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heftig (Gelesen: 31.672 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #15 - 19.07.2006 um 11:56:56
 
Zitat:
Hier schreiben ein paar, die man im übertragenen Sinne als die Reichen ansehen müsste, und die eine solche Anweisung natürlich als gerecht und in Ordnung befinden würden.


Wenn sie mit ihrer Arbeitsleistung (durch vielfältige arbeitsabhängige Abgaben) zu 50 % den Luxus derer unterstützen, die nach mehreren gescheiterten Ehen immer noch nicht genug haben steht ihnen dieses "Recht" auch zu.

Solange wie leistungsbezogene Einkünfte zur Finanzierung der Bequemlichkeit und Lebensplanung anderer dienen , steht ihnen dieses Recht ebenfalls zu .

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #16 - 19.07.2006 um 11:58:44
 
bamthwok schrieb am 19.07.2006 um 11:50:59:
Wenn man Geld sparen will, sollte man lieber ueberlegen ob es machbar ist, gewisse soziale Zuwendungen vom Besitz der deutschen Staatsangehoerigkeit abhaengig zu machen.


Größtenteils nicht, einerseits stehen internationale Abkommen entgegen, mir fällt da das Europäische Fürsogerabkommen ein, dem verschiedenen Staaten, auch die Türkei, beigetreten sind, andererseits für eine Grundversorgung das GG. Mehr als Grundversorgung (220 € für Asylbewerber und Geduldete, meist in Sachleistungen), plus Sachleistung Unterkunft etc., steht sehr vielen ohnehin nicht zu.
Kinder- und Erziehungsgeld hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt ab - der wird bei Asylbewerbern und Geduldeten verneint, so dass z.T. Kinder hier geboren werden und bis zu Volljährigkeit kein Kindergeld gezahlt wird (Fälle sind mir persönlich bekannt).
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zefanja
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Antwort #17 - 19.07.2006 um 12:50:41
 
dass politiker von der realität weit entfernt sind. zeigt sich ja
nicht nur in diesem bereich. meine wahrnehmung.
ich lebe in einer stadt mit ca. 200.000 ausländischen mitbürgern
von ca. 600.000 einwohnern.
die mitschüler meiner tochter auf dem gymnasium sind zu 1/3
ebenfalls mit migrationshintergrund. bei meinem sohn fast die
hälfte. ich erlebe diese elternschaft als sehr engagiert.
einer meiner chefs ist sohn von türkischen eltern.
meine nachbarn sind afrikaner, polen, russen und deutsche.
und ich kann beim besten willen keinen unterschied zwischen
ihren und meinen motiven sehen, die da sind. den lebensunterhalt
zu bestreiten, und ich weiss, sie haben zum teil schlecht bezahlte
arbeit, die kinder großzuziehen und in frieden miteinander zu
leben.
die mandantschaft meiner chefs besteht ebenfalls zum guten teil
aus ausländern. womit ich nicht sagen will. dass sie krimineller
wären als deutsche.
alles in allem. statements seitens stoiber, kauder und konsorten
gehn mir auf den geist und zeugen von einer einseitigen sichtweise.
in diesem sinne.
zefi


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Saxonicus
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Antwort #18 - 19.07.2006 um 13:09:25
 
zefanja schrieb am 19.07.2006 um 12:50:41:

Die mandantschaft meiner chefs besteht ebenfalls zum guten teil
aus ausländern. womit ich nicht sagen will. dass sie krimineller
wären als deutsche.

in diesem sinne.
zefi



Dann solltest Du vielleicht mal einen Blick in die Kriminalstatistik werfen.
Aber sicher wird die von den bösen Politikern verfälscht. 
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Reni
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Antwort #19 - 19.07.2006 um 13:20:20
 
Saxonicus, damit hat sich die Bundeszentrale für politische Bildung befasst:

http://www.bpb.de/publikationen/HTD7VE,0,0,Ausl%E4nderkriminalit%E4t.html

Zitate:
"Die Behauptung, Ausländer seien um ein Vielfaches krimineller als Deutsche, gehört zum Repertoire rechtsradikaler Propaganda, aber auch einiger konservativer Politiker, die damit die Forderung nach geschlossenen Grenzen untermauern. Zum Beweis wird die Kriminalstatistik zitiert, die angeblich dokumentiert, dass nahezu ein Drittel aller von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen einen ausländischen Pass hatten, während aber höchstens neun Prozent der Wohnbevölkerung in Deutschland "Ausländer" sind. Jugendliche Ausländer gar seien in Großstädten viermal so häufig wie junge Deutsche als Tatverdächtige oder Täter auffällig. Solchen simplen Behauptungen steht eine vielfältigere Wirklichkeit gegenüber."

"Um ein richtiges Bild zu bekommen, muss man zunächst die Delikte in der Kriminalstatistik gesondert betrachten, die nur Ausländer begehen können, weil sie mit ihrer besonderen Lage in Verbindung stehen: Meldevergehen, falsche Angaben über die Herkunft oder die Einreisewege, illegaler Grenzübertritt."

"Zur Verzerrung des Bildes trägt zusätzlich bei, dass die Kriminalstatistik Tatverdächtige aufführt, die nicht notwendigerweise auch Täter sein müssen.

Experten verweisen außerdem darauf, dass Kriminalstatistiken nur aussagefähig sind, wenn das Sozialprofil der Täter bzw. Tatverdächtigen in die Betrachtung einbezogen wird. Als Ergebnis einer differenzierenden Auswertung der Kriminalstatistik ergibt sich, dass die Kriminalität der ausländischen Wohnbevölkerung (Arbeitsmigranten) gegenüber vergleichbaren deutschen sozialen Gruppen geringer ist. Ausländer, die ständig in Deutschland leben, sind also gesetzestreuer als Deutsche in gleicher sozialer Position."

Ich hoffe, die Quelle ist neutral genug.
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Antwort #20 - 19.07.2006 um 13:29:14
 
Es gibt durchaus Statistiken die speziellen Straftaten welche nur von Ausländern begangen werden können, ausklammern.
Das ein Großteil der Delinquenten als Deutsche deklariert werden, weil sie im Besitz des D-Passes sind, dürfte Dir auch nicht unbekannt sein.
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ronny
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Antwort #21 - 19.07.2006 um 13:38:43
 
Zitat:
Um ein richtiges Bild zu bekommen, muss man zunächst die Delikte in der Kriminalstatistik gesondert betrachten, die nur Ausländer begehen können, weil sie mit ihrer besonderen Lage in Verbindung stehen: Meldevergehen, falsche Angaben über die Herkunft oder die Einreisewege, illegaler Grenzübertritt."   


Jaja, diese Statistiken . Ich glaube nur der Statistik die ich selber gefälscht habe Laut lachend

Nur zwei Anmerkungen :

Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Meldevergehen tauchen in den Statistiken nicht auf welche sich auf Straftaten  beziehen Zwinkernd
Insofern ist die Behauptung der Bundeszentrale als Pfeifen im walde zu bezeichnen.

Eine Straftat wird nicht dadurch weniger vorwerfbar, dass sie nur von einem Teil der Probanden überhaupt begangen werden kann .
Also gehört sie in die normale Kriminalitätsstatistik hinein Zwinkernd

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Antwort #22 - 19.07.2006 um 13:38:43
 
Saxonicus, mit deiner letzten Bemerkung hast du dich selbst disqualifiziert. Diese Unterscheidung in "Deutsche" und "als Deutsche deklariert" kommt aus einem von Brecht zitierten Schoße...
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Antwort #23 - 19.07.2006 um 13:56:53
 
Reni schrieb am 19.07.2006 um 13:38:43:
Saxonicus, mit deiner letzten Bemerkung hast du dich selbst disqualifiziert. Diese Unterscheidung in "Deutsche" und "als Deutsche deklariert" kommt aus einem von Brecht zitierten Schoße...



Diese Unterscheidung entstammt dem Munde meiner "maximalpigmentierten" Ehefrau, die ihre eingebürgerten Landsleute als "Passdeutsche" betitelt.
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Antwort #24 - 19.07.2006 um 14:01:53
 
Reni schrieb am 19.07.2006 um 11:58:44:
Größtenteils nicht, einerseits stehen internationale Abkommen entgegen, mir fällt da das Europäische Fürsogerabkommen ein, dem verschiedenen Staaten, auch die Türkei, beigetreten sind, andererseits für eine Grundversorgung das GG. Mehr als Grundversorgung (220 € für Asylbewerber und Geduldete, meist in Sachleistungen), plus Sachleistung Unterkunft etc., steht sehr vielen ohnehin nicht zu.
Kinder- und Erziehungsgeld hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt ab - der wird bei Asylbewerbern und Geduldeten verneint, so dass z.T. Kinder hier geboren werden und bis zu Volljährigkeit kein Kindergeld gezahlt wird (Fälle sind mir persönlich bekannt).


Man sollte auch dem Asylbewerber nichts nehmen.

Wohl koennte man aber einen Aufenthaltsstatus von einer Erwerbstaetigkeit abhanegig machen. Wird die entpsprechende Person arbeitslos muss er das Land wieder verlassen und erhaelt kein Arbeitslosengeld. Natuerlich muesste man das Ganze differenziert sehen, es ist zunaechst einmal ein Gedankenanstoss.

In vielen Laendern wird es so praktiziert, ohne das diese in den Veruf geraten auslaenderfeindlich zu sein.
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Antwort #25 - 19.07.2006 um 14:03:13
 
Saxonicus schrieb am 19.07.2006 um 13:56:53:
Diese Unterscheidung entstammt dem Munde meiner "maximalpigmentierten" Ehefrau, die ihre eingebürgerten Landsleute als "Passdeutsche" betitelt.



Das finde ich dann doppelt übel. Wenn du aber nicht dahinterstündest, hättest du es hier kaum ohne Quellenangabe wiederholt.
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Antwort #26 - 19.07.2006 um 14:08:06
 
bamthwok schrieb am 19.07.2006 um 14:01:53:
Wohl koennte man aber einen Aufenthaltsstatus von einer Erwerbstaetigkeit abhanegig machen. Wird die entpsprechende Person arbeitslos muss er das Land wieder verlassen und erhaelt kein Arbeitslosengeld. Natuerlich muesste man das Ganze differenziert sehen, es ist zunaechst einmal ein Gedankenanstoss.

In vielen Laendern wird es so praktiziert, ohne das diese in den Veruf geraten auslaenderfeindlich zu sein.


Auch hier: internatinale oder multilaterale Abkommen, ganz vorne das Assoziationsabkommen Türkei/EU.
Wenn USA und Canada z.B. das anders machen - können -, liegt das u.a. daran, dass sie nicht an solche oder ähnliche Abkommen gebunden sind.
Außerdem ist ArbeitslosenGELD eine Versicherungsleistung und unterfällt dem Schutz von Art. 14 GG.

Das Aufenthaltsgesetz sieht ohnehin für Fälle, wo keine der o.a. Privilegierungen eingreift, eine Beendigung des Aufenthalts bei Bezug von Sozialleistungen vor. Insofern ist deine Forderung eigentlich schon Gesetz.

Dass es hier auch anders aussieht als in anderen Staaten, liegt natürlich auch mit daran, dass man hier als Enkel eines Einwanderers geboren werden kann ohne deshalb Deutscher zu sein.
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Antwort #27 - 19.07.2006 um 14:11:41
 
Wie würdest Du "Deutsche" bezeichnen, die ohne jegliche D-Sprachkenntnisse (außer: Sch*****deutschland), ohne Bezug zu Deutschland und deutschen Werten hier leben ? Deren einziger Zusammenhang mit Deutschland, sich auf den deutschen Pass und den Bezug von staatlichen Transferleistungen beschränkt ?
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Antwort #28 - 19.07.2006 um 14:22:21
 
Saxonicus, ein Blick ins (Grund-)gesetz:
Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt...

alles klar?
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Antwort #29 - 19.07.2006 um 14:24:31
 
Driftet die Diskussion nicht ein wenig ab hier ?

Man sollte nie vergessen, dass man nicht alle über einen Kamm scheren kann, aber es gibt tatsächlich Deutsche, die Migrationshintergrund haben und Deutschland hassen und das immer wieder dokumentieren. Es gibt aber genausogut Ausländer, die Ihre eigene Staatsangehörigkeit hassen und mehr deutsch sind als alles andere...

Die Ursprungsdiskussion geht hier irgendwie verloren.

Wenn man annimmt dass wir pleite sind, und eine "Auswahl" oder nur limitierte Aufnahmemöglichkeiten bestehen, wer wird dann "genommen" ???

Das ist nur ne hypothetische Behauptung, aber ich denke, diese Grundansicht haben die Politiker. Die Rentenkasse kann schon jetzt nicht mehr ohne Zuschüsse zahlen. Als Unternehmen wäre sie seit Jahren pleite. Also ist die Folge (ohne Wertung), dass man nur noch Einzahler will.

Dieses Beispiel ist auf alle anderen Bereiche übertragbar. Ein Arbeitslosenempfänger kostet doppelt. Seine Leistung und seine "nicht-gezahlten" Beiträge an die Allgemeinheit.

Aber bitte, bleiben wir bei der Annahme, egal wie man sie findet. Wenn man eine Auswahl machen müsste, wo setzt man an ?
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Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
interstellare Anhalter besitzen kann.
 
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