Hallo an alle Liebe Leser des Info4aliens.
Ich danke erstmal an alle die meinen Text lesen und mir antworten dadrauf geben.
Möchte euch mitteilen das ich heute bei der
ABH war und einen Antrag für die
AE gestellt hab.
Es ist unmöglich, der Beamter war so nett zu mir wie noch nie. Bin rein gegangen im Zimmer und bat ihn an mir einen Antrag für die
AE zu stellen.
Schnell rückte er die Anträge raus und fragte mich welchen Antrag ich stellen möchte. ( Nach den neuen oder alten gesetz?) Antwortete mit dem neuen natürlich.
Doch er sagte zu mir bei den neuen Antrag entscheidet sich erst morgen oder spätestens Montag ob ich es bekommen. Bin aber bei den neuen Gesetz geblieben. WAR DAS SO RICHTIG ???????
Nächste woche werde ich schriftlich bescheid kriegen ob ich die
AE erhalte.
Jetzt möchte ich etwas koriegieren über mein Pass und meine Abschiebung.
Mein Pass habe ich vom Düsseldorfer Konzulat im Juli.2004 abgeholt.
Die
ABH habe ich erstmal nichts davon bescheid gesagt. Hatte Angst das sie mich Abschieben.
Doch als dann mein Kind 5 Monate später auf die Welt kam und wir ihn beim Standesamt anmelden wollten, sagten die uns ( Mir u. mein Freund)," Wenn ich kein Pass vorzeige, kriegt der Sohn keine Geburtsurkunde.
Nach langen hin und her habe ich zuletzt mein Pass an die
ABH abgegeben und meinen Sohn beim Standesamt angemeldet.
Das ich nicht abgeschoben wurde, weis ich leider nicht. Ich denke aber vielleicht wegen des Kindes oder mein Freund.
Mein Sohn hat eine Duldung und keine
AE. Mein Freund eine
NE.
Möchte es gerne nochmal andeuten.
Wir wartens ab was passieren wird. Drückt mir die daumen.
Mfg: Mausigirl