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Falsche Identität (Gelesen: 2.929 mal)
Amechi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Falsche Identität
04.10.2006 um 11:54:34
 
HI hab mal ne Frage an die Experten unter euch....
Mein Freund benutzte um sich ein Asylrecht hier zu erlangen eine falsche Identität, sprich falscher Name- falsches HErkunftsland und Geb. Datum.

Nun hat er seine wahre ID preis gegeben. Aufgrund unseres Sohnes hat er seit Mai 06 eine Aufenthaltserlaubnis. Nun war er heute auf dem Polizeipräsidium um hierzu eine Aussage zu machen also warum hat er das Land XY benutzt usw....
Mein Freund hat sich ansonsten nichts weiter zu schulden kommen lassen.

Stimmt es das lt. §95 Abs.1 Nr 5 AusländerG er mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ODER mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe zu rechnen hat???
Wie wird denn i.d.R. hierüber entschieden?
Und wie hoch könnte die Geldstrafe höchstens sein?
Wonach bemisst sich das?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar


MFG
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« Zuletzt geändert: 26.04.2010 um 15:33:13 von Mick » 
Grund: Auf Wunsch ein wenig anonymisiert. 
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.10.2006 um 12:57:18
 
Amechi schrieb am 04.10.2006 um 11:54:34:
Stimmt es das lt. §95 Abs.1 Nr 5 AusländerG er mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ODER mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe zu rechnen hat???


jepp

Zitat:
Wie wird denn i.d.R. hierüber entschieden?


Regelentscheidungen gibt es nicht

Zitat:
Und wie hoch könnte die Geldstrafe höchstens sein?
Wonach bemisst sich das?


Das liegt an der Staatsanwaltschaft, die die schwere der Schuld zunächst beurteilt und dann weiter am Richter, der darüber letztlich befindet.
Von einer Freiheitsstrafe habe ich in meiner Amtszeit noch nicht gelesen. Die
Geldstrafen waren im übrigen unterschiedlich hoch. Ich denke eine Geldstrafe
im Bereich von 80 bis 100 Tagessätzen ist der Durchschnitt.
Einen weiteren Kommentar hierzu erspare ich mir (und euch).  Cool


DC

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Zitat geflickt
Ralf
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« Zuletzt geändert: 04.10.2006 um 13:24:48 von Ralf »  
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.10.2006 um 13:58:20
 
Amechi schrieb am 04.10.2006 um 11:54:34:
Stimmt es das lt. §95 Abs.1 Nr 5 AusländerG er mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ODER mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe zu rechnen hat???
Wie wird denn i.d.R. hierüber entschieden?
Und wie hoch könnte die Geldstrafe höchstens sein?


Womöglich wünschen sich die betrogenen Leistungsträger auch noch die Rückzahlung ihrer Auslagen. Das dürfte den Betrag der fälligen Geldstrafe deutlich übersteigen.

Gruß, ULF
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Amechi
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Beiträge: 27
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.10.2006 um 12:14:45
 
im Bereich von 80 bis 100 Tagessätzen ist der Durchschnitt
.
Wonach bemisst bzw. richtet sich ein Tagessatz?


Einen weiteren Kommentar hierzu erspare ich mir (und euch).  Cool0


Danke ohne das Verhalten meines Freundes runter spielen zu wollen; es war und ist scheiße was er gemacht hat; kann man nicht mehr rückgängig machen bzw nur noch versuchen es gut zumachen
Jedoch glaube ich gibt es hier viel mehr leute die bei weitem schlimmer sind und das müssten Sie ja auch wissen denn Sie arbeiten täglich mit solchen Fällen!? Oder?!
Da glaube ich ist er noch besser dran da er alles aufgedeckt hat und auch bereit ist die GEldstrafe sowie die zu unrecht erhaltenen Mittel zurück zu zahlen......
Andere verkaufen lieber BTM, Stehlen,  Töten, Verhalten sich entgegengesetzt zur Freiheitlich demokratischen Grundordnung und bereichern nur die deutsche Kriminalstatistiken. Aber das mal nur ganz am rande obwohl ich mich hierzu eigentlich  nicht äußern wollte!  Lippen versiegelt

Trotz allem schon mal DANKE für die Antwort und über weitere Antworten würde ich mich freuen

LG

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« Zuletzt geändert: 26.04.2010 um 15:33:38 von Mick »  
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.10.2006 um 12:27:40
 
Amechi schrieb am 05.10.2006 um 12:14:45:
im Bereich von 80 bis 100 Tagessätzen ist der Durchschnitt
.
Wonach bemisst bzw. richtet sich ein Tagessatz?


Ungefähr nach seinem Einkommen zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz.

Gruß, ULF
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #5 - 05.10.2006 um 13:22:42
 
Wikipedia
sagt:

Zitat:
Die Geldstrafe wird in Deutschland in Tagessätzen bemessen. Möglich sind fünf bis 360 Tagessätze, bei der Bildung einer Gesamtstrafe 720 Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach den sozialen Verhältnissen (Einkünfte, Unterhalt etc.) des Täters und variiert zwischen einem und 5000 Euro. Grundlage ist das Nettoeinkommen (vgl. § 40 StGB). Kann die Geldstrafe nicht eingebracht werden, so tritt an ihre Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe. Ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz.
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