[quote author=bunny link=1158237540/0#0 date=1158237519]Hallo,
ich habe doch das Thema: Reisen mit Fiktionsbescheinigung gelesen, allerdings habe ein Paar Fragen:
Ich komme aus Ecuador und will in 2 Wochen nach Quito reisen (Frankrut - Madrid -Quito) , ich habe ein Fiktionsbescheinigung mit §81 Abs. 4
AufenthG.
Ich habe in
ABH gefragt und haben mir gesagt dass ich fliegen darf. Allerdings ich habe Angst dass ich später bei Rückflug Problemen kriegen kann. Ich habe in diese Forum gelesen, dass jemand hat in die Spanien Botschaft angerufen, und dass sie akzeptieren die Fiktionsbescheinigung nicht.
Ich habe in Internet rescherschiert und finde hin und wieder die Information, dass ich doch ab 09 2005 nach Schengen Länder fliegen darf, so ich komme zu meine Frage:
Es ist Möglich dass Spanien, trotz Schengen Mitgliedschadft, akzeptiert nicht die Fiktionsbescheinigung?
Kann es sein dass ich in Spanien Problemen kriegen kann, weil die Leute in die Grenze kein Deutsch sprechen kann, und die Bescheinigung nicht lessen können?
ich habe wirklich Angst Probleme zu kriegen, biete Antworten....
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Fiktionsbescheinigung:
Eine nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellte Fiktionsbescheinigung - nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel oder Visum - berechtigt nunmehr zur visumfreien Einreise und Aufenthalt im Gebiet der Schengener Staaten für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten.
Auf Seite 3 der Fiktionsbescheinigung muss das dritte Feld "der Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthaltG)" angekreuzt sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz nach wie vor nicht zur visumfreien Einreise/Aufenthalt im Schengenraum berechtigen.
Das erste und zweite Ankreuzfeld ermöglichen ausdrücklich nicht die visumfreie Einreise.
Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise.
mgf
offenbach