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"Illegaler Marokkaner sollte zu mir, jetzt in Absc (Gelesen: 19.140 mal)
helix21
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07.09.2006 um 22:58:41
 
Hallo Leute,

da bin ich leider wieder. Um zu wissen worum es geht: 

thread aus dem Asylforum:
[color=red][color=red][color=#ff0033][color=#ff0033]
Illegaler Marokkaner in Italien soll zu mir!
31.07.2006 um 12:38:29 Alert Moderator Quote
    
Hallo Leute,

ich sitz hier grade in Italien mit einem Haufen voll Problemen und weiss nicht mehr was ich noch tun kann und wohin.
Bitte helft mir, die Informationen , die ich finde,  sind nie richtig auf meinen Fall passend, deshalb sorry wenn ich euch nerven muss.

Mein Freund ist Marokkaner und mittlerweile schon ueber ein Jahr illegal in Italien, ohne dass irgendwas passiert.Davor war er 3 jahre legal hier, aber die Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen.
Er hat keine Dokumente mehr, die wird er jetzt aber er jetzt aber  nachmachen lassen.
Wir wollen unbedingt zusammen in Deutschland leben, wenn es geht auch ohne Heirat, jedoch ist dies sehr unwahrscheinlich, zur Not
wuerden wir also auch heiraten. Hinzu kommt, dass er seinen Lebensunterhalt im Moment gezwungenermassen,denn er findet einfach keine arbeit mit Kleindealerei erbringt, also regelmaessig auf die Wache gebracht wird, sie aber nie etwas bei ihm finden.Straffaellig ist er also nicht, jedoch dort  registriert.
Ich selbst bin studentin, 23 alt, habe 10 monate einen erasmusaufenthalt (studienaufenthalt) in italien hinter mir,  und beziehe auch Ausbildungsfoerderung.
Achja er ist moslem, was die sache noch erschwert, denn ich habe gehoert man muss bei iener heirat so noch mehr notariell abregeln als sonst.
wie kann er nun so schnell wie moeglich zu mir kommen.? gibt es eine moeglichkeit erst einmal ihm das land zu zeigen? 
wie kann er italien verlassen, ohne sofort mit 5  europabannung rechnen zu muessen?in marokko wuerden sie ihm kein Visum erteilen, denn er hatte mit der dortigen Koenigsdiktatur probleme. 
Gibt es erhebliche Nachteile fuer mich als Studentin bei einer Heirat?

bitte helft mir, denn es geht ihm im moment immer schlechter und wir sind kurz davor, zu illegalen mitteln zu greifen, vielleicht acu illegal einzureisen wovor ich eine scheissangst habe. ihm geht es einfach immer schlechter hier und wir wollen doch nur zusammen ein normales legales leben mit normaler arbeit und allem fuehren.

vielen dank
eure helixamona
[/color][/color][/color][/color]


Die ganze Sache sieht jetzt nochmal um einiges schlimmer aus.
Obwohl mein Freund, da ja illegal in Italien, so schön am sparen für eine illegale Ausreise nach Marokko war und ich ihn noch am 27 besuchen wollte,
wurde er jetzt morgens im Park mit hervorgezogenen Waffen beim Schlafen überrascht. Sonst haben sie ihn immer nach der Wache frei gelassen, diesmal kam er ins "centro di permanenza temporanea" oder auch abschiebezentrum, wo morgen sein gerichtstermin ist. Er hat auch schon versucht zu fliehen, sie haben ihn erwischt und ihn verprügelt. Jetzt will er kooperieren. Welche Chancen gibt es überhaupt?
ich kann, da mal wieder am falschen ort wenigmachen, bis auf den anwalt beauftragen, der auch erst!! morgen zu ihm geht.
was wird jetzt passieren, da er ja keine dokumente hat?
und viel wichtiger: GIBT ES JETZT PROBLEME FÜR EINE EINREISE IN DEUTSCHLAND/BZW. HEIRAT MIT MIR HIER??????


Bitte schreibt mir doch ein paar aufbauende Sachen, und nichts von dem Quatsch, von wegen "Hast du dir wirklich überlegt, ob er der richtige ist?"

liebe Grüßle
helixamona
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Antwort #1 - 07.09.2006 um 23:12:22
 
Du solltest Dich besser an die Telefonfürsorge wenden, wenn Du seelischen Beistand brauchst.
Hier kannst Du nur ausländerrechtliche Informationen erwarten, die man Dir aber auch schon hinlänglich gegeben hat, wenn Ihr trotzdem glaubt, andere Wege beschreiten zu müssen, dürft Ihr Euch über die daraus entstehenden Konsequenzen nicht wundern.
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Mick
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Antwort #2 - 07.09.2006 um 23:15:39
 
helix21 schrieb am 07.09.2006 um 22:58:41:
Bitte schreibt mir doch ein paar aufbauende Sachen,


Hoi,
Aufbauendes fällt mir da aber nicht ein. Falls er aus
Italien abgeschoben wird, bekommt er eine schengen-
weite Sperre. Aber das weißt Du ja. Und für Fragen
zur aktuellen Situation biste hier nunmal im falschen
Forum. Da müsste info4alien.it helfen.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #3 - 07.09.2006 um 23:16:19
 
helix21 schrieb am 07.08.2006 um 11:35:12:
Dank euch, für eure Antworten, aber ich versteht da was falsch Zwinkernd
Also, für alle:

Es hat sich gegenüber der Eröffnungsfrage was getan:
Der Pass ist in Bearbeitung.
Würde das die Lage irgendwie positiv verändern und neue Möglichkeiten aufzeigen?



Am 7.8. hast Du geschrieben...Der Pass ist in Bearbeitung.........!!

Jetzt schreibst Du, er hätte keinerlei Papiere...

Was ist daraus geworden ?? ( Pass )
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Antwort #4 - 07.09.2006 um 23:32:14
 
tatzi5 schrieb am 07.09.2006 um 23:16:19:
Am 7.8. hast Du geschrieben...Der Pass ist in Bearbeitung.........!!

Jetzt schreibst Du, er hätte keinerlei Papiere...

Was ist daraus geworden ?? ( Pass )



Wahrscheinlich verloren gegangen.
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Antwort #5 - 07.09.2006 um 23:37:22
 
@ Saxonius:
Sag mal was willst du eigentlich?????
Meinst du ich hab Bock mich in der jetzigen Situation noch von dir blöd anmachen zu lassen? was sollen so doofe kommentare????

die geburtsurkunde ist zu deiner info geschickt, aber wir haben sommer und sind in italien wo die nicht so schnell arbeiten, wie hier in deutschland. alles klar.
ausserdem ist das jetzt nicht der punkt. pass schadet jetzt eher, dann wird er sofort ausgewiesen.

aber danke für deine hilfe in meiner tollen abendlichen stimmung!!!!
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Antwort #6 - 08.09.2006 um 07:58:50
 
ich denke nicht, dass der pass jetzt schaden würde
klar, dann würde er direkt abgeschoben
aber denkst du wirklich, dass sie ihn jetzt noch so einfach "laufen lassen" ?

versuch es einigermaßen positiv zu sehen

wenn er abgeschoben ist, kannst du nach marokko reisen und ihn heiraten
er beantragt dort dann bei der deutschen botschaft das visum zur FZF
(im antrag nicht vergessen, dass er aus italien abgeschoben wurde)

dann dürfte alles seinen normalen gang gehen

je eher ihr beide das hinter euch habt, desto schneller kann eure gemeinsame zukunft beginnen
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Antwort #7 - 08.09.2006 um 08:05:52
 
Zitat:
ohne sofort mit 5  europabannung rechnen zu muessen?in marokko wuerden sie ihm kein Visum erteilen, denn er hatte mit der dortigen Koenigsdiktatur probleme.   

1. Eine Ausreisesperre ist immer unbefristet. Die Befristung auf einen bestimmten Zeitraum erfolgt nur auf Antrag und muss begründet werden. Die Dauer der Befristung ist abh. vom Ausweisungsgrund und vom Grund für die Wiedereinreise ("verheirat mit D" = guter Grund; "Freund von D" = kein Grund)

2. Das Visum erteilt die deutsche Botschaft. Wir haben weder einen König, noch leben wir in einer Diktatur. Falls das "Problem" natürlich ein Verbrechen ist, wegem dem er bei Einreise inhaftiert werden würde, kann er aus dem Knast heraus natürlich nicht unbedingt ein Visum beantragen.
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Antwort #8 - 08.09.2006 um 08:14:06
 
Hi,
Zitat:
pass schadet jetzt eher

Ich glaube, der Pass ist insgesamt so ziemlich das Wichtigste. Ob für Eure Heirat oder sein Verfahren in Italien.
Eine Ausreise nach MA ist wohl der einzige Weg (aber das wisst ihr ja selber  Zwinkernd ). Je schneller desto besser. - Und meiner Meinung nach: noch besser auf dem legalen Weg (d.h. evtl. indem er direkt ausreist, aber mit den ital. Bestimmungen kennt sich hier wohl niemand so recht aus). Ansonsten wird das alles nur noch komplizierter.
Und: in MA wird ihm (wenn er nicht noch irgendwas offen hat, von dem Du nichts weisst) sicherlich nichts passieren (dies in Bezug auf seine angebl. Probleme mit dem politischen System dort...).

Leider weiterhin nicht wirklich aufbauend...ich weiß...

Trotzdem viel Glück,
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DonCamillo
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Antwort #9 - 08.09.2006 um 08:24:24
 
helix21 schrieb am 07.09.2006 um 22:58:41:
Hallo Leute,
Welche Chancen gibt es überhaupt?
ich kann, da mal wieder am falschen ort wenigmachen, bis auf den anwalt beauftragen, der auch erst!! morgen zu ihm geht.
was wird jetzt passieren, da er ja keine dokumente hat?
und viel wichtiger: GIBT ES JETZT PROBLEME FÜR EINE EINREISE IN DEUTSCHLAND/BZW. HEIRAT MIT MIR HIER??????



Hi,

jetzt ist es passiert !
Sicher wird er in Abschiebehaft genommen und zeitnah abgeschoben. Verständlich und sicher auch rechtlich absolut i.O. !
Chancen der Abschiebehaft zu entgehen schätze ich gegen Null !

Einreise nach D ist jetzt eher utopisch. Ihr hättet den rechtmäßigen Weg wählen sollen. Jetzt ist es dafür zu spät. Trotzdem sollte er jetzt mitwirken.


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Antwort #10 - 08.09.2006 um 08:51:30
 
inge schrieb am 08.09.2006 um 08:05:52:
1. Eine Ausreisesperre ist immer unbefristet. Die Befristung auf einen bestimmten Zeitraum erfolgt nur auf Antrag und muss begründet werden. Die Dauer der Befristung ist abh. vom Ausweisungsgrund und vom Grund für die Wiedereinreise ("verheirat mit D" = guter Grund; "Freund von D" = kein Grund)


Hoi,
wobei der Befristungskrempel hier uninteressant ist, da ja die
Ausschreibung durch Italien erfolgt. Hier käme es zu einem
Konsultationsverfahren, an dessen Ende durchaus auch eine
erlaubte Einreise nach D. stehen kann, bei bleibender Sperre
für I.
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Antwort #11 - 08.09.2006 um 09:20:36
 
Zitat:
Konsultationsverfahren

Würde seine "Kleindealerei" dabei angeführt werden, selbst wenn ihm das angeblich nie nachgewiesen wurde? Oder würden nur echte Verurteilungen etc eine Rolle spielen? D.h. gibt der ausweisende Staat nur harte Fakten an, oder tut er seine "Meinung" kund?
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Antwort #12 - 08.09.2006 um 10:11:41
 
inge schrieb am 08.09.2006 um 09:20:36:
Würde seine "Kleindealerei" dabei angeführt werden, selbst wenn ihm das angeblich nie nachgewiesen wurde? Oder würden nur echte Verurteilungen etc eine Rolle spielen? D.h. gibt der ausweisende Staat nur harte Fakten an, oder tut er seine "Meinung" kund?


Hoi,
na, wenn ich der wäre, bei dem angefragt wird, würde ich
keine Mutmaßungen anstellen, sondern die Fakten darlegen.
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Antwort #13 - 09.09.2006 um 11:56:21
 
inge schrieb am 08.09.2006 um 09:20:36:
Würde seine "Kleindealerei" dabei angeführt werden, selbst wenn ihm das angeblich nie nachgewiesen wurde? Oder würden nur echte Verurteilungen etc eine Rolle spielen? D.h. gibt der ausweisende Staat nur harte Fakten an, oder tut er seine "Meinung" kund?


Wenn mich nicht alles täuscht, können beispielsweise nach deutschem Recht Ausweisungen auf Straftaten auch dann gestützt werden, wenn die strafrechtliche Unschuldsvermutung noch fortgilt.

Gruß, ULF
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Antwort #14 - 09.09.2006 um 11:57:33
 
inge schrieb am 08.09.2006 um 08:05:52:
1. Eine Ausreisesperre ist immer unbefristet. [...]

2. Das Visum erteilt die deutsche Botschaft. Wir haben weder einen König, noch leben wir in einer Diktatur. Falls das "Problem" natürlich ein Verbrechen ist, wegem dem er bei Einreise inhaftiert werden würde, kann er aus dem Knast heraus natürlich nicht unbedingt ein Visum beantragen.


Bei Punkt 1. meintest Du eine Einreisesperre?

Gruß, ULF
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Antwort #15 - 09.09.2006 um 12:47:23
 
Offensichtlich Zwinkernd
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helix21
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Antwort #16 - 10.09.2006 um 00:31:28
 
Hallo ihr netten Leute, die mich wirklich ermutigt habt, dachte nach der Abschiebung ginge womöglich gar nichts mehr.
Gestern war die Verhandlung. Er wird abgeschoben. Der Anwalt (endlich haben wir einen) hat Widerspruch eingelegt, denn eigentlich hätten sie ihm 15 Tage zur Ausreise geben sollen, es ist ja nur eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis in seinem Fall.
Also habe ich mit dem Anwalt telefoniert. Er meinte er glaube es bestehe auch die Möglichkeit, wenn ich sofort nach Italien käme, im Gefängnis zu heiraten. Er gibt mir Montag wegen allem Bescheid. Man müsste eine Heirat aber 20 Tage vorher melden. Im Cpt können sie ihn max. 77 Tage behalten, dann müsste er auch raus.
Ich frage mich aber wie das alles gehen soll ohne seine noch nicht angekommenen Dokumente. Ich glaube, es geht da um eine kirchliche Heirat.
Der Anwalt weiss Montag alles Genaue.Sein Bruder schickt die Geburtsurkunde noch einmal, zur Sicherheit. Bis Montag also Warten. Was meint denn ihr? Gibt es wirklich eine Chance?
Oder wäre Abschiebung mit Einreisebegrenzung besser? Ich habe aber echt Angst vor einer Heirat in Marokko...
Ihr glaubt gar nicht, was da in dem Zentrum abgeht, er erzählt mir, dass jeden Tag Revolutionen und Fluchten angezettelt werden und dass sie wie in einem Käfig gehalten werden. Habe auch schon zu diesem Zentrum im I-Net bezüglich Menschenrechtverletzung einiges gefunden. Naja trotzdem Warten.
Was könnte ich noch tun, weiss jemand was?
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Antwort #17 - 10.09.2006 um 07:41:54
 
Viel Zuspruch kannst du von mir zumindest nicht erwarten. Wenn die Liebe so groß ist, dann könntet ihr doch auch in Marokko leben? Das wäre doch mal weltoffen.

Zum Thema Anwalt: Da dein Freund versucht hat, aus dem Gewahrsam zu fliehen, hat er wohl offensichtlich seinen Vertrauensbonus bei den italienischen Behörden verspielt?! Wieso sollten die ihm jetzt noch 15 Tage zur freiwilligen Ausreise einräumen? Außerdem boten doch die vergangenen Jahre genug Zeit, um freiwillig auszureisen.

Bin zum Thema Heirat sicher kein Experte, mache dir da aber wenig Hoffnung auf gelingende "Blitzhochzeit" mit anschließender Anerkennung in D. Sonst würde da aus meiner Sicht etwas falsch laufen in Italien.
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Antwort #18 - 11.09.2006 um 08:54:21
 
Hi heximona,

Zitat:
Ich habe aber echt Angst vor einer Heirat in Marokko...

Gemessen an dem, was Du im Moment miterlebst, ist eine Heirat in Marokko ein wunderschöner Sommerurlaub bei dem man nebenbei ein bissl Behörden-Hopping betreibt.
Zwinkernd

Falls Du im Gefängnis nur kirchlich heiraten könntest, kannst Du Dir das sparen. Davon hättest Du (für eine Einreise nach D') rein gar nichts und auch in Marokko wäre sie nicht anerkannt...

Grüße,
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Arkha
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Antwort #19 - 11.09.2006 um 15:03:52
 
Um was von kirchliche Heirat soll es gehen, wenn Dein Freund moslem ist und Du nicht.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Antwort #20 - 18.09.2006 um 21:20:45
 
helix21 schrieb am 10.09.2006 um 00:31:28:
Also habe ich mit dem Anwalt telefoniert. Er meinte er glaube es bestehe auch die Möglichkeit, wenn ich sofort nach Italien käme, im Gefängnis zu heiraten. Er gibt mir Montag wegen allem Bescheid. Man müsste eine Heirat aber 20 Tage vorher melden.


Ein Aufgebot über zwei Wochenenden hinweg kann entbehrlich sein, wenn kein Ortsansässiger bzw. Italiener beteiligt ist.

http://www.enit-italia.de/heiraten.html

Bei unerlaubt residierenden Marokkanern sehe ich diesbezüglich allerdings Klärungsbedarf.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 19.09.2006 um 15:29:12
 
daniggo schrieb am 10.09.2006 um 07:41:54:
Viel Zuspruch kannst du von mir zumindest nicht erwarten. Wenn die Liebe so groß ist, dann könntet ihr doch auch in Marokko leben? Das wäre doch mal weltoffen.


uuuhps,

das wäre doch eigentlich mein Statement jetzt !  Durchgedreht
Ich denke da genauso, nur leider wird dies immer als unsachlich abgetan.  Zwinkernd


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Antwort #22 - 21.09.2006 um 00:05:49
 
hallo ihr,

vielen vielen dank für euer mitdenken und im unkenntnisdschungel klarheit schaffen!
also mit heirat wird laut anwalt wahrscheinlich nix, da die dokumente ja nicht da sind.
er hat jetzt einspruch eingelegt, (für freiwillige ausreise gegen abschiebung), so könnte er sich wenn wir alles bereit machen, mit hilfe des anwaltes innerhalb der 15 tage frist legalisieren oder mich vielleicht sogar heiraten.
am 29. ist laut des pfarrers, einem freund von ihm, der für mich immer wieder mit dem anwalt redet und meinen freudn besucht, die neuverhandlung, oder wie das heißt. ich fahre auch am 27. hin, obwohl ich keine hoffnung hab ihn zu sehen, muss aber auch noch seine sachen bei freunden zusammensuchen.
wisst ihr, ob es als nichtverwandte eine möglichkeit gibt ihn zu sehen?
ja, mittlerweile sind wir einfach froh, dass jetzt ein für allemal aufgeräumt wird und auch wenn er nach marokko kommt, müssen wir weiter kämpfen.
das problem ist halt das geld. bin ja nur studentin.
wisst ihr wieviel so ein anwalt ungefähr kostet? viel hat er ja bisher nicht wirklich gemacht.
okay leute, wollte euch nur mal wissen lassen, wie die lage grad so ist.
und allen denen es ähnlich geht, gutes durchhalten wünschen!
liebe grüße
helixamona
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Antwort #23 - 21.09.2006 um 14:14:01
 
helix21 schrieb am 21.09.2006 um 00:05:49:
oder mich vielleicht sogar heiraten.


Sollte er sich nach FNZ nach D hier allerdings bei etwas erwischen lassen, dann ist er allerdings wirklich schneller und länger wieder in Marokko, als Du Dir das würdest träumen lassen.

Zumindest das sollte glasklar gemacht werden, daß er einen Schlußstrich ziehen kann und solide wird. Mit einem aus D nach Marokko abgeschobenen Ehemann wäre Dir wahrscheinlich kaum geholfen.

Gruß, ULF
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Antwort #24 - 22.09.2006 um 16:33:46
 
Zitat:
wurde er jetzt morgens im Park mit hervorgezogenen Waffen beim Schlafen überrascht.



Niemand mit einem festen Wohnsitz nächtigt im Park. Ohne festen Wohnsitz würde ihm aber auch in D. keine Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise gegeben werden. Ich nehme an, in Italien ist das ähnlich. Durch seinen Fluchtversuch hat er sich -so es denn überhaupt vorhanden war- wahrscheinlich auch noch das letzte Bißchen Wohlwollen von Seiten der italienischen Behörden verscherzt. Ich würde nicht damit rechnen, daß man ihn auf freien Fuß setzen und hoffen wird, daß er irgendwann und irgendwie das Land verlassen wird. Und da Du weder Italienerin bist noch in I. überhaupt einen Wohnsitz hast, wird daran aller Wahrscheinlichkeit auch eine Heirat nichts ändern.
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Antwort #25 - 22.09.2006 um 16:43:35
 
line schrieb am 11.09.2006 um 08:54:21:
Falls Du im Gefängnis nur kirchlich heiraten könntest, kannst Du Dir das sparen. Davon hättest Du (für eine Einreise nach D') rein gar nichts und auch in Marokko wäre sie nicht anerkannt...


Zu Marokko weißt Du womöglich mehr als ich, aber warum sollte eine gültige kirchliche Heirat in Italien (dafür allerdings sollten vermutlich beide Heiratswilligen der passenden Kirche angehören) von deutschen Behörden ignoriert werden?

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Antwort #26 - 22.09.2006 um 18:30:15
 
ulf schrieb am 22.09.2006 um 16:43:35:
Zu Marokko weißt Du womöglich mehr als ich, aber warum sollte eine gültige kirchliche Heirat in Italien (dafür allerdings sollten vermutlich beide Heiratswilligen der passenden Kirche angehören) von deutschen Behörden ignoriert werden?



Die offizielle Ortsform ist IMHO die standesamtliche Eheschließung , wegen der Konfessionsverschiedenheit könnte es darüberhinaus in der Tat Probleme geben. Schaue da Montag mal nach Zwinkernd

Aber wegen des "freien Fusses" würde ich mich brickbat anschließen wollen , scheint eher nicht reale Chance zu sein Zwinkernd

Grüße
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Antwort #27 - 23.09.2006 um 23:33:17
 
Also:
Wir sind jetzt einen Schritt weiter.
Ich halte zwei Extrakte aus der Geburtsurkunde mit Stempeln,Unterschriften und kleinen Briefmärkchen in der Hand, sowie ein Dokument des "Celibat" (Ehefähigkeit oder so)! Sind die jetzt beglaubigt odernicht? Also sein Bruder hat die extra von dem Amt geholt und sind alles originale.
Mein Freund kann sich also, denke ich, seinen Ausweis auf dem Konsulat machen und hat sogar alle Dokumente für eine Heirat.
Ich dachte ja Marokko würde uns Probleme machen, aber jetzt kommts:
Die Frau auf meinem Standesamt wollte (nur für ein Ehefähigkeitszeugnis):

beglaubigte Kopie seines Perso
beglaubigte Residenzbescheinigung
beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde
beglaubigtes und übersetztes Ehefähigkeitszeugnis

Gehts denen noch gut? ich will doch nur das Zeugnis von mir!
Und ich soll in Person erscheinen. Ist das alle wirklich nötig so?
Wir müsstenalso binnen 15 Tagen seinen Pass machen,eine Adressbescheinigung aus Marokko schicken lassen, ein Aufgebot bestellen und ich müsste mit dem Pass wieder nach D um endlich mein Ehefähigkeitszeugnis in Händen zu halten und dann wieder zum Heiraten nach Ital,ien fliegen. Und das bei unserem Reichtum.Ist doch schier ein Ding der UNmöglichkeit.
Eigentlich könnten sie ihm nach soviel Kontrolle, schon gleich ein Visum für D mitaustellen oder?

Gibt es keine anderen Möglichkeiten?
Wäre es nicht möglich irgendwie in Deutschland zu heiraten um das hin-und hergereise zu ersparen?
Habt ihr andere Ideen?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
ich grüß euch
helixa

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Antwort #28 - 24.09.2006 um 10:46:46
 
Zitat:
ich will doch nur das Zeugnis von mir!


Klar, aber...

Das EFZ gilt für eine Eheschließung mit ihm, ergo müssen die von Deinem Standesamt geforderten Unterlagen vorliegen. Denn der Standesbeamte muß bei der Ausstellung des EFZ schon prüfen, ob einer Eheschließung zwischen Euch beiden keine doppelseitigen Ehehindernisse entgegenstehen.
Der deutsche Staat signalisiert mit dem EFZ dass eine Ehe zwischen Euch beiden nach deutschem (Personenstands-) Recht in Ordnung geht.

Genauer und ausführlichher steht das oben in den FAQ und unten in den Sticky- Themen beim Personenstandsrecht .

Zitat:
Wäre es nicht möglich irgendwie in Deutschland zu heiraten um das hin-und hergereise zu ersparen?


Mit einem von der deutschen Auslandsvertretung in Marokko ausgestellten Visum zur Eheschließung sollte das gehen. Wenn die Voraussetzungen für das Visum erfüllt sind §§ 5, 27 und 28 AufenthG.

Grüße
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Antwort #29 - 24.09.2006 um 11:31:05
 
Dann würde er allerdings noch Urlaub aus der Abschiebehaft in Italien brauchen. Oder habe ich etwas überlesen?

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Antwort #30 - 24.09.2006 um 11:46:15
 
helix21 schrieb am 23.09.2006 um 23:33:17:
Also:
Eigentlich könnten sie ihm nach soviel Kontrolle, schon gleich ein Visum für D mitaustellen oder?


Wieso sollte das Deutschland tun, bei einem illegalen aus Marokko?

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Antwort #31 - 24.09.2006 um 20:38:47
 
Hi,
Zitat:
Sind die jetzt beglaubigt odernicht? Also sein Bruder hat die extra von dem Amt geholt und sind alles originale.


Ich bin mir nicht sicher, ob bei den von Dir genannten Dokumenten was bei der dt. Botschaft legalisiert werden muss? - Ansonsten könnte die Standesbeamtin evtl. nichts damit anfangen...also lieber nochmal genau nachfragen, welche "Stempel" gefordert sind...

Zitat:
Gibt es keine anderen Möglichkeiten?

Wie schon gesagt: ich halte weiterhin die "gemütliche" Heirat in Marokko mit anschließendem Visum zur FZF für wesentlich stressfreier...

Gruß,
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Antwort #32 - 26.09.2006 um 16:05:23
 
Lisette schrieb am 24.09.2006 um 11:31:05:
Dann würde er allerdings noch Urlaub aus der Abschiebehaft in Italien brauchen. Oder habe ich etwas überlesen?

Grüße           Lisette


Ja, nämlich das hier:


Zitat:
Mit einem von der deutschen Auslandsvertretung
in Marokko
ausgestellten Visum zur Eheschließung sollte das gehen. Wenn die Voraussetzungen für das Visum erfüllt sind §§ 5, 27 und 28 AufenthG
.

Dafür müßte er sich dann schon in Marokko aufhalten....
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Antwort #33 - 01.10.2006 um 20:17:22
 
Hallo.
Bin wieder zurück aus Italien. War beschissen.
Wie eigentlich erwartet (aber trotzdem versucht), durfte ich ihn nicht sehen,
auch der letzte Versuch mit dem Einspruch gegen die Abschiebeung ist wahrscheinlich gescheitert, sagt zumindest der sehr nette Anwalt.
Er hat vor dem "giudice di pace" Friedensrichter? mit dem Präfekt der Provinz diskutiert, denn auch im amtlichen Schreiben zur Abschiebung lagen Unterschiede zur arabischen Übersetzung vor, wodurch der ganze Fall eigentlich hätte nichtig sein können, aber der Anwalt meinte, er glaubt nicht, dass er damit durchgekommen sei.
Morgen oder übermorgen müssten wir endgültig Bescheid wissen.
Habe auch zahlreiche Ämter in Italien abgeklappert, zwecks Legalisierung der Dokumente. Aber jetzt muss erst mal wieder abgewartet werden.

Wenn er jetzt also nach Marokko kommt, wie müssen wir vorgehen?
Visum zur Eheschließung werden sie ihm nicht geben nach einer Abschiebeung oder doch? Könnte man auch jetzt noch ein Visum beantragen und ih gleich nach D holen ? Nee, oder? Überleg mir halt alles hin-und her grad.

Bleibt uns wirklich nur noch die Heirat in Marokko?
Was bracuhe ich dafür alles?

Ihr wisst gar nicht, wie froh ich bin, immer meine neuesten Probleme beantwortet zubekommen bei euch. Dieses Forum ist spitze!
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Antwort #34 - 01.10.2006 um 23:24:01
 
Zitat:
Und ich sag euch eins: Silvester wird zu zweit gefeiert, komme was wolle!

Mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit aber nicht in D ...
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Antwort #35 - 02.10.2006 um 12:17:01
 
Hi,

Zitat:
Bleibt uns wirklich nur noch die Heirat in Marokko?
Was bracuhe ich dafür alles?

Wenn Du hier im Forum ein bissl rumsuchst bzw. auf der Seite der Botschaft in Rabat nachguckst, wirst Du viele Infos dazu finden...
Was ihr in Marokko vorlegen müsst, erfahrt ihr ganz genau (und dann für Euren Fall auch richtig) beim Tribunal am Heiratsort. Je nach dem, wo das ist, werden noch andere Sachen verlangt. Zur Heirat in MA braucht man die Genehmigung dieses Tribunals.
Im Normalfall hat man zwar einige Rennerei, es ist aber wirklich nicht schlimm. Meines Erachtens müsstet Ihr Euch als Erstes erkundigen, ob Dein Freund in MA ein sauberes Führungszeugnis hat (und zwar den großen "Auszug aus dem Strafregister"). Das muss er nämlich auch vorlegen...

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Antwort #36 - 04.10.2006 um 11:33:05
 
Zitat:
Er hat vor dem "giudice di pace" Friedensrichter? mit dem Präfekt der Provinz diskutiert, denn auch im amtlichen Schreiben zur Abschiebung lagen Unterschiede zur arabischen Übersetzung vor, wodurch der ganze Fall eigentlich hätte nichtig sein können


Welches amtliche Schreiben bzw. arabische Übersetzung meinst Du???
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Antwort #37 - 04.10.2006 um 11:37:59
 
brickbat schrieb am 04.10.2006 um 11:33:05:
Welches amtliche Schreiben bzw. arabische Übersetzung meinst Du???


Ich vermute, es handlt sich um den Abschiebungseröffnungsbescheid und die für den Betroffenen verständliche Sprachfassung, wo es zu Ungenauigkeiten der Übersetzung gekommen sein könnte.

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Antwort #38 - 04.10.2006 um 13:59:45
 
Es war die Erklärung,warum er abgeschoben werden soll.
Ich weiß den genauen Titel nicht, da der Anwalt das Dokument hat.
Aber er ist sowieso nicht damit durchgekommen, weil kein Übersetzer anwesend war, der die Unterschiede hätte bestätigen können.

Hab übrigens noch einen neuen Thread eröffnet, damit die Überschrift, mal aktueller ist:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1159962871/0#0

ciao bis bald helixamona
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