 schrieb am 16.11.2006 um 19:33:05:
Die Ehe kann ja noch nicht 'automatisch' annuliert sein, da die NSO  (Hauptstandesamt Manila) zunächst keine Kenntnis von dem Scheidungsurteil hat. Ich nehme nicht an, dass die deutschen Scheidungsgerichte diese Information von sich aus nach manila schicken.



Nein machen sie auch nicht, weil das Abkommen nicht existiert Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #27 - 17.11.2006 um 09:47:36
 
Danke.

Das ist mir schon klar. Ich hab das Wort ''automatisch'' verwendet, weil ich mir keinen Wolf schreiben wollte.


aha

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Antwort #28 - 17.11.2006 um 10:36:58
 
hi hge, natürlich hast du recht, aber ich bin ja bisher auch davon ausgegangen, dass aha die treibende Kraft bei der Sache ist und dass sich das dabei erübrigt.

hi aha, deine, dann von dir geschiedene Frau, kann mit dem deutschen Scheidungsurteil auch zur philippinischen Botschaft gehen und die Scheidung dort eintragen lassen. Sie soll dabei aber auf Weitersendung zum NSO bestehen und das auch kontrollieren. Zwinkernd
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Antwort #29 - 17.11.2006 um 10:45:22
 
Thorsten schrieb am 16.11.2006 um 14:54:32:



tja Thorsten, man sollte sein Wissen nicht aus unvollständigen Quellen ziehen, die man gerade erst zu ersten Mal teilgelesen hat, aber bemühe dich ruhig weiter, ist ja ein grosses Forum und vielleicht kommt ja mal ein Thema, zu dem du mal was sachlich richtiges sagen kannst. Würde mich schon freuen, da das was du machst, du deinem Postzähler zugute kommt und gute threads versaut Ärgerlich
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