Reni schrieb am 17.08.2006 um 16:45:41:Um eine
AE zu erteilen, müssten sie ihm erst mal eine Passersatzpapier ausstellen - und da stellen sich meiner Erfahrung nach alle
ABH an, als hätten sie noch nie was von gehört...
Das Passersatzpapier ist das Dokument, welches die
ABH versuchen von den Botschaften zu bekommen. Alle
ABH kennen dieses Dokument als PEP.
Das was du meinst ist ein Ausweisersatz oder Reiseausweis für Ausländer.
D kann völkerrechtlich nicht so einfach Dokumente ausstellen und damit in
Hoheiten anderer Länder eingreifen. Hierfür gibt es besondere Vorschriften
die besonders zu beachten sind. Bei ungeklärten Identitäten ist zunächst hierfür
der Nachweis zu führen. Es ist wohl jedem Menschen möglich ein identitätsbelegendes Dokument aus der Heimat zu beschaffen. Meist sind es nahe Verwandte. In diesem SV gibt es also einen Bruder, dem es sehr wohl möglich ist etwas zu beschaffen und dies vor der Ausstellung eines deutschen Dokumentes Vorrang einzuräumen. Im übrigen würde sich dabei wahrscheinlich das Abschiebehindernis beseitigen und genau das ist natürlich nicht gewollt.
Es gibt einige Beispiele die belegen, wie einfach es doch sein kann seine
tatsächl. Identität zu belegen, deshlab ist die
ABH so ohne weiteres nicht bereit
eine
AE zu erteilen und noch dazu in einem dt. Dokument. Das hat alles nichts damit zu tun, dass die
ABH diese Dokumente nicht kennt !
DC