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Zuwanderung, Cousine aus VN nach D auf Dauer & für (Gelesen: 4.682 mal)
ngau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.07.2006 um 21:31:35
 
Hallo,

ich bin ganz neu hier und hoffe dass ich nicht offtopic bin und mit meine Frage nicht nerve...

Ich möchte gerne meine Cousine aus Vietnam (VN) für immer nach D bekommen, wie mache ich das?
Vor 4 Jahren kam sie mit einem Besuchervisum für 3 Monaten nach D, danach musste sie zurück.
Was gibt es für Möglichkeiten, eine Person aus dem Ausland nach D zu bringen?

Sie möchte gerne in D wohnen, in VN geht es ihr nicht gut aufgrund ihrer Behinderung. Sie ist 32 Jahre alt, ledig und hat vn Abitur.
Arbeitsvisum, Heiratsvisum, Au Pair, Studentenvisum u.ä. möchte ich nicht beantragen, da das alles befristet ist!

Was sagt das Zuwanderungsgesetz? Besteht in D keine Möglichkeit jmd. aus der Verwandtschaft in VN nach D zu bringen?

Hoffe Ihr könnt mir helfen und mich darüber informieren.

Danke und LG

ngau
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.07.2006 um 21:35:08
 
Das dürfte kaum drin sein.

Es müsste eine außergewöhnliche Härte vorliegen. Siehe mal in
§ 36 AufenthG
nach.

Eine "einfache" Behinderung dürfte da kaum ausreichen.
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ngau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.07.2006 um 21:40:01
 
Hallo Fons,

das ging ja schnell... danke!

Hmmm, Behinderung liegt in der Form da, dass sie an einem Auge blind ist und das andere Auge nur noch 40-50 % Sehkraft hat 8( ... ich weiss nicht ob man das als härtefall betrachten kann. Wo kann ich sowas vortragen (mein Anliegen)? Direkt bei der Ausländerbehörde? Wie soll ich vorgehen?

Grüsse
ngau
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ngau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.07.2006 um 21:43:11
 
Habe grad den §36 überflogen... "Einem sonstigen Familienangehörigen
eines Ausländers
kann ..."

Ich bin eingebürgert, also Deutsche... vielleicht bringt diese Info noch was

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.07.2006 um 21:43:42
 
Lies doch zunächstmal was die
vorläufigen Anwendungshinweise
  zu § 36 sagen...
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.07.2006 um 21:48:57
 
ngau schrieb am 25.07.2006 um 21:43:11:
Habe grad den §36 überflogen... "Einem sonstigen Familienangehörigen
eines Ausländers
kann ..."

Ich bin eingebürgert, also Deutsche... vielleicht bringt diese Info noch was



Nein. Lies mal § 28 Abs. 4.. da gilt also für D. das gleiche
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ngau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.07.2006 um 21:49:15
 
Hmmm,

als Laie bin ich erst mal erschlagen von den 364 Seiten... das Inhaltsverzeichnis geht auch gleich sehr informativ los: null Ordnung und Aussagekraft... bitte  irgendwie ein Tipp welche Seite ich genauer lesen soll?  hä?
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ngau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 25.07.2006 um 21:58:53
 
Hallo,

ich habe vor morgen einfach in die Ausländerbehörde reinzugehen und das vortragen, was ich oben geschrieben habe. Meint Ihr, ob ich irgendwie eine Chance habe? Die Beamten/Angestellten dort kennen mich schon, da ich in der Stadt schon "alteingesessen" bin. Kann man nicht irgendwie eine Art Ausnahmegenehmigung bekommen?

Grüsse

Pham
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 25.07.2006 um 22:09:13
 
eben was zu § 36 steht... ab Seite 108
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Antwort #9 - 25.07.2006 um 22:10:49
 
Die "Ausnahmegenehmigung" ist eben der § 36. Und daran werden
sehr hohe Anforderungen geknüpft. Ich würde mir da sehr wenig
Hoffnungen machen. Aber Versuch macht kluch...
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ngau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 26.07.2006 um 21:50:01
 
Hallo,

wollte kurz berichten über mein Besuch bei der ABH. Leider kommt §36 nicht infrage, da Cousin-Cousine Beziehung angeblich nicht unter "Familienangehörige" fällt. Ausserdem wurde damit begründet, dass die Cousine in VN noch andere Verwandte/Familie hat, die für sie direkt sorgen kann und keine Notwendigkeit bzw. akuter Notfall vorliegt.

Seht Ihr (Mitarbeiter von der ABH) also ABSOLUT keine Chance, meine arme Cousine nach D zu bringen? Sie ist totunglücklich  Griesgrämig

Ngau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 26.07.2006 um 22:00:32
 
Das mag natürlich für die Betroffene sehr traurig sein, aber wie soll der Lebensunterhalt plus Krankenversicherung ermöglicht werden ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ngau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 26.07.2006 um 22:02:47
 
Hallo,

wie gesagt, ich bin selbstständig und würde sie einstellen. Das wäre kein Problem.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 26.07.2006 um 22:12:39
 
... vergessen zu schreiben: eine eigene Wohnung für sie würde ich auch mietfrei geben.

Ngau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 27.07.2006 um 21:39:51
 
Sry, aber das ändert alles nix. Es fehlt eben an einem
Aufenthaltszweck bzw. einer Rechtsgrundlage dazu.
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