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Grundkenntnisse von nachziehenden Ehegatten (Gelesen: 37.639 mal)
Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 15.11.2006 um 14:18:26
 
maki schrieb am 15.11.2006 um 14:15:44:
..und du darfst so viele Pseudoargumente aus dem Ärmel schütteln wie du möchtest, das ändert nichts daran das in Deutschland deutsch die Landessprache ist  Zunge

aus dem Ärmel schüttelst genau du die Argumente, abgesehen davon, dass in Deutschland   'Deutsch' nicht als Landessprache, sondern als Amtssprache defeniert ist, obwohl GG keine Vorgabe für eine Amtssprache/Landessprache/Staatssprache  enthält Augenrollen

Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtssprache
Das Grundgesetz der Bundesrepubkik Deutschland enthält keine Vorgabe für eine Amtssprache. Es ist aber selbst in seiner für die Auslegung und Rechtssprechnung maßgeblichen Fassung in der deutschen Sprache geschrieben. Die Verwendung der deutschen Sprache im Grundgesetz wird oft als schlüssige Festsetzung des Deutschen als Staatssprache gedeutet. Sämtliche Gesetze, die in der Bundesrepublik Deutschland erlassen wurden, sind jedenfalls auf Deutsch verfasst.

Für die Behörden und Gerichte ist auf einfachgesetzlicher Ebene eine Regelung getroffen worden. Für die Verwaltungsbehörden des Bundes legen § 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), für die Finanzverwaltung von Bund und Ländern §87 Abgabenordnung (AO 1977) und für die Sozialverwaltungsbehörden §19 I des Sozialgesetzbuchs X (SGB X) die deutsche Sprache als Amtssprache fest. §184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) setzt Deutsch als die Gerichtssprache fest. Amtssprache und Gerichtssprache werden begrifflich unterschieden.

Die Amtssprache der Behörden der Bundesländer wird durch die Verwaltungsverfahrensgesetze der Bundesländer geregelt. Durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sind Behörden einzelner Bundesländer verpflichtet, auch in den Regionalsprachen Niedersächsisch (umgangssprachlich als Niederdeutsch bezeichnet), Friesisch, Dänisch bzw. Sorbisch (Wendisch) zu korrespondieren.

Um Bürgern die Verständigung mit Verwaltungen und Gerichten zu ermöglichen und ihnen die Chance einzuräumen, ihre Rechte und Pflichten vor öffentlichen Einrichtungen wahrzunehmen (z.B. Anspruch auf rechtliches Gehör), ist der deutsche Staat verpflichtet, eine Übersetzung durch einen Sprachmittler in die Amtssprache anzunehmen.
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« Zuletzt geändert: 15.11.2006 um 14:29:55 von Thorsten »  
 
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Antwort #61 - 15.11.2006 um 14:43:32
 
Thorsten, ich hab dir mal was von wikijunior gefunden, vielleicht hilft dir das ja eher zu verstehen:
http://de.wikibooks.org/wiki/Wikijunior_Sprachen/_Deutsch
Zitat:
Deutsch als Landessprache spricht man in:

    * Deutschland
    * Österreich
    * Schweiz (neben drei anderen offiziellen Sprachen)
    * Liechtenstein


hier nochmal die definition des Begriff "Landessprache":
http://de.wikipedia.org/wiki/Landessprache
Zitat:
Die Nationalsprachen oder Landessprachen eines Staates ist eine oder sind mehrere vom staatstragenden Volk gesprochene Sprachen mit privilegiertem offiziellen Status....


Irgendwie habe ich das Gefühl das du dir deine Argumente zur Not auch zurechtbiegst um damit deine seltsamen Aussagen zu rechtfertigen...
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DonCamillo
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Antwort #62 - 15.11.2006 um 14:47:04
 
@Thorsten,

was genau ist eigentlich Dein Anliegen ?
Unsinn verbreiten und in d die englischsprachigkeit durchsetzen ?   Laut lachend


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Thorsten
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Antwort #63 - 15.11.2006 um 14:51:27
 
maki schrieb am 15.11.2006 um 14:43:32:
...Irgendwie habe ich das Gefühl das du dir deine Argumente zur Not auch zurechtbiegst um damit deine seltsamen Aussagen zu rechtfertigen...


Von meiner Seite aus habe ich GEfühl. dass du überhaupt fast nix liest, was ich als Argumente beibringe unentschlossen Cool

Zuerst haste versucht der puren Wahreiht zu wiedersprechen, dass Englisch ist keine Weltsprache.

Danach, als ich hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1162828017/60#60 bewiesen habe, dass keine Landessprache/Staatssprache in Gesetze defeniert ist,  hast du schlicht das ingoriert, und irgendeine Links gepostet hast, wo über Landessrpache geredet wird.

Sag dann doch in welchen der Gesetze Deutsch als Landessprache defeniert wird .
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Antwort #64 - 15.11.2006 um 14:52:31
 
Zitat:
Hi,

diese Regelung ist eine Konsequenz aus der notwendigen sprachlichen
Integration von Ausländern in D (wie bereits in einm anderen Thread geschildert).
Ausländer, die bereits eingereist sind müssen zum Integrationskurs und die, die
noch einreisen wollen, müssen Grundkenntnisse nachweisen.
Ziel der Regelung ist doch die frühzeitige Integration und Selbständigkeit der
in Deutschland lebenden Ausländer.

WAS IST DARAN SCHLECHT ?   Zunge


DC


Nichts ist daran schlecht. NUR, es ist nicht so einfach wie man denkt:

denken Sie wirklich dass, in manche Länder, die möglichkeit sich gibt wo man Deutsch lernen kann?? Ich denke wirklich dass diese Regelung ein bisschen diskriminierend ist. Wo/Wie soll man, bitte schön, die Sprache lernen wenn man nicht im Land ist??
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Antwort #65 - 15.11.2006 um 14:53:33
 
Darum geht es doch überhaupt gar nicht! Tatsache ist nun mal, daß wir in D. ein grundlegendes Problem mit der Integration der hier lebenden Ausländer haben. Mir und wahrscheinlich auch allen anderen hier ist durchaus bewußt, daß die Ursachen dafür 1. in den Anfangsjahren der Migration und 2. nicht nur bei den Migranten liegen. Tatsache ist aber auch, daß ein überwältigender Teil der hier bereits seit 30 und mehr Jahren lebenden Migranten so gut wie kein Wort deutsch spricht. Auf wieviel Interesse an dem Land -in das sie schließlich zum guten Teil freiwillig gekommen sind- und den Menschen darin läßt das wohl schließen? Wenn jemand sein Leben als alien auf einem anderen Stern verbringen möchte, ist das seine Sache. Er darf sich dann aber auch nicht wundern, wenn er von den Einheimischen als genau das behandelt wird: als alien. Von nix kommt nix, so einfach ist das. Du kannst nicht erwarten in einem Fußballverein akzeptiert zu werden, wenn Du nicht bereit bist, nach deren Regeln zu spielen, dauernd darauf hinweist, daß Fußball Sch.... ist und Du viel lieber Tennis spielen würdest Dir aber die Beiträge für den Tennisverein nicht leisten kannst und dann auch noch verlangst, ab jetzt nur noch Tennis zu spielen. Wenn Du mal Urlaub im Ausland machst wirst Du feststellen, daß Dir der einheimische Lebensmittelhändler an der Ecke auch noch am Ende Deines Urlaubs zuwinken wird, wenn Du am ersten Tag Deines Aufenthaltes versucht hast, ein Kilo Äpfel in der Landessprache zu kaufen. Wie richtig oder falsch das war, spielt überhaupt keine Rolle - es ist der gute Wille, der anerkannt wird. Völlig uninteressant, wer wem was schuldet. Fragt sich, wer da auf lange Sicht der schlauere ist...

Was die Integration in unseren Nachbarländern betrifft: versuch doch mal, als Deutscher nach England auszuwandern, dort nichts als deutsch zu sprechen und zur Krönung noch darauf hinzuweisen, daß Du keine Zeit hattest Englisch zu lernen, es Dir auch gar nicht zuzumuten ist und Du überhaupt einen englischen Ehepartner und deshalb das gottgegebene Recht hast, die Engländer mit Deiner Anwesenheit zu erfreuen. Oder in Dänemark. Oder in Polen, in NL, in Spanien oder wo auch immer. Ich glaube, Ausgrenzung ist da noch das Beste, was einem passieren kann.
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Antwort #66 - 15.11.2006 um 14:53:48
 
Ich28 schrieb am 15.11.2006 um 14:52:31:
Nichts ist daran schlecht. NUR, es ist nicht so einfach wie man denkt:

denken Sie wirklich dass, in manche Länder, die möglichkeit sich gibt wo man Deutsch lernen kann?? Ich denke wirklich dass diese Regelung ein bisschen diskriminierend ist. Wo/Wie soll man, bitte schön, die Sprache lernen wenn man nicht im Land ist??

Vorsicht, es besteht noch keine Regelung im Gesetzform
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Antwort #67 - 15.11.2006 um 14:56:32
 
Thorsten schrieb am 15.11.2006 um 14:53:48:
Vorsicht, es besteht noch keine Regelung im Gesetzform



ich weiss,... nehmen wir an!!

ich will nur wissen wie die Leute, die für die Regelung sind, wirklich denken!!
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Antwort #68 - 15.11.2006 um 14:56:35
 
Zitat:
@Thorsten,

was genau ist eigentlich Dein Anliegen ?
Unsinn verbreiten und in d die englischsprachigkeit durchsetzen ?   Laut lachend


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Antwort #69 - 15.11.2006 um 15:07:49
 
brickbat schrieb am 15.11.2006 um 14:53:33:
......

Was die Integration in unseren Nachbarländern betrifft: versuch doch mal, als Deutscher nach England auszuwandern, dort nichts als deutsch zu sprechen und zur Krönung noch darauf hinzuweisen, daß Du keine Zeit hattest Englisch zu lernen, es Dir auch gar nicht zuzumuten ist und Du überhaupt einen englischen Ehepartner und deshalb das gottgegebene Recht hast, die Engländer mit Deiner Anwesenheit zu erfreuen. Oder in Dänemark. Oder in Polen, in NL, in Spanien oder wo auch immer. Ich glaube, Ausgrenzung ist da noch das Beste, was einem passieren kann.


brickbat, ich habe angefagen, die mögliche Regelung für FZF als wenig Sinn habende zu betrachten. Des Weiteren sehe ich kein Problem darauf, dass jemand hier in Deutschland nur Englisch spricht, sobald er tätig wird.
Ihr, Befürworter der Grundkenntnisse der D-Sprache denken, dass diese
Grundkenntnisse zum Lösen der Problemen führen würden. Ich sehe das anders.
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maki
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Antwort #70 - 15.11.2006 um 15:09:07
 
Zitat:
Von meiner Seite aus habe ich Gefühl. dass du überhaupt fast nix liest, was ich als Argumente beibringe

Ich lese es, aber das meiste ist doch nur cut & paste, das oft wenig mit dem besprochenem zu tun hat, zumindest aus meiner Sicht.

Zitat:
Zuerst haste versucht der puren Wahreiht zu wiedersprechen, dass Englisch ist keine Weltsprache.

Wann habe ich widersprochen und gesagt das Englisch keine Weltsprache ist?
Bis du sicher das du verstanden hast was ich schreibe?
Es gibt nunmal mehrere Weltsprachen, das heisst noch lange nicht das diese auf der ganzen Welt von jedem gesprochen und/oder verstanden werden.

Zitat:
Danach, als ich hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1162828017/60#60 bewiesen habe, dass keine Landessprache/Staatssprache in Gesetze defeniert ist,  hast du schlicht das ingoriert, und irgendeine Links gepostet hast, wo über Landessrpache geredet wird.

Sag dann doch in welchen der Gesetze Deutsch als Landessprache defeniert wird .

Wer hat jemals behauptet das der Begriff Landessprache gesetzlich definiert ist, gar für Deutschland?
Braucht man einen Gesetzestext der das absolut offentsichtliche definiert?
"Landessprache" ist kein gesetzlicher Begriff, deswegen gibt es ihn trotzdem, "Weltsprache" ist ja auch nicht gesetzlich definiert...  Cool

Ich glaube das es sich hier um ein Kommunikationsproblem handelt, wie sonst könnte man sich erklären das du mir Sachen vorwirfst die ich nie gesagt habe?
Was sind die Ursachen für dieses Kommunikationsproblem? Vielleicht das man keine gemeinsame Sprache ausreichend beherrscht um sich eindeutig zu verständigen?
Sollen wirs mal in einer anderen (Welt-)Sprache versuchen?  Laut lachend
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Mick
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Antwort #71 - 15.11.2006 um 15:16:01
 
Auch hier kommt die Moderation zu dem Schluss, dass
eine Diskussion, die jemanden voran bringt, nicht mehr
möglich ist.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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