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heftig (Gelesen: 31.669 mal)
Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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18.07.2006 um 19:10:33
 
heisst dieser artikel ich darf blad keinen ausländer mehr lieben wenn ich keine arbeit habe?

ist zwar noch laut bericht nur auf dem papier aber es macht angst und könnte zu verzweiflungstaten führen


SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte heute im WDR-Hörfunk, dass die geplante Verschärfung des Ausländerrechts mit den Sozialdemokraten so nicht zu machen sei. Als Beispiel nannte er den Plan, dass Sozialhilfeempfänger keine ausländischen Ehepartner nach Deutschland holen dürfen. "Das werden wir sicherlich nicht so machen", meinte er.

In dem bislang unveröffentlichten Papier aus dem Innenministerium, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, wird eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Bilanz gezogen. Gleichzeitig enthält es auch Verbesserungsvorschläge, die das Gesetz vor allem verschärfen würden. Ausländer, die arbeitslos und dann Hartz-IV-Empfänger werden, sollen ausgewiesen werden können. Um Scheinehen zu verhindern, soll eine Ehe länger halten müssen, damit der ausländische Partner nach einer Scheidung in Deutschland bleiben darf. Laut Wiefelspütz sei dieses Papier aber noch nicht endgültig abgestimmt, sondern nur eine Vorlage.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder hatte die Debatte am Wochenende angeheizt, als er forderte, dass einbürgerungswillige Ausländer sich mit der "deutschen Schicksalsgemeinschaft" identifizieren müssten. Er setzte sich für eine Verschärfung des Zuwanderungsgesetzes ein.

CSU-Parteichef Edmund Stoiber sprang Volker Kauder heute zur Seite. Wer sich nicht an seine Pflichten halte, müsse mit Konsequenzen rechnen. "In das Ausländerrecht muss deshalb auch ein klarer Sanktionskatalog bei Integrationsverweigerung aufgenommen werden", forderte er nach einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. So soll Zuwanderern, die nicht an Sprachkursen teilnehmen, Sozialleistungen gekürzt werden. Auch schloss er sich dem Vorschlag an, dass Hartz-IV-Empfänger keine Ehepartner nach Deutschland holen dürften. "Es sollte hier das Prinzip gelten: Gesicherter Lebensunterhalt vor Zuzug", meinte er. Sie dürften der deutschen Bevölkerung nicht zusätzlich zur Last fallen.

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil sagte, dass Zuwanderer sich zum Grundgesetz bekennen und die deutsche Sprache beherrschen müssten. Aber mit dem "verschwiemelten Begriff" der Schicksalsgemeinschaft könne er nichts anfangen. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth beschrieb die Vorschläge des Innenministeriums als "das Gegenteil von Integration". Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, warnte davor, die Atmosphäre des Integrationsgipfels vom Freitag nicht zu "vergiften".

Nach Stoibers Angaben will die CSU möglichst rasch ein neues Ausländer- und Integrationsgesetz auf den Weg bringen. Bayern und andere unionsregierte Bundesländer würden dazu Vorschläge machen.

von elo/AFP/dpa/ddp/Reuters
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 18.07.2006 um 19:17:21
 
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.07.2006 um 19:44:14
 
danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.07.2006 um 20:12:07
 
Ich hab diesen thread und auch den aus dem Userforum mal
hierher verschoben, da es hier wohl am besten passt.
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Antwort #4 - 19.07.2006 um 08:17:13
 
Hi Schokocrossie,

Deine Bedenken verstehe ich. Ich finde es zu einseitig, immer nur von Sanktionen zu reden. Wenigstens sollte man dann auch über Motivation bzw. besondere Anreize für diejenigen sprechen, die bemüht sind, sich zu integrieren - warum zum Besipiel kann es für solche Ausländer nicht möglich sein, schneller einen rechtmäßigen bzw. unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten als es das Gesetz allgemein vorsieht.

Ich denke auch, wenn die Sanktionsmöglichkeiten, die das derzeit geltende Ausländerrecht bietet im Bedarfsfall konsequent angewandt würden, wäre das völlig hinreichend.

Wie "anziehend" die Bundesrepublik Deutschland selbst für für uns "nützliche" Ausländer ist, hat die Greencardregelung gezeigt - da hat es keiner Sanktionen bedurft, die Leute sind von ganz allein wieder gegangen oder gar nicht erst gekommen.

Und auch, wenn das jetzt provokativ klingt: Wer sanktioniert eigentlich diejenigen Deutschen, die sich dem Integrationsprozess verweigern? - Immerhin ist das ja wohl eine Sache, die von beiden Seiten etwas abverlangt.

Schließlich und endlich:

Das es Deutschen, die auf Sozialleistungen angewisen sind irgendwann verweigert wird sich seinen Lebenspartner frei zu wählen halte ich aus verfassungsrechtlichen Gründen für nicht wirklich durchsetzbar. Schlimm ist, das Leute wie Herr Stoiber immer wieder solchen Unsinn von sich geben und damit nichts anderes tun als Kräften in die Hände zu spielen, die an einer wirklich konstruktiven Integrationsdebatte kein Interesse haben oder gar generell fremdenfeindlich eingestellt sind.

Traurig!

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Antwort #5 - 19.07.2006 um 08:54:05
 
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass es in der, doch derzeit etwas polemichen Art, durchgesetzt wird.

Es geht im Kern darum, dass dauerhafte Bezieher von öffentlichen Leistungen, nicht ohne weiteres einen Ehepartner nach Deutschland holen können.

Dass ALG II Empfänger unter keinen Umständen einen Ausländer aus dem Ausland holen können halte ich für eine nicht haltbare Aussage und die Erfahrung zeigt, dass es auch nicht so hart kommen wird.

Allerdings, und das muss man zumindest ein wenig beachten, gibt es auch diejenigen (das ist keine Verallgemeinerung), die nicht arbeit gehen und öffentliche Leistungen auf Dauer beziehen. Dass man hier die Schranken für den Ehegattenzuzug etwas höher ansetzt sollte diskutiert werden dürfen. Wir sind pleite und da kann es nicht sein, dass man sich unter Umständen noch höhere Kosten aufbürgt.


Es wird im neuen Gesetz sicherlich auch veränderte Regelungen im Zusammenhang mit der unbefristeten Aufenthaltregelung geben. Aber warum dauert es denn lange, einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu bekommen. Deutschverheiratet (oder deutsche Kinder) nach 3 Jahren, übrige nach 5 Jahren rechtmäßiger Aufenthalt. Bei Flüchtlingen (7 - Jahresregelung) wird es sicher Änderungen geben, die Diskussionen werden ja praktisch permanent geführt.

Womit ich aber dir Schokocrossie auf jeden Fall recht geben muss ist, dass es für die "nützlchen" Ausländer, also diejenigen klugen Köpfe die man ja unbedingt mit der Veränderung im Aufenthaltsrecht nach Deutschland holen möchte, eine bessere Regelung geben muss. Es kommen nach wie vor zu wenig und die Verfahren sind hier zu kompliziert.

Ziel war und ist in der Regierung weg von Zuwanderung ins soziale Netz zu kommen (was man glaube ich versucht mit Verschärfung im Ehegattennachzug zu bekommen) und mehr qualifizierte Einwanderer zu bekommen. Erstes mag mit diesen Regelungen ja funktionieren, aber beim letzteren zweifle ich schon ziemlich, ob dies gelingen wird.
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Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.07.2006 um 09:22:21
 
Hi,

es dürfte hier niemanden sonderlich überraschen, dass ich eine solche Einführung gut finde.
Eheschließung etc. sind reine Privatsache  und kann niemals zu Lasten
der Allgemeinheit gehen (Sicherstellung LU z.B.) .
Im vorangengangen Ausländergesetz war der LU auch bei dt. Ehegatten
sicherzustellen. Was ist daran jetzt so dramatisch ?
Das GG schützt die Ehe und Familie, d.h. es muss zum Schutz zunächst einmal
eine Gefährdung vorliegen. Diese liegt doch nicht vor, wenn die Ehegatten
in verschiedenen Ländern leben (müssen), weil D den Ehegattennachzug
geregelt hat.
Es gibt halt immer noch die Möglichkeit in das Land des Partners zu gehen.
In diesem Zusammenhang ist die Aussage: "dürfen keinen Ausländer lieben.."
absoluter Schwachsinn.


So, jetzt kann wieder geprügelt werden !  Zwinkernd


DC
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Reni
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Antwort #7 - 19.07.2006 um 09:28:17
 
Prügel - ist das nicht mal wert.
Ich wünsche dir, dass du mal selbst in so eine Situation kommst - vielleicht verliebst du dich mal bis über beide Ohren in eine Illegale... verlierst  deine Arbeit... und dann, dann erst reden wir weiter.
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bamthwok
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Antwort #8 - 19.07.2006 um 09:44:53
 
@ Don Camillo: Wie wuerdest Du denn die folgende Situation bewerten. Deutscher ist seit 5 Jahren mit einer Thailaenderin verheiratet und das Paar hat 2 Kinder (jeweils mit deutscher Staatsangehoerigkeit) und lebt auch seit Heirat in Thailand.

Der Mann verliert seinen Job in Thailand und muss nunmehr zurueck nach Deutschland und wird zunaechst einmal die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muessen. Er moechte jetzt samt Familie nach Deutschland ziehen.

Was ist Deine Meinung, sollte die Ehefrau das Recht haben, mit der Familie nach Deutschland einzureisen?

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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 19.07.2006 um 09:55:15
 
Hi bamthwok,

dies wäre für mich eine Situation, die eine Einreise rechtfertigt.


@reni,

das wird nicht passieren und Du sicher nicht erleben !  Zwinkernd
Unser Staat ist vor lauter Gefühlsduselei und Humangerede inzwischen
bankrott. Vielleicht denkt mal einer darüber nach !

DC
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schweitzer
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Antwort #10 - 19.07.2006 um 10:01:00
 
@ Don Camillo,

deswegen
ist unser Staat ganz sicher nicht bankrott -aber darüber hier zu debattieren, würde eine Grundsatzdiskussion begründen und hat mit diesem thread nicht mehr wirklich was zu tun.

Aber, DC, was hältst Du von meinem oben gemachten Vorschlag, besondere Integrationsbemühungen auch besionders zu honorieren - zum Beantworten dieser Frage, müsstest Du allerdings Deine denkrichtung ein klein wenig ändern ...

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Abu
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Antwort #11 - 19.07.2006 um 10:35:37
 
Zitat:
Im vorangengangen Ausländergesetz war der LU auch bei dt. Ehegatten
sicherzustellen. Was ist daran jetzt so dramatisch ?

Unsinn! Das ein ABH-Mitarbeiter das AuslG - nachmit er damit jahrelang gearbeitet hat - immer noch nicht verstanden hat, halte ich für sehr bedenklich.

Abu
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Saxonicus
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Antwort #12 - 19.07.2006 um 10:56:01
 
Es sollte vor allem dem professionellen "Ehepartnerimport" ein Riegel vorgeschoben werden.
Oder was sagt Ihr zu einer Dauerhaft-Sozialhilfeempfängerin, die bereits drei Ehemännern den Daueraufenthalt in Deutschland durch Heirat (und wahrscheinlich gegen Vergütung) ermöglicht hat.
Andere anerkennen am laufenden Band (sicher ebenfalls gegen Honorar) Kinder, um deren Müttern einen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen.
Findet Ihr so etwas in Ordnung ?
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Antwort #13 - 19.07.2006 um 11:35:36
 
Das ist kein Argument. Es gibt auch deutsche Familien, die immer fleißig ein Kind nach dem anderen bekommen, um weiter Sozialleistungen zu beziehen - willst du da  das Kinderkriegen untersagen?
Der Vergleich hinkt, ich weiß, wie die meisten Vergleiche. Aber tatsächlich kann man nicht den Regelfall einschränken und schikanieren, um einem prozentualen Mißbrauch vorzubeugen.

Ansonsten gab es mal  so einen klugen Spruch:
Es ist den Reichen wie den Armen verboten, zu betteln und unter den Brücken der Stadt zu nächtigen.
Hier schreiben ein paar, die man im übertragenen Sinne als die Reichen ansehen müsste, und die eine solche Anweisung natürlich als gerecht und in Ordnung befinden würden.
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Antwort #14 - 19.07.2006 um 11:50:59
 
@Saxonicus: Nein, Missbrauch ist selbstverstaendlich nicht in Ordnung. Das gilt fuer alle Bereiche der staatlichen Unterstuetzung.

Bei manchen Gesetzesvorhaben ist aber nur sehr schwer zu erkennen, ob diese dem Missbrauch Einhalt gebieten sollen, oder mehr gegen spezielle Gruppen gerichtet sind.

Eine allgemeine oeffentliche Diskussion, wie Missbrauch von staatlichen Unterstuetzungsgeldern verhindert werden kann wuerde gut tun.

Was natuerlich auch immer noch fehlt ist ein vernuenftiges Einwanderungsgesetz.

Ich wohne seit nunmehr 11 Jahren im Ausland und es stimmt, dass Deutschland in vielen Bereichen, Auslaendern ggue. zu liberal ist.

Nur hier beim Ehegattennachzug anzusetzen ist schlichtweg falsch.

Wenn man Geld sparen will, sollte man lieber ueberlegen ob es machbar ist, gewisse soziale Zuwendungen vom Besitz der deutschen Staatsangehoerigkeit abhaengig zu machen.
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Antwort #15 - 19.07.2006 um 11:56:56
 
Zitat:
Hier schreiben ein paar, die man im übertragenen Sinne als die Reichen ansehen müsste, und die eine solche Anweisung natürlich als gerecht und in Ordnung befinden würden.


Wenn sie mit ihrer Arbeitsleistung (durch vielfältige arbeitsabhängige Abgaben) zu 50 % den Luxus derer unterstützen, die nach mehreren gescheiterten Ehen immer noch nicht genug haben steht ihnen dieses "Recht" auch zu.

Solange wie leistungsbezogene Einkünfte zur Finanzierung der Bequemlichkeit und Lebensplanung anderer dienen , steht ihnen dieses Recht ebenfalls zu .

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Antwort #16 - 19.07.2006 um 11:58:44
 
bamthwok schrieb am 19.07.2006 um 11:50:59:
Wenn man Geld sparen will, sollte man lieber ueberlegen ob es machbar ist, gewisse soziale Zuwendungen vom Besitz der deutschen Staatsangehoerigkeit abhaengig zu machen.


Größtenteils nicht, einerseits stehen internationale Abkommen entgegen, mir fällt da das Europäische Fürsogerabkommen ein, dem verschiedenen Staaten, auch die Türkei, beigetreten sind, andererseits für eine Grundversorgung das GG. Mehr als Grundversorgung (220 € für Asylbewerber und Geduldete, meist in Sachleistungen), plus Sachleistung Unterkunft etc., steht sehr vielen ohnehin nicht zu.
Kinder- und Erziehungsgeld hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt ab - der wird bei Asylbewerbern und Geduldeten verneint, so dass z.T. Kinder hier geboren werden und bis zu Volljährigkeit kein Kindergeld gezahlt wird (Fälle sind mir persönlich bekannt).
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Antwort #17 - 19.07.2006 um 12:50:41
 
dass politiker von der realität weit entfernt sind. zeigt sich ja
nicht nur in diesem bereich. meine wahrnehmung.
ich lebe in einer stadt mit ca. 200.000 ausländischen mitbürgern
von ca. 600.000 einwohnern.
die mitschüler meiner tochter auf dem gymnasium sind zu 1/3
ebenfalls mit migrationshintergrund. bei meinem sohn fast die
hälfte. ich erlebe diese elternschaft als sehr engagiert.
einer meiner chefs ist sohn von türkischen eltern.
meine nachbarn sind afrikaner, polen, russen und deutsche.
und ich kann beim besten willen keinen unterschied zwischen
ihren und meinen motiven sehen, die da sind. den lebensunterhalt
zu bestreiten, und ich weiss, sie haben zum teil schlecht bezahlte
arbeit, die kinder großzuziehen und in frieden miteinander zu
leben.
die mandantschaft meiner chefs besteht ebenfalls zum guten teil
aus ausländern. womit ich nicht sagen will. dass sie krimineller
wären als deutsche.
alles in allem. statements seitens stoiber, kauder und konsorten
gehn mir auf den geist und zeugen von einer einseitigen sichtweise.
in diesem sinne.
zefi


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Antwort #18 - 19.07.2006 um 13:09:25
 
zefanja schrieb am 19.07.2006 um 12:50:41:

Die mandantschaft meiner chefs besteht ebenfalls zum guten teil
aus ausländern. womit ich nicht sagen will. dass sie krimineller
wären als deutsche.

in diesem sinne.
zefi



Dann solltest Du vielleicht mal einen Blick in die Kriminalstatistik werfen.
Aber sicher wird die von den bösen Politikern verfälscht. 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #19 - 19.07.2006 um 13:20:20
 
Saxonicus, damit hat sich die Bundeszentrale für politische Bildung befasst:

http://www.bpb.de/publikationen/HTD7VE,0,0,Ausl%E4nderkriminalit%E4t.html

Zitate:
"Die Behauptung, Ausländer seien um ein Vielfaches krimineller als Deutsche, gehört zum Repertoire rechtsradikaler Propaganda, aber auch einiger konservativer Politiker, die damit die Forderung nach geschlossenen Grenzen untermauern. Zum Beweis wird die Kriminalstatistik zitiert, die angeblich dokumentiert, dass nahezu ein Drittel aller von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen einen ausländischen Pass hatten, während aber höchstens neun Prozent der Wohnbevölkerung in Deutschland "Ausländer" sind. Jugendliche Ausländer gar seien in Großstädten viermal so häufig wie junge Deutsche als Tatverdächtige oder Täter auffällig. Solchen simplen Behauptungen steht eine vielfältigere Wirklichkeit gegenüber."

"Um ein richtiges Bild zu bekommen, muss man zunächst die Delikte in der Kriminalstatistik gesondert betrachten, die nur Ausländer begehen können, weil sie mit ihrer besonderen Lage in Verbindung stehen: Meldevergehen, falsche Angaben über die Herkunft oder die Einreisewege, illegaler Grenzübertritt."

"Zur Verzerrung des Bildes trägt zusätzlich bei, dass die Kriminalstatistik Tatverdächtige aufführt, die nicht notwendigerweise auch Täter sein müssen.

Experten verweisen außerdem darauf, dass Kriminalstatistiken nur aussagefähig sind, wenn das Sozialprofil der Täter bzw. Tatverdächtigen in die Betrachtung einbezogen wird. Als Ergebnis einer differenzierenden Auswertung der Kriminalstatistik ergibt sich, dass die Kriminalität der ausländischen Wohnbevölkerung (Arbeitsmigranten) gegenüber vergleichbaren deutschen sozialen Gruppen geringer ist. Ausländer, die ständig in Deutschland leben, sind also gesetzestreuer als Deutsche in gleicher sozialer Position."

Ich hoffe, die Quelle ist neutral genug.
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Antwort #20 - 19.07.2006 um 13:29:14
 
Es gibt durchaus Statistiken die speziellen Straftaten welche nur von Ausländern begangen werden können, ausklammern.
Das ein Großteil der Delinquenten als Deutsche deklariert werden, weil sie im Besitz des D-Passes sind, dürfte Dir auch nicht unbekannt sein.
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Antwort #21 - 19.07.2006 um 13:38:43
 
Zitat:
Um ein richtiges Bild zu bekommen, muss man zunächst die Delikte in der Kriminalstatistik gesondert betrachten, die nur Ausländer begehen können, weil sie mit ihrer besonderen Lage in Verbindung stehen: Meldevergehen, falsche Angaben über die Herkunft oder die Einreisewege, illegaler Grenzübertritt."   


Jaja, diese Statistiken . Ich glaube nur der Statistik die ich selber gefälscht habe Laut lachend

Nur zwei Anmerkungen :

Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Meldevergehen tauchen in den Statistiken nicht auf welche sich auf Straftaten  beziehen Zwinkernd
Insofern ist die Behauptung der Bundeszentrale als Pfeifen im walde zu bezeichnen.

Eine Straftat wird nicht dadurch weniger vorwerfbar, dass sie nur von einem Teil der Probanden überhaupt begangen werden kann .
Also gehört sie in die normale Kriminalitätsstatistik hinein Zwinkernd

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Antwort #22 - 19.07.2006 um 13:38:43
 
Saxonicus, mit deiner letzten Bemerkung hast du dich selbst disqualifiziert. Diese Unterscheidung in "Deutsche" und "als Deutsche deklariert" kommt aus einem von Brecht zitierten Schoße...
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Antwort #23 - 19.07.2006 um 13:56:53
 
Reni schrieb am 19.07.2006 um 13:38:43:
Saxonicus, mit deiner letzten Bemerkung hast du dich selbst disqualifiziert. Diese Unterscheidung in "Deutsche" und "als Deutsche deklariert" kommt aus einem von Brecht zitierten Schoße...



Diese Unterscheidung entstammt dem Munde meiner "maximalpigmentierten" Ehefrau, die ihre eingebürgerten Landsleute als "Passdeutsche" betitelt.
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Antwort #24 - 19.07.2006 um 14:01:53
 
Reni schrieb am 19.07.2006 um 11:58:44:
Größtenteils nicht, einerseits stehen internationale Abkommen entgegen, mir fällt da das Europäische Fürsogerabkommen ein, dem verschiedenen Staaten, auch die Türkei, beigetreten sind, andererseits für eine Grundversorgung das GG. Mehr als Grundversorgung (220 € für Asylbewerber und Geduldete, meist in Sachleistungen), plus Sachleistung Unterkunft etc., steht sehr vielen ohnehin nicht zu.
Kinder- und Erziehungsgeld hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt ab - der wird bei Asylbewerbern und Geduldeten verneint, so dass z.T. Kinder hier geboren werden und bis zu Volljährigkeit kein Kindergeld gezahlt wird (Fälle sind mir persönlich bekannt).


Man sollte auch dem Asylbewerber nichts nehmen.

Wohl koennte man aber einen Aufenthaltsstatus von einer Erwerbstaetigkeit abhanegig machen. Wird die entpsprechende Person arbeitslos muss er das Land wieder verlassen und erhaelt kein Arbeitslosengeld. Natuerlich muesste man das Ganze differenziert sehen, es ist zunaechst einmal ein Gedankenanstoss.

In vielen Laendern wird es so praktiziert, ohne das diese in den Veruf geraten auslaenderfeindlich zu sein.
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Antwort #25 - 19.07.2006 um 14:03:13
 
Saxonicus schrieb am 19.07.2006 um 13:56:53:
Diese Unterscheidung entstammt dem Munde meiner "maximalpigmentierten" Ehefrau, die ihre eingebürgerten Landsleute als "Passdeutsche" betitelt.



Das finde ich dann doppelt übel. Wenn du aber nicht dahinterstündest, hättest du es hier kaum ohne Quellenangabe wiederholt.
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Antwort #26 - 19.07.2006 um 14:08:06
 
bamthwok schrieb am 19.07.2006 um 14:01:53:
Wohl koennte man aber einen Aufenthaltsstatus von einer Erwerbstaetigkeit abhanegig machen. Wird die entpsprechende Person arbeitslos muss er das Land wieder verlassen und erhaelt kein Arbeitslosengeld. Natuerlich muesste man das Ganze differenziert sehen, es ist zunaechst einmal ein Gedankenanstoss.

In vielen Laendern wird es so praktiziert, ohne das diese in den Veruf geraten auslaenderfeindlich zu sein.


Auch hier: internatinale oder multilaterale Abkommen, ganz vorne das Assoziationsabkommen Türkei/EU.
Wenn USA und Canada z.B. das anders machen - können -, liegt das u.a. daran, dass sie nicht an solche oder ähnliche Abkommen gebunden sind.
Außerdem ist ArbeitslosenGELD eine Versicherungsleistung und unterfällt dem Schutz von Art. 14 GG.

Das Aufenthaltsgesetz sieht ohnehin für Fälle, wo keine der o.a. Privilegierungen eingreift, eine Beendigung des Aufenthalts bei Bezug von Sozialleistungen vor. Insofern ist deine Forderung eigentlich schon Gesetz.

Dass es hier auch anders aussieht als in anderen Staaten, liegt natürlich auch mit daran, dass man hier als Enkel eines Einwanderers geboren werden kann ohne deshalb Deutscher zu sein.
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Antwort #27 - 19.07.2006 um 14:11:41
 
Wie würdest Du "Deutsche" bezeichnen, die ohne jegliche D-Sprachkenntnisse (außer: Sch*****deutschland), ohne Bezug zu Deutschland und deutschen Werten hier leben ? Deren einziger Zusammenhang mit Deutschland, sich auf den deutschen Pass und den Bezug von staatlichen Transferleistungen beschränkt ?
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Antwort #28 - 19.07.2006 um 14:22:21
 
Saxonicus, ein Blick ins (Grund-)gesetz:
Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt...

alles klar?
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Antwort #29 - 19.07.2006 um 14:24:31
 
Driftet die Diskussion nicht ein wenig ab hier ?

Man sollte nie vergessen, dass man nicht alle über einen Kamm scheren kann, aber es gibt tatsächlich Deutsche, die Migrationshintergrund haben und Deutschland hassen und das immer wieder dokumentieren. Es gibt aber genausogut Ausländer, die Ihre eigene Staatsangehörigkeit hassen und mehr deutsch sind als alles andere...

Die Ursprungsdiskussion geht hier irgendwie verloren.

Wenn man annimmt dass wir pleite sind, und eine "Auswahl" oder nur limitierte Aufnahmemöglichkeiten bestehen, wer wird dann "genommen" ???

Das ist nur ne hypothetische Behauptung, aber ich denke, diese Grundansicht haben die Politiker. Die Rentenkasse kann schon jetzt nicht mehr ohne Zuschüsse zahlen. Als Unternehmen wäre sie seit Jahren pleite. Also ist die Folge (ohne Wertung), dass man nur noch Einzahler will.

Dieses Beispiel ist auf alle anderen Bereiche übertragbar. Ein Arbeitslosenempfänger kostet doppelt. Seine Leistung und seine "nicht-gezahlten" Beiträge an die Allgemeinheit.

Aber bitte, bleiben wir bei der Annahme, egal wie man sie findet. Wenn man eine Auswahl machen müsste, wo setzt man an ?
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Antwort #30 - 19.07.2006 um 15:10:35
 
Zitat:
Die Ursprungsdiskussion geht hier irgendwie verloren. 




Sicherlich Zwinkernd

Und ich wiederhole mich :

Flache Bälle Zwinkernd

Wird so nicht kommen wie es angedacht ist, da bin ich zuversichtlich Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #31 - 19.07.2006 um 15:49:26
 
ganz allgemein möchte ich mal anmerken, daß mir generell aufgefallen ist, daß sich der Ton in manchen Diskussionen erheblich verschärft hat. Einige Herrn und Damen (zumeist immer die selben) fühlen sich wegen jeder Kleinigkeit angegriffen und reagieren mit Polemik und unangemessener Schärfe. Ein wenig mehr Lockerheit und unverkrampfterer Umgang mit der Thematik täte ganz gut. Schlussendlich geht es hier doch darum Tips, Ratschläge und Hilfe zu bekommen und zu geben. Das geht meiner Meinung nach manchmal ein klein wenig verloren.

gruss

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Antwort #32 - 19.07.2006 um 16:03:37
 
twingo schrieb am 19.07.2006 um 15:49:26:
ganz allgemein möchte ich mal anmerken, daß mir generell aufgefallen ist, daß sich der Ton in manchen Diskussionen erheblich verschärft hat. Einige Herrn und Damen (zumeist immer die selben) fühlen sich wegen jeder Kleinigkeit angegriffen und reagieren mit Polemik und unangemessener Schärfe. Ein wenig mehr Lockerheit und unverkrampfterer Umgang mit der Thematik täte ganz gut. Schlussendlich geht es hier doch darum Tips, Ratschläge und Hilfe zu bekommen und zu geben. Das geht meiner Meinung nach manchmal ein klein wenig verloren.

gruss

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Twingo, diesen Eindruck habe ich auch. Obwohl in den Einzelfällen weiterhin fachlich hochkarätig geholfen wird...

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Antwort #33 - 20.07.2006 um 09:49:47
 
ronny schrieb am 19.07.2006 um 15:10:35:
Sicherlich Zwinkernd

Und ich wiederhole mich :

Flache Bälle Zwinkernd

Wird so nicht kommen wie es angedacht ist, da bin ich zuversichtlich Zwinkernd


den satz in gottes gehörgang bitte  Zwinkernd aber ist schon beruhigend zu hören das es nicht so kommen wird
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Antwort #34 - 07.08.2006 um 15:54:23
 
Reni schrieb am 19.07.2006 um 11:58:44:
Kinder- und Erziehungsgeld hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt ab - der wird bei Asylbewerbern und Geduldeten verneint, so dass z.T. Kinder hier geboren werden und bis zu Volljährigkeit kein Kindergeld gezahlt wird (Fälle sind mir persönlich bekannt).



wozu auch ? Sie sollen ja ausreisen (nach neg. Ausgang des Asylverf.) !


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Antwort #35 - 07.08.2006 um 15:59:04
 
edge schrieb am 19.07.2006 um 14:24:31:
Wenn man annimmt dass wir pleite sind, und eine "Auswahl" oder nur limitierte Aufnahmemöglichkeiten bestehen, wer wird dann "genommen" ???

Also ist die Folge (ohne Wertung), dass man nur noch Einzahler will.



ist das denn nicht auch verständlich ?

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Antwort #36 - 07.08.2006 um 16:15:47
 
Zitat:
wozu auch ? Sie sollen ja ausreisen (nach neg. Ausgang des Asylverf.) !


DC



Und was ist mit den gedulten personen die seit 10 oder mehr jahren arbeiten und doch nichts bekommen !?

Wird der Staat die "AUSZAHLEN" Steuren , PV ,KV, RV, Sol. Zu. und weitere  beiträge!?
Genau so wie der sie "ausreisen lässt" !?
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Antwort #37 - 07.08.2006 um 16:21:43
 
hardliner schrieb am 07.08.2006 um 16:15:47:
Und was ist mit den gedulten personen die seit 10 oder mehr jahren arbeiten und doch nichts bekommen !?

Wird der Staat die "AUSZAHLEN" Steuren , PV ,KV, RV, Sol. Zu. und weitere  beiträge!?
Genau so wie der sie "ausreisen lässt" !?



jepp,

die RV  kann beansprucht werden, die KV u. PV lediglich bei Inanspruchnahme und der Sol.Zu. ist keine Versicherungsleistung.
Im übrigen sollen die Geduldeten nicht arbeiten sondern ausreisen. Es kann ihnen
die Erwerbstätigkeit erlaubt werden .....


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Antwort #38 - 07.08.2006 um 16:51:54
 
@DC
Sorry wusste ich nicht das mit RV es ist aber trotzdem eine KANN regelung!

Danke!

Kannst du mir Freundlicherweise auch erklären wieso die Personen mit AE nach §25 abs. 5  keine Kindergelder uws. bekommen!


Danke
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Antwort #39 - 07.08.2006 um 17:38:58
 
Hi,

eine AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist nicht dafür bestimmt einen Daueraufenthalt
in D zu begründen. Die Erteilung für zunächst 6 Monate und der Gesetzestext selbst sagt aus, dass die derzeitige Ausreise aus tatsächl. oder rechtl. Gründen derzeit nicht möglich ist, also anders zu sehen als eine Feststellung des BAMF.
Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die sog. Kettenduldungen vermeiden bzw. eingrenzen. Die Erteilung der AE ist weiterhin stark vom Verhalten des Ausländers abhängig, so dass diese nur erteilt wird, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist.
Das BuKG regelt den Bezug von Kindergeld. Hierin ist festgelegt, dass nur Inhaber einer bestimmten AE einen Anspruch darauf haben.

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Antwort #40 - 07.08.2006 um 18:16:31
 
Hi,
das Interessante ist, dass meiner bescheidenen Ansicht nach  2 Diskussion vermischt werden:
- Dt. Person möchte Ausländer/in heiraten, dass ist nach Art. 6 geschützt und sollte auch so bleiben, wir haben eh schon zuviele GG-Einschnitte hinnehmen müssen.
- Darf diese Person dafür Sozialleistungen in Anspruch nehmen, zur Verwirklichung seines persönlichen Lebensstils und damit zusätzlich unseren überforderten Sozialstaat belasten.

Sozialhilfeempfängern die Zusammenführung mit Ehegatten zu untersagen aufgrund der Leistungen würde Art. 6 materiell angreifen, da braucht man glaube ich nicht lange zu diskutieren.
Vielleicht sollte man die Diskussion führen, ob die Sozialleistungen auch alle gerechtfertigt sind. Und manche Bürokratie, die uns auch lähmen, auch z.B. im Ausländerrecht. Im Zweifel bin ich da eher liberal, als sozial oder national.
Grüße
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Antwort #41 - 07.08.2006 um 19:37:13
 
@ don andres: Das ist mal ein sehr guter Beitrag, der zum Nachdenken anregen sollte.

Ganz allgemein ist es meine Meinung, Auslaendern weniger staatliche Mittel zur Verfuegung zu stellen, aber grundsaetzlich liberaler Visa bzw. AE zu verteilen.

Auch was Deutsche anbelangt bin ich der Meinung, dass geprueft werden sollte, ob nicht die Familie als "Sozialhilfegeber" verpflichtet werden kann, bevor der Staat einspringt.

Gilt heute eigentlich noch das Subsidaritaetsprinzip?

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Antwort #42 - 08.08.2006 um 07:39:24
 
Ich denke, dass Subsidiaritätsprinzip heißt aber nicht, dass nun keine staatlichen Mittel mehr in Anspruch genommen werden dürfen.

Sondern, dass wenn andere private Stellen (die das gleiche erreichen können) vorrangig vor Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können.

Also nicht Wegfall von Sozialleistungen:

Siehe Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarit%C3%A4t

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Antwort #43 - 08.08.2006 um 08:27:58
 
Na ja wenn jemand primär unterhaltsverpflichtet (Beispiel Eltern zu ihren Kindern) wäre, dann würde durchaus aufgrund der Subsidiarität der Sozialhilfe diese entfallen, und der Antragsteller auf die Inanspruchnahme des Unterhaltes verwiesen werden.

Was ähnliches wird doch bereits mit der Miete bei den jungen Erwachsenen im Zuge der Hartz IV - Geschichte praktiziert. Zwinkernd

Grüße
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Antwort #44 - 08.08.2006 um 10:45:07
 
Wie sind jedoch die Eltern eines Volljährigen (die Eltern sind auch nicht mehr für das volljährige Kind unterhaltspflichtig, sofern es eine Ausbildung abgeschlossen hat) für dessen Ehegatten unterhaltspflichtig?

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Antwort #45 - 08.08.2006 um 10:47:57
 
Ghalbi schrieb am 08.08.2006 um 10:45:07:
Wie sind jedoch die Eltern eines Volljährigen (die Eltern sind auch nicht mehr für das volljährige Kind unterhaltspflichtig, sofern es eine Ausbildung abgeschlossen hat) für dessen Ehegatten unterhaltspflichtig?


Im Normalfall gar nicht, wer hat das denn behauptet. ?


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Antwort #46 - 08.08.2006 um 10:55:09
 
Zitat:
Auch was Deutsche anbelangt bin ich der Meinung, dass geprueft werden sollte, ob nicht die Familie als "Sozialhilfegeber" verpflichtet werden kann, bevor der Staat einspringt.

Gilt heute eigentlich noch das Subsidaritaetsprinzip?


Das war die Frage

Zitat:
Na ja wenn jemand primär unterhaltsverpflichtet (Beispiel Eltern zu ihren Kindern) wäre, dann würde durchaus aufgrund der Subsidiarität der Sozialhilfe diese entfallen, und der Antragsteller auf die Inanspruchnahme des Unterhaltes verwiesen werden.

Was ähnliches wird doch bereits mit der Miete bei den jungen Erwachsenen im Zuge der Hartz IV - Geschichte praktiziert. 



Das ist deine Antwort ronny und daher habe ich in Bezug auf die geplante Gesetzesänderung geantwortet, dass da im Normalfall kein Subsidiarität der Sozialhilfe eintreten kann.

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Antwort #47 - 08.08.2006 um 11:03:18
 
Zitat:
Na ja wenn jemand primär unterhaltsverpflichtet (Beispiel Eltern zu ihren Kindern) wäre


Du kannst Konjunktiv nicht verstehen, stimmts ?

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Antwort #48 - 08.08.2006 um 11:08:15
 
Ne verstehe ich nicht.

Und in diesen Fällen, über die wir hier reden, sind meiner Meinung nach nicht durch das Subsidaritätsprinzip durch Unterhaltszahlung der Eltern möglich.

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Antwort #49 - 08.08.2006 um 11:28:34
 
Zitat:
Auch was Deutsche anbelangt bin ich der Meinung, dass geprueft werden sollte, ob nicht die Familie als "Sozialhilfegeber" verpflichtet werden kann, bevor der Staat einspringt.


War ein Vorschlag von bamthwok, der sicher auch in die Überlegungen mit einzubeziehen ist Zwinkernd

Nur dann mächte ja das Subsidiartätsprinzip überhaupt Sinn Zwinkernd

Genauso wie man sich auf politischer Ebene überlegen könnte, den lebensnotwendigen Bedarf generell in Form von Sachleistungen zur Verfügung zu stellen. Was spräche dagegen , wenn auf der Gegenseite Lockerungen beim Familiennachzug kämen Zwinkernd

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Antwort #50 - 08.08.2006 um 11:39:35
 
Zitat:
War ein Vorschlag von bamthwok, der sicher auch in die Überlegungen mit einzubeziehen ist 


Und ich wollte hier aufzeigen, was das Subsidariätsprinzip ist.

Nämlich er Ursprung dieses Prinzipes ist, das z.B. "garantierte" Sozialleistungen von anderen sozialen "privaten" Stellen übernommen werden dürfen.

Was hier gefordert wird, ist ein Wegfall von Sozialleistungen.

So verstehe ich den Unterschied.

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Antwort #51 - 08.08.2006 um 13:27:45
 
Ghalbi schrieb am 08.08.2006 um 11:39:35:
Und ich wollte hier aufzeigen, was das Subsidariätsprinzip ist.

Nämlich er Ursprung dieses Prinzipes ist, das z.B. "garantierte" Sozialleistungen von anderen sozialen "privaten" Stellen übernommen werden dürfen.

Was hier gefordert wird, ist ein Wegfall von Sozialleistungen.

So verstehe ich den Unterschied.



wer ist denn "andere private Stellen" ?

Natürlich fallen Sozialleistungen weg, wenn jemand zum Unterhalt verpflichtet ist !
Nur wenn der Verpflichtete nicht leistungsfähig ist, tritt die staatliche Sozialleistung ein.

Du hast das Subsidiaritätsprinzip nicht verstanden !
Subsidiarität = Nachrangigkeit
d.h. nicht permanent und parallel, sondern nach .... !


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Antwort #52 - 08.08.2006 um 23:01:22
 
Ich möchte mich jetzt auch mal zu Wort melden.
Ggf. verstehe ich das Ausgangsposting auch so wie es gemeint war.

Ich selbst beziehe Hartz IV - leider.
Ich wünschte mir auch, das ich ganz normal arbeiten gehen könnte (zur Zeit tue ich das nur 36 Std. im Monat).
Aber versucht das mal mit zwei Kindern.
Selbst Teilzeitjobs sind schwer zu finden.
Unser Staat ist leider noch nicht so weit, das "Frau" Job und Familie ohne Probleme unter einen Hut bringen kann. Unsere Nachbarländer sind da schon weiter.
Und eigentlich möchte ich meine Kinder betreuen und sie nicht erst spätnachmittags sehen.

Bis mein Mann wieder in D sein wird, wird es wohl bei Hartz IV bleiben.
Nur sieht die Sache, wenn er wieder da ist, anders aus.
Sein alter Arbeitgeber wird ihn wieder beschäftigen. Und ich verzichte dann freiwillig auf Hartz IV.
Sollten aber solche Sachen wie im Ausgangsposting kommen, gäbe es wohl keine Möglichkeit, das er wiederkommt und ich müsste weiter staatliche Hilfe beziehen oder die Hälfte meines Lohns ginge für Kinderbetreuung drauf.

Sorry, aber das musste jetzt raus.
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Antwort #53 - 09.08.2006 um 08:02:33
 
Mondlicht schrieb am 08.08.2006 um 23:01:22:
Unser Staat ist leider noch nicht so weit, das "Frau" Job und Familie ohne Probleme unter einen Hut bringen kann. Unsere Nachbarländer sind da schon weiter.



Hi,

das kann nur bestätigt und unterstrichen werden.
Wie so ooft im TV zu sehen wollen unsere "Gewähllten" diesen Zustand bald ändern. Man darf gespannnt sein, wann das sein wird und vor allem wie dies
geschehen soll.


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Antwort #54 - 09.08.2006 um 15:56:45
 
Zitat:
Natürlich fallen Sozialleistungen weg, wenn jemand zum Unterhalt verpflichtet ist !
Nur wenn der Verpflichtete nicht leistungsfähig ist, tritt die staatliche Sozialleistung ein.


Diese Unterhaltspflicht für diese Fälle, die in der Gesetzesänderung angeführt sind,

gibt es nicht.

Also heißt das, dass da Sozialleistungen wegfallen.

Die Unterhaltspflicht ist ja eindeutig im BGB geregelt.

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