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Frage: falscher name in der duldung

wie kann man das ändern    
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damiat  man schnell heiraten kann    
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Stimmen insgesamt: 3
« Begonnen von: lotus am: 12.12.2006 um 16:20:07 »

Seiten: 1 2 
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Name im Pass von der ABH geändert (Gelesen: 8.609 mal)
brickbat
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Beiträge: 1.257
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #15 - 13.10.2006 um 11:12:31
 
Reni schrieb am 12.10.2006 um 16:46:19:
So etwas in der Art hatte ich mir gedacht, passiert bei arabischen/ irakischen Namen immer mal, dass bei einer Namenskette neu definiert wird, was der Nachname sein soll. Ich finde es zwar etwas strange, dass hier zwei deutsche Behörden über den Namen eines Irakers befinden, aber jedenfalls sollte das bei den gleichen - deutschen - Behörden denn kein Problem sein. ...


Ich glaube, bei Flüchtlingspaßinhabern ist das Standesamt zuständig. Zur Botschaft kann man sie zwecks Klärung ja schlecht schicken...

Zitat:
und, wie vorher erwähnt, hat die ABH diese Änderung ohne Weiteres einfach akzeptiert und übernommen, und AE-Verlängerung auf diesen neuen Namen ausgestellt usw...


Klar, die Entscheidung des Standesamtes ist in dem Fall bindend. 


Zitat:
ich war leider damals beim Standesamt nicht dabei... aber eine bekannte von meinem Freund schon, die besser Deutsch spricht, und die war laut der Aussage meines Freundes damals nicht zufrieden mit der Handlung des Beamten, hatte gemeint er hat was Falsches gemacht...


Dann hätte Dein Freund die Änderung damals nicht akzeptieren sollen. Es spricht aber auch nichts dagegen, sich jetzt nochmal beim Standesamt die ganz konkreten Gründe für die Änderung erklären zu lassen.
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KatjaandMaxilla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 14.11.2006 um 10:08:28
 
bei mir ist es ganz ähnlich mein freund und ich liesen zum heiraten seine papiere legalliesieren in nigeria bei der deutschen botschaft.Der vertrauensanwalt in nigeria schrieb an die deutsche behörde er sei diese person aber hätte einen anderen nachnamen und ein anderes geburtsdatum nun wollen sie das er ausreist und in nigeria alles klärt.das ist aber unmöglich da wir weder geld dazu haben noch den willen ich bin im siebten monat schwanger und sein asylantrag wurde jetzt abgelehnt
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #17 - 14.11.2006 um 10:38:20
 
Nö, dein Fall ist völlig anders!
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163495597
Es geht bei dir nicht darum, dass der Name im Flüchtlingspass (ausgestellt von D!) geändert wurde, sondern dass dein Verlobter im Pass seines Heimatlandes den "falschen" Namen drinstehen hat - offensichtlich auch "falsch" nach seinem Heimatrecht.
In dem Fall können also nur Behörden des Heimatlandes helfen.

(evtl. mal an den anderen Fall anhängen, da Zusatzinfos?)
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 14.11.2006 um 21:09:41
 
Hi,

dieses Problen tritt beiechten Irakern häufiger auf:
während im Asylverfahren die Personalangaben häufig nu auf eigenen Angaben beruhen, werden die von Deutschland ausgestellten Internationalen Reiseausweise auch auf diesen Namen ausgestellt.

Nach irakischen Recht hat eine Personen einen Vornamen und den ggfs den Namen des Großvaters und Vaters.  Umgangssprachlich benutzen Iraker aber den Namen ihres Stammes häufig als Nachnamen. Bei Vorlage von Dokumenten wird dies dann natürlich geändert.

So scheint es bei deinem Freund auch gewesen zu sein.

Aber um weiter in die Zukunft zu denken:
Wurde die Asylanerkennung des Freundes noch nicht wiederrufen  und der Pass eingezogen ? Dann muss er sich nämlich eine echten irakischen Pass in der irakischen Boschaft in Berlin besorgen und alle unklarheiten wären bereinigt.
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Zuzi
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Beiträge: 36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 15.11.2006 um 10:05:48
 
Hallo Proll,

Wurde die Asylanerkennung des Freundes noch nicht wiederrufen  und der Pass eingezogen ?


Warum fragst Du das ? (Ich sehe in deinem Profil dass Du bei der ABH arbeitest deswegen schätze ich dass Du eine Begründung hast  Zwinkernd )
Welche Gründe gäbe es für sowas ?

Er ist ja kein ANERKANNTER Asylbewerber, soweit ich mich da auskenne bestehen in seinem Fall irgendwelche A-Hindernisse (sein Asylantrag wurde abgelehnt)... er ist wie schon erwähnt seit 2001 in DE (Bayern), neueste AE bis 2008, davor eine für 2 Jahre... arbeitet seit er darf, nie polizeilich auffälig, macht gerade aus eigener Initiative einen Intensiv Sprach- und Integrationskurs bei der VHS...

ich hoffe eigentlich, wenn seine jetzige AE abläuft, könnte er theoretisch schon über Einbürgerungsantrag nachdenken.... oder ?

und wenn er sich den irakischen Pass besorgen würde - sind damit keine Nachteile verbunden ?

ich freue mich wenn Du mir das erläutern kannst, danke!  Smiley

LG,
Zuzi.

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ak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 15.11.2006 um 11:27:25
 
hallo zusammen ,
Um die Situation zu klären, muss man die arabischen Namen verstehen .
Und zwar auf Arabisch ist der Name so aufgebaut:
1. Eigenname ( = Vorname , Rufname )            
( A)

2. Vatersname ( Vorname vom Vater)                  
( B)

3.Großvatersname (Vorname von Großvater)      
( C)

4. urgroß -vater- Name                  
( D)

..
..
Und manchmal (muss aber nicht) kommt am Ende Stammesname, oder Familienname
(E)

So man hat also eine Kette von Vornamen, diese können 3 oder 4 oder 5 und dann ein Stammesname bzw. Familienname
also  
A+B+C+D+E

So jetzt kommt man nach Deutschland.
Hier wird geteilt nach Vor -. und Nachname ..
Was macht man??
Die meisten nehmen die ersten Namen aus der Kette als (eigene) VORNAMEN(
A+B+C+D)
und der Letzte Name als NACHNAME (
E)


Man hat aber Zuhause in Arabien z.B. Militärdienst gemacht und als Name hat man angegeben
A+B+C+D
und den Namen
E
gar nicht genannt ( was dort ganz normal ist ).
Übersetzt man dies in D., erscheint der " angebliche Nachname " (
E)
gar nicht ,  sondern erscheint jetzt
D
als NACHNAME !!  Man denkt er ist ein anderer Mensch bzw. hat sein Name geändert, ist aber gar nicht.

Ich hoffe, ihr habt es verstanden

grüß ak
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 16.11.2006 um 19:19:44
 
Hallo Zuzi,

dein Freund ist anerkannter Asylberechtigter, sonst hätte er keinen blauen Pass. Oder irre mich. Sollte der irakische Pass auch blau sein ?
Derzeit wiederruft das BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge- die Anerkennungen von  Irakern.  Dies heisst, dass er sobald der Widerruf unanfechtbar ist, den blauen Pass abgeben und sich einen irakischen Pass besorgen muss.
Der Widerruf des Asyl muss aber keine Auswirkungen auf den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet haben.
Erkundige dich bei deinem Freund, ob er irgendwelche Post bekommen hat, oder frage dein ABH.
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