Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ein Erlaubnis für die Studium im Ausland!!! (Gelesen: 1.777 mal)
Nataliya
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ein Erlaubnis für die Studium im Ausland!!!
04.08.2006 um 21:53:43
 
Hallo liebe leute:
ich brauche dringend Ihre Hilfe! Zur Zeit habe ich ein Abschluß in Deutschland gemacht. Und jetzt will ich in meinem Heimat studieren. Aber ich will auch, dass die Niederlassungserlaubnis wegen des Aufenthalts im Ausland nicht erlischt. Ich muss einen Brief schreiben und nach Ausländeramt schicken. Aber ich weiss nicht wie dieses Brief ich schreiben soll.
Helfen Sie mir bitte!
Ich danke Ihnen im voraus.

Nataliya
Zum Seitenanfang
  
245262088  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Online


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein Erlaubnis für die Studium im Ausland!!!
Antwort #1 - 04.08.2006 um 22:16:06
 
Hi,
Du solltest eine "verlängerte Wiedereinreisefrist" beantragen, damit die
NE nicht erlischt. Hierzu musst Du die Gründe das Auslandsaufenthaltes
darlegen und erklären, dass der Auslandsaufenthalt vorübergehend
ist. Es wäre sicher sinnvoll, Nachweise beizulegen, z.B. Immatrikulation.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Nataliya
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein Erlaubnis für die Studium im Ausland!!!
Antwort #2 - 06.08.2006 um 13:54:23
 
Mick schrieb am 04.08.2006 um 22:16:06:


Hello, Mick!
kannst du mir ein Beispiel geben wie ich das schreiben soll? Es wäre sehr lieb von dir.  Zwinkernd

Danke im Voraus.  Smiley


Nataliya
Zum Seitenanfang
  
245262088  
IP gespeichert
 
Janey
Expertin
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein Erlaubnis für die Studium im Ausland!!!
Antwort #3 - 06.08.2006 um 18:12:20
 
Hallo,

Sehr geehrte.........

hiermit beantrage ich eine verlängerte Einreisefrist gem. § 51 Abs.4 AufenthG bis zum..... , da ich in  ..... ein Studium absolvieren möchte. Es handelt sich dabei um eine vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, da ich nach Abschluß des Studiums wieder in Deutschland leben und arbeiten möchte.
MfG

Dann noch die von Mick erwähnten Nachweise beifügen und ab damit.

(Bin leider nicht so das Formulierungsgenie  Cool)

Gruß, Janie
Zum Seitenanfang
  

Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
IP gespeichert
 
Nataliya
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein Erlaubnis für die Studium im Ausland!!!
Antwort #4 - 07.08.2006 um 19:38:28
 
Danke, danke, danke!!!!  Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  
245262088  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema