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schulpflicht? (Gelesen: 4.227 mal)
jasmina90
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag schulpflicht?
15.10.2006 um 02:24:06
 
hallo allerseits!
ich habe eine frage über abschiebung in verbindung mit schulpflich (in NRW):

meine familie und ich haben abschiebung bekommen, was heisst, dass wir "so bald wie möglich" (heisst es im brief) deutschland verlassen MÜSSEN.und ich will das auf keinen fall!ich kann mir nirgendwo anders eine zukunft vorstellen, vorallem nicht in serbien (belgrad), denn da werden wir zurück geschickt.und da ich noch schulpflichtig bin, wollte ich gerne wissen ob es ein gesetzt gibt, was sagt, dass man hier solange bleiben darf, bis man die schue zu ende gemacht hat.die sache ist nämlich die, dass ich zur zeit die 9te klasse besuche und in serbien gehen die schulen nur bis zum 8ten schuljahr und dann geht man vier jahre glaub ich aufs gymnasium (was sowas wie abitur ist).also müsste ich dann entweder wieder in die 8te (was doch blöd wäre, da ich schon einmal wiederholen musste, als ich nach deutschland kam-wegen der sprache etc.-oder aber ich gehe sofort aufs gymnasium was wiederum auch schlecht wäre, da ich ja erst 9te klasse bin und noch nicht das ganze wissen der mittelstuffe habe.....ich bin ratlos....abgesehen von der schule, kann ich sowieso nicht in belgrad leben, da wir schon als wir geflüchtet sind, schon probleme wegen unserer religion (islam)hatten..und damals habe ich noch kein kopftuch getragen...also ist das alles unvorstellbar für mich...

ich hoffe um einpaar (positive) antworten von euch Smiley
amsonsten vielen dank (im vorraus)

mit freundlichen grüßen jasmina
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.10.2006 um 08:40:37
 
Hi,

nein, ein solches Gesetz gibt es nicht.
Dennoch ist es möglich Dir den Schulbesuch und Abschluß zu ermöglichen, wenn
auch allein. D.h. Deine Eltern fahren in jedem Falle. Die finanzierung Deines LU spielt dabei auch eine gewichtige Rolle. Sprich darüber mit Deiner ABH und klär das.



DC
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susanne0603
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.10.2006 um 12:46:27
 
Hi,

ich gebe DC was den Lebensunterhalt angeht recht. Wäre es vielleicht möglich, dass du bei einer befreundeten Familie (vielleicht Eltern von Klassenkameraden, etc.) bis zum Abschluss der Schule unterkommen könntest und von dort dann für diese Zeit auch finanziell unterstützt werden könntest? Diese dann vielleicht auch die Vormundschaft für dich übernehmen würden (mit Einverständnis deiner Eltern natürlich, da ich davon ausgehe, dass du noch nicht volljährig bist)?  Vielleicht könntest du auch beim Diakonischen Werk oder Caritas anfragen, ob sich dich für die paar Monate ein wenig finanziell unterstützen können.

Ich an Deiner Stelle würde diese Punkte mal abchecken und dann mit der ABH reden. Ich denke, wenn du dort vorbringen kannst, dass du bei der Familie von XY für die Dauer des Schuljahres leben kannst und diese auch die Vormundschaft für dich übernehmen könntest du gute Karten haben.

Gruß
Susanne
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trooper25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.10.2006 um 14:14:46
 
Hallo Jasmina,

kann mich den vorstehenden Beiträgen nur anschließen.

Es gäbe nach meiner Einschätzung kaum einen Grund für die ABH Dir den Schulabschluß nicht doch zu ermöglichen, wenn der Rest Deiner Familie seine Ausreisepflicht erfüllt und Dein Lebensunterhalt gesichert ist.

Allerdings könnte ich Dein Posting auch so deuten, dass Du einen Daueraufenthalts anstrebst und nicht nur Versuchst den Abschluß zu schaffen.

Gruß

Trooper 25
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inge
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Antwort #4 - 18.10.2006 um 14:26:59
 
Zitat:
Es gäbe nach meiner Einschätzung kaum einen Grund für die ABH Dir den Schulabschluß nicht doch zu ermöglichen

Doch. Es gibt einen (ziemlich einfachen) Grund: Es gibt keinen Paragraphen nach dem die ABH den Aufenthalt erlauben könnte. Und "einfach mal so" Aufenthalte erlauben darf die ABH genausowenig wie "einfach mal" Aufenthalte beenden.

Einzige Möglichkeit wäre die Härtefallkommision, aber ob's hier echte (außergewöhnliche!) "Härte" gibt, bliebe zu bezweifeln.

Zitat:
ich kann mir nirgendwo anders eine zukunft vorstellen, vorallem nicht in serbien (belgrad)

Zitat:
Allerdings könnte ich Dein Posting auch so deuten, dass Du einen Daueraufenthalts anstrebst und nicht nur Versuchst den Abschluß zu schaffen

Kann man sicherlich so sehen ...
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Mick
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Antwort #5 - 18.10.2006 um 14:30:28
 
Hoi,
grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass es
nur ermöglicht wird, wenn ein qualifizierter Abschluss
kurzfristig erreicht werden kann. Und dann wäre die
Geschichte über eine AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG
zu regeln, sofern im entsprechenden Bundesland der
§ 25 Abs. 4 überhaupt für vollziehbar zur Ausreise
Verpflichtete angewendet wird. Die Erteilung einer
Duldung zu diesem Zwecke ist m.E. nicht möglich, da
weder ein Ausreise-,  noch ein Abschiebungshinder-
nis vorliegt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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inge
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Antwort #6 - 18.10.2006 um 14:37:14
 
Zitat:
dringende humanitäre oder persönliche Gründe

Mag man aus Jasminas Sicht so sehen, aber wegen der Vielzahl der Fälle (und unter Berücksichtigung dass 13-9 = 4 ist) die dann das Gleiche fordern könnten, wage ich das mal zu bezweifeln.

Aber Versuch macht ja bekanntlich kluch.
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Antwort #7 - 18.10.2006 um 14:43:35
 
inge schrieb am 18.10.2006 um 14:37:14:
Mag man aus Jasminas Sicht so sehen,..


Naja, immerhin hat der BMI den kurzfristigen Abschluss
einer Schul- oder Berufsausbildung auch in die VAH zu
§ 25 Abs. 4 AufenthG mit aufgenommen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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inge
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Antwort #8 - 18.10.2006 um 14:53:33
 
Zitat:
Naja, immerhin hat der BMI den kurzfristigen Abschluss
einer Schul- oder Berufsausbildung auch in die VAH zu 
§ 25 Abs. 4 AufenthG mit aufgenommen.

Erstens hast du Jehova gesagt (VAH BMI) Zwinkernd
und zweitens gehe ich davon aus, dass Jasmina derzeit das Gymnasium besucht (weswegen sie da ja auch in Serbien hingehen wollen würde, falls sie müsste) und deswegen gilt meine Anmerkung zu 13-9 = 4 (Jahre noch mind. abzuleistender Zeit bis Abitur).
Ich bezweifle Mal, dass ein qualifizierter HS-Abschluss (Notendurchschnitt 3.0 am Ende der 9. Klasse) von ihr angestrebt wird.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 19.10.2006 um 13:02:30
 
Hi,

na ja, die zuständige ABH hat dieses zu entscheiden und man sollte zuerst mit denen darüber sprechen. Sollten es tatsächlich noch 4 Jahre bis zum Abi sein, so denke ich, dass dem nicht zugestimmt werden wird, denn von "unmittelbar..." kann man da sicher nicht mehr reden.



DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 20.10.2006 um 13:56:41
 
hallo jasmina,
ich bin seit 4 Jahren in Deutschland und besuche zur Zeit das Technische Gymnasium hier.Ich bin 18 Jahre alt.Meine Familie lebt auch hier(in Asylheim).Letztes Jahr haben wir auch den gleichen Brief bekommen.wir mussten innerhalb von einem Monat freiwillig zuruckkehren.Amsonsten mit der "Polizei".Ich habe überall nachgefragt, ob es andere Möglichkeiten gibt, mindestens dass ich meine Realschullabschluss hin kriege.Ich habe sogar in den Tagungen teilgenommen, die über ausländische Jugendliche und über Integration war. Ich habe über 10 Rechtsanwälte besucht.Es sind aber alle leere Versprechen.Egal wie schnell und gut du hier  integriert bist, Deutschland braucht uns nicht.Wenn du weitere Infos brauchst kannst du meine Interviews in der Seite von"hier geblieben" lesen.Mittlerweile habe ich meine Frau kennen gelernt.Aber dann hat mir Ausländeramt nochmal probleme gemacht, weil sie dachten dass es eine Scheinehe ist.Na ja nach dem ich das ganze Landratsamt auf meine Hochzeit eingeladen habe und da waren über 500 Menschen.Dann haben die geglaubt.Jetzt bin ich verheiratet.Übrigens meine Frau ist 16.wir wolten eigentlich bisschen später heiraten.aber wir sind jetzt glücklich und machen wir die schule weiter.Meine Eltern sind auch hier.Weil meine Mutter Krank ist.
ok. Mache dir keine Streß.Irgendwie wird dir Gott helfen.Auch wenn du abgeschoben bist!Das ist nicht ende der Welt. Lippen versiegelt unentschlossen
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