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"Jain" als Name anerkannt in D?? (Gelesen: 2.510 mal)
pinky
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06.10.2006 um 00:26:45
 
Hallo zusammen,
ich habe da nochmal ne frage:-)allerdings kann ich schonmal sagen, welche antwort ich nur akzeptiere, und zwar "ja".......Zwinkernd ....Zwinkernd.......ich bin nämlich ansonsten ziemlich nervlich am ende.......
ich möchte endlich meinen Freund,bzw Verlobten heiraten, und möchte seinen namen annehmen:-)  er ist Inder und er ist und heisst "jain"! und ein Blick ins dt Telefonbuch hat mir eigentlich gesagt, dass der Name hier anerkannt sein muss....Smiley Smiley aber es hat mich ein wenig verunsichert, dass der name "singh" hier nicht anerkannt ist, zumindest wenn man heiratet und als Dt den namen annehmen will. Ich habe allerdings auch ein bischen angst, dass ich in indien heirate und dann mir auf der botschaft plötzlich gesagt wird, dass der Name "so" aber nicht geht..........
kann mir also hier schonmal jemand die bestätigung geben, dass der name anerkannt ist.....BITTE!!

Liebe Grüsse
desperate Pinky...............
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ronny
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Antwort #1 - 06.10.2006 um 10:23:00
 
Hallo,

ob der Name "Jain" als Ehename bestimmt werden kann, hängt davon ab welchen Namen der Zukünftiige tatsächlich führt Zwinkernd

Steht in seinem Pass:

Name: Jain Singh
und ist er Angehöriger der Sikh, dann hättst Du schlechte Karten, denn dieser Name wäre nach dem deutschen Namensrecht wie folgt zu beurkunden:

Jain (Eigenname) Singh (Namenszusatz) . Da nur ein Eigenname vorläge wäre dieser als Ehename nicht zu verwenden.

Steht allerdings in seinem Pass:

Name: Singh

Surname: Jain

dann wäre die Möglichkeit gegeben weil Surname dem Familiennamen etwa entspricht .

Wie steht der Name Jain mit welchen weiteren Namen (können fiktiv sein) im Pass ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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pinky
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Antwort #2 - 06.10.2006 um 11:11:34
 
Hallo Ronny,

also in seinem pass steht (fiktiv;-)....)
Vineet Jain
Er hat also tatsächlich einen vornamen und einen Nachnamen:-) also Jain ist wirklich der nachname!! es hat auch gar nichts mit sikhs zu tun!! ich hatte nur mal gehört, dass der name "singh" hier nicht von den frauen angenommen werden kann.deswegen wollte ich nur sichergehen, dass er nicht vielleicht bei Jain auch sein kann. allerdings weiss ich aber auch nicht, wie es bei den singhs so im pass steht!
es steht also nirgendwo geschrieben, dass "jain" nicht anerkannt ist, richtig!?
ich werde also keine Probleme bekommen, gelle..... Durchgedreht
Freu freu freu........

Liebe grüsse
Pinky

...jippieh, mein urlaub kann beginnnen.....irgendwann wird doch noch alles gut.....
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ronny
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Antwort #3 - 06.10.2006 um 11:20:21
 
Zitat:
Vineet Jain


Hallo,

dann solltet Ihr darauf achten, dass im Pass bereits unterschieden wird zwischen Name und Surname. Gibt seit neuestem auch Pässe die dazu einen Hinweis geben.

Ansonsten stünde da wieder diese Version in den deutschen Urkunden:

Vineet Jian (Eigennamen) und ein Ehename (den Du dann auch führen könntest) käme erst nach einer weiteren Erklärung in Deutschland zustande.

Ursprünglich wird nämlich in Indien nicht zwischen Vor- und Familienname unterschieden, sondern es werden ggf. mehrere Eigennamen geführt. Diese müßten dann im deutschen Rechtsbereich erst zu Vor und Familiennamen gemacht werden

Stichwort dazu : Angleichung, hatte hier schon mal so einen Thread, einfach mal das Forum Personenstandsrecht durchsuchen Zwinkernd

Oder halt nach der Einreise Deines Mannes mal zum Standesamt gehen und die Namensführung regeln Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 06.10.2006 um 11:28:58
 
Hallo Ronny,

aha, ich habe verstanden Smiley na dann werde ich mir dann mal seinen pass zu gemüte führen bei nächster gelegenheit und das beste hoffen Zwinkernd

vielen dank und einen schönen tag noch!!
LG
Pinky
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