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"Illegaler Marokkaner sollte zu mir, jetzt in Absc (Gelesen: 19.043 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #15 - 09.09.2006 um 12:47:23
 
Offensichtlich Zwinkernd
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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helix21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 10.09.2006 um 00:31:28
 
Hallo ihr netten Leute, die mich wirklich ermutigt habt, dachte nach der Abschiebung ginge womöglich gar nichts mehr.
Gestern war die Verhandlung. Er wird abgeschoben. Der Anwalt (endlich haben wir einen) hat Widerspruch eingelegt, denn eigentlich hätten sie ihm 15 Tage zur Ausreise geben sollen, es ist ja nur eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis in seinem Fall.
Also habe ich mit dem Anwalt telefoniert. Er meinte er glaube es bestehe auch die Möglichkeit, wenn ich sofort nach Italien käme, im Gefängnis zu heiraten. Er gibt mir Montag wegen allem Bescheid. Man müsste eine Heirat aber 20 Tage vorher melden. Im Cpt können sie ihn max. 77 Tage behalten, dann müsste er auch raus.
Ich frage mich aber wie das alles gehen soll ohne seine noch nicht angekommenen Dokumente. Ich glaube, es geht da um eine kirchliche Heirat.
Der Anwalt weiss Montag alles Genaue.Sein Bruder schickt die Geburtsurkunde noch einmal, zur Sicherheit. Bis Montag also Warten. Was meint denn ihr? Gibt es wirklich eine Chance?
Oder wäre Abschiebung mit Einreisebegrenzung besser? Ich habe aber echt Angst vor einer Heirat in Marokko...
Ihr glaubt gar nicht, was da in dem Zentrum abgeht, er erzählt mir, dass jeden Tag Revolutionen und Fluchten angezettelt werden und dass sie wie in einem Käfig gehalten werden. Habe auch schon zu diesem Zentrum im I-Net bezüglich Menschenrechtverletzung einiges gefunden. Naja trotzdem Warten.
Was könnte ich noch tun, weiss jemand was?
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daniggo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/slowakisch
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Antwort #17 - 10.09.2006 um 07:41:54
 
Viel Zuspruch kannst du von mir zumindest nicht erwarten. Wenn die Liebe so groß ist, dann könntet ihr doch auch in Marokko leben? Das wäre doch mal weltoffen.

Zum Thema Anwalt: Da dein Freund versucht hat, aus dem Gewahrsam zu fliehen, hat er wohl offensichtlich seinen Vertrauensbonus bei den italienischen Behörden verspielt?! Wieso sollten die ihm jetzt noch 15 Tage zur freiwilligen Ausreise einräumen? Außerdem boten doch die vergangenen Jahre genug Zeit, um freiwillig auszureisen.

Bin zum Thema Heirat sicher kein Experte, mache dir da aber wenig Hoffnung auf gelingende "Blitzhochzeit" mit anschließender Anerkennung in D. Sonst würde da aus meiner Sicht etwas falsch laufen in Italien.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 11.09.2006 um 08:54:21
 
Hi heximona,

Zitat:
Ich habe aber echt Angst vor einer Heirat in Marokko...

Gemessen an dem, was Du im Moment miterlebst, ist eine Heirat in Marokko ein wunderschöner Sommerurlaub bei dem man nebenbei ein bissl Behörden-Hopping betreibt.
Zwinkernd

Falls Du im Gefängnis nur kirchlich heiraten könntest, kannst Du Dir das sparen. Davon hättest Du (für eine Einreise nach D') rein gar nichts und auch in Marokko wäre sie nicht anerkannt...

Grüße,
line
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Arkha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #19 - 11.09.2006 um 15:03:52
 
Um was von kirchliche Heirat soll es gehen, wenn Dein Freund moslem ist und Du nicht.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 18.09.2006 um 21:20:45
 
helix21 schrieb am 10.09.2006 um 00:31:28:
Also habe ich mit dem Anwalt telefoniert. Er meinte er glaube es bestehe auch die Möglichkeit, wenn ich sofort nach Italien käme, im Gefängnis zu heiraten. Er gibt mir Montag wegen allem Bescheid. Man müsste eine Heirat aber 20 Tage vorher melden.


Ein Aufgebot über zwei Wochenenden hinweg kann entbehrlich sein, wenn kein Ortsansässiger bzw. Italiener beteiligt ist.

http://www.enit-italia.de/heiraten.html

Bei unerlaubt residierenden Marokkanern sehe ich diesbezüglich allerdings Klärungsbedarf.

Gruß, ULF
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 19.09.2006 um 15:29:12
 
daniggo schrieb am 10.09.2006 um 07:41:54:
Viel Zuspruch kannst du von mir zumindest nicht erwarten. Wenn die Liebe so groß ist, dann könntet ihr doch auch in Marokko leben? Das wäre doch mal weltoffen.


uuuhps,

das wäre doch eigentlich mein Statement jetzt !  Durchgedreht
Ich denke da genauso, nur leider wird dies immer als unsachlich abgetan.  Zwinkernd


DC
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helix21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #22 - 21.09.2006 um 00:05:49
 
hallo ihr,

vielen vielen dank für euer mitdenken und im unkenntnisdschungel klarheit schaffen!
also mit heirat wird laut anwalt wahrscheinlich nix, da die dokumente ja nicht da sind.
er hat jetzt einspruch eingelegt, (für freiwillige ausreise gegen abschiebung), so könnte er sich wenn wir alles bereit machen, mit hilfe des anwaltes innerhalb der 15 tage frist legalisieren oder mich vielleicht sogar heiraten.
am 29. ist laut des pfarrers, einem freund von ihm, der für mich immer wieder mit dem anwalt redet und meinen freudn besucht, die neuverhandlung, oder wie das heißt. ich fahre auch am 27. hin, obwohl ich keine hoffnung hab ihn zu sehen, muss aber auch noch seine sachen bei freunden zusammensuchen.
wisst ihr, ob es als nichtverwandte eine möglichkeit gibt ihn zu sehen?
ja, mittlerweile sind wir einfach froh, dass jetzt ein für allemal aufgeräumt wird und auch wenn er nach marokko kommt, müssen wir weiter kämpfen.
das problem ist halt das geld. bin ja nur studentin.
wisst ihr wieviel so ein anwalt ungefähr kostet? viel hat er ja bisher nicht wirklich gemacht.
okay leute, wollte euch nur mal wissen lassen, wie die lage grad so ist.
und allen denen es ähnlich geht, gutes durchhalten wünschen!
liebe grüße
helixamona
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 21.09.2006 um 14:14:01
 
helix21 schrieb am 21.09.2006 um 00:05:49:
oder mich vielleicht sogar heiraten.


Sollte er sich nach FNZ nach D hier allerdings bei etwas erwischen lassen, dann ist er allerdings wirklich schneller und länger wieder in Marokko, als Du Dir das würdest träumen lassen.

Zumindest das sollte glasklar gemacht werden, daß er einen Schlußstrich ziehen kann und solide wird. Mit einem aus D nach Marokko abgeschobenen Ehemann wäre Dir wahrscheinlich kaum geholfen.

Gruß, ULF
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brickbat
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Antwort #24 - 22.09.2006 um 16:33:46
 
Zitat:
wurde er jetzt morgens im Park mit hervorgezogenen Waffen beim Schlafen überrascht.



Niemand mit einem festen Wohnsitz nächtigt im Park. Ohne festen Wohnsitz würde ihm aber auch in D. keine Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise gegeben werden. Ich nehme an, in Italien ist das ähnlich. Durch seinen Fluchtversuch hat er sich -so es denn überhaupt vorhanden war- wahrscheinlich auch noch das letzte Bißchen Wohlwollen von Seiten der italienischen Behörden verscherzt. Ich würde nicht damit rechnen, daß man ihn auf freien Fuß setzen und hoffen wird, daß er irgendwann und irgendwie das Land verlassen wird. Und da Du weder Italienerin bist noch in I. überhaupt einen Wohnsitz hast, wird daran aller Wahrscheinlichkeit auch eine Heirat nichts ändern.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 22.09.2006 um 16:43:35
 
line schrieb am 11.09.2006 um 08:54:21:
Falls Du im Gefängnis nur kirchlich heiraten könntest, kannst Du Dir das sparen. Davon hättest Du (für eine Einreise nach D') rein gar nichts und auch in Marokko wäre sie nicht anerkannt...


Zu Marokko weißt Du womöglich mehr als ich, aber warum sollte eine gültige kirchliche Heirat in Italien (dafür allerdings sollten vermutlich beide Heiratswilligen der passenden Kirche angehören) von deutschen Behörden ignoriert werden?

Gruß, ULF
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ronny
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Antwort #26 - 22.09.2006 um 18:30:15
 
ulf schrieb am 22.09.2006 um 16:43:35:
Zu Marokko weißt Du womöglich mehr als ich, aber warum sollte eine gültige kirchliche Heirat in Italien (dafür allerdings sollten vermutlich beide Heiratswilligen der passenden Kirche angehören) von deutschen Behörden ignoriert werden?



Die offizielle Ortsform ist IMHO die standesamtliche Eheschließung , wegen der Konfessionsverschiedenheit könnte es darüberhinaus in der Tat Probleme geben. Schaue da Montag mal nach Zwinkernd

Aber wegen des "freien Fusses" würde ich mich brickbat anschließen wollen , scheint eher nicht reale Chance zu sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #27 - 23.09.2006 um 23:33:17
 
Also:
Wir sind jetzt einen Schritt weiter.
Ich halte zwei Extrakte aus der Geburtsurkunde mit Stempeln,Unterschriften und kleinen Briefmärkchen in der Hand, sowie ein Dokument des "Celibat" (Ehefähigkeit oder so)! Sind die jetzt beglaubigt odernicht? Also sein Bruder hat die extra von dem Amt geholt und sind alles originale.
Mein Freund kann sich also, denke ich, seinen Ausweis auf dem Konsulat machen und hat sogar alle Dokumente für eine Heirat.
Ich dachte ja Marokko würde uns Probleme machen, aber jetzt kommts:
Die Frau auf meinem Standesamt wollte (nur für ein Ehefähigkeitszeugnis):

beglaubigte Kopie seines Perso
beglaubigte Residenzbescheinigung
beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde
beglaubigtes und übersetztes Ehefähigkeitszeugnis

Gehts denen noch gut? ich will doch nur das Zeugnis von mir!
Und ich soll in Person erscheinen. Ist das alle wirklich nötig so?
Wir müsstenalso binnen 15 Tagen seinen Pass machen,eine Adressbescheinigung aus Marokko schicken lassen, ein Aufgebot bestellen und ich müsste mit dem Pass wieder nach D um endlich mein Ehefähigkeitszeugnis in Händen zu halten und dann wieder zum Heiraten nach Ital,ien fliegen. Und das bei unserem Reichtum.Ist doch schier ein Ding der UNmöglichkeit.
Eigentlich könnten sie ihm nach soviel Kontrolle, schon gleich ein Visum für D mitaustellen oder?

Gibt es keine anderen Möglichkeiten?
Wäre es nicht möglich irgendwie in Deutschland zu heiraten um das hin-und hergereise zu ersparen?
Habt ihr andere Ideen?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
ich grüß euch
helixa

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ronny
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Antwort #28 - 24.09.2006 um 10:46:46
 
Zitat:
ich will doch nur das Zeugnis von mir!


Klar, aber...

Das EFZ gilt für eine Eheschließung mit ihm, ergo müssen die von Deinem Standesamt geforderten Unterlagen vorliegen. Denn der Standesbeamte muß bei der Ausstellung des EFZ schon prüfen, ob einer Eheschließung zwischen Euch beiden keine doppelseitigen Ehehindernisse entgegenstehen.
Der deutsche Staat signalisiert mit dem EFZ dass eine Ehe zwischen Euch beiden nach deutschem (Personenstands-) Recht in Ordnung geht.

Genauer und ausführlichher steht das oben in den FAQ und unten in den Sticky- Themen beim Personenstandsrecht .

Zitat:
Wäre es nicht möglich irgendwie in Deutschland zu heiraten um das hin-und hergereise zu ersparen?


Mit einem von der deutschen Auslandsvertretung in Marokko ausgestellten Visum zur Eheschließung sollte das gehen. Wenn die Voraussetzungen für das Visum erfüllt sind §§ 5, 27 und 28 AufenthG.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #29 - 24.09.2006 um 11:31:05
 
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