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Führerschein umschreiben (Gelesen: 12.647 mal)
Kader
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Führerschein umschreiben
21.09.2006 um 12:24:33
 
Hallo


ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist.
Wer hat Erfahrung damit, wenn der Führerschein nach einem halben Jahr
hier nicht mehr gültig ist.
Mein Mann darf hier bis Dez.06 mit seinem türkischen Führerschein fahren,
danach ist er ungültig.

Wie ich erfahren habe, hat er dann 3 Jahre Zeit ihn umschreiben zu lassen.
Wer hat Erfahrung damit?? Muß er quasi hier komplett die Prüfungen wie
bei einem neuen machen ??

Vielleicht findet sich ja jemand, der dies schon hinter sich hat und uns eine
Info zukommen lassen kann.

Vielen Dank

Kader  Smiley
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.09.2006 um 12:43:56
 
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
-> Theorie und Praxis muss gemacht werden.
Evtl. sollte er dann auch eine "echte" Ausbildung machen und zumindest ein paar Fahrstunden nehmen, da eine Prüfungsfahrt halt anders ausschaut als das "normale" Fahren.
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wurSt
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cenk<3charlotte


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.09.2006 um 17:55:13
 
Die Frage mit dem Führerschein ist für mich auch gerade interessant.
Und so ganz versteh ich ehrlich gesagt den Text nicht von dem Link, den Inge gepostet hat.
Heißt es nun, man hat 6 Monate Zeit oder 3 Jahre um zur Führerscheinstelle zu gehen?? oder wie läuft das überhaupt ab??
Nach 6Monaten ist der türkische Führerschein hier ungültig, dass hab ich verstanden und auch dass die Prüfungen gemacht werden müssen, sowohl Praxis als auch theorie.. aber das mit den Zeiträumen hab ich überhaupt nicht kapiert..  Augenrollen wäre nett, wenn mich jemand genauer aufklären könnte.. danke schonmal  Traurig
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wurSt  
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #3 - 21.09.2006 um 18:15:11
 
Du darfst den alten 6 Monate BENUTZEN (danach ist dann fahren ohne Fahrerlaubnis) und hast maximal 3 Jahre zum UMSCHREIBEN.
Wobei umschreiben halt auch "noch mal Prüfungen machen" heißen kann
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.09.2006 um 10:45:36
 
Hallo Zusammen,

meine Frau (Russin) hatte damals ebenfalls das Problem mit dem Führerschein.
Ich habe sie direkt nach ihrer Einreise mit dem Auto fahren lassen.
Nach ca. 2 Monaten, haben wir eine Fahrschule gefunden, die sich mit solchen Problemen auskennt.

Der Führerschein muss übersetzt werden und wird nach bestehen der Prüfung in einen EU-Führerschein getauscht.

1. Sehtest muss gemacht werden
2. Erste Hilfe-Kurs
3. theoretische Prüfung ablegen (Bögen gibt es in vielen Sprachen)
3. Wahrscheinlich müssen ein paar Fahrstunden genommen werden. Denn der Fahrlehrer entscheidet ja, ab wann man zur Prüfung kann.
4. Praktische Prüfung ablegen
5. Mit der Bescheinigung zum Straßenverkehrsamt gehen und die Führerscheine tauschen.

Fertig!

Grüße
Jö-Mi
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.09.2006 um 12:01:30
 
wurSt schrieb am 21.09.2006 um 17:55:13:
das mit den Zeiträumen hab ich überhaupt nicht kapiert..  Augenrollen wäre nett, wenn mich jemand genauer aufklären könnte.. danke schonmal  Traurig


Falls du länger als drei Jahre ab Wohnsitznahme in Deutschland mit der Umschreibung wartest, musst du zusätzlich zu den Prüfungen usw. auch noch die vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden (inkl. Nacht- und Autobahnfahrten) nachweisen. Machst du die für die Umschreibung erforderlichen Prüfungen innerhalb des Zeitraums von sechs Monaten bis drei Jahren, solltest du einige Fahrstunden nehmen, musst es aber nicht. Allerdings kannst du die Prüfungen in jedem Fall nur über eine Fahrschule ablegen. Mit einem privaten Fahrzeug darfst du die Prüfung nicht ablegen (So war es jedenfalls bei uns; Baden-Württemberg). Deshalb kommt man um eine Fahrschule nicht herum.

Mono
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FRESHER-TERAZI
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #6 - 08.10.2006 um 02:05:05
 
ich  find supiiiiii...
Brauch die  gleiche  frage nicht schreiben, ist schon geschehen... Zwinkernd
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FRESHER-TERAZI
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Hannah2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 12.10.2006 um 15:57:22
 
Hallo liebes Forum,
problematisch wird es nur, wenn man der deutschen Sprache nicht so mächtig ist und diese
elend vielen Püfungsfragen für die theoretische Prüfung lernen und die Prüfung machen soll.
Weiß jemand, ob und wo es die Prüfungsfragen auf arabisch gibt?
Die Theorie kann man (nach Auskunft Dekra) auch als mündl. Prüfung mit Mini-Disc machen (Kosten (kostet allerdings 250 €).
Weiß jemand in Berlin eine Fahrschule, die auch Unterricht auf "arabisch" gibt?
(Ich weiß, ich weiß, Einbahnstraße nicht lesen können aber in Deutschland Auto fahren.....
Wir haben aber alle mal Mut zur Lücke...)
Vielen Dank und liebe Grüße
hannah2
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 12.10.2006 um 16:02:01
 
Früher oder später wird man der deutschen Sprache mächtig sein müssen, manche sind da schneller und besser als andere.
Je früher und je schneller, desto besser Zwinkernd
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 12.10.2006 um 16:16:11
 
@Hannah: gerade in Anbetracht der trickreichen Fragen ist es sicher besser, diese Prüfung in einer Sprache zu  machen, die man voll beherrscht.
Die Prüfungsbögen gibt es in relativ vielen Sprachen, mit arabisch siehts aber wohl schlecht aus:

http://www.fahren-lernen.de/fahrschueler/de/katalog/c_kat_fremdsprachen.html
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 13.10.2006 um 14:18:13
 
Mein Mann hat nun auch die 6 Monate Fahren-Dürfen rum...
Nu stell ich doch mal eben die kurze völlig unjuristische Frage rein (verzeiht's mir, aber 's passt grad so schön  Zwinkernd ) :
Was habt Ihr denn in letzter Zeit so bezahlt für die (quasi verkürzte) Fahrschule inkl. Prüfung?
Mein Mann bräuchte im "technischen Sinne" keine Fahrstunden, ist auch mit den Regeln ganz gut zurechtgekommen.

Meine eigene Prüfung liegt doch schon einige Jährchen zurück, hab deshalb keinen Vergleich. Bevor ich die Fahrschulen abtelefoniere wär's klasse mal einen Vergleich zu haben.

Grüße,
line
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inge
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Antwort #11 - 13.10.2006 um 14:27:08
 
Zitat:
Mein Mann bräuchte im "technischen Sinne" keine Fahrstunden,

Ist das deine Einschätzung, oder die von jemanden, der sich mit sowas auskennt (Fahrlehrer oder Prüfer)? Nur Autofahren können reciht ja üblicherweise nicht, man muss ja auch "schulmäßig" fahren können. Mitunter ein ziemlicher Unterschied zum normalen Verhalten.

Preise dürften regional sehr unterschiedlich sein, so daß man kaum mehr als extrem grobe Hausnummern angeben kann.

Google: "Fahrschule Preise"

Min.: Grundgebühr + Lehrmaterial + Vorst.TH + Vorst.PR + 2-5 Fahrstunden (zumindest um die 'typischen' Prüfstrecken mal zu fahren)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 13.10.2006 um 14:40:02
 
Nunja, er hat 20 Jahre Fahrpraxis und fährt (wenn man das so sagen kann) eher europäisch und nicht nordafrikanisch (z.B. prinzipiell nicht auf dem Mittelstreifen... hält an, wenn eine Ampel rot ist ... hat auch schon mal was von Geschwindigkeitsbegrenzung gehört  Laut lachend  Laut lachend ).
Nee im Ernst: Es dreht sich "nur" drum, die abweichenden Verkehrsregeln etc. zu pauken, dann sehe ich keine Probleme.

Zitat:
grobe Hausnummern

...sind ungefähr das was ich meinte... Ich denke, die ein oder andere Fahrschule wird schon versuchen, ein paar Stunden mehr als nötig rauszuschlagen...

Grüße
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inge
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Antwort #13 - 13.10.2006 um 14:57:27
 
Zitat:
Ich denke, die ein oder andere Fahrschule wird schon versuchen, ein paar Stunden mehr als nötig rauszuschlagen...

Dann helfen die Ferninfos sowieso nicht viel. Was du brauchst ist eine gute/faire Fahrschule. Da bist du aber auf Vor-Ort Erfahrungen angewiesen. Letztlich entscheidet die Fahrschule/der Fahrlehrer über die "Prüfungsreife" und da ist man schon etwas auf eine faire Einschätzung angewiesen.
Ich konnte damals einen Freund fragen, der allerdings beim TÜV arbeitet und so natürlich entsprechend Erfahrungen hatte.
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Kader
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Antwort #14 - 14.10.2006 um 18:34:02
 
Hallo Line

nimms mir nicht übel, aber bin doch etwas erstaunt. Mein Mann fährt auch nicht,
wie wenn er täglich im Wald unterwegs gewesen wäre.
Da meine Schwester vor 4 Wochen erst den Führerschein gemacht hat, schicke ich Sie im Moment aus Übungszwecken mit meinem Mann durch die Gegend.
Das Problem ist, daß unsere Männer "fahren können" aber das alles vergessen
müssen. Es fängt schon mit dem "tollen" Schulterblick an.

Tut mir leid, aber alleine daß sie sich hier im Schilderwald auskennen, hilft da gar nichts. Da nimmt auch kein Prüfer auf die Kenntnisse Rücksicht.

Von daher hilft selber nur üben üben üben. Und wenn der Fahrlehrer meint, er ist zur Prüfung noch nicht tauglich genug, hat es nichts mit übers Ohr hauen zu tun, sondern eher, daß Sie ihre Fahrpraxis hier vergessen müssen. Und das ist der Knackpunkt in der ganzen Geschichte.

Aber nichts desto trotz, wir lassen uns nicht unterkriegen  Zwinkernd
Das wäre ja sonst noch schöner.

Gruß Kader
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