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Heirat in Trinidad (Gelesen: 1.748 mal)
acqua112
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Trinidad
23.08.2006 um 17:05:26
 
Ich möchte euch einmal berichten, wie Dinge auch gut und unkompliziert laufen können.

Mein Mann und ich haben uns in Trinidad kennengelernt (ich bin Deutsche und habe fast 4 Jahre in Trinidad gelebt) und haben ganz normal als unverheiratetes Päarchen zusammengelebt. Anfang April habe ich recht überrascht festgestellt, dass ich schwanger bin, was für mich ein mittelgroßes Gefühlschaos war, da es nun garnicht zu meiner Lebensplanung gehörte. Schockiert/Erstaunt

Nach den ersten persönlichen, kamen dann auch die rechtlichen Überlegungen dazu und ich bin zur deutschen Botschaft und habe mich beraten lassen.
Ich habe ein Weilchen gebraucht mir darüber klarzuwerden, ob ich das Kind in Trinidad oder lieber in Deutschland kriegen soll und habe mich dann für Deutschland entschieden. Entscheidung Nummer 1 war gefällt.

Dann gab es da aber noch den werdenden Vater. Das ging ja auch nicht, dass ich dann in Deutschland bin und er in Trinidad. hä? Große Frage, heiraten oder nicht? Mittlerweile ist es ja nicht mehr notwendig, dass man heiratet, nur weil man schwanger geworden ist. Augenrollen Ich also wieder zur Botschaft, habe mich auch hierzu beraten lassen. Für mich war dann schon klar, dass es wesentlich einfacher ist, diese kleine Familie zusammenzuhalten, wenn man verheiratet ist. Aber zu jedem 'Spiel' gehören 2. Zwinkernd Der Papa 'to be' hat es dann auch eingesehen (als eingefleischter Jungeselle).

Wir sind dann zum trinidadischen Standesamt und haben uns erkundigt, was man denn zum Heiraten so alles an Dokumente braucht. Auch dort wird vor der eigentlichen Heirat ein Aufgebot bestellt, wofür mein Mann nur seinen Personalausweis mitbringen musste und bei mir waren die internationale Geburtsurkunde, sowie meine internationale Heiratsurkunde (war schon mal verheiratet und die Scheidung ist dort vermerkt) ausreichend.

Bei der Hochzeit selber fiel mir auf, dass wir garnicht gefragt wurden welchen Ehenamen wir denn führen wollten, so habe ich im Internet ein wenig recheriert und habe herausgefunden, dass man dafür dann eine Namenserklärung abgeben  muss (vor einem Notar, Konsulatsbeamten etc.), die dann auch das deutsche Namensrecht berücksichtigt.

Nun muss ich sagen, dass ich vor der Heirat schon mein Flugticket hatte, und wir das alles unter einem enormen Zeitdruck erledigt haben. Auf unsere Heiratsurkunde mussten wir z.B. 2 Tage länger warten, da die Standesbeamtin ein falsches Jahr eingetragen hatte und dieses erst korrigiert werden musste (in Trinidad wird alles noch handschriftlich eingetragen und dauert entsprechend länger hä?). Dafür haben wir die Apostille dann mit lieb zureden noch am selben Tag bekommen. Somit konnten wir dann die Namenserklärung am Vortag meiner Abreise abgeben. Das war Anfang Juli. Mein Mann reichte sein Visum zur FZF Mitte Juli ein und beides zusammen ging dann in der zweiten Julihälfte per Botschaftspost nach Deutschland.

Heute erhielt ich per Post die Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt I sowie die Nachricht, dass mein Mann sein sein Visum abholen könne. Und alles hat etwas mehr als ein Monat gedauert. Durchgedreht Wow!

Von Herzen danke ich den Botschaftsmitarbeitern und auch allen denen hier im Board, die mir all die wichtigen Informationen gaben, denn ohne diese hätte ich nicht gewusst, was ich alles zu tun habe.  Zwinkernd
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.08.2006 um 17:31:39
 
Zitat:
Ich möchte euch einmal berichten, wie Dinge auch gut und unkompliziert laufen können.


Herzlichen Glückwunsch, freut mich und Danke für das feedback Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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acqua112
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.08.2006 um 23:09:16
 
@Ronny

Vielen lieben Dank für die Glückwünsche! Zwinkernd

Und das mit dem Feedback ist doch selbstverständlich. Die besten Ingredienzien für ein gutes Gelingen sind immer noch Geduld und gute Vorbereitung. Natürlich habe ich auch gebangt ob alles gut läuft, denn die Sehnsucht ist groß, aber man lernt das deutsche System sehr zu schätzen, wenn man mal gesehen hat, wie es woanders läuft. Zwinkernd
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