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Pers. Hilfestellung-Asylant,U-Haft, gem. Baby (Gelesen: 16.527 mal)
Dimensions
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.10.2006 um 01:07:00
 
Hallo
wer kann mir eine Adresse nennen -Kreis Baden-Württemberg-
bei der ich mich zwecks Heirat, Zusammenwohnen, Hilfestellung etc. beraten lassen kann?
Mein Freund, afr. Asylant, der z.Zt. noch in U-Haft (schon 6 Monate;BtmG) ist und mit mir ein Baby bekommen hat (5 Monate).

Urteil ist gesprochen, Berufung wurde eingereicht.

Wäre sehr froh wenn jemand mit Adressen weiterhelfen könnte,
brauch unbedingt persönliche Gespräche um aus diesem Wirrwarr aus Problemen herauszukommen.   Traurig


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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 18.10.2006 um 12:49:10
 
Hallo,

schau mal, ob es folgende Institutionen / Organisationen in Deiner Gegend gibt:
- Diakonisches Werk
- Caritas-Verband
- Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Flüchtlingshilfe

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.10.2006 um 19:05:47
 
Dimensions schrieb am 18.10.2006 um 01:07:00:
Mein Freund, afr. Asylant, der z.Zt. noch in U-Haft (schon 6 Monate;BtmG) ist und mit mir ein Baby bekommen hat (5 Monate).

Urteil ist gesprochen, Berufung wurde eingereicht.


Berufung ist gut, dann hat er nicht mehr als 4 Jahre bekommen. Im Ernst, wie viel war es denn (nicht die Btm-Menge, sondern die Länge der Freiheitsstrafe)?

Und da wären da noch die unabdingbaren Formalitäten für die Zeit vor der Heirat, die schon wegen Dokumentenbeschaffung noch auf sich warten lassen dürfte: Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht.

Gruß, ULF
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Dimensions
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.10.2006 um 08:34:21
 
Also zwei Jahre Haftstrafe. Wobei wir die Berufung wahrscheinlich fallenlassen, da eine Bewährungsstrafe eher unwahrscheinlich ist und er von den 2 Jahren "nur" 2/3 absitzen muss.

Zu Heirat hatte der Anwalt geraten da Abschiebung möglich wäre (er hat nur eine Duldung).
Aber ist nicht schon ein gemeinsames Baby ein Abschiebungs-Hindernissgrund? Eine Heirat wäre nur angestrebt wenn auch wirklich von nöten, zumindest solang er in Haft ist.

Das nächste Problem ist, er hat keine Geburtsurkunde weder gültigen Pass, für z.B. Vaterschaftsanerkennung oder Heirat etc.

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 19.10.2006 um 09:12:13
 
Zitat:
Das nächste Problem ist, er hat keine Geburtsurkunde weder gültigen Pass,


Wenn weder ein Pass noch eine Geburtsurkunde vorliegen, kann man sowohl an

- Eheschließung, als auch an

- Vaterschaftsanerkennung

erstmal den Haken machen.

Denn der Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit ist für beide Beurkundungen nunmal erforderlich . Die Duldung ist weder das Eine noch das Andere.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.10.2006 um 11:18:10
 
Dimensions schrieb am 19.10.2006 um 08:34:21:
Zu Heirat hatte der Anwalt geraten da Abschiebung möglich wäre (er hat nur eine Duldung).


Demzufolge nicht Asylant, sondern abgelehnter Asylbewerber. Warum wurde bislang von seiner Abschiebung abgesehen?

Gruß, ULF
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.10.2006 um 12:58:12
 
Hi Ulf,

kein Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis = keine Abschiebung möglich !
Allerdings auch keine Heirat und keine Vaterschaftsanerkennung sowie in der Folge keine AE !

Zwinkernd

DC
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Antwort #7 - 19.10.2006 um 17:08:57
 
Komme gerade vom Anwalt, der das Regierungspräsidium angerufen hat nud herausgefunden hat dass eine Abschiebung o. Ausweisung zu 99% besteht.
Er meinte dass man keine Möglichkeiten hat etwas dagegen zu tun, wobei er eher im Strafrecht tätig ist
Ist es denn Möglich selbst wenn er Vater von einem deutschen Kind ist, dass er ausgewiesen wird???
Was kann man denn noch tun???

Das Urteil wird aufjedenfall rechtskräftig (keine Berufung) und kommt somit aus U-Haft. Und dann wird die Ausweisung eingeleitet....
Oder wie kann man denn noch vorgehen?
Ich liebe Ihn über alles und unser Baby ist gerade einmal 5 Monate alt.....
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 19.10.2006 um 17:15:40
 
Vaterschaftsanerkennung bei der deutschen Botschaft seines Heimatlandes. FZF Kind beantragen.
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Antwort #9 - 19.10.2006 um 17:16:39
 


Warum wurde bislang von seiner Abschiebung abgesehen?


Er wurde schon in einem Schreiben aufgefordert das Land zu verlassen (Nov. 2005), aber auf Rat von einem Anwalt sollten wir auf die Geburt unseres Kindes warten und nicht auf dieses Schreiben reagieren. Und dann abwarten was passiert, jedoch kam jetzt die Straftat dazwischen.
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Antwort #10 - 19.10.2006 um 17:19:21
 
FZF?
Botschaft seines Heimatlandes-auch wenn er kein richtigen Pass o.ä. besitzt?
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maki
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Antwort #11 - 19.10.2006 um 17:21:52
 
Das er keinen Pass besitzt liegt an ihm selber, sonst wäre er ja schon länger nicht mehr hier.

Irgendwo muss er ja herkommen, Afrika ist ein Kontinent mit vielen Ländern.

Wie bereits gesagt, Vaterschaftanerkennung in seinem Heimatland bei der deutschen Botschaft, FZF und Befristung der Einreisesperre beantragen.
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inge
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Antwort #12 - 19.10.2006 um 17:25:22
 
Zitat:
Er wurde schon in einem Schreiben aufgefordert das Land zu verlassen (Nov. 2005), aber auf Rat von einem Anwalt sollten wir auf die Geburt unseres Kindes warten und nicht auf dieses Schreiben reagieren. Und dann abwarten was passiert, jedoch kam jetzt die Straftat dazwischen.

Toller Anwalt. Müßt ihr den bezahlen, oder ist er zufrieden, wenn man ihn hin- und wieder zum Essen einlädt? IMHO sind seine Tips nämlich kaum mehr wert als ein warmes Essen (na ja eigentlich eher weniger).
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Antwort #13 - 19.10.2006 um 17:26:33
 
Was bedeutet deenn FZF?

Und klar, er kommt aus Sierra Lione hat aber nun mal keine Papiere, was tun ohne?
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Antwort #14 - 19.10.2006 um 17:31:28
 
Familienzusammenführung
In seiner Heimat kann er sich ja wohl alle Papiere beschaffen.
Wenn seine Herkunft geklärt ist, aber nicht seine Identität kann er wohl abgeschoben werden (solange SL sich nicht querstellt)
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