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"Illegaler Marokkaner sollte zu mir, jetzt in Absc (Gelesen: 19.042 mal)
tantris
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Antwort #30 - 24.09.2006 um 11:46:15
 
helix21 schrieb am 23.09.2006 um 23:33:17:
Also:
Eigentlich könnten sie ihm nach soviel Kontrolle, schon gleich ein Visum für D mitaustellen oder?


Wieso sollte das Deutschland tun, bei einem illegalen aus Marokko?

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Antwort #31 - 24.09.2006 um 20:38:47
 
Hi,
Zitat:
Sind die jetzt beglaubigt odernicht? Also sein Bruder hat die extra von dem Amt geholt und sind alles originale.


Ich bin mir nicht sicher, ob bei den von Dir genannten Dokumenten was bei der dt. Botschaft legalisiert werden muss? - Ansonsten könnte die Standesbeamtin evtl. nichts damit anfangen...also lieber nochmal genau nachfragen, welche "Stempel" gefordert sind...

Zitat:
Gibt es keine anderen Möglichkeiten?

Wie schon gesagt: ich halte weiterhin die "gemütliche" Heirat in Marokko mit anschließendem Visum zur FZF für wesentlich stressfreier...

Gruß,
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Antwort #32 - 26.09.2006 um 16:05:23
 
Lisette schrieb am 24.09.2006 um 11:31:05:
Dann würde er allerdings noch Urlaub aus der Abschiebehaft in Italien brauchen. Oder habe ich etwas überlesen?

Grüße           Lisette


Ja, nämlich das hier:


Zitat:
Mit einem von der deutschen Auslandsvertretung
in Marokko
ausgestellten Visum zur Eheschließung sollte das gehen. Wenn die Voraussetzungen für das Visum erfüllt sind §§ 5, 27 und 28 AufenthG
.

Dafür müßte er sich dann schon in Marokko aufhalten....
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Antwort #33 - 01.10.2006 um 20:17:22
 
Hallo.
Bin wieder zurück aus Italien. War beschissen.
Wie eigentlich erwartet (aber trotzdem versucht), durfte ich ihn nicht sehen,
auch der letzte Versuch mit dem Einspruch gegen die Abschiebeung ist wahrscheinlich gescheitert, sagt zumindest der sehr nette Anwalt.
Er hat vor dem "giudice di pace" Friedensrichter? mit dem Präfekt der Provinz diskutiert, denn auch im amtlichen Schreiben zur Abschiebung lagen Unterschiede zur arabischen Übersetzung vor, wodurch der ganze Fall eigentlich hätte nichtig sein können, aber der Anwalt meinte, er glaubt nicht, dass er damit durchgekommen sei.
Morgen oder übermorgen müssten wir endgültig Bescheid wissen.
Habe auch zahlreiche Ämter in Italien abgeklappert, zwecks Legalisierung der Dokumente. Aber jetzt muss erst mal wieder abgewartet werden.

Wenn er jetzt also nach Marokko kommt, wie müssen wir vorgehen?
Visum zur Eheschließung werden sie ihm nicht geben nach einer Abschiebeung oder doch? Könnte man auch jetzt noch ein Visum beantragen und ih gleich nach D holen ? Nee, oder? Überleg mir halt alles hin-und her grad.

Bleibt uns wirklich nur noch die Heirat in Marokko?
Was bracuhe ich dafür alles?

Ihr wisst gar nicht, wie froh ich bin, immer meine neuesten Probleme beantwortet zubekommen bei euch. Dieses Forum ist spitze!
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Antwort #34 - 01.10.2006 um 23:24:01
 
Zitat:
Und ich sag euch eins: Silvester wird zu zweit gefeiert, komme was wolle!

Mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit aber nicht in D ...
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Antwort #35 - 02.10.2006 um 12:17:01
 
Hi,

Zitat:
Bleibt uns wirklich nur noch die Heirat in Marokko?
Was bracuhe ich dafür alles?

Wenn Du hier im Forum ein bissl rumsuchst bzw. auf der Seite der Botschaft in Rabat nachguckst, wirst Du viele Infos dazu finden...
Was ihr in Marokko vorlegen müsst, erfahrt ihr ganz genau (und dann für Euren Fall auch richtig) beim Tribunal am Heiratsort. Je nach dem, wo das ist, werden noch andere Sachen verlangt. Zur Heirat in MA braucht man die Genehmigung dieses Tribunals.
Im Normalfall hat man zwar einige Rennerei, es ist aber wirklich nicht schlimm. Meines Erachtens müsstet Ihr Euch als Erstes erkundigen, ob Dein Freund in MA ein sauberes Führungszeugnis hat (und zwar den großen "Auszug aus dem Strafregister"). Das muss er nämlich auch vorlegen...

Grüße,
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Antwort #36 - 04.10.2006 um 11:33:05
 
Zitat:
Er hat vor dem "giudice di pace" Friedensrichter? mit dem Präfekt der Provinz diskutiert, denn auch im amtlichen Schreiben zur Abschiebung lagen Unterschiede zur arabischen Übersetzung vor, wodurch der ganze Fall eigentlich hätte nichtig sein können


Welches amtliche Schreiben bzw. arabische Übersetzung meinst Du???
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Antwort #37 - 04.10.2006 um 11:37:59
 
brickbat schrieb am 04.10.2006 um 11:33:05:
Welches amtliche Schreiben bzw. arabische Übersetzung meinst Du???


Ich vermute, es handlt sich um den Abschiebungseröffnungsbescheid und die für den Betroffenen verständliche Sprachfassung, wo es zu Ungenauigkeiten der Übersetzung gekommen sein könnte.

Gruß, ULF
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Antwort #38 - 04.10.2006 um 13:59:45
 
Es war die Erklärung,warum er abgeschoben werden soll.
Ich weiß den genauen Titel nicht, da der Anwalt das Dokument hat.
Aber er ist sowieso nicht damit durchgekommen, weil kein Übersetzer anwesend war, der die Unterschiede hätte bestätigen können.

Hab übrigens noch einen neuen Thread eröffnet, damit die Überschrift, mal aktueller ist:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1159962871/0#0

ciao bis bald helixamona
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