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Abschiebung - Asylantanerkennung widerrufen - JVA (Gelesen: 11.809 mal)
Zuzana0310
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung - Asylantanerkennung widerrufen - JVA
26.10.2006 um 13:13:23
 
weinend  Hallo an alle.

Ich danke schon jetzt auf euere Hilfreiche Antworten. Ich bin schon eine Weile so verzweifelt und genervt von usere Situation. Es geht um mein Mann. Ich bin selbe Auslanderin, aber von EU. Mein Mann ist aber Kurde aus Türkei. Er liebt in  Deutschland seit 1995, war bis jetzt unanfechtbar als Asylberechtigter annerkant, aber seit 8/06 hat ist diese Status widerrufen. Jetzt ich habe Angst, dass er muss weg. Ich kann mich Leben ohne ihm überhaupt nicht vorstelen und nach Türkei ich werde auch nicht gehen - was dort?

Problem ist, dass er verurteilt ist und sitzt seit 7/05 in JVA. Er ist auch vorher, strafbar gewesen. Jetzt er sitzt wegen einbruch ins Spielautomaten und wegen Bewährungswiderrufene alte Sachen. Zusamen ist das aber unter 3 Jahre und wenn klapt mit 2/3, soll er am 7/07 frei sein. Er sitz aber mehr wegen seine Dummheit und Naivitet, nicht weil er hat etwas gemacht. Auch alte Verurteilungen war nur so, weil er ein Geständnis abgegeben.  unentschlossen

Mein Mann ist eine ganz gute Mench, mit eine grosse Herz. Für ihm war seine Freunde sehr wichtig, er hat nie kapiert, dass die ihm oft nur ausnutzen. Er war immer mit  falsche Freunde unterwegs - gerade in falsche Zeit in schlechte Platzt. Wegen dass diese alle Bewährungen. Wer  ihm kent, glaub, dass er ist nicht gewesen, wer kent ihm nicht - wie zumbeispiel Richter - dann hat ihm ohne Gnade so hard bestraft. Leider bei letztem Verhandlungen ist unsere liebe ex-Anwalt - welche hat ihm so oft zum Geständnis gezwungen - wegen leichte Strafe zu bekommen - war abwesend. Wegen keine Verteidigung hat mein Mann auch so hohe Strafe bekommen - 3 Bewährungen gleich widerrufen. Na ja - er sagte immer und auch schwört, dass er hat nie ein Absicht gehabt und dass er hat nie etwas gemacht. Er war aber nur mit diese Leute. Wer kennt unsere ganze Geschichte , glaubt uns und will uns helfen - wie auch eine wichtige Beamte von JVA - welche hat schon eine Lockerungsplan  für ihm vorbereitet. Leider gerade dazwichen ist diese Antrag von Abschibung gekommen. Wir haben schon eine Anwalt und auch Beschwerde angelegt.

Jetzt meine Fragen:   Smiley
1. Wenn Beamte von Auslanderbehörde kennt auch unsere Geschichte und hat mit mir gesprochen und positiv ausgestrahlt - haben wir Schanz, dass die stoppen diese Abschiebung?
2. Wie lange dauert solche Bearbeitung, mit was soll ich rechnen - in schlimmste und Fall?
3. Wir leben zusammen 5 Jahre, 3 Jahre verheiratet und wir haben 1 gemeinsame Sohn 3 Jahre Alt - welcher ist Deutsche Burger. Ist er geschutz von Ausreisepflicht? Ich werde in kurze Zeit ein Arbeit suchen-haben. Zu erst nur 1€ Job - reicht dass?
4. Werde AB Betracht nehmen auf unsere gute Familienverhaltnisse? Wir haben ganz tolle Beziehung - er ist beste Ehemann und beste Vater gewesen - er liebt uns überalle uns sein Sohn ist für ihm alles. Er hat ganze Zeit arbeiten gegangen. Manchmall auch wenn er war Arbeitslos gemeldet, aber nicht von seine Absicht - so hat mit ihm sein Arbeitgeber gemacht.

5. Gibst Leute, welche hat erledigt diese Widerrufung und Abschiebung halten? Bis jetzt habe so was hier nicht gefunden.  unentschlossen Ich werde mich interesieren auch von positiven Geschichten - was hat Auslanderbehörde überzeugt gnadigt sein?

Ich werde für mein Mann alles tun, weil er verdient es, und er unrecht sitzt. Leider ich hatte nicht genug Geld für gute Anwalt und auch kein Geld für Wiederholung von Gerichtsverhandlung.

Danke für euere Antworten und biete um Entschuldigung dass mein Gramatik nicht gut ist.

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inge
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Antwort #1 - 26.10.2006 um 13:27:19
 
Mehrfachtäter mit widerrufener Bewährung: Zwingende Ausweisung nach §53
Personensorge für deutsches Kind, deswegen besonderer Schutz nach §56, wodurch zwingende Ausweisung zur Regelausweisung wird. Kindeswohl muss ganz besonders gewürdigt werden.

Zitat:
Er sitz aber mehr wegen seine Dummheit und Naivitet, nicht weil er hat etwas gemacht

OK, aber verurteilt (mehrfach) wurde er von einem ordentlichen deutschen Gericht.
Gegen ihn spricht u.a., dass er bis jetzt offensichtlich nichts dazugelernt hat. Selbst wenn es immer "nur" die falschen Freunde waren, hätte er spätestens beim zweiten Mal die Notbremse ziehen müssen. Hat er nicht, also wird man sich fragen ob er denn in Zukunft sein Verhalten ändert.

Zitat:
Wir haben ganz tolle Beziehung - er ist beste Ehemann und beste Vater gewesen - er liebt uns überalle uns sein Sohn ist für ihm alles

Da wird dann sicher abwer auch bereücksichtigt werden, dass die Liebe zu seinem Sohn ihn nicht von den Straftaten abgehalten hat.

Erstmal mit ABH reden. Falls die tatsächlich eine Ausweisung verfügen, könnt ihr euch immer noch einen Anwalt nehmen und dagegen vorgehen. Letztlich muss die ABH beurteilen, ob ihr ein Regelfall (=Ausweisung) oder nicht (=keine Ausweisung vorerst) seid. Und bevor die darüber nicht entschieden haben, gibt's ja wohl nicht viel zu tun.

Zitat:
Manchmall auch wenn er war Arbeitslos gemeldet, aber nicht von seine Absicht - so hat mit ihm sein Arbeitgeber gemacht.

Heißt das jetzt Schwarzarbeit und Betrug des Arbeitsamts?
Ob's wohl möglich wäre, dass dein Mann sich irgendwann mal an die deutschen Gesetze hält? Zur Abwechslung?
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Zuzana0310
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Antwort #2 - 26.10.2006 um 13:37:58
 
Leider er hat sich echt nicht immer nach Gesetzt gehalten, aber wer macht das? Da haben Sie Recht, er soll echt endlich bussen, ich war doch auch einverstanden mit letzte Urteil 6 Monate - ich war auch sauer, dass er hat sich wieder ausnutzen gelassen. Er hat aber doch extra an sein Sohn gedacht, wenn jemandem Hilft -  fahren jemandem von Tatort weg, dann er mit Belohnung etwas schöne für sein Sohn kaufen kann. Leider - falsch gedacht. Aber dass alles - er liebt uns, er denkt an uns jede sekunde. Alle aber denken, dass wir haben ihm von Straftaten nicht abgehalten. Seit er ist mit mir, er hat nichts gemacht. Nur diese alte Geschichten. Damals hat mit seine Geständnis auch vor gehabt seinem Freunde helfen - blood - aber Wahr. Ich habe alles überpruft - ich wolte meine Zukunft sichern -  ich wolte keine Schande für unsere Sohn mehr. Wenn ich werde Zweifel an ihm haben - ich werde langst weg von ihm. Ich hasse Unrecht.
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Ulf
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Antwort #3 - 26.10.2006 um 13:39:10
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 13:13:23:
Ich danke schon jetzt auf euere Hilfreiche Antworten. Ich bin schon eine Weile so verzweifelt und genervt von usere Situation. Es geht um mein Mann. Ich bin selbe Auslanderin, aber von EU.


Alte oder neue EU? Wenn Beitrittstaat, dann welcher? Wie lange Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt?

Gruß, ULF
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Zuzana0310
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Antwort #4 - 26.10.2006 um 13:41:06
 
Ich komme aus Slowakei, ich werde ab November, odher December ein 1€ Job haben. Reicht es? Ich habe Abitur.
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Ulf
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Antwort #5 - 26.10.2006 um 13:43:51
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 13:37:58:
Leider er hat sich echt nicht immer nach Gesetzt gehalten, aber wer macht das? Da haben Sie Recht, er soll echt endlich bussen, ich war doch auch einverstanden mit letzte Urteil 6 Monate - ich war auch sauer, dass er hat sich wieder ausnutzen gelassen. Er hat aber doch extra an sein Sohn gedacht, wenn jemandem Hilft -  fahren jemandem von Tatort weg, dann er mit Belohnung etwas schöne für sein Sohn kaufen kann. Leider - falsch gedacht.
Ich hasse Unrecht.


Für jedes deutsche Kind hier im Lande sorgt notfalls der deutsche Staat. Reicht nicht für Luxus - muß aber auch nicht sein.
Mit Eigentumsdelikten für das Kind sorgen zu wollen ist Unrecht. Mit regulärer Arbeit nach Abmeldung aus dem Lohnersatzleistungsbezug dem Kind neben dem regulären etwas Schönes zukommen zu lassen, ist nicht unrecht.

Gruß, ULF
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Antwort #6 - 26.10.2006 um 13:44:03
 
Zitat:
Er hat aber doch extra an sein Sohn gedacht, wenn jemandem Hilft -  fahren jemandem von Tatort weg, dann er mit Belohnung etwas schöne für sein Sohn kaufen kann.

oiii. Was'n das für ne völlig (sorry) bescheuerte Begründung? Wenn er das der ABH erzählt kommt das definitv auf die Minus-Seite! "Ich klaue für meinen Sohn" mag ok sein, wenn man nix zu essen hat und ein Paket Nudeln bei A**i klaut (selbst da gibt's andere Wege!), aber alle größeren Sachen sollte man sich verkneifen.

@Ulf
Zitat:
Alte oder neue EU? Wenn Beitrittstaat, dann welcher? Wie lange Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt?

Ist mE egal, da ein deutsches Kleinkind mit dem in fam. Gemeinschaft gelebt wird sowieso am stärksten zieht.
Bei Wiederholungstätern ohne Einsicht ist aber irgendwann auch der stärkste Schutz verwirkt (oder halt nicht, je nach Einzelfall).
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DonCamillo
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Antwort #7 - 26.10.2006 um 13:50:03
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 13:37:58:
Leider er hat sich echt nicht immer nach Gesetzt gehalten, aber wer macht das?


Hi,

das ist aber eine schwache Begründdung für das Begehen von Straftaten.

Du solltest Dir folgende gesetzl. Regelungen anschauen:
§§ 53,54 i.V.m. § 56 AufenthG
§ 11 AufenthG  und die Regelungen aus dem ARB 1/80

Danach solltet Ihr die Entscheidung bzw. Verfügung der ABH  abwarten und den
ihm zustehenden Rechtsbehelf einlegen. Man wird sehen, wie dann die Rechtsprechung die Angelegenheit sieht. Deine kurzen Schilderungen reichen
für eine Beurteilung hier nicht aus.


DC
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schweitzer
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Antwort #8 - 26.10.2006 um 13:51:02
 
Hallo Zuzana,

die Situation, die Du schilderst ist wirklich sehr schwierig und es wird mit Sicherheit hier keine wirklich völlig klärende Antwort für Dich geben, weil man die Spezifik des Einzelfalles sehen und beurteilen muss.

Fakt ist, dass ein Widerruf der Asylanerkennung nicht automatisch mit der Ausreise enden muss, weil während der Zeit des Aufenthaltes des Betreffenden in Deutschland Gründe bzw. Sachverhalte entstanden sein können, die die Erteilung eines Aufenthaltstitels möglich machen oder sogar erfordern. Im Falle Deines Mannes spricht aber eben auch viel dagegen. Das muss nun gegeneinander aufgewogen werden.  - Familie, Kind etc. sind dabei natürlich angemessen zu berücksichtigen.

Zum Problem des Widerrufsverfahrens an sich klicke mal folgenden Link :

http://www.fluechtlingsrat-mv.de/frames.html

Dort fiindest Du unter "Zeitung" und dann "Heft 5" bzw. "Heft 6" pdf-Dateien zum Runterladen. Es handelt sich dabei um ältere Ausgaben der Zeitschrift des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern. Unter Heft 5 in Deutsch und Heft 6 unter anderem auf kurdisch findest Du "Informationen zum Widerrufsverfahren nach § 73 Asylverfahrensgesetz". Die Information ist unter Mitarbeit von Fachleuten entstanden und seriös -

Vielleicht ist Dir/Euch das ja nützlich.

Zelam tebe vsetko najlepsije - Ahoj!

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
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Ulf
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Antwort #9 - 26.10.2006 um 13:51:13
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 13:41:06:
Ich komme aus Slowakei, ich werde ab November, odher December ein 1€ Job haben. Reicht es? Ich habe Abitur.


Nachdem Dir wegen ehelichen Zusammenlebens mit Deinem Mann wohl schon länger Erwerbstätigkeit erlaubt war, sollte für Dich die Arbeitnehmerfreizügigkeit und für ihn somit das AufenthG nur gelten, wenn es ihm eine günstigere Position vermittelt.

Sollte Dein Mann seine Karriere als - jetzt folgt ein unschöner Ausdruck - Berufskrimineller fortsetzen, muß er jedoch auch nach § 6 Abs. 3 FreizügG/EU damit rechnen, Deutschland dauerhaft verlassen zu müssen. Vielleicht hat er dieses Mal noch Glück...

Gruß, ULF
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Antwort #10 - 26.10.2006 um 14:12:34
 
FreizügG
Zitat:
§ 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
(2) Die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt für sich allein nicht, um die in Absatz 1 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen zu begründen. Es dürfen nur im Bundeszentralregister noch nicht getilgte strafrechtliche Verurteilungen und diese nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihnen zu Grunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

Wiederholungstäter ohne Einsicht ... (falls es so gesehen wird)
Und es werden "nur" EU-Rechte angesprochen, während bei ihm das Grundgesetz den Schutz bildet. Mag mich irren, aber IMHO geht Grundgesetz immer noch über EU-Recht.
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Antwort #11 - 26.10.2006 um 14:28:31
 
Zitat:
oiii. Was'n das für ne völlig (sorry) bescheuerte Begründung? Wenn er das der ABH erzählt kommt das definitv auf die Minus-Seite! "Ich klaue für meinen Sohn" mag ok sein, wenn man nix zu essen hat und ein Paket Nudeln bei A**i klaut (selbst da gibt's andere Wege!), aber alle größeren Sachen sollte man sich verkneifen.


Ich meine damit - er hat doch nicht klauen gegangen - er hat nur seinem Freunde geholfen mit Auto, er hat nur diese Erklerung für mich gemacht -  wenn ich ihm fragte - warum hat so riskiert, er sagte: ich wolte doch für uns etwas. Ich werde so wie so nie solche Geld annehmen.

Bitte - denken Sie nicht, dass er hat immer klauen gegangen, ist nicht Wahr - auch wenn alle so wie so glauben an so was. Ich habe genug Beweise, dass er war nur bei Straftaten beteiligt ohne wissen, was kann passieren. Er ist nur sehr hilfbereitsvoll und wenn hat ihm jemand angerufen, dann er hat jemandem abgeholt.

Ich danke anderem - bin einbischen beruhigt -  die Anwaltin sagte, dass ich soll keine Sorge haben, dass er nicht abgeschoben wird, aber solche gute Worte ich  höre von jedem und am Ende immer etwas schief leuft. Niemand hat gedacht, dass er so lange setzen musst. Jede Anwalt hat versprochen gute Ende - aber leider ist nicht so passiert. Ich warte ihm jede Tag zu Hause, dass endlich kappieren auch Beamte, dass hat uns Unrecht getan. Echt - ich bin nicht naive Mench - ich weiss, dass er eine gute Mann ist. Er glaubt sofort jedem, wer gut mit ihm meint - wegen dass diese schwarzarbeit - ich weiss doch wie er  hat um Vertrag gekemft. Er kann nicht dafur. Er hat versucht mit seine Arbeit ganze Zeit um uns sich zu kummern, er hat einfach nicht verdient so reingelegt zu sein und wegen andere busen.
Wenn er eine Verbrecher werde - mein Vater - ex-Polizeit werde mir verboten mit  ihm bleiben. Aber gerade meine Eltern stehen voll zum ihm.

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Antwort #12 - 26.10.2006 um 14:42:06
 
Zitat:
Echt - ich bin nicht naive Mench

Glaub ich unbesehen ...

Also nochmal:
- Für einen normal denkenden Menschen zeugt sein Verhalten nicht von Einsicht. Er hat etwas getan, von dem er wissen musste, dass es ungesetzlich ist. Deswegen ist er auch bestraft worden. Und als man ihm eine 2.Chance (=Bewährung) gegeben hat, hat er es immer noch nicht kapiert, sondern schon wieder ein Verbrechen begangen. Das spricht alles nicht zu seinen Gunsten!

Aber!
1. Wird für eine Ausweisung sein deutsches Kind berücksichtigt werden müssen.
2. BISLANG WURDE ER NICHT AUSGEWIESEN. Solange das nicht passiert ist, brauchst du dir auch keinen Kopf zu machen. Ob er ausgewiesen wird oder nicht ... kann man momentan nicht beurteilen!
3. Falls er nicht ausgewiesen wird und nachdem er wieder "raus" ist, sollte er sich wirklich mal mit seinem Sohn in den Garten setzen und überlegen a) welches Beispiel er ihm gibt und b) dass jede Glücksträhne mal zu Ende ist.
4. Gesetze befolgen ist echt super-einfach. Noch einfacher, wenn man sich nicht ständig völlig blödsinnige Begründungen ausdenkt ("alle machen es", "ups, das wusste ich nicht") um sie doch zu brechen!

BTW, Schwarzarbeit und Geld vom AA zu kassieren ist auch Betrug/Diebstahl!
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Antwort #13 - 26.10.2006 um 17:15:33
 
3. Falls er nicht ausgewiesen wird und nachdem er wieder "raus" ist, sollte er sich wirklich mal mit seinem Sohn in den Garten setzen und überlegen a) welches Beispiel er ihm gibt und b) dass jede Glücksträhne mal zu Ende ist.

Aber doch - a) es ist 100% sicher, dass er nie wieder mit solche Sachen zu ten haben werde, weil er sieht wie ich hier allein leide und er liebt sein Sohn.

b) das haben Sie richtig erkant - er hat nie kapiert, das er im Gefähr ist, weil er  dachte - ich bin doch nie  etwas gemacht und alle Bewährungen hat sehr leicht genohmen. Er weisst von mir Bescheid,  dass nächste mal ich verlasse ihm, weil unsere Sohn soll  nicht solche Papa haben und mit Schande leben.

4. Gesetze befolgen ist echt super-einfach. Noch einfacher, wenn man sich nicht ständig völlig blödsinnige Begründungen ausdenkt ("alle machen es", "ups, das wusste ich nicht") um sie doch zu brechen!

weinend  Ich möchte Sie bitten, ich selbe akzeptiere keine Verbrechen, ich bin streng dagegen - ich  möchte nicht  sagen, dass gerade Sie so was machen, aber reicht doch für 5 minuten Fernsehe anschalten und dort zeigen stendig wie jemand Gesetzte brecht. .... Von dort kommt meine naive ausrede.

Traurig  Ich  wünche niemandem solche Probleme haben, wie gerade wir haben. Wiessen Sie wieviel negativen Sachen habe ich von mein Mann gehört - reaktionen - ich bin nicht im erste Forum hier. In eine andere Forum hat endlich eine Frau mit mir Gnade gehabt und alle angeschriet, wie reden mit mir - nur weil ich auslander bin und ich kann mich nicht schrifltich richtig ausdrucken. Ich weiss, dass meine Deutsche Gramatik ist nicht gut, ich habe selbst gelernt und will mich verbessern, aber bitte Sie alle, könnten Sie nicht einbischen Verstand mit mir haben? Ich leide wegen solche Angrife schon echt heftig unter starke Depresion. Ich habe versucht ehrlich kleren wie die Situation ist - soll ich richtige Ratschlege bekommen. Ich habe bis jetzt jede Tag um  Freiheit für mein Mann gekämpft, aber ohne Geld ist verdamt schwer jemandem dazubringen sich mit uns beschäftigen. Ich freue mich riesig, dass ich diese Forum gefunden habe, weil ich denke hier sind echt kompetente Leute, welche könnten uns helfen - sagen welche Weg sollten wir gehen.

Ich bin sehr dankbar dass Sie mir helfen verstehen diese Gesetzte. Mit meine Kentnisse ich denke, dass wir doch Recht haben - er hat nie eine Gefähr für Deutschland gewesen - er hat hier viel schwer gearbeitet und er hat gesicherte Arbeit, wenn er raus kommt. Wir haben auch ein Gewerbe gehabt, wir wollen hier leben.

Meine Frage - gibst Leute, welche sind erfogleich gewesen mit ehnliche Fall wie wir?

Natürlich ich ertrage auch Kritik, aber  nicht passende ich kann nicht still lassen.

Danke, danke.
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Antwort #14 - 26.10.2006 um 17:26:23
 
Also, da du ja nicht so gut deutsch sprichst ...
Zitat:
Meine Frage - gibst Leute, welche sind erfogleich gewesen mit ehnliche Fall wie wir?

ES GIBT KEINEN FALL!
Er sitzt in der JVA und kommt irgendwann raus. Möglicherweise (!) möchte die ABH ihn irgendwann ausweisen ... DANN IST ES EIN FALL!

Zitat:
Mit meine Kentnisse ich denke, dass wir doch Recht haben - er hat nie eine Gefähr für Deutschland gewesen

Momentan IST ES KEIN FALL, was daran liegt dass die ABH noch nichts unternommen hat. Und deswegen könnt ihr auch nicht "Recht haben" - es gibt ja momentan keine andere (rechtlich relevante) Meinung!

Du kannst die ABH bitten, dass sie ihn nicht ausweisen. Kann sein, dass die dich mit großen Augen anschauen. Ist ungefähr so, als würdest du eine Politesse bitten, dir kein Knöllchen zu geben, falls sie dir in ZUKUNFT mal eins geben will.

Nochmal zum mitschreiben: OHNE AUSWEISUNG KEIN FALL!

Sobald die ABH euch mitteilt, dass sie ihn gerne ausweisen möchte und euch die Gründe dafür mitgeteilt hat, kommst du entweder hierher oder gehst gleich zum Anwalt. Vorher gibt es keinen ... ich glaube das sagte ich schon.
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Antwort #15 - 26.10.2006 um 17:49:54
 
Zitat:
Nochmal zum mitschreiben: OHNE AUSWEISUNG KEIN FALL!


Es tut mir leid, aber ich verstehe das leider nicht. Ich habe keine Papiere von ABH, damit ich weiss nicht wie eigentich stehen wir: ab wir Ausweisung haben, odher Abschiebung. Unsere Anwaltin hat kein Zeit mir das zu erkleren, sie dauernt sagte, soll ich  keine  Sorgen haben, dass niemand wird usere Familie trenen.  Lippen versiegelt Und Schluss.

Aber ich kann nicht mit diese Unsicherheit ruhig leben, falls kommt eine Richtige Gefähr und dann werde schon zu Spät, was dann?
Zwinkernd Kann mir jemand erkleren einbischen mit andere Worten was bedautet in Sinne  diese Ausweisung,  Abschiebung...

So habe ich vertraumt unsere erste Anwaltin, welch hat ihm empfahlen Geständnis abgeben und mir hat immer wieder gesichert, dass er nach 4 Monate bei mir ist und am  schlimmste Fall auf Lockerung - Offene Volzug kommt. Und wo ist noch mein Mann? Sie ist nicht zum seine Bewährungswiderrufen gekommen wo war zumbeispiel solche Vermutungen, dass mein Mann ein Lügner ist, weil  Firma wo hat angeblich gearbeitet gibst nicht. Wo war sie gewesen, wenn hat diese Unsin ins Akte angetragen war? Auch wegen so was hat mein Mann so hardt Strafe bekommen. Die hat nur eine Buchstabe falsch notiert und jetzt ist mein Mann noch eine Lügner. Ich habe dass nachäher alles versucht klären, aber leider wenn jemand nur Akte liest, und nicht alle Hintergrunde kennt - dann jede werde nie gut von mein Mann denken.

Wegen diesesachen ich weiss nicht wem darf ich vertrauen und glauben. Ich kann mich einfach an niemand verlassen, ich bin hir ganz ohne Familie, ohne Hilfe von jemand. Ich nur suche nach mehrere Antworten und  Meinungen, dann kann ich mir bessere Bild machen - auch wenn nicht gerade gunstig ist - aber nur einfach ruhig  bleiben - dass kann ich nicht. Wir haben doch ernste Problem.

Danke für euere Interese an unsere Fall.
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Antwort #16 - 26.10.2006 um 17:59:25
 
Zitat:
Es tut mir leid, aber ich verstehe das leider nicht. Ich habe keine Papiere von ABH, damit ich weiss nicht wie eigentich stehen wir: ab wir Ausweisung haben, odher Abschiebung. Unsere Anwaltin hat kein Zeit mir das zu erkleren, sie dauernt sagte, soll ich  keine  Sorgen haben, dass niemand wird usere Familie trenen.

sigh ...

Ob jemand eure Familie trennen wird ist derzeit ziemlich unklar. Weil es noch keiner versucht hat.

Wenn die ABH deinen Mann ausweisen oder abschieben will (=weg aus Deutschland), bekommt er einen Brief in dem das angekündigt wird. Ganz am Schluß steht dann der Hinweis, dass man gegen diesen Bescheid innerhalb von x Tagen Widerspruch einlegen kann.
WENN ihr diesen Brief bekommt, geht ihr zum Anwalt (oder fragt hier noch mal nach).

OB ihr diesen Brief bekommt, kann hier keiner sagen.

BEVOR ihr diesen Brief bekommt, KANNST DU NICHTS TUN UND BRAUCHST AUCH NICHTS TUN

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Antwort #17 - 26.10.2006 um 18:08:16
 
Zitat:
bekommt er einen Brief in dem das angekündigt wird. Ganz am Schluß steht dann der Hinweis, dass man gegen diesen Bescheid innerhalb von x Tagen Widerspruch einlegen kann.


Mein Mann hat etwas bekommen, wir haben auch Widerspruch eingelegt, aber was war drin - habe ich selbe nicht gesehen. Ich rufe Morgen mein Anwalt an un frage Sie.

Danke für euere Gedult.
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Antwort #18 - 26.10.2006 um 18:11:37
 
Zitat:
Mein Mann hat etwas bekommen, wir haben auch Widerspruch eingelegt, aber was war drin - habe ich selbe nicht gesehen

Solche "Nebensächlichkeiten" sollte man natürlich vorher abklären ... !!!
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Zuzana0310
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Antwort #19 - 26.10.2006 um 18:15:17
 
Smiley Ich möchte wissen, ab jemand hat schon mit Erfolg von ABH eine Abschiebung gestopt. Was ich hoffe. Und welche Grunde hat ambestens gewirkt.

Wir haben genug gute Prognosen für sein Zukunft, nur ich weiss nicht, welche soll ich am erste Platzt legen, was ist für ABH wichtigste.

Ich bin im Kontakt mit Sachbearbeiter, er hat noch nicht entschieden, er versteht uns, aber auf so was kann ich mich nicht verlassen. Ich habe für ihm besorgt eine Mietgliedsbescheinigung von AOK wo steht wo und wann hat mein Mann durch diese 10 Jahre gearbeitet.

Ich werde alles besorgen, was die brauchen, damit die Gnade mit uns werden haben. Von hier ich will rauskriegen - was kann das sein. Er hat mir das leider nicht verraten.

Ja- ich habe vergessen sagen, dass ich habe auch eine Begnadigungsgesuch beantragt - ein  Anwalt glaubt, dass wir dort Schanz haben - aber nach alles was ich erlebt habe - glaube ich nicht. Mein Mann hat doch schlechte Karten. Ich möchte aber nicht Hoffnung verlieren.

Danke
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Antwort #20 - 26.10.2006 um 18:21:16
 
Zitat:
Solche "Nebensächlichkeiten" sollte man natürlich vorher abklären ... !!!


Wie gut für Sie ist, dass Sie haben nie im seine Leben erlebt, dass jemand hat kein Zeit sich mit Sie unterhalen und auf euere Fragen beantworten. Leider ich habe so was erlebt - und wenn ich alles von mein Anwalt werde wissen - komme ich  doch nicht hier ins Forum - wenn ich so verzweifelt bin. Ich hoffe, verstehen Sie mich doch.

Und diese Worte : Abschiebung, odher Ausweisug hat bedautet für mich fast das gleiche - ich kenne echt nicht Unterschied. Ich habe nur damit ganze Zeit verstanden, dass ABH  will  mein mann nach Türkei schiken. Und ich muss es stoppen.
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Antwort #21 - 26.10.2006 um 18:33:34
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 18:21:16:
Abschiebung, odher Ausweisug hat bedautet für mich fast das gleiche - ich kenne echt nicht Unterschied. Ich habe nur damit ganze Zeit verstanden, dass ABH  will  mein mann nach Türkei schiken. Und ich muss es stoppen.

Lies doch mal dazu was in der
FAQ
steht  Cool
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Antwort #22 - 26.10.2006 um 18:33:41
 
Versuch doch bitte erstmal zu klären, was GENAU Sache ist!

Ausweisung = Die Aufenthaltserlaubnis wird widerrufen/befristet und der Ausländer wird aufgefordert Deutschland bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen.

Gegen diesen Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man Klage erheben. Verliert man, kann man evtl. Revision beantragen. yada  yada ... Was man genau tun kann, steht immer unten auf dem Brief ("Rechtsmittelbehelf").
Irgendwann darf er dann entweder bleiben ODER er ist VOLLZIEHBAR AUSREISEPFLICHTIG.

Abgeschoben wird man, wenn man VOLLZIEHBAR AUSREISEPFLICHTIG ist, aber die ABH nicht glaubt, dass man tatsächlich ausreist.

Abgeschoben wird man also erst, wenn alle RECHTSMITTEL (Widerspruch, Klage, Revision etc) ausgenutzt wurden und es nichts gebracht hat. Oder wenn man geschlafen hat und der Bescheid rechtskräftig geworden ist weil man zu lange nichts dagegen gemacht hat.

Problematisch wäre eine "Abschiebungsanordnung", da die ohne vorherige Ausweisung erlassen wird. Sollte aber nur bei "Gefahr" erlassen werden. Man weiß aber ja nicht, wegen welcher Strataten dein Mann verurteilt wurde. Nur Vermögensstraftaten oder ging es um Gesundheit/Leben?

Solange es "nur" um eine Ausweisungsverfügung geht, ist noch nicht alles verloren.
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Antwort #23 - 26.10.2006 um 19:03:41
 
inge schrieb am 26.10.2006 um 18:33:41:
Ausweisung = Die Aufenthaltserlaubnis wird widerrufen/befristet und der Ausländer wird aufgefordert Deutschland bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen.

Hoi,
die AE erlischt kraft Gesetz mit der Ausweisung.

Zitat:
Abgeschoben wird man also erst, wenn alle RECHTSMITTEL (Widerspruch, Klage, Revision etc) ausgenutzt wurden und es nichts gebracht hat.

In der Regel wird eine Ausweisung mit einer Anordnung
der sofortigen Vollziehung verbunden. Damit ist man voll-
ziehbar ausreisepflichtig und nur ein Eilverfahren bringt
Aufschub.

Zitat:
Problematisch wäre eine "Abschiebungsanordnung", da die ohne vorherige Ausweisung erlassen wird. Sollte aber nur bei "Gefahr" erlassen werden. Man weiß aber ja nicht, wegen welcher Strataten dein Mann verurteilt wurde. Nur Vermögensstraftaten oder ging es um Gesundheit/Leben?

Nene, mit der Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG
sind "einfache Straftäter" nicht gemeint.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #24 - 26.10.2006 um 19:49:28
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 17:15:33:
Meine Frage - gibst Leute, welche sind erfogleich gewesen mit ehnliche Fall wie wir?

Natürlich ich ertrage auch Kritik, aber  nicht passende ich kann nicht still lassen.


I. Wenn er wieder auf freiem Fuß ist, ist es allerhöchste Zeit, solide zu werden. Am besten, er fängt schon im Strafvollzug damit an (Arbeit, Ausbildung, Fortbildung, gute Führung, ggf. Vollzugslockerungen wie Freigang und Hafturlaub).

II. Wenn er nicht selbst geklaut hat, dann war es vielleicht nur Beihilfe, und der geringere Tatbeitrag hat sich bereits im Strafmaß niedergeschlagen. Andererseits wohl auch, daß er sich frühere Verurteilungen nicht zur Warnung hat sein lassen. Das nächste Mal käme noch geringe Strafempfindlichkeit hinzu, will heißen, man geht dann in die obere Hälfte, wenn nicht in das obere Drittel des Strafrahmens.

III. Du schreibst nicht schlecht, und an Deinen Texten sieht man, daß Du noch besser redest. Vielleicht kannst Du nach Deinem Selbststudium noch einen Fortgeschrittenenkurs belegen, vielleicht sogar im Integrationskursprogramm. Sprich mit der Behörde. Neviem či tak dobre píšem slovensky.

IV. Die Strafgesetze in TR, SK, D  dürften sich hinsichtlich der Tatvorwürfe nicht großartig unterscheiden, das Strafmaß variiert.

V. Das Aufenthalts- und Aufenthaltsbeendigungsrecht ist sicher unterschiedlich, dafür gibt es ja hier das Forum.


Maj(te) sa dobre!

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Antwort #25 - 26.10.2006 um 19:55:37
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 18:15:17:
Smiley Ich möchte wissen, ab jemand hat schon mit Erfolg von ABH eine Abschiebung gestopt. Was ich hoffe. Und welche Grunde hat ambestens gewirkt.


Im Prinzip Ehe (positiv) und Familie (positiv) und Aussichten auf reguläre Arbeit (wie Du schreibst, positiv)

gegen

Anzahl (ziemlich negativ) und Schwere (mittelbös) seiner bisherigen Gesetzesverstöße, dazu europarechtlich Prognose, ob er zukünftig eine große Gefahr für die Gesellschaft darstellen wird.

Meinem Rechtsempfinden nach müßten wg. deutschem Kind und EU-Ehefrau kumulativ die Aufenthaltsbeendigungsvoraussetzungen nach AufenthG und FreizügigkG/EU vorliegen.

Vielleicht habt Ihr Glück und die Behörde übersieht das und macht ihre Entscheidung somit anfechtbar.

Gruß, ULF
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Antwort #26 - 26.10.2006 um 21:41:05
 
Zitat:
Maj(te) sa dobre!


Kuss  Smiley Ulf Dakujem  Kuss  Zwinkernd

Vielen Dank. Habe mich gefreut, was du mich geschrieben hast. Dein Antwort hat mich sehr gut geholfen und neue Hoffnung gegeben.
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Zuzana0310
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Antwort #27 - 28.10.2006 um 00:26:45
 
Zwinkernd Ich möchte Danke sagen für alle. Ich habe jetzt wieder alles durchgelesen und ich verstehe einbischen mehr unsere Situation.

Welche Straftaten hat mein Mann begangen? Nur Beteiligung bei schwere Diebstal - Einbruch ins Gaststäte - Spielgeldautomaten.
Dann vor 8 Jahren wegen Unerlaubte Waffenbesitzt - Bewahrun 5 Jahre, ohne - 1 Jahr und 9 Monate - gerade dass ärgert mich. Gericht war vor 5 jahren und Bewährung hat fast gerade am Ende gewesen. Und diese Waffe - hat gehört eine Frau, für welche hat er gearbeitet und wegen Sie hat zugegeben, dass er hat auch besizt diese Waffe. Sie hat damals Bewährung auch gehabt - daswegen war mein Mann so groszugig. Ich kann nicht verstehen, warum hat Richter gerade diese blude Bewährung auch widerrufen, wenn hat doch gewust, dass damals bei erste Aussage hat diese Frau zugegeben, aber bei zweit hat mein Mann auch Geständnis gemacht und dann verurteilt geworden. So eine blude Sache und wegen dass er sitzt jetzt so lange. So ein Pech.

Sonst mein Mann trinkt kein Alkohol, raucht nicht seit 3 Jahren kein Cigarette und  hat fast immer gearbeitet.
Mein Mann ist am kein Fall ein Gefähr für Geselschaft. Er ist eine liebe Mench. Ich  kenne keine so gute Mench wie er ist.
In JVA er ist sehr brav und hat gearbeitet. Ich habe auch schon gesagt, dass er hat fast Lockerung bekommen, Volzugsplan war schon vorbereitet, aber gerade dazwischen ist diese Widerrufung gekommen - jetzt ist alles gestopt.

Echt - danke für euere Mühe mich  richtie Antworte zu schreiben.
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Antwort #28 - 28.10.2006 um 17:23:27
 
Zuzana0310 schrieb am 28.10.2006 um 00:26:45:
In JVA er ist sehr brav und hat gearbeitet. Ich habe auch schon gesagt, dass er hat fast Lockerung bekommen, Volzugsplan war schon vorbereitet, aber gerade dazwischen ist diese Widerrufung gekommen - jetzt ist alles gestopt.


Dann schreibt zusammen an die Strafvollzugsbehörde, daß sein Asylwiderruf seinem weiteren Aufenthalt in D nicht entgegenstehe, weil er Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis schon wegen seines deutschen Kindes hat.

Hat er seine AE anläßlich des Asylwiderrufs eigentlich umschreiben lassen?

Gruß, ULF
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Antwort #29 - 28.10.2006 um 17:59:41
 
ulf schrieb am 28.10.2006 um 17:23:27:
Dann schreibt zusammen an die Strafvollzugsbehörde, daß sein Asylwiderruf seinem weiteren Aufenthalt in D nicht entgegenstehe, weil er Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis schon wegen seines deutschen Kindes hat.

Hat er seine AE anläßlich des Asylwiderrufs eigentlich umschreiben lassen?


"umschreiben" ist weder möglich noch nötig. Der Asylwiderruf hat zunächst keine Auswirkungen auf den erteilten Aufenthaltstitel, er besteht bis zum Ende der Gültigkeitsdauer fort. Die Problematik des Passes dürfte hier relevanter sein - allerdings täte sich die ABH selbst keinen Gefallen, wenn sie diesbzgl. jetzt überaktiv werden würde.

@ andere Autoren: ein Widerspruchsverfahren gibt es nicht mehr in allen Bundesländern. Der schematische Rat, Widerspruch einzulegen, kann also in die Hose gehen. Ein Blick in die Rechtsbehelfsbelehrung ist grundsätzlich ratsam.

khk

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Antwort #30 - 30.10.2006 um 12:12:50
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 18:15:17:
Smiley Ich möchte wissen, ab jemand hat schon mit Erfolg von ABH eine Abschiebung gestopt. Was ich hoffe.


Ja. Kommt gar nicht einmal so selten vor.

khk schrieb am 28.10.2006 um 17:59:41:
"umschreiben" ist weder möglich noch nötig. Der Asylwiderruf hat zunächst keine Auswirkungen auf den erteilten Aufenthaltstitel, er besteht bis zum Ende der Gültigkeitsdauer fort.


Wird anläßlich eines Asylwiderrufs nicht gerne auch ein Widerruf oder eine nachträgliche Befristung der nach § 25 Abs. 1 AufenthG erteilten AE betrieben?

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Antwort #31 - 30.10.2006 um 13:01:23
 
ulf schrieb am 30.10.2006 um 12:12:50:
Wird anläßlich eines Asylwiderrufs nicht gerne auch ein Widerruf oder eine nachträgliche Befristung der nach § 25 Abs. 1 AufenthG erteilten AE betrieben?


ja, klar. Ist aber ein separater Verwaltungsakt der die Ausübung von Ermessen erfordert.

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