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heftig (Gelesen: 31.671 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #45 - 08.08.2006 um 10:47:57
 
Ghalbi schrieb am 08.08.2006 um 10:45:07:
Wie sind jedoch die Eltern eines Volljährigen (die Eltern sind auch nicht mehr für das volljährige Kind unterhaltspflichtig, sofern es eine Ausbildung abgeschlossen hat) für dessen Ehegatten unterhaltspflichtig?


Im Normalfall gar nicht, wer hat das denn behauptet. ?


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #46 - 08.08.2006 um 10:55:09
 
Zitat:
Auch was Deutsche anbelangt bin ich der Meinung, dass geprueft werden sollte, ob nicht die Familie als "Sozialhilfegeber" verpflichtet werden kann, bevor der Staat einspringt.

Gilt heute eigentlich noch das Subsidaritaetsprinzip?


Das war die Frage

Zitat:
Na ja wenn jemand primär unterhaltsverpflichtet (Beispiel Eltern zu ihren Kindern) wäre, dann würde durchaus aufgrund der Subsidiarität der Sozialhilfe diese entfallen, und der Antragsteller auf die Inanspruchnahme des Unterhaltes verwiesen werden.

Was ähnliches wird doch bereits mit der Miete bei den jungen Erwachsenen im Zuge der Hartz IV - Geschichte praktiziert. 



Das ist deine Antwort ronny und daher habe ich in Bezug auf die geplante Gesetzesänderung geantwortet, dass da im Normalfall kein Subsidiarität der Sozialhilfe eintreten kann.

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Antwort #47 - 08.08.2006 um 11:03:18
 
Zitat:
Na ja wenn jemand primär unterhaltsverpflichtet (Beispiel Eltern zu ihren Kindern) wäre


Du kannst Konjunktiv nicht verstehen, stimmts ?

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Antwort #48 - 08.08.2006 um 11:08:15
 
Ne verstehe ich nicht.

Und in diesen Fällen, über die wir hier reden, sind meiner Meinung nach nicht durch das Subsidaritätsprinzip durch Unterhaltszahlung der Eltern möglich.

Ghalbi
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Antwort #49 - 08.08.2006 um 11:28:34
 
Zitat:
Auch was Deutsche anbelangt bin ich der Meinung, dass geprueft werden sollte, ob nicht die Familie als "Sozialhilfegeber" verpflichtet werden kann, bevor der Staat einspringt.


War ein Vorschlag von bamthwok, der sicher auch in die Überlegungen mit einzubeziehen ist Zwinkernd

Nur dann mächte ja das Subsidiartätsprinzip überhaupt Sinn Zwinkernd

Genauso wie man sich auf politischer Ebene überlegen könnte, den lebensnotwendigen Bedarf generell in Form von Sachleistungen zur Verfügung zu stellen. Was spräche dagegen , wenn auf der Gegenseite Lockerungen beim Familiennachzug kämen Zwinkernd

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Antwort #50 - 08.08.2006 um 11:39:35
 
Zitat:
War ein Vorschlag von bamthwok, der sicher auch in die Überlegungen mit einzubeziehen ist 


Und ich wollte hier aufzeigen, was das Subsidariätsprinzip ist.

Nämlich er Ursprung dieses Prinzipes ist, das z.B. "garantierte" Sozialleistungen von anderen sozialen "privaten" Stellen übernommen werden dürfen.

Was hier gefordert wird, ist ein Wegfall von Sozialleistungen.

So verstehe ich den Unterschied.

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Antwort #51 - 08.08.2006 um 13:27:45
 
Ghalbi schrieb am 08.08.2006 um 11:39:35:
Und ich wollte hier aufzeigen, was das Subsidariätsprinzip ist.

Nämlich er Ursprung dieses Prinzipes ist, das z.B. "garantierte" Sozialleistungen von anderen sozialen "privaten" Stellen übernommen werden dürfen.

Was hier gefordert wird, ist ein Wegfall von Sozialleistungen.

So verstehe ich den Unterschied.



wer ist denn "andere private Stellen" ?

Natürlich fallen Sozialleistungen weg, wenn jemand zum Unterhalt verpflichtet ist !
Nur wenn der Verpflichtete nicht leistungsfähig ist, tritt die staatliche Sozialleistung ein.

Du hast das Subsidiaritätsprinzip nicht verstanden !
Subsidiarität = Nachrangigkeit
d.h. nicht permanent und parallel, sondern nach .... !


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #52 - 08.08.2006 um 23:01:22
 
Ich möchte mich jetzt auch mal zu Wort melden.
Ggf. verstehe ich das Ausgangsposting auch so wie es gemeint war.

Ich selbst beziehe Hartz IV - leider.
Ich wünschte mir auch, das ich ganz normal arbeiten gehen könnte (zur Zeit tue ich das nur 36 Std. im Monat).
Aber versucht das mal mit zwei Kindern.
Selbst Teilzeitjobs sind schwer zu finden.
Unser Staat ist leider noch nicht so weit, das "Frau" Job und Familie ohne Probleme unter einen Hut bringen kann. Unsere Nachbarländer sind da schon weiter.
Und eigentlich möchte ich meine Kinder betreuen und sie nicht erst spätnachmittags sehen.

Bis mein Mann wieder in D sein wird, wird es wohl bei Hartz IV bleiben.
Nur sieht die Sache, wenn er wieder da ist, anders aus.
Sein alter Arbeitgeber wird ihn wieder beschäftigen. Und ich verzichte dann freiwillig auf Hartz IV.
Sollten aber solche Sachen wie im Ausgangsposting kommen, gäbe es wohl keine Möglichkeit, das er wiederkommt und ich müsste weiter staatliche Hilfe beziehen oder die Hälfte meines Lohns ginge für Kinderbetreuung drauf.

Sorry, aber das musste jetzt raus.
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Den die Hoffnung stirbt zuletzt...&&That´s just the way it is. Things will never be the same.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #53 - 09.08.2006 um 08:02:33
 
Mondlicht schrieb am 08.08.2006 um 23:01:22:
Unser Staat ist leider noch nicht so weit, das "Frau" Job und Familie ohne Probleme unter einen Hut bringen kann. Unsere Nachbarländer sind da schon weiter.



Hi,

das kann nur bestätigt und unterstrichen werden.
Wie so ooft im TV zu sehen wollen unsere "Gewähllten" diesen Zustand bald ändern. Man darf gespannnt sein, wann das sein wird und vor allem wie dies
geschehen soll.


DC
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Ghalbi
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Antwort #54 - 09.08.2006 um 15:56:45
 
Zitat:
Natürlich fallen Sozialleistungen weg, wenn jemand zum Unterhalt verpflichtet ist !
Nur wenn der Verpflichtete nicht leistungsfähig ist, tritt die staatliche Sozialleistung ein.


Diese Unterhaltspflicht für diese Fälle, die in der Gesetzesänderung angeführt sind,

gibt es nicht.

Also heißt das, dass da Sozialleistungen wegfallen.

Die Unterhaltspflicht ist ja eindeutig im BGB geregelt.

Ghalbi
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