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mit Fiktionsbescheinigung nach Spanien ? (bitte) (Gelesen: 19.165 mal)
bunny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re:  mit Fiktionsbescheinigung nach Spanien ?
Antwort #15 - 15.09.2006 um 09:59:04
 
Hallo

ich ahbe grde mit dem Botschaft gesprochen und dort haben mir geagt dass ich normalerweisse kein Problem kriegen kann. Sie haben mir aber auch gesagt, dass sie haben nicht seit lange erfahren, dass die Fiktionsbescheinigung (§81 Abs. 4) gilt als visum, und dass ich könnte mit ein bisschein Stress rechnen, weil vielleicht die Leute in Spanien noch nicht informiert sind.

Na ja, ich hofffe ich kriege kein grosse Probleme,

Auf jeden Fall danke wieder !!!
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #16 - 18.09.2006 um 10:25:51
 
Hallo Bunny,

seit 06.09.05 hat Deutschland eine auf der Grundlage des § 81 (4) AufenthG ausgestellte Fiktionsbescheinigung als Aufenthaltstitel im Sinne des Artikels 21 des SDÜ notifiziert!

Dies bedeutet, dass mit dieser o.g. Fiktionsbescheinigung nunmehr Reisen in die Schengen-Staaten möglich sind.
Voraussetzung ist auch, dass die Person  ein gültigen und im jeweiligen Mitgliedsstaat anerkannter Paß/Paßersatz besitzt.

Falls Ihr von Frankfurt/Main mit der Lan-Chile nach Madrid fliegen solltet, so ist dieser Flug ein NON-Schengen Flug.
Das heißt, die Ausreisekontrolle findet in Franklfurt/Main statt und in Madrid befindet ihr euch im Transitbereich des Flughafens (ohne Kontrolle in MAD).


Gruß
Berthold
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Kind99
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indonesisch
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Antwort #17 - 25.04.2007 um 17:02:08
 
Halo.., ich bin Studentin, und zur Zeit kriege ich nur Fiktionsbescheinigung, aber  ich habe  schon Ticket nach Mallorca für nachste 2 Wochen gekauft...Kann jemand mir sagen, ob es mit Fiktionsbescheinigung nach Mallorca klappen wird ,oder muss ich leider die Flugticket verbrennen  Zwinkernd ich danke für eure Antworttt
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 25.04.2007 um 17:06:27
 
Kind99,

was steht den für ein § in der FB?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 26.04.2007 um 12:12:47
 
bunny schrieb am 14.09.2006 um 15:00:34:
ich habe ein REissepass mit eine Abgelaufene AE und eine Fiktionsbescheinigung gültig bis 10.12.06.


Die ist auch abgelaufen...

Gruß, ULF
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #20 - 26.04.2007 um 12:17:42
 
Die von Bunny ist abgelaufen, aber der Teil war ja schon erledigt. Aktuell geht's ja um Kind99 ... was wieder mal beweist, wie sinnvoll es ist, EINEN EIGENEN THREAD AUFZUMACHEN ...
(ggfs gleich mit querverweis zum Thread, den man "erweitern" möchte)
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 26.04.2007 um 12:21:39
 
inge schrieb am 26.04.2007 um 12:17:42:
Die von Bunny ist abgelaufen, aber der Teil war ja schon erledigt.



In der Tat, damals galt Bunnys Bescheinigung noch...

Gruß, ULF
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