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Duldung seit 18 Jahre und jetzt ?? (Gelesen: 11.890 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 16.11.2006 um 23:06:40
 
Als Anmerkung eines nicht-ABHlers:

Man muss zugeben, dass eine evetuell vorhandene "Unwilligkeit" des angesprochenen MAs im Licht der neu aufgetauchten Fakten aus menschlicher Sicht zumindest verständlich ist. Verarschen läßt sich schließlich keiner gern ...
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Mausigirl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 17.11.2006 um 00:11:10
 
Zak schrieb am 16.11.2006 um 23:00:59:
Hi,

wie immer.....

Doch noch den Pass gefunden, wenn er gebraucht wird.

Aber vorher über den Sachbearbeiter aufregen und die Schuld
auf ihn schieben, weil der ja die Füße auf den Tisch legt.

Deine Angaben weiß ich jetzt richtig einzuordnen.

Die Daumen drücke ich gerne, aber nicht Dir....





Ich glaub da habt ihr mich leider falsch verstanden.

Ich wollte ja schon eigentlich eher den Pass abgeben aber mein älterer Bruder hat mir sehr viel Angst gemacht, das sie mich angeblich abschieben.

Mein Freund selber hatte mir den Pass bezahlt und wir waren eigentlich einig die ABH darüber mitzuteilen, doch mir wurde von hier und da gesagt worden das ich den Pass nicht abgeben soll.
Dank mein Freund der mir viele Hoffnungen gemacht hat, habe ich letzendlich abgegeben.

Dir ABH fragte mich selber wieso ich den Pass erst jetzt abgegeben hab.
Habe ihn die gleiche Antwort gegeben was ich hier angedeutet hab.

Nicht das ihr sauer auf mich seit, aber denkt mal selber nach was ihr an meine stelle tut wenn viele leute zu euch kommen und reden euch was ein.

Immerhin wollte ich nicht das mein Kind ohne eine Geburtsurkunde wächst.

Mfg: Mausigirl




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Mausigirl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 17.11.2006 um 00:50:11
 
noch was...


Meine Geschwister ( IM BESITZ EINER DULDUNG ) haben auch ihre Pässe im Januar 2006 vom Konzulat abgeholt und an die ABH am nächsten Tag abgegeben. Sind ledig, haben keine Kinder und über Abschiebung wurde noch nichts angedeutet.


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Mick
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Antwort #18 - 19.11.2006 um 00:48:59
 
Zak schrieb am 16.11.2006 um 23:00:59:
Doch noch den Pass gefunden, wenn er gebraucht wird.


Hoi,
der Pass wurde nach der Geburt des Kindes im
Dezember 2004 vorgelegt (mitgeteilt im Chat),
also jedenfalls nicht anlässlich einer möglichen
Altfallregelung.
Auch nach Chat: Die Duldung besteht, da Roma
aus dem Kosovo.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Zak
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Antwort #19 - 19.11.2006 um 01:00:28
 
Hi,

o.k. solche wichtigen Infos fehlen leider immer.

Dann nehme ich meine Anschuldigungen zurück und
drücke auch Dir die Daumen Mausigirl.

ende

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Mausigirl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 19.11.2006 um 18:00:20
 
Zak schrieb am 19.11.2006 um 01:00:28:
Dann nehme ich meine Anschuldigungen zurück und
drücke auch Dir die Daumen Mausigirl.

ende



Danke schön Zak.

Gruß: Mausigirl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #21 - 28.11.2006 um 22:07:45
 
Hallo ich bins Mausigirl wieder...

Ich habe schlechte Narichten mitzuteilen.
War heute bei der ABH. Habe gefragt über mein Antrag, was ich gestellt habe über die AE.
Der Beamter sagte: Es steht mir nicht zu eine AE zu kriegen da ich nicht arbeite.
Schade schade.

Ich danke an alle die mich unterstützt haben. Super Forum 1A.

Schöne grüße an alle.
Wenn sich bei mir noch etwas ändert, dann teile ich es euch sofort mit.

Mausigirl
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Vera..
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 28.11.2006 um 22:32:22
 
Kann mir hier jemand sagen, wie ich an eine GeburtsUrkunde aus dem kosovo ran komme, die nicht älter als 6 monate sein soll? Ich wollte einen serbischen pass beantragen, doch diese leute wollten eine "gültige" geburtsurkunde haben. woher kriege ich denn von deutschland aus diese Geburtsurkunde.


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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #23 - 29.11.2006 um 00:28:29
 
Mausigirl schrieb am 28.11.2006 um 22:07:45:
Der Beamter sagte: Es steht mir nicht zu eine AE zu kriegen da ich nicht arbeite.
Hast Du das nur mündlich mitgeteilt bekommen oder hast Du einen schriftlichen Bescheid erhalten?

Vera.. schrieb am 28.11.2006 um 22:32:22:
Kann mir hier jemand sagen, wie ich an eine GeburtsUrkunde aus dem kosovo ran komme, die nicht älter als 6 monate sein soll? Ich wollte einen serbischen pass beantragen, doch diese leute wollten eine "gültige" geburtsurkunde haben. woher kriege ich denn von deutschland aus diese Geburtsurkunde.
Bitte einen eigenen Thread aufmachen.


Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #24 - 29.11.2006 um 00:42:51
 
Abu schrieb am 29.11.2006 um 00:28:29:
Hast Du das nur mündlich mitgeteilt bekommen oder hast Du einen schriftlichen Bescheid erhalten?
Abu


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Antwort #25 - 29.11.2006 um 00:53:30
 
Das war nicht eine direkte ablehnung. Er sagte mir bei ihnen mit einen Kind muss man nur abwarten bis die Innenministerium eine entscheidung für meinen fall treffen. Das ich nicht arbeite. Das könnte Monate dauern sagte er.

Ich versuch mir jetzt eine Arbeit zu suchen.

Mausigirl
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #26 - 07.12.2006 um 11:01:03
 
Meiens Erachtens müsste eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung möglich sein, wobei ergänzender Sozialleistungsbezug (für den Unterhlatsbedarf des Kindes) hingenommen werden kann.

Die Frage wäre auch, ob der Vater arbeitet und was er verdient, und ob es für das Kind eine Betreungsmöglichkeit (Kindergarten) gibt, die eine Erwerbstätigkeit der Eltern ermöglicht, bzw. ob Ihr Euch darum bemüht habet

Zudem hat das Kind einen Kindergeldanspruch, der auch als eigenes Einkommen zählt, den auch der Vater beantragen kann wenn die Vaterschaft anerkannt ist und er in der Familie lebt. Mit Aufenthaltserlaubnis und/oder Arbeit kann auch die Mutter das KG beantragen.

Zum Kindergeld mit Bleiberecht und allgemein zum Bleiberecht siehe auch
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/bleiberecht.php

schöne grüße

gc
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #27 - 07.12.2006 um 11:38:09
 
Beim Bleiberecht könnte allerdings die "Passunterdrückung" problematisch sein, da sie ja offensichtlich dazu diente die Aufenthaltsbeendigung hinauszuzögern.
Zitat:
Dir ABH fragte mich selber wieso ich den Pass erst jetzt abgegeben hab.
Habe ihn die gleiche Antwort gegeben was ich hier angedeutet hab.

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Mausigirl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #28 - 07.12.2006 um 22:51:57
 
gc schrieb am 07.12.2006 um 11:01:03:
Meiens Erachtens müsste eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung möglich sein, wobei ergänzender Sozialleistungsbezug (für den Unterhlatsbedarf des Kindes) hingenommen werden kann.

Die Frage wäre auch, ob der Vater arbeitet und was er verdient, und ob es für das Kind eine Betreungsmöglichkeit (Kindergarten) gibt, die eine Erwerbstätigkeit der Eltern ermöglicht, bzw. ob Ihr Euch darum bemüht habet

Zudem hat das Kind einen Kindergeldanspruch, der auch als eigenes Einkommen zählt, den auch der Vater beantragen kann wenn die Vaterschaft anerkannt ist und er in der Familie lebt. Mit Aufenthaltserlaubnis und/oder Arbeit kann auch die Mutter das KG beantragen.

Zum Kindergeld mit Bleiberecht und allgemein zum Bleiberecht siehe auch
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/bleiberecht.php

schöne grüße

gc


Hallo gc und Inge


Hallo lieber gc und Inge


Also der Papa arbeitet und kriegt sein Brutto gehalt 1200 Brutto + Kindergeld 154 Euro.

Habe versucht mein Kind in mehreren Kindergarten anzumelden. Leider gibt es keine freie Plätze im moment.

An Inge

Ist das nicht so, wenn man einen Pass unterdrücken tut viel nachbefragt wird von der ABH?

Bei mir war das nicht der Fall.

Der Beamter hat mich gefragt wieso jetzt? Antwort: Was ich hier angedeutet habe!
Das wars Inge, und zur diese Thema hat er mir bis heute noch nichts erwähnt.

Wenn es eine möglichkeit gibt das ich auf irgend ein Weg meine AE kriege, bitte ich euch drum mir zur helfen.

Meint ihr es wär gut ein Rechtsanwalt einzuschalten ? Was sagt ihr ?

Eure Mausigirl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #29 - 10.12.2006 um 01:20:28
 
1. Da für Roma aus dem Kosovo weiterhin ein Abschiebestopp besteht (Ausnahme Straftäter) war und ist der fehlende Pass kein ursächliches für Hindernis für eine Abschiebung!

2. Da für Ausländer aus dem Kosovo eine Abschiebung problemlos auch ohne Pass möglich ist (die Ausländerbehörde kann dafür auch ohne Mitwirklung des Ausländers jederzeit einen EU-laissez-passer beschaffen) war und ist der fehlende Pass auch deshalb kein ursächliches für Hindernis für eine Abschiebung.

Alle unfreundlichen Bemerkungen und Beschimpfungen in diesem Tread wegen des fehlenden Passes sind daher offenbar unangebracht, eine selbst verhinderte Abschiebung lag und liegt offensichtlich nicht vor.

Wie wärs wenn alle Beteiligten sich dafür hier mal entschuldigen würden?

Nach der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis für Tätigkeiten jeder Art), wenn der Lebensunterhalt Eurer Familie durch Arbeit gesichert ist, was hier ja bereits durch Kindergeld und Einkommen des Kindesvaters der Fall zu sein scheint. Eine Familie ist man auch dann, wenn Vater und Mutter und Kind zusammenleben, ohne verheiratet zu sein (Artikel 6 Grundgesetz). Auch für die Sozialhilfe bzw. das Arbeitslosengeld 2 wird man dann ja als Familie betrachtet.

Der Bezug ergänzender Sozialleistungen für das Kind (hier: Sozialgeld und anteilige Miete für das Kind von der ArGe / Jobcenter) kann hingenommen werden.

* Unter Umständen müsste die Mutter noch eine Teilzeitätigkeit mit mehr als 400 € /Monat suchen, um so auch eine eigene Krankenversicherung nachzuweisen. Eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung gibt es dafür nach der Bleiberechtsregelung, wenn die Mutter ein verbindliches Arbeitsangebot vorlegt!

* Die Alternative wäre zu heiraten, dann gilt die Krankenversicherung des Vaters auch für die Mutter.

Eine Beratungsstelle vor Ort kannst Du über den Flüchtlingsrat deines Bundeslandes erfragen
http://www.asyl.net/Adressen/AdressenFluechtlingsraete.html

einen ausländerrechtlich kompetenen Anwalt findest du hier
http://www.asyl.net/Adressen/AdressenRechtsberater.html
oder ebenfalls beim Flüchtlingsrat deisens Bundeslandes nachfragen

mehr zum Bleiberecht siehe hier
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/bleiberecht.php

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