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Antrag auf FZ nach Aufhebung der Einreisesperre (Gelesen: 971 mal)
Oubonna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf FZ nach Aufhebung der Einreisesperre
27.07.2006 um 18:07:37
 
Hallo, hatte schon einige Fragen bezgl. meines Mannes gestellt, der noch in Wien ist, und heute haben wir die Nachricht erhalten, daß das Einreiseverbot zum 15.8.06 aufgehoben wurde. Wir haben uns natürlich gefreut. Er soll nun bei der deutschen Botschaft in Wien einen erneuten Visumsantrag stellen, müssen nun alle Papiere nochmals im Original dort hin? Nochmals eine Befragung bei der ABH? Oder, reicht es, wenn er bei der Botschaft das Schreiben über die Befreistung vorlegt? Also, es hieß bei der Boschaft, wenn Einreiseverbot weg, stünde dem Visum nichts mehr entgegen.
Außerdem hätte ich gern noch gewußt, ob schon vorher zur Botschaft gehen kann um den Visumantrag zu stellen, oder geht das erst ab dem 15.8.06?

Ich freue mich so, daß es doch noch so schnell ging und würde gern Urlaub anmelden zu dieser Zeit, aber wer weiß wie lange die Erteilung dann noch dauern kann, bis zur Visumserteilung?
MFG Oubonna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 27.07.2006 um 21:21:06
 
Da das Einreise- und Aufenthaltsverbot auf den 15.08.2006 befristet worden ist, kann er schon heute einen Visumantrag mit Visumgültigkeit ab 15.08.2006 stellen (
GKI
). Ich denke, das schon alle Dokumente, die erforderlich gewesen waren, um die Befristung zu verkürzen vorgelegen haben, so dass bei dem Visumantrag nicht mehr all zu viele sonstige Unterlagen verlangt werden.

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