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mit Fiktionsbescheinigung nach Spanien ? (bitte) (Gelesen: 19.166 mal)
bunny
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Zeige den Link zu diesem Beitrag mit Fiktionsbescheinigung nach Spanien ? (bitte)
14.09.2006 um 14:38:39
 
Hallo,

ich habe doch das Thema: Reisen mit Fiktionsbescheinigung gelesen, allerdings habe ein Paar Fragen:
Ich komme aus Ecuador und will in 2 Wochen nach Quito reisen (Frankrut - Madrid -Quito) , ich habe ein Fiktionsbescheinigung mit §81 Abs. 4 AufenthG.

Ich habe in ABH gefragt und haben mir gesagt dass ich fliegen darf. Allerdings ich habe Angst dass ich später bei Rückflug Problemen kriegen kann. Ich habe in diese Forum gelesen, dass jemand hat in die Spanien Botschaft angerufen, und dass sie akzeptieren die Fiktionsbescheinigung nicht.

Ich habe in Internet rescherschiert und finde hin und wieder die Information,  dass ich doch ab 09 2005 nach Schengen Länder fliegen darf, so ich komme zu meine Frage:

Es ist Möglich dass Spanien, trotz Schengen Mitgliedschadft, akzeptiert nicht die Fiktionsbescheinigung?
Kann es sein dass ich in Spanien Problemen kriegen kann, weil die Leute in die Grenze kein Deutsch sprechen kann, und die Bescheinigung nicht lessen können?

ich habe wirklich Angst Probleme zu kriegen, biete Antworten.... hä?

Gabi  
 
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maki
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Antwort #1 - 14.09.2006 um 14:43:24
 
Du brauchst ein Identitätsdokument, einen Reisepass.

Eine Fiktionsbescheinigung ist kein Identitätsdokument, sondern sagt lediglich etwas über den Aufenthaltsstatus aus.

Gruß,

maki

Ps: So ne Umfrage macht wenig Sinn, es geht hierbei nicht um Demokratie Zwinkernd
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Zak
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Antwort #2 - 14.09.2006 um 14:56:13
 
Hi,

ich weiß, dass eine Einreise nach Deutschland sowohl aus Schengen-, als auch
nicht Schengengebiet mit einer Fiktionsbescheinigung möglich
ist.

Wíe das z.B in Spanien ist, frag am Besten bei der spanischen
Botschaft nach.

ende
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bunny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.09.2006 um 15:00:34
 
Ich bins wieder

sorry ich habe mich nicht klar genug ausgedruck, ich habe ein REissepass mit eine Abgelaufene AE und eine Fiktionsbescheinigung gültig bis 10.12.06.

Gabi

PS: Ich habe eine Umfrage gemacht, da ich keine Ahnung habe wie man eine normales "Post" machen kann.   Augenrollen
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Zak
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Antwort #4 - 14.09.2006 um 15:20:12
 
Hi,
wie gesagt, Einreise nach Deutschland möglich. Ich vermute,
die Ein und Ausreise Spanien auch. Frag aber lieber nach.

ende
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bunny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.09.2006 um 19:03:26
 
Danke,

ich rufe morgan an und frage,
wäre aber doch blöd, wenn ich nicht nach Spanien fliegen darf, da ich schön mein Flugticket eingekauft hat  Griesgrämig
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Mick
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Antwort #6 - 14.09.2006 um 20:21:43
 
Hoi,
nach Deinem Ausgansposting zu schließen, wirst Du
bei dem Flug nicht unbedingt den Transitbereich des
Flughafens Madrid verlassen. Da dürfte erst Recht
gelten, dass keine Probleme entstehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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bunny
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Antwort #7 - 14.09.2006 um 21:17:29
 
Danke Mick,

ich habe eigentlich gedacht, dass meine Reissepass (Visum bzw Aufhentalerlaubniss) in Spanien kontrolliert wird.  Ich habe gedacht, dass so was wie Transit zwischen Schengen Länder nicht gibt!.
Könntest Du mir es besser erklären?

Wenn so, dann ich habe überhaupt kein Problem, da ich werde nur Transit in Spanien sein.

Danke
Gabi
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Antwort #8 - 14.09.2006 um 21:35:44
 
bunny schrieb am 14.09.2006 um 21:17:29:
Wenn so, dann ich habe überhaupt kein Problem, da ich werde nur Transit in Spanien sein.
Danke
Gabi



Nein, denn der Flug Frankfurt - Madrid ist ja ein quasi Inland-Flug (innerhalb Schengen), die Passkontrolle findet dann erst beim Abflug in Madrid (Ausreise aus Schengenland) nach Rio statt.
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Antwort #9 - 14.09.2006 um 21:37:12
 
Entschuldigung, muß natürlich Quito statt Rio heißen.
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bunny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 14.09.2006 um 22:01:38
 
Saxonicus schrieb am 14.09.2006 um 21:35:44:
Nein, denn der Flug Frankfurt - Madrid ist ja ein quasi Inland-Flug (innerhalb Schengen), die Passkontrolle findet dann erst beim Abflug in Madrid (Ausreise aus Schengenland) nach Rio statt.



Das war meine bisherige Überlegung, aber Mick meinte was anderes. Vielleicht gib es doch die Möglichkeit nur in der Internationalesbereich des Flughafens zu bleiben? Ich mache mir nicht Sorgen über der Hinreise, aber über der Rückreise Madrid - Frankfurt.

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Antwort #11 - 14.09.2006 um 22:52:52
 
[quote author=bunny link=1158237540/0#0 date=1158237519]Hallo,

ich habe doch das Thema: Reisen mit Fiktionsbescheinigung gelesen, allerdings habe ein Paar Fragen:
Ich komme aus Ecuador und will in 2 Wochen nach Quito reisen (Frankrut - Madrid -Quito) , ich habe ein Fiktionsbescheinigung mit §81 Abs. 4 AufenthG.

Ich habe in ABH gefragt und haben mir gesagt dass ich fliegen darf. Allerdings ich habe Angst dass ich später bei Rückflug Problemen kriegen kann. Ich habe in diese Forum gelesen, dass jemand hat in die Spanien Botschaft angerufen, und dass sie akzeptieren die Fiktionsbescheinigung nicht.

Ich habe in Internet rescherschiert und finde hin und wieder die Information,  dass ich doch ab 09 2005 nach Schengen Länder fliegen darf, so ich komme zu meine Frage:

Es ist Möglich dass Spanien, trotz Schengen Mitgliedschadft, akzeptiert nicht die Fiktionsbescheinigung?
Kann es sein dass ich in Spanien Problemen kriegen kann, weil die Leute in die Grenze kein Deutsch sprechen kann, und die Bescheinigung nicht lessen können?

ich habe wirklich Angst Probleme zu kriegen, biete Antworten.... hä?

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Fiktionsbescheinigung:
Eine nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellte Fiktionsbescheinigung - nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel oder Visum - berechtigt nunmehr zur visumfreien Einreise und Aufenthalt im Gebiet der Schengener Staaten für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten.
Auf Seite 3 der Fiktionsbescheinigung muss das dritte Feld "der Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthaltG)" angekreuzt sein.


Es wird darauf hingewiesen, dass Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz nach wie vor nicht zur visumfreien Einreise/Aufenthalt im Schengenraum berechtigen.
Das erste und zweite Ankreuzfeld ermöglichen ausdrücklich nicht die visumfreie Einreise.

Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise.

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Antwort #12 - 15.09.2006 um 00:16:39
 
bunny schrieb am 14.09.2006 um 22:01:38:
Vielleicht gib es doch die Möglichkeit nur in der Internationalesbereich des Flughafens zu bleiben?


Diesen Bereich betrittst Du doch bei der Ankunft in Madrid überhaupt nicht, erst vor dem Abflug nach Quito, nach der Passkontrolle (Ausreise aus Schengenland) kommst Du in diesen Teil des Flughafens. 
Ich habe es oft genug erfahren, der letzte Flughafen in Schengenland ist der Ausreisepunkt mit Pass- und Zollkontrolle. Bei Flügen innerhalb des Schengenraums finden diese Kontrollen nicht (oder nur in Ausnahmefällen) statt. Bei der Einreise ins Schengenland ist der erste Flughafen der Kontrollflughafen, bei Weiterreise innerhalb Schengen, keine Kontrollen mehr.
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Antwort #13 - 15.09.2006 um 00:28:31
 
bunny schrieb am 14.09.2006 um 22:01:38:
Das war meine bisherige Überlegung, aber Mick meinte was anderes.


Mick ist überall bekannt der wird doch nie kontrolliert, deshalb weiß er das nicht so genau.
Neulich war ich in London, da stand Mick neben der Königin und alle Leute haben mich gefragt: "Wer ist den die alte Dame neben Mick ?"
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Antwort #14 - 15.09.2006 um 07:20:59
 
Saxonicus schrieb am 15.09.2006 um 00:28:31:
Mick ist überall bekannt der wird doch nie kontrolliert, deshalb weiß er das nicht so genau.


Stimmt Zwinkernd Deswegen schrieb ich ja auch "nicht unbedingt den
Transitbereich".
Aber wie dem auch sei, die Infos, die man hier erhalten kann,
sind erschöpfend gegeben. Wichtig ist das:

Zitat:
Auf Seite 3 der Fiktionsbescheinigung muss das dritte Feld "der Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthaltG)" angekreuzt sein.

Dann dürfte das auch mit dem Nachbarn klappen.
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