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"Rechte" meines zukünftigen Ehemannes (Gelesen: 3.341 mal)
ufomaritim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.10.2006 um 11:06:43
 
Hallo,

mein Freund ist Ägypter, wird demnächst hierherreisen und möchten dann heiraten.
Danach, nachdem die Formalitäten erledigt sind, möchten wir eine GmbH gründen. Ich arbeite als Angestellte. Welche Rechte wird er haben, wir wird er VOR der Eheschliessung versichert sein?(Krankenversichert)
Und nach der Ehe bis zur Gründung der GmbH, bekommt er einen Kurs? Bekommt er finanzielle Mittel?

Vielen Dank

Gruss
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 27.10.2006 um 11:18:21
 
ufomaritim schrieb am 27.10.2006 um 11:06:43:
VOR der Eheschliessung versichert sein?(Krankenversichert)


Privatversicherung wird wohl angesagt sein, welche Bestandteil der Einreisebedingungen sein werden.

ufomaritim schrieb am 27.10.2006 um 11:06:43:
Bekommt er finanzielle Mittel?


Öhm.. GmbH gründen und finanzielle Mittel (vom Staat) erwarten? Da ich davon ausgehe, dass für die Einreise sowieso eine Verpflichtungserklärung vorliegen muß, werden es wohl deine Mittel sein.

Er bekommt eine Beschienigung über den Anspruch auf einen Integrationskursus nach Erteilung der AE (nach Eheschließung)

Gruß,

Zkai

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ufomaritim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 27.10.2006 um 11:29:09
 
Hallo,

Danke für die Antwort.
Ich möchte es nur wissen.
Als Backroundwissen.
Die Situation, dass er vorher in Deutschland gelebt hat, nun in der Türkei lebt, aber Ägypter ist, nur ein Besuchsvisum hat, hier leben und eine Firma gründen will etc etc ist so kompliziert, dass ich einfach ALLES wissen möchte, was seine Pflichten sind, was seine Rechte sind. Ich arbeite Vollzeit, und er bringt genug mit, dass er nicht drauf angewiesen ist ( meine ich NICHT überheblich), ich möchte es einfach nur wissen.

Danke.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.10.2006 um 13:49:07
 
ufomaritim schrieb am 27.10.2006 um 11:29:09:
Die Situation, dass er vorher in Deutschland gelebt hat


Wäre ggf. interessant zu wissen, wie lange, wie alt er zu der Zeit war, und warum er gagangen ist.

Gruß, ULF
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ufomaritim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 27.10.2006 um 14:37:38
 
Er hat in einem staatlichen Unternehmen gearbeitet, (tut er immer noch) deswegen war er 4 Jahre als "Gesandter" der Firma hier und ist auch deswegen nun in der Türkei. Je 4 Jahre Deutschland und 4 Jahre in der Türkei, was aber im November zu Ende ist.
Also nicht Asyl oder ähnliches. Hat hier gearbeitet.
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 28.10.2006 um 13:54:20
 
Hi,

Wenn er in D ist und Ihr verheiratet seid, ist da nix mehr kompliziert. Er bekommt eine AE mit der er dann auch arbeiten oder eine Fa. gründen darf.
Bis zur Heirat braucht er eine Reise-KV, danach kann er bei Dir, sofern Du in einer GKV bist, Familienversichert werden bis er die Fa. gründet bzw. solange er nicht mehr als 350€ (?) verdient.
Bist Du privat versichert, muss er sich auch privat versichern.
Wenn Du normales Einkommen hast, gibt's sonst nix vom Staat, ausser dem verbilligten Integrationskurs.
Der Integrationskurs kann aber auch verwehrt werden, wühl Dich da mal durch die Gesetzessammlung. Ist z.B. der Fall, wenn er schon passabel Deutsch spricht.

Nur ein Besuchsvisum für D? Und damit wollt Ihr in D heiraten?
Das gibt mit Sicherheit Ärger.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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khk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.10.2006 um 17:22:17
 
nixwissen schrieb am 28.10.2006 um 13:54:20:
Nur ein Besuchsvisum für D? Und damit wollt Ihr in D heiraten?
Das gibt mit Sicherheit Ärger.



wenn man es richtig macht, dann nicht. Im Normalfall scheitert es aber gerade daran. Aus rechtlicher Sicht sehe ich da keine ernsthaften Probleme, solange sich die Beteiligten nicht komplett bescheuert anstellen (z.B. bei der Einreise etwas von Eheschließung faseln...)

Wenn ein deutsches Schengen-Visum so unproblematisch zu erhalten ist, dann käme allerdings auch die dänische Variante ins Spiel.

khk
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.10.2006 um 17:28:03
 
nixwissen schrieb am 28.10.2006 um 13:54:20:
Bis zur Heirat braucht er eine Reise-KV, danach kann er bei Dir, sofern Du in einer GKV bist, Familienversichert werden bis er die Fa. gründet bzw. solange er nicht mehr als 350€ (?) verdient.
Bist Du privat versichert, muss er sich auch privat versichern.


Müssen muß er während des ehelichen ZUsammenlebens in D nicht, aber ratsam wär's...

Gruß, ULF
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