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heftig (Gelesen: 31.480 mal)
Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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18.07.2006 um 19:10:33
 
heisst dieser artikel ich darf blad keinen ausländer mehr lieben wenn ich keine arbeit habe?

ist zwar noch laut bericht nur auf dem papier aber es macht angst und könnte zu verzweiflungstaten führen


SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte heute im WDR-Hörfunk, dass die geplante Verschärfung des Ausländerrechts mit den Sozialdemokraten so nicht zu machen sei. Als Beispiel nannte er den Plan, dass Sozialhilfeempfänger keine ausländischen Ehepartner nach Deutschland holen dürfen. "Das werden wir sicherlich nicht so machen", meinte er.

In dem bislang unveröffentlichten Papier aus dem Innenministerium, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, wird eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Bilanz gezogen. Gleichzeitig enthält es auch Verbesserungsvorschläge, die das Gesetz vor allem verschärfen würden. Ausländer, die arbeitslos und dann Hartz-IV-Empfänger werden, sollen ausgewiesen werden können. Um Scheinehen zu verhindern, soll eine Ehe länger halten müssen, damit der ausländische Partner nach einer Scheidung in Deutschland bleiben darf. Laut Wiefelspütz sei dieses Papier aber noch nicht endgültig abgestimmt, sondern nur eine Vorlage.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder hatte die Debatte am Wochenende angeheizt, als er forderte, dass einbürgerungswillige Ausländer sich mit der "deutschen Schicksalsgemeinschaft" identifizieren müssten. Er setzte sich für eine Verschärfung des Zuwanderungsgesetzes ein.

CSU-Parteichef Edmund Stoiber sprang Volker Kauder heute zur Seite. Wer sich nicht an seine Pflichten halte, müsse mit Konsequenzen rechnen. "In das Ausländerrecht muss deshalb auch ein klarer Sanktionskatalog bei Integrationsverweigerung aufgenommen werden", forderte er nach einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. So soll Zuwanderern, die nicht an Sprachkursen teilnehmen, Sozialleistungen gekürzt werden. Auch schloss er sich dem Vorschlag an, dass Hartz-IV-Empfänger keine Ehepartner nach Deutschland holen dürften. "Es sollte hier das Prinzip gelten: Gesicherter Lebensunterhalt vor Zuzug", meinte er. Sie dürften der deutschen Bevölkerung nicht zusätzlich zur Last fallen.

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil sagte, dass Zuwanderer sich zum Grundgesetz bekennen und die deutsche Sprache beherrschen müssten. Aber mit dem "verschwiemelten Begriff" der Schicksalsgemeinschaft könne er nichts anfangen. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth beschrieb die Vorschläge des Innenministeriums als "das Gegenteil von Integration". Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, warnte davor, die Atmosphäre des Integrationsgipfels vom Freitag nicht zu "vergiften".

Nach Stoibers Angaben will die CSU möglichst rasch ein neues Ausländer- und Integrationsgesetz auf den Weg bringen. Bayern und andere unionsregierte Bundesländer würden dazu Vorschläge machen.

von elo/AFP/dpa/ddp/Reuters
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 18.07.2006 um 19:17:21
 
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.07.2006 um 19:44:14
 
danke
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.07.2006 um 20:12:07
 
Ich hab diesen thread und auch den aus dem Userforum mal
hierher verschoben, da es hier wohl am besten passt.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 19.07.2006 um 08:17:13
 
Hi Schokocrossie,

Deine Bedenken verstehe ich. Ich finde es zu einseitig, immer nur von Sanktionen zu reden. Wenigstens sollte man dann auch über Motivation bzw. besondere Anreize für diejenigen sprechen, die bemüht sind, sich zu integrieren - warum zum Besipiel kann es für solche Ausländer nicht möglich sein, schneller einen rechtmäßigen bzw. unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten als es das Gesetz allgemein vorsieht.

Ich denke auch, wenn die Sanktionsmöglichkeiten, die das derzeit geltende Ausländerrecht bietet im Bedarfsfall konsequent angewandt würden, wäre das völlig hinreichend.

Wie "anziehend" die Bundesrepublik Deutschland selbst für für uns "nützliche" Ausländer ist, hat die Greencardregelung gezeigt - da hat es keiner Sanktionen bedurft, die Leute sind von ganz allein wieder gegangen oder gar nicht erst gekommen.

Und auch, wenn das jetzt provokativ klingt: Wer sanktioniert eigentlich diejenigen Deutschen, die sich dem Integrationsprozess verweigern? - Immerhin ist das ja wohl eine Sache, die von beiden Seiten etwas abverlangt.

Schließlich und endlich:

Das es Deutschen, die auf Sozialleistungen angewisen sind irgendwann verweigert wird sich seinen Lebenspartner frei zu wählen halte ich aus verfassungsrechtlichen Gründen für nicht wirklich durchsetzbar. Schlimm ist, das Leute wie Herr Stoiber immer wieder solchen Unsinn von sich geben und damit nichts anderes tun als Kräften in die Hände zu spielen, die an einer wirklich konstruktiven Integrationsdebatte kein Interesse haben oder gar generell fremdenfeindlich eingestellt sind.

Traurig!

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #5 - 19.07.2006 um 08:54:05
 
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass es in der, doch derzeit etwas polemichen Art, durchgesetzt wird.

Es geht im Kern darum, dass dauerhafte Bezieher von öffentlichen Leistungen, nicht ohne weiteres einen Ehepartner nach Deutschland holen können.

Dass ALG II Empfänger unter keinen Umständen einen Ausländer aus dem Ausland holen können halte ich für eine nicht haltbare Aussage und die Erfahrung zeigt, dass es auch nicht so hart kommen wird.

Allerdings, und das muss man zumindest ein wenig beachten, gibt es auch diejenigen (das ist keine Verallgemeinerung), die nicht arbeit gehen und öffentliche Leistungen auf Dauer beziehen. Dass man hier die Schranken für den Ehegattenzuzug etwas höher ansetzt sollte diskutiert werden dürfen. Wir sind pleite und da kann es nicht sein, dass man sich unter Umständen noch höhere Kosten aufbürgt.


Es wird im neuen Gesetz sicherlich auch veränderte Regelungen im Zusammenhang mit der unbefristeten Aufenthaltregelung geben. Aber warum dauert es denn lange, einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu bekommen. Deutschverheiratet (oder deutsche Kinder) nach 3 Jahren, übrige nach 5 Jahren rechtmäßiger Aufenthalt. Bei Flüchtlingen (7 - Jahresregelung) wird es sicher Änderungen geben, die Diskussionen werden ja praktisch permanent geführt.

Womit ich aber dir Schokocrossie auf jeden Fall recht geben muss ist, dass es für die "nützlchen" Ausländer, also diejenigen klugen Köpfe die man ja unbedingt mit der Veränderung im Aufenthaltsrecht nach Deutschland holen möchte, eine bessere Regelung geben muss. Es kommen nach wie vor zu wenig und die Verfahren sind hier zu kompliziert.

Ziel war und ist in der Regierung weg von Zuwanderung ins soziale Netz zu kommen (was man glaube ich versucht mit Verschärfung im Ehegattennachzug zu bekommen) und mehr qualifizierte Einwanderer zu bekommen. Erstes mag mit diesen Regelungen ja funktionieren, aber beim letzteren zweifle ich schon ziemlich, ob dies gelingen wird.
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Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.07.2006 um 09:22:21
 
Hi,

es dürfte hier niemanden sonderlich überraschen, dass ich eine solche Einführung gut finde.
Eheschließung etc. sind reine Privatsache  und kann niemals zu Lasten
der Allgemeinheit gehen (Sicherstellung LU z.B.) .
Im vorangengangen Ausländergesetz war der LU auch bei dt. Ehegatten
sicherzustellen. Was ist daran jetzt so dramatisch ?
Das GG schützt die Ehe und Familie, d.h. es muss zum Schutz zunächst einmal
eine Gefährdung vorliegen. Diese liegt doch nicht vor, wenn die Ehegatten
in verschiedenen Ländern leben (müssen), weil D den Ehegattennachzug
geregelt hat.
Es gibt halt immer noch die Möglichkeit in das Land des Partners zu gehen.
In diesem Zusammenhang ist die Aussage: "dürfen keinen Ausländer lieben.."
absoluter Schwachsinn.


So, jetzt kann wieder geprügelt werden !  Zwinkernd


DC
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 19.07.2006 um 09:28:17
 
Prügel - ist das nicht mal wert.
Ich wünsche dir, dass du mal selbst in so eine Situation kommst - vielleicht verliebst du dich mal bis über beide Ohren in eine Illegale... verlierst  deine Arbeit... und dann, dann erst reden wir weiter.
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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #8 - 19.07.2006 um 09:44:53
 
@ Don Camillo: Wie wuerdest Du denn die folgende Situation bewerten. Deutscher ist seit 5 Jahren mit einer Thailaenderin verheiratet und das Paar hat 2 Kinder (jeweils mit deutscher Staatsangehoerigkeit) und lebt auch seit Heirat in Thailand.

Der Mann verliert seinen Job in Thailand und muss nunmehr zurueck nach Deutschland und wird zunaechst einmal die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muessen. Er moechte jetzt samt Familie nach Deutschland ziehen.

Was ist Deine Meinung, sollte die Ehefrau das Recht haben, mit der Familie nach Deutschland einzureisen?

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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 19.07.2006 um 09:55:15
 
Hi bamthwok,

dies wäre für mich eine Situation, die eine Einreise rechtfertigt.


@reni,

das wird nicht passieren und Du sicher nicht erleben !  Zwinkernd
Unser Staat ist vor lauter Gefühlsduselei und Humangerede inzwischen
bankrott. Vielleicht denkt mal einer darüber nach !

DC
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #10 - 19.07.2006 um 10:01:00
 
@ Don Camillo,

deswegen
ist unser Staat ganz sicher nicht bankrott -aber darüber hier zu debattieren, würde eine Grundsatzdiskussion begründen und hat mit diesem thread nicht mehr wirklich was zu tun.

Aber, DC, was hältst Du von meinem oben gemachten Vorschlag, besondere Integrationsbemühungen auch besionders zu honorieren - zum Beantworten dieser Frage, müsstest Du allerdings Deine denkrichtung ein klein wenig ändern ...

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #11 - 19.07.2006 um 10:35:37
 
Zitat:
Im vorangengangen Ausländergesetz war der LU auch bei dt. Ehegatten
sicherzustellen. Was ist daran jetzt so dramatisch ?

Unsinn! Das ein ABH-Mitarbeiter das AuslG - nachmit er damit jahrelang gearbeitet hat - immer noch nicht verstanden hat, halte ich für sehr bedenklich.

Abu
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 19.07.2006 um 10:56:01
 
Es sollte vor allem dem professionellen "Ehepartnerimport" ein Riegel vorgeschoben werden.
Oder was sagt Ihr zu einer Dauerhaft-Sozialhilfeempfängerin, die bereits drei Ehemännern den Daueraufenthalt in Deutschland durch Heirat (und wahrscheinlich gegen Vergütung) ermöglicht hat.
Andere anerkennen am laufenden Band (sicher ebenfalls gegen Honorar) Kinder, um deren Müttern einen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen.
Findet Ihr so etwas in Ordnung ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #13 - 19.07.2006 um 11:35:36
 
Das ist kein Argument. Es gibt auch deutsche Familien, die immer fleißig ein Kind nach dem anderen bekommen, um weiter Sozialleistungen zu beziehen - willst du da  das Kinderkriegen untersagen?
Der Vergleich hinkt, ich weiß, wie die meisten Vergleiche. Aber tatsächlich kann man nicht den Regelfall einschränken und schikanieren, um einem prozentualen Mißbrauch vorzubeugen.

Ansonsten gab es mal  so einen klugen Spruch:
Es ist den Reichen wie den Armen verboten, zu betteln und unter den Brücken der Stadt zu nächtigen.
Hier schreiben ein paar, die man im übertragenen Sinne als die Reichen ansehen müsste, und die eine solche Anweisung natürlich als gerecht und in Ordnung befinden würden.
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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #14 - 19.07.2006 um 11:50:59
 
@Saxonicus: Nein, Missbrauch ist selbstverstaendlich nicht in Ordnung. Das gilt fuer alle Bereiche der staatlichen Unterstuetzung.

Bei manchen Gesetzesvorhaben ist aber nur sehr schwer zu erkennen, ob diese dem Missbrauch Einhalt gebieten sollen, oder mehr gegen spezielle Gruppen gerichtet sind.

Eine allgemeine oeffentliche Diskussion, wie Missbrauch von staatlichen Unterstuetzungsgeldern verhindert werden kann wuerde gut tun.

Was natuerlich auch immer noch fehlt ist ein vernuenftiges Einwanderungsgesetz.

Ich wohne seit nunmehr 11 Jahren im Ausland und es stimmt, dass Deutschland in vielen Bereichen, Auslaendern ggue. zu liberal ist.

Nur hier beim Ehegattennachzug anzusetzen ist schlichtweg falsch.

Wenn man Geld sparen will, sollte man lieber ueberlegen ob es machbar ist, gewisse soziale Zuwendungen vom Besitz der deutschen Staatsangehoerigkeit abhaengig zu machen.
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