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14 jahre ohne Aufenthal hilfer bitte . (Gelesen: 10.690 mal)
maki
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laie!


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Antwort #15 - 17.08.2006 um 19:17:40
 
Ali 1933,

ich denke dieser Artikel gibt ein paar Dinge nicht richtig wieder, § 78:
Zitat:
(7) Die Bescheinigungen nach § 60a Abs. 4 und § 81 Abs. 5 werden nach einheitlichem Vordruckmuster ausgestellt, das eine Seriennummer enthält und mit einer Zone für das automatische Lesen versehen sein kann. Die Bescheinigung darf im Übrigen nur die in Absatz 6 bezeichneten Daten enthalten sowie den Hinweis, dass der Ausländer mit ihr nicht der Passpflicht genügt. Die Absätze 4 und 5 gelten entsprechend.

War bei meiner Fiktionsbescheinigung auch nicht anders.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 17.08.2006 um 20:05:34
 
Reni schrieb am 17.08.2006 um 16:45:41:
Um eine AE zu erteilen, müssten sie ihm erst mal eine Passersatzpapier ausstellen - und da stellen sich meiner Erfahrung nach alle ABH an, als hätten sie noch nie was von gehört...


Das Passersatzpapier ist das Dokument, welches die ABH versuchen von den Botschaften zu bekommen. Alle ABH kennen dieses Dokument als PEP.
Das was du meinst ist ein Ausweisersatz oder Reiseausweis für Ausländer.

D kann völkerrechtlich nicht so einfach Dokumente ausstellen und damit in
Hoheiten anderer Länder eingreifen. Hierfür gibt es besondere Vorschriften
die besonders zu beachten sind. Bei ungeklärten Identitäten ist zunächst hierfür
der Nachweis zu führen. Es ist wohl jedem Menschen möglich ein identitätsbelegendes Dokument aus der Heimat zu beschaffen. Meist sind es nahe Verwandte. In diesem SV gibt es also einen Bruder, dem es sehr wohl möglich ist etwas zu beschaffen und dies vor der Ausstellung eines deutschen Dokumentes Vorrang einzuräumen. Im übrigen würde sich dabei wahrscheinlich das Abschiebehindernis beseitigen und genau das ist natürlich nicht gewollt.
Es gibt einige Beispiele die belegen, wie einfach es doch sein kann seine
tatsächl. Identität zu belegen, deshlab ist die ABH so ohne weiteres nicht bereit
eine AE zu erteilen und noch dazu in einem dt. Dokument. Das hat alles nichts damit zu tun, dass die ABH diese Dokumente nicht kennt !  Ärgerlich


DC
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Ali 1993
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 18.08.2006 um 12:59:10
 
Hallo,

es gebt kein schanz für mich ohne den pass
weil habe gesehen bei andere mann freund hat eine extra pass von Ausländeamt bekommen darf aber nicht gehen nach seinem Land

aber nie gesehen oder gehört eine anderen Land macht so mit der Ausländer das ist rechtig Nazi

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maki
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Antwort #18 - 18.08.2006 um 13:17:08
 
Zitat:
aber nie gesehen oder gehört eine anderen Land macht so mit der Ausländer das ist rechtig Nazi

Sag mal, wieso versuchst du den dann so Krampfhaft hier zu bleiben wenns hier deiner Aussage nach eh ne "Diktatur" und "rechtig Nazi" ist?  Ärgerlich

Im übrigen denke ich falls du dich mal ein bisschen umgeschaut hättest, wäre dir aufgefallen das in anderen Ländern richtig schlimm zugeht, schon mal gehört wie Australien mit illegalen umgeht? Schlagwort "Mandetory detention" ...

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maki
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Antwort #19 - 18.08.2006 um 13:18:22
 
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tatzi5
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Antwort #20 - 18.08.2006 um 13:50:44
 
Ali 1993 schrieb am 18.08.2006 um 12:59:10:
aber nie gesehen oder gehört eine anderen Land macht so mit der Ausländer das ist rechtig Nazi


Das ist ja der Gipfel, wie kannst Du so über ein Land denken, das Dich X Jahre KOSTENFEI durchfüttert, Dir Kleidung, Unterkunft und gute ärztliche Betreuung zukommen läßt.
Du schreibst, Du warst 5 Jahre krank, weißt Du überhaupt, was es kostet, jemanden 5 Jahre ärztlich zu betreuen ?
Dazu hat jeder Steuerzahler beigetragen und Du beschimpfst uns...!
Ich in Deiner Lage würde jedem Land immer dankbar sein, das mich so aufnimmt.

Ali 1993 schrieb am 18.08.2006 um 12:59:10:
es gebt kein schanz für mich ohne den pass


Du solltest Deinem Land die Schuld geben, an Deiner Situation.
Wie schon oben mehrfach geschrieben, wenn DU + Deine  Familie richtig mitarbeitet, ist es bestimmt möglich, das Du entspr. Nachweise betr. Deiner Papiere bekommst.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 18.08.2006 um 14:05:02
 
@ Ali 1993 [warnyel]Hier uns bzw. D. mit Nazis zu titulieren ist schon sehr primitiv[/warnyel]

Noch sowas und du hast ne Schreib- und Denkpause. Dein Fall
scheint hier echt nicht lösbar zu sein. Daher:

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