paulinus schrieb am 01.08.2006 um 21:09:48:Wichtiger noch ist die Frage des folgenden Threads, ob die karlsruher Behörden die Eheschließung in Dänemark selbst überhaupt anerkennen wollen. In der Summe frage ich mich, ob die Beamten hier vielleicht etwas zu "übereifrig" sind, oder ob sie sich nicht trauen, bei Zweifeln direkte Fragen zu stellen.
Hallo,
das Problem mit Dänemark ist, dass es eigentlich aus personenstandsrechtlicher Sicht ein Problemstaat ist, weil dort Hinz und Kunz mit fragwürdigen Aufenthaltstiteln und unter Vorlage dubioser Papierfetzen (ich will sie nicht Urkunden nennen) die Ehe schließen können
Die Dänen schert es einen Dreck weil sie das Problem (illegalen Ausländer der einen/ eine Deutsche heiratet) ja eh wieder loswerden. Die prüfen weder hinreichend die Identität (womit auch wenn einer nen Proxypass oder gar keinen hat , noch ausreichend dessen Personenstand.
Ich will Euch nicht da drunter packen sondern versuche das Problem aus Sicht unseres Personenstandsrechts zu erläutern.
Das dänische Personenstandsrecht ist da wesentlich "freizügiger" als das deutsche, weil es dem dänischen Ausländerrecht sch...egal ist ob eine Ehe mit einem Inländer vorliegt. Soll der Nichtdäne das Land verlassen, kann der Däne ja mitgehen.
Das deutsche Personenstandsrecht ist wegen des Hinweises auf das jeweilige Heimatrecht wesentlich "genauer". Auch und vor allem weil wir in allen Rechtsbereichen der Ehe den hohen Stellenwert einräumen, sind wir daran interessiert, eine Ehe nur dann anzuerkennen wenn sie sowohl dem formellen Eheschließungsrecht (Dänemark) als auch den Heimatrechten der beiden Verlobten entsprechend ordnugsgemäß geschlossen wurde.
Mehr sage ich jetzt nicht zu Dänemark, sonst gibt es noch internationale Verwicklungen
Ich rate Deutschen die einen "normalen" Drittstaater in Dänemark heiraten wollen ausdrücklich davon ab, wers trotzdem riskiert muß es halt besser wissen als ich
Zum ominösen Beglaubigungsabkommen:
Wenn sich der
Butter und Milch Staat endlich entschließen könnte, dem Abkommen über die mehrsprachigen Personenstandsurkunden beizutreten und dann auch mehrsprachige ausstellen würde, dann könnten wir das Abkommen aus der grauen Vorzeit dahin kloppen wo es hingehört
Denn die sogenannten Internationalen Urkunden wären ohne jede Förmlichkeit wie Apostille und Legalisation anzuerkennen.
Grüße
Ronny