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Arbeitsbescheinigung (Gelesen: 1.152 mal)
Isabell2003
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Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitsbescheinigung
15.08.2006 um 16:29:36
 
Hallo,

mein freund besitzt im moment eine duldung und die ausweisung wurde ihm angedroht, unsere anwältin sieht jedoch super chancen, dass er seinen aufenthalt wieder erlangt. Sie meinte wir sollen nur schauen, dass wir arbeitsbescheinigungen bekommen, also von betrieben, in denen steht, dass er dort evtl anfangen könnte wenn er einen aufenthalt hat.

Wie sieht so eine bescheinigung aus?? gibt es da vordrucke oder sollte ich lieber selbst was schreiben??? wenn ja was ???  weinend

liebe grüße und vielen lieben dank im vorraus
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsbescheinigung
Antwort #1 - 15.08.2006 um 16:47:52
 
Zitat:
unsere anwältin sieht jedoch super chancen, dass er seinen aufenthalt wieder erlangt.



Dann wird sie auch wissen wie eine solche Bescheinigung aussehen soll, die gibts es nämlich nicht Zwinkernd

Sorry , das ist völliger Humbug Zwinkernd

Wenn er ausgewiesen werden soll wird ihn die Bescheinigung irgendeines Arbeitgebers der bereit wäre ihn einzustellen, nicht vor der Ausweisung bewahren können. Zwinkernd

Aus welchem Grund besteht die Duldung?

Besitzt er einen gültigen Pass?

Welche Staatsangehörigkeit besitzt er ?

Hat er eine Beschäftigungserlaubnis ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.08.2006 um 18:49:06
 
Ohne mehr Infos lässt da nix sagen. Beantworte mal Ronny's Fragen.
Und dazu noch:

warum sollte er dnn ausgewiesen werden?
Stehen da Straftaten im Raum?

Sonst tappen wir hier im Dunkeln  Cool
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