Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
heftig (Gelesen: 31.479 mal)
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #30 - 19.07.2006 um 15:10:35
 
Zitat:
Die Ursprungsdiskussion geht hier irgendwie verloren. 




Sicherlich Zwinkernd

Und ich wiederhole mich :

Flache Bälle Zwinkernd

Wird so nicht kommen wie es angedacht ist, da bin ich zuversichtlich Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
twingo
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #31 - 19.07.2006 um 15:49:26
 
ganz allgemein möchte ich mal anmerken, daß mir generell aufgefallen ist, daß sich der Ton in manchen Diskussionen erheblich verschärft hat. Einige Herrn und Damen (zumeist immer die selben) fühlen sich wegen jeder Kleinigkeit angegriffen und reagieren mit Polemik und unangemessener Schärfe. Ein wenig mehr Lockerheit und unverkrampfterer Umgang mit der Thematik täte ganz gut. Schlussendlich geht es hier doch darum Tips, Ratschläge und Hilfe zu bekommen und zu geben. Das geht meiner Meinung nach manchmal ein klein wenig verloren.

gruss

Twingo
Zum Seitenanfang
  
thomasbuchem thomasbuchem  
IP gespeichert
 
kaimati
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 88
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #32 - 19.07.2006 um 16:03:37
 
twingo schrieb am 19.07.2006 um 15:49:26:
ganz allgemein möchte ich mal anmerken, daß mir generell aufgefallen ist, daß sich der Ton in manchen Diskussionen erheblich verschärft hat. Einige Herrn und Damen (zumeist immer die selben) fühlen sich wegen jeder Kleinigkeit angegriffen und reagieren mit Polemik und unangemessener Schärfe. Ein wenig mehr Lockerheit und unverkrampfterer Umgang mit der Thematik täte ganz gut. Schlussendlich geht es hier doch darum Tips, Ratschläge und Hilfe zu bekommen und zu geben. Das geht meiner Meinung nach manchmal ein klein wenig verloren.

gruss

Twingo


Twingo, diesen Eindruck habe ich auch. Obwohl in den Einzelfällen weiterhin fachlich hochkarätig geholfen wird...

Kai
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Schokocrossie
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Every day God helps you
in small or bigger steps


Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #33 - 20.07.2006 um 09:49:47
 
ronny schrieb am 19.07.2006 um 15:10:35:
Sicherlich Zwinkernd

Und ich wiederhole mich :

Flache Bälle Zwinkernd

Wird so nicht kommen wie es angedacht ist, da bin ich zuversichtlich Zwinkernd


den satz in gottes gehörgang bitte  Zwinkernd aber ist schon beruhigend zu hören das es nicht so kommen wird
Zum Seitenanfang
  
blackwhitefriends  
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #34 - 07.08.2006 um 15:54:23
 
Reni schrieb am 19.07.2006 um 11:58:44:
Kinder- und Erziehungsgeld hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt ab - der wird bei Asylbewerbern und Geduldeten verneint, so dass z.T. Kinder hier geboren werden und bis zu Volljährigkeit kein Kindergeld gezahlt wird (Fälle sind mir persönlich bekannt).



wozu auch ? Sie sollen ja ausreisen (nach neg. Ausgang des Asylverf.) !


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #35 - 07.08.2006 um 15:59:04
 
edge schrieb am 19.07.2006 um 14:24:31:
Wenn man annimmt dass wir pleite sind, und eine "Auswahl" oder nur limitierte Aufnahmemöglichkeiten bestehen, wer wird dann "genommen" ???

Also ist die Folge (ohne Wertung), dass man nur noch Einzahler will.



ist das denn nicht auch verständlich ?

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hardliner
Junior Top-Member
**
Offline


Nix wiesen , ich andere
baustelle


Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #36 - 07.08.2006 um 16:15:47
 
Zitat:
wozu auch ? Sie sollen ja ausreisen (nach neg. Ausgang des Asylverf.) !


DC



Und was ist mit den gedulten personen die seit 10 oder mehr jahren arbeiten und doch nichts bekommen !?

Wird der Staat die "AUSZAHLEN" Steuren , PV ,KV, RV, Sol. Zu. und weitere  beiträge!?
Genau so wie der sie "ausreisen lässt" !?
Zum Seitenanfang
  

"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #37 - 07.08.2006 um 16:21:43
 
hardliner schrieb am 07.08.2006 um 16:15:47:
Und was ist mit den gedulten personen die seit 10 oder mehr jahren arbeiten und doch nichts bekommen !?

Wird der Staat die "AUSZAHLEN" Steuren , PV ,KV, RV, Sol. Zu. und weitere  beiträge!?
Genau so wie der sie "ausreisen lässt" !?



jepp,

die RV  kann beansprucht werden, die KV u. PV lediglich bei Inanspruchnahme und der Sol.Zu. ist keine Versicherungsleistung.
Im übrigen sollen die Geduldeten nicht arbeiten sondern ausreisen. Es kann ihnen
die Erwerbstätigkeit erlaubt werden .....


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hardliner
Junior Top-Member
**
Offline


Nix wiesen , ich andere
baustelle


Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #38 - 07.08.2006 um 16:51:54
 
@DC
Sorry wusste ich nicht das mit RV es ist aber trotzdem eine KANN regelung!

Danke!

Kannst du mir Freundlicherweise auch erklären wieso die Personen mit AE nach §25 abs. 5  keine Kindergelder uws. bekommen!


Danke
Zum Seitenanfang
  

"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #39 - 07.08.2006 um 17:38:58
 
Hi,

eine AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist nicht dafür bestimmt einen Daueraufenthalt
in D zu begründen. Die Erteilung für zunächst 6 Monate und der Gesetzestext selbst sagt aus, dass die derzeitige Ausreise aus tatsächl. oder rechtl. Gründen derzeit nicht möglich ist, also anders zu sehen als eine Feststellung des BAMF.
Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die sog. Kettenduldungen vermeiden bzw. eingrenzen. Die Erteilung der AE ist weiterhin stark vom Verhalten des Ausländers abhängig, so dass diese nur erteilt wird, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist.
Das BuKG regelt den Bezug von Kindergeld. Hierin ist festgelegt, dass nur Inhaber einer bestimmten AE einen Anspruch darauf haben.

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
don_andres
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #40 - 07.08.2006 um 18:16:31
 
Hi,
das Interessante ist, dass meiner bescheidenen Ansicht nach  2 Diskussion vermischt werden:
- Dt. Person möchte Ausländer/in heiraten, dass ist nach Art. 6 geschützt und sollte auch so bleiben, wir haben eh schon zuviele GG-Einschnitte hinnehmen müssen.
- Darf diese Person dafür Sozialleistungen in Anspruch nehmen, zur Verwirklichung seines persönlichen Lebensstils und damit zusätzlich unseren überforderten Sozialstaat belasten.

Sozialhilfeempfängern die Zusammenführung mit Ehegatten zu untersagen aufgrund der Leistungen würde Art. 6 materiell angreifen, da braucht man glaube ich nicht lange zu diskutieren.
Vielleicht sollte man die Diskussion führen, ob die Sozialleistungen auch alle gerechtfertigt sind. Und manche Bürokratie, die uns auch lähmen, auch z.B. im Ausländerrecht. Im Zweifel bin ich da eher liberal, als sozial oder national.
Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bamthwok
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 190
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #41 - 07.08.2006 um 19:37:13
 
@ don andres: Das ist mal ein sehr guter Beitrag, der zum Nachdenken anregen sollte.

Ganz allgemein ist es meine Meinung, Auslaendern weniger staatliche Mittel zur Verfuegung zu stellen, aber grundsaetzlich liberaler Visa bzw. AE zu verteilen.

Auch was Deutsche anbelangt bin ich der Meinung, dass geprueft werden sollte, ob nicht die Familie als "Sozialhilfegeber" verpflichtet werden kann, bevor der Staat einspringt.

Gilt heute eigentlich noch das Subsidaritaetsprinzip?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #42 - 08.08.2006 um 07:39:24
 
Ich denke, dass Subsidiaritätsprinzip heißt aber nicht, dass nun keine staatlichen Mittel mehr in Anspruch genommen werden dürfen.

Sondern, dass wenn andere private Stellen (die das gleiche erreichen können) vorrangig vor Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können.

Also nicht Wegfall von Sozialleistungen:

Siehe Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarit%C3%A4t

Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #43 - 08.08.2006 um 08:27:58
 
Na ja wenn jemand primär unterhaltsverpflichtet (Beispiel Eltern zu ihren Kindern) wäre, dann würde durchaus aufgrund der Subsidiarität der Sozialhilfe diese entfallen, und der Antragsteller auf die Inanspruchnahme des Unterhaltes verwiesen werden.

Was ähnliches wird doch bereits mit der Miete bei den jungen Erwachsenen im Zuge der Hartz IV - Geschichte praktiziert. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heftig
Antwort #44 - 08.08.2006 um 10:45:07
 
Wie sind jedoch die Eltern eines Volljährigen (die Eltern sind auch nicht mehr für das volljährige Kind unterhaltspflichtig, sofern es eine Ausbildung abgeschlossen hat) für dessen Ehegatten unterhaltspflichtig?

Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema