Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubnis und Harz IV (Gelesen: 1.712 mal)
palmwein
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis und Harz IV
14.08.2006 um 17:23:53
 
Hallo,
brauche dringend Rat von Euch:
Mein Mann hätte Anfang August 2006 Anspruch auf Niederlassungserlaubnis. Da wir bis Ende August 2006 einen Bewilligungsbescheid von der ARGE (HARZ IV) haben, wurde ihm die Niederlassungserlaubnis nicht gegeben.
Mit der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Ausländerbehörde haben wir nun einen Termin für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis am 1.September 2006 vereinbart. Es liegen keine weiteren gegenteiligen Sachlagen vor, so die Sachbearbeiterin. Am 1.9.06 bekommt also mein Mann die Niederlassungserlaubnis unter der Vorraussetzung, dass wir keinen neuen HARZ IV Antrag stellen. Natürlich haben wir keinen gestellt.
Gerade habe ich unsere finanzielle Lage ab 1.9.06 genauer angeschaut. Wir müssen von 128 € pro Monat leben. Davon gehen noch Benzinkosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz meines Mannes ab. Wir bekommen lediglich einen Zuschuss von 552 € pro Monat bis 31.8.06, da mein Mann einen unbefristeten Vollzeitjob hat. Der Arbeitgeber ist eine „Sklavenfirma“ sprich Personalleasing. Gehalt 960€ pro Monat. Bei Harz IV haben wir 1200€ erhalten. Wie sich sicherlich jeder vorstellen kann, reicht das auch wenn man noch so sparsam lebt, nicht zum überleben.
Deshalb meine Frage: Was passiert, wenn wir im Oktober 2006 wieder Harz IV beantragen? Kann meinem Mann deshalb die Niederlassungserlaubnis wieder entzogen werden?
Es ist ziemlich ungerecht, da mein Mann ja einen Vollzeitjob hat und ich als Deutsche keinen Job bekomme.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis und Harz IV
Antwort #1 - 15.08.2006 um 08:01:25
 
Hi,

schau mal unter § 28 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 5 AufenthG nach.

Der LU muss sichergestellt werden und dieses wird nachzuweisen sein, d.h. der
ABH sind die Einkommensverhältnisse offenzulegen und die können auch rechnen.
Nichtsdestotrotz wird befristet verlängert werden, wenn die ehel. Lebensgemeinschaft weiterhin besteht (§ 28 Abs.1 AufenthG), also kein Grund
zur Panik.

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis und Harz IV
Antwort #2 - 15.08.2006 um 13:10:55
 
dein mann wird wohl unter diesen umständen erst gar keine niederlassungserlaubnis bekommen
immerhin muss der lebensunterhalt GESICHERT sein
das bedeutet nicht, dass es ausreicht einfach keinen antrag auf hartz IV zu stellen
wenn ihr aufgrund des geringen einkommens einen anspruch hättet (auch wenn der nicht wahrgenommen würde von euch), darf trotzdem keine niederlassungserlaubnis erteilt werden
zur ablehnung der NE reicht es aus, dass theoretisch ein anspruch auf hartz IV vorliegt

es kommt nur die befristete verlängerung der AE in frage
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
joesef
Experte
****
Offline


Kowelenzer Schängelcher


Beiträge: 50
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis und Harz IV
Antwort #3 - 15.08.2006 um 14:11:29
 
Zitat:
und ich als Deutsche keinen Job bekomme

Das hier ist allerdings das Beste  Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema