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Ablehnung der Arbeitserlaubnis (Gelesen: 6.005 mal)
hammad4u
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: pakistani
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22.10.2006 um 17:45:28
 
Hallo Leute,
Ich bin neu hier und sofort präsentiere ich euch mein aktuelles Problem.

Ich habe im July dieses einen Job als Datenbank-Programmierer gefunden und anschliessend habe ich den Antarg auf die Arbeitserlaubnis gestellt. Nach zwei monatiger Bearbeitungszeit wurde der Antrag abgelehnt mit dem Grund "Ungünstige Arbeitsbedingungen, bei einer vergleichbaren Firma hätte man mehr verdienen können".

Ich habe in Deutschland Studium der Software technologie abgeschlossen und im Moment habe ich Aufenthalterlaubnis hier in Deutschland. Ich habe, glaube ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Nun sieht die Begründung "Ich hätte mehr verdienen können"der Ablehnung ziemlich unlogisch aus, da ich im Moment gar nicht verdiene, darf nicht mal nebenbei arbeiten und falls ich heute noch mal einen neuen Job bekommen würde, würde es wieder 3 Monate dauern bis ich einsatzbereit bin.

Die Ausländerbehörde ist der Meinung, Die Ablehnung ist völlig überraschend und unerwartet und entspricht nicht der Realität. Es wird vermutet, man hätte zu schnell und rücksichtlos die Entscheidung getroffen ohne mit dem Arbeitgeber Dialog geführt zu haben.

Übrigens die Ablehnung kam aus Baden-Würtemberg, da mein Einsatzort dort gewesen wäre.Mein Arbeitgeber hat Ihren Hauptsitz in Berlin und ich wohne in NRW.

Finanziell bin ich komplett pleite, wenn man den Ausdruck hier benutzen darf. Ich weiss überhaupt nicht, wie ich diese schwierige Zeit überbrücken kann.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.10.2006 um 17:50:10
 
Zitat:
Ich bin gespannt auf eure Antworten.

was ist denn die Frage? Zwinkernd
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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 22.10.2006 um 19:29:38
 
Hi,

Also ich denke mal, die Frage war, wie man gegen diesen Quatsch angehen kann?

Die Begründung hast Du vermultich falsch verstanden. Ich denke es ist gemeint, daß so eine Stelle normalerweise (also wenn mit einem Deutschen besetzt) besser bezahlt wird. Es soll nicht eine Stelle unter Preis besetzt werden, nur weil der Ausländer so zwingend auf die Stelle angewiesen ist.

Also was tun? Ich würde sagen der potentielle AG sollte sich mit dem AA in Verbindung setzen, wenn er Dich denn haben will.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #3 - 23.10.2006 um 08:43:32
 
Ich denke mal die Antwort hat etwas mit "eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes" zu tun.
AA schaut in Liste: Diplom-Murkel direkt nach Studium verdient ca. x tausend Euro. Wenn man als ausl. Diplom-Murkel dann nur x/2 oder x/3 als Gehalt bekommt, heißt das dann möglicherweise, dass die Stelle eben nicht "angemessen" ist.

Ist auf der einen Seite recht gut, da damit natürlich verhindert werden soll, dass Arbeitgeber "Notlagen" ausnutzen und deutlich unter Normaltarif zahlen, nicht nur bei Ausländern, sondern auch bei Deutschen ("ewiger Praktikant").

Auf der anderen Seite hat sich das halt inzwischen ziemlich eingebürgert, dass Studenten direkt nach Studium eben nicht mehr ein "angemessenes" Gehalt bekommen und möglicherweise sollte die AA diesen Umstand berücksichtigen.

Mögliche Abhilfen: Arbeitgeber begründet für AA den niedrigen Lohn, evtl. mit Angabe ab wann eine Erhöhunh geplant. Evtl. (falls kleinere Firma) könnte man auch eine Provision/Beteiligung vertraglich vereinbaren. Gerade kleinere IT Firmen haben ja häufig das Problem, dass Geld nur unregelmäßig reinkommt.
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maki
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laie!


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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 23.10.2006 um 10:02:12
 
Hallo hammad4u,

was verdient man denn so im Durchschnitt als DB-Programmierer(?)?

Ist das viel mehr als du bekommst?
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schweitzer
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Antwort #5 - 23.10.2006 um 12:17:21
 
Wenn die "Begründung" so, wie Du sie hier widergibst, formuliert ist, kann man das meines Erachtens so nicht stehen lassen. Es ist durchaus normal, dass in unterschiedlichen Firmen, für gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation unterschideliche Löhne gezahlt werden. Das kann nicht als begründung dafür herhalten müssen, dass Dir die Arbeitserlaubnis nicht erteilt wird.  - Anders sähe es aus, wenn die Bezahlung wirklich so miserabel ist, dass man Lohndumping annehmen  müsste.

Rein rechtlich gesehen bleibt Dir allerdings nur die Möglichkeit des Widerspruchs - und das kann (erstmal) bis zu drei Monaten dauern - es sei denn, es würde einen Anordnungsgrund geben, zu dieser Frage, die vorab sehr genau zu prüfen wäre, bräuchtest Du allerdings kompetente juristische Beratung und Vertretung.

Vielleicht geht ja noch mal was über die ABH (ANfrage bei der Arbeitsagentur) - die scheinen ja Dein Unverständnis zu teilen.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.10.2006 um 13:36:33
 
inge schrieb am 23.10.2006 um 08:43:32:
Ist auf der einen Seite recht gut, da damit natürlich verhindert werden soll, dass Arbeitgeber "Notlagen" ausnutzen und deutlich unter Normaltarif zahlen, nicht nur bei Ausländern, sondern auch bei Deutschen ("ewiger Praktikant").

Auf der anderen Seite hat sich das halt inzwischen ziemlich eingebürgert, dass Studenten direkt nach Studium eben nicht mehr ein "angemessenes" Gehalt bekommen und möglicherweise sollte die AA diesen Umstand berücksichtigen.

Mögliche Abhilfen: Arbeitgeber begründet für AA den niedrigen Lohn,


Die ewigen Praktika Deutscher verhindert die Bundesagentur für Arbeit nicht.

Geht es denn vorgenannt um das erste Jahr nach dem Studium, in dem man während der Suche nach einem richtig angemessenen Job auch noch jobben kann?

Gruß, ULF
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.10.2006 um 13:39:31
 
hammad4u schrieb am 22.10.2006 um 17:45:28:
Übrigens die Ablehnung kam aus Baden-Würtemberg, da mein Einsatzort dort gewesen wäre.Mein Arbeitgeber hat Ihren Hauptsitz in Berlin und ich wohne in NRW.

Finanziell bin ich komplett pleite, wenn man den Ausdruck hier benutzen darf. Ich weiss überhaupt nicht, wie ich diese schwierige Zeit überbrücken kann.


Wenn Du im ersten Jahr nach dem Studium bist, such Dir genehmigungsfähige, notfalls fachfremde Jobs zur Überbrückung. Sprich zu diesem Zweck bei Deiner Arbeitsagentur am Wohnort vor. Umgehend.

Gruß, ULF
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KAJA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #8 - 24.10.2006 um 15:17:04
 
Laut § 39 AufenthG darf die Zustimmung zur Beschäftigung unter anderem nur dann erteilt werde, wenn der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedinungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer (oder ausländische Arbeitnehmer mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang) beschäftigt wird. Hierbei wird geprüft, ob das Gehalt tariflich, oder ortsüblich ist.

Diese Regelung gilt für jede Beschäftigung, nicht nur für einen dem Studienabschluss angemessenen Arbeitsplatz.

Bei uns (auch NRW) ist es zum Beispiel so, daß ein Programmierer einMindestgehalt von 39.600 € erhalten muß (In Anlehnung an die bis zum 31.12.04 gültige Green-Card-Regelung für IT-Fachkräfte). Das Mindestgehalt in Baden-Württemberg kenne ich nicht.

Wie Dir Inge und Norbert schon geraten haben, wenn der Arbeitgeber Dich gerne einstellen möchte, sollte er sich mal mit seinem zuständigen Vermittler bei der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und ihm begründen, wieso das Gehalt geringer ist. Vielleicht ist er ja auch bereit, etwas mehr zu zahlen. Die Zusicherung einer Provision wird wahrscheinlich nicht ausreichen, evtl. aber eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, daß nach ca. 1/2 - 1 Jahr das Mindestgehalt gezahlt wird.

Gruß und Viel Erfolg, Kaja
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.10.2006 um 12:02:13
 
KAJA schrieb am 24.10.2006 um 15:17:04:
Laut § 39 AufenthG darf die Zustimmung zur Beschäftigung unter anderem nur dann erteilt werde, wenn der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedinungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer (oder ausländische Arbeitnehmer mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang) beschäftigt wird. Hierbei wird geprüft, ob das Gehalt tariflich, oder ortsüblich ist.

Diese Regelung gilt für jede Beschäftigung, nicht nur für einen dem Studienabschluss angemessenen Arbeitsplatz.

Bei uns (auch NRW) ist es zum Beispiel so, daß ein Programmierer einMindestgehalt von 39.600 € erhalten muß (In Anlehnung an die bis zum 31.12.04 gültige Green-Card-Regelung für IT-Fachkräfte).



Schade eigentlich. Die Zahl liegt zumindest für Berufsanfänger offenbar über den marktüblichen Gehältern, wo bei das je nach Boom und Flaute schwanken kann.

http://www.uni-tuebingen.de/ffw/Downloads/Verschiedenes/WiWi-Money.pdf

Gruß, ULF
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inge
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Antwort #10 - 25.10.2006 um 13:51:25
 
Dazu kommt noch, dass die Gehälter bei den "großen" Firmen meist höher sind und die kleinen häufig schlechter zahlen, aber dafür darf man dort wenigstens mehr unbezahlte Überstunden machen ... Zwinkernd

Hier wäre sicherlich sehr viel Fingerspitzengefühl und Augenmaß von Seiten des AA Mitarbeiters erforderlich, um eine "gerechte" Einschätzung treffen zu können. Ob das in Zeiten des Personalabbaus noch stemmbar ist, oder ob der Blick in die Tabelle mit automatischer Zu-/Absage zum einzig möglichen Ausweg wird ... who knows Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 25.10.2006 um 15:39:05
 
schweitzer schrieb am 23.10.2006 um 12:17:21:
Rein rechtlich gesehen bleibt Dir allerdings nur die Möglichkeit des Widerspruchs - und das kann (erstmal) bis zu drei Monaten dauern - es sei denn, es würde einen Anordnungsgrund geben, zu dieser Frage, die vorab sehr genau zu prüfen wäre, bräuchtest Du allerdings kompetente juristische Beratung und Vertretung.


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Antwort #12 - 25.10.2006 um 16:41:09
 
Nix für ungut, ich bin auch IT'ler.

Einen Studierten Informatiker für unter 40.000,- als Entwickler arbeiten zu lassen ist imo Lohndumping.
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Antwort #13 - 25.10.2006 um 17:07:43
 
Zitat:
Einen Studierten Informatiker für unter 40.000,- als Entwickler arbeiten zu lassen ist imo Lohndumping.


Und genau deswegen gibt es die Vorrangprüfung und die Prüfung ob adäquate ArbBedingungen vereinbart sind Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #14 - 25.10.2006 um 17:14:08
 
Schaut man in die Bibel (ct) findet man
6/06 (Gehaltsumfrage):
mit Uni-Abschluss und 0-2 Jahren Erfahrung: 50% unter 40k, 12.5% unter 30k (2-5 Jahre immer noch 25% unter 30k)

Und Bundesland-spezifisch:
Brandenburg und Mck-Vop: 75% unter 40k (35-40% unter 30k)
Hessen, Bayern, BW: 25-30% unter 40k

Selbst wenn die Zahlen nicht representativ ermittelt wurden, zeigen sie doch, welche Spannbreiten es gibt.
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