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Vaterschaftsanerkennungen (Gelesen: 13.604 mal)
Mick
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Antwort #15 - 31.08.2006 um 07:49:22
 
Saxonicus schrieb am 30.08.2006 um 20:33:43:
Im Fernsehen wurde kürzlich über eine Fall berichtet, wo ein Sozialhilfeempfänger (gegen Honorar) bereits bei 14 Kindern die Vaterschaft anerkannt hat um den Müttern ein Aufenthaltrecht zu sichern.


Hoi,
ist doch noch locker zu toppen:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,414906,00.html
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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andine
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Antwort #16 - 22.10.2006 um 07:17:56
 
Reni schrieb am 30.08.2006 um 17:22:44:
Ronny, das hattest du unten hingepinnt.


"Die Anerkennung einer Vaterschaft zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts in Deutschland wird künftig nicht mehr möglich sein. Dies hat die Bundesregierung beschlossen. "


Wie stellen die sich das vor? Das würde im Extremfall heißen, dass nichteheliche Kinder, die sehr wohl lt. Gesetz Deutsche wären, ausgewiesen werden könnten.


Ich verstehe nur noch Bahnhof, sorry.
Ich dachte immer, dass die bloße Anerkennung einer Vaterschaft zur Erlangung eines Aufenthaltsrechtes ohnehin nicht ausreicht, sondern dass ein gemeinsames Sorgerecht sein muss.  hä?

Wenn ich als Deutsche ein Kind von einem Ausländer bekomme, hat es dennoch die deutsche Staatsbürgerschaft. Dass soll geändert werden, die spinnen doch.  Schockiert/Erstaunt
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ronny
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Antwort #17 - 22.10.2006 um 09:52:12
 
Zitat:
Ich verstehe nur noch Bahnhof,


Fürchte ich auch Zwinkernd

Zitat:
Dass soll geändert werden, die spinnen doch. 


Wo soll das stehen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #18 - 22.10.2006 um 09:53:30
 
andine schrieb am 22.10.2006 um 07:17:56:
Wenn ich als Deutsche ein Kind von einem Ausländer bekomme, hat es dennoch die deutsche Staatsbürgerschaft. Dass soll geändert werden, die spinnen doch.  Schockiert/Erstaunt


Nein, darum geht es gar nicht. Es geht darum, ein Mittel gegen Missbrauchsfälle zu
haben, die z.B. nach folgendem Muster ablaufen:
Ausreisepflichtige ledige Ausländerin bekommt Kind, gegen Geld wird ein Deutscher,
der i.d.R. Sozialhilfeempfänger ist, dazu überredet, die Vaterschaft anzuerkennen,
obwohl dieser nicht der biologische Vater ist und die Ausländerin bis dahin nicht
einmal kennt.
Bisher ist es so, dass das Kind dadurch deutscher Staatsbürger wird und die Mutter
deshalb ein Aufenthaltsrecht erlangt, welches sie sonst niemals bekommen würde.
Auch nach jetzigem Recht können schon Vaterschaften angefochten werden, aber
nur vom Kind selbst oder vom vermeintlichen Vater, aber eben nicht von einer
Behörde. Dies soll entsprechend ergänzt werden.
Die Entscheidung darüber wird nach wie vor beim zuständigen Gericht bleiben, die
Behörde stellt lediglich den Antrag dazu.

War das jetzt verständlich?
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...
 
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andine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 22.10.2006 um 10:57:21
 
ronny schrieb am 22.10.2006 um 09:52:12:
Fürchte ich auch Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd


Sorry, ich kenne mich einfach mit  den ganzen Ausländerthemen absolut nicht aus und dass macht mir Angst. Aber ich lerne gern.  Zwinkernd
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andine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 22.10.2006 um 10:59:15
 
Ralf schrieb am 22.10.2006 um 09:53:30:
War das jetzt verständlich?


Absolut verständlich  Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 30.10.2006 um 18:43:39
 
andine schrieb am 22.10.2006 um 07:17:56:
Ich verstehe nur noch Bahnhof, sorry.
Ich dachte immer, dass die bloße Anerkennung einer Vaterschaft zur Erlangung eines Aufenthaltsrechtes ohnehin nicht ausreicht, sondern dass ein gemeinsames Sorgerecht sein muss.  hä?


Aber nicht doch; es reicht, wenn der ausländische Elternteil eines deutschen Kindes das Sorgerecht hat.

Gruß, ULF
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