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Kaution für Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis?? (Gelesen: 3.328 mal)
moesha78
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24.08.2006 um 19:23:26
 
Hallo
weiss jemand davon ob es üblich ist vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine Kaution zu hinterlegen.....so eine Art Versicherung falls man sich nach ablauf der Aufehthaltserlaubnis illegal aufhält?


LG Mo
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inge
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Antwort #1 - 24.08.2006 um 19:33:51
 
Üblich sicherlich eher nicht ...
Bei bestimmten Titeln muss man nachweisen, dass der LU während des Aufenthalts gesichert ist (z.B. Konto mit xxx Euro), aber von Kaution (so richtig cash-kohle?) hab ich hier noch nie gehört.

Aber um den hier geht's nicht oder?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1153305100/0#0
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moesha78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.08.2006 um 19:43:31
 
ich hab mich mal beraten lassen...und da hiess es unter anderem das man bevor einem die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis ausgestellt wird...das man diese Art Kaution oder Versicherung zahlen muss falls man sich nach Ablauf der Erlaubnis illegal aufhält, erwischt wird und abgeschoben wird. Sollte man aber schon vorher das LAnd verlassen bekommt man das Geld wieder....
Wäre wohl so üblich....???????
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inge
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Antwort #3 - 24.08.2006 um 19:51:53
 
In Taka-Tuka Land möglicherweise ...
Es gibt eine Verpflichtungserklärung, bei bestimmten Visas von einem Inländer abzugeben ist, "Kaution" ist hier soweit ich weiß noch nicht erwähnt erwähnt worden. Üblicherweise kommen solche Informationen aus dem 'gut informierten' ausländischen Freundeskreis und sind mit höchster Vorsicht zu genießen. Da vermischen sich dann häufig Unkenntnis, Mißverständnisse und Erfahrungen (aus der früheren Heimat) zu einem kaum noch Sinn machenden Quark, der durch stetes Treten zwar breiter, aber nicht stärker wird (frei nach J.W.v.Goethe)
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Ulf
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Antwort #4 - 24.08.2006 um 20:01:14
 
inge schrieb am 24.08.2006 um 19:51:53:
Üblicherweise kommen solche Informationen aus dem 'gut informierten' ausländischen Freundeskreis und sind mit höchster Vorsicht zu genießen. Da vermischen sich dann häufig Unkenntnis, Mißverständnisse und Erfahrungen (aus der früheren Heimat) zu einem kaum noch Sinn machenden Quark, der durch stetes Treten zwar breiter, aber nicht stärker wird (frei nach J.W.v.Goethe)


Dann informier Dich doch bei Gelegenheit einmal über Sperrkonten zwecks AE für ausländische Studierende.

Gruß, ULF
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inge
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Antwort #5 - 24.08.2006 um 20:26:17
 
Eben, schaust du den zweiten Post ...
Das ist aber keine Kaution (falls man länger bleibt als man darf), sondern soll nur sicherstellen, dass man für die Zeit des legalen Aufenthalts genügend Mittel hat.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1154638019/2#2
Zitat:
- die Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf oder
- die Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet oder einem Geldinstitut, dem die Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist, soweit die Bankbürgschaft nicht über eine längere Laufzeit verfügt.

Eine Kaution bekommt man am Ende (von was auch immer) ganz, teilweise oder gar nicht zurück, aber man kann nicht monatlich etwas davon entnehmen.
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moesha78
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Antwort #6 - 24.08.2006 um 20:41:03
 
aber das gilt doch nur für Studierende?!
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sunnysunshine
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Antwort #7 - 24.08.2006 um 20:42:32
 
Zitat:
Eine Kaution bekommt man am Ende (von was auch immer) ganz, teilweise oder gar nicht zurück, aber man kann nicht monatlich etwas davon entnehmen.


mir sind diese Kautionen nur im Zusammenhang mit Besuchsvisa bekannt

es gibt ABH, die auch die Vorlage eines Sparbuchs mit einem bestimmten Betrag verlangen, der dann zugunsten der ABH abgetreten wird, bis der Besucher wieder nachweislich ausgereist ist
dieser Betrag soll dann für den Fall der Fälle die Abschiebekosten decken

diese Variante wird z.B. dann genutzt, wenn die Bonität nicht anders glaubhaft gemacht werden kann

für eine normale Aufenthaltserlaubnis kenn ich diese Vorgehensweise allerdings nicht

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Ulf
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Antwort #8 - 24.08.2006 um 20:43:28
 
moesha78 schrieb am 24.08.2006 um 20:41:03:
aber das gilt doch nur für Studierende?!


Hatte in Deiner Ursprungsfrage keinerlei diesbezüglichen Ausschluß gefunden.

Gruß, ULF
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moesha78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 24.08.2006 um 21:35:57
 
danke für die info ...hab noch paar gesetzestexte gefunden und es jetzt verstanden
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