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Ausreise nach Ablauf Hochzeitsvisum (Gelesen: 17.095 mal)
youtalkintome
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17.07.2006 um 21:09:53
 
Hallo,

wir haben ein riesiges Problem und ich brauche dringend Euren Input:

- Meine Verlobte ist Ende Januar 2006 per Hochzeitsvisum eingereist (die Erteilung des Visums erfolgte seitens der ABH ohne irgendwelche Fragen nach Legalisierung, etc.)
- Mitte März 2006 haben wir die Eheanmeldung abgegeben (hat sich hingezogen, da noch Dokumente fehlten, eidesstattliche Versicherung musste gemacht werden, etc.)
- Seitdem läuft die Legalisierung per Amtshilfeersuchen
- Ende April 2006 wurde Ihr Visum auf weitere 3 Monate verlängert (nationales Visum)

Man machte uns beim letzten Besuch bei der ABH sehr grosse Hoffnung, dass nach Ablauf des Visums nochmals eine Duldung ausgestellt wird.

Soeben rief ich bei der ABH an und man teilte mir mit, dass keine Duldung ausgestellt werde und meine Verlobte nun kommende Woche wieder ausreisen müsse !!!

Wir sind momentan fix & fertig und wissen eigentlich nicht so recht wie es weitergeht...hatte mich sehr auf die Aussage der ABH verlassen...

Welche Rechtsmittel bleiben einem hiergegen vorzugehen ?

Vielen Dank vorab für jeden Eurer Ratschläge !

youtalkintome
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 17.07.2006 um 23:43:25
 
Hallo,

Das Heiratsvisum wurde erteilt ohne daß alle Unterlagen komplett waren? Das ist komisch.

Aber daß sie nun ausreisen muß weil Ihr die Papiere zur Heirat nicht rechtzeitig zusammenbekommt, nachdem sie mit Heiratsvisum eingereist ist kann nicht angehen.

Ohne jetzt einen wirklich guten Tipp zu haben: Das muss sich lösen lassen. Rede nochmal mit der ABH, lege dar was Ihr versucht, um die Papiere zu besorgen.
Die Botschaft (welche denn eigentlich?) soll der ABH mitteilen, daß das Verfahren der Legalisierung noch läuft.
Legalisiert die Botschaft überhaupt noch oder geht das über einen Vertrauensanwalt?
Was soll überhaupt legalisiert werden?

Jetzt wichtig:
Bist Du Deutscher?
Welche Staatsangehörigkeit hat Deine Verlobte?
Um welche fehlenden Papiere geht es?
Ruf die betreffende Botschaft an und bitte sie, eine Art Statusbericht an die ABH zu schicken.
Rede mit der ABH.

Je mehr Infos Du hier gibst, desto besser kann Euch geholfen werden.

Gruß,
Norbert
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 18.07.2006 um 01:16:07
 
youtalkintome schrieb am 17.07.2006 um 21:09:53:
Welche Rechtsmittel bleiben einem hiergegen vorzugehen ?


Hi,
es kann die weitere Verlängerung des Visums, bzw. die Erteilung
einer AE beantragt werden. Im Falle der Ablehnung kann man
Widerspruch einlegen, der allerdings keine aufschiebende Wirkung
hat. Wenn gewollt, kann man die Anordnung der aufschiebenden
Wirkung zeitgleich mit dem Widerspruch beim Verwaltungsgericht
beantragen.
Meine persönliche Einschätzung:
Visa sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Insgesamt
sechs Monate sind durchaus großzügig bemessen, wenn es dann
immer noch ned geklappt hat, muss man sich ggf. mit einer Ab-
lehnung der weiteren Verlängerung abfinden und sich Gedanken
darüber machen, ob man sich nicht lieber die notwendigen Papiere
vor der Einreise komplett besorgt. Sorry, sehe da keine großen
Chancen.
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« Zuletzt geändert: 18.07.2006 um 02:16:54 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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youtalkintome
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Antwort #3 - 18.07.2006 um 07:47:47
 
@ Norbert

Alle Unterlagen, die zur Ausstellung des Heiratsvisums gefordert wurden waren natürlich komplett. Daraufhin erst gab die Dt. Boschaft Manila (Philippinen) grünes Licht an die ABH, die daraufhin das Visum ausstellte.

Es geht hierbei also nicht um fehlende Dokumente sondern um die Legalisierung Ihrer Dokumente durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft auf den Philippinen und die eben noch andauert.

I.d.R. und hiervon bin ich auch ausgegangen, erteilen ABHs ein solches Visum erst nach beendeter Legalisierung. Nicht so in unserem Falle (und wir waren so froh endlich und schon früher zusammen sein zu können).

Im offiziellen "Merkblatt zur Legalisation und Urkundenprüfung in den Philippinen" der Dt. Botschaft heisst es als "Zusatz für die Ausländerbehörde":

Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung, ob dieses die vorgelegten Urkunden ohne Überprüfung anerkennt und teilen Sie dies in Ihrer Entscheidung zum Visumsantrag mit.

Dies interessierte die Sachbearbeiterin der ABH, die das Visum ausstellte jedoch überhaupt nicht. Ich sprach sie explizit auf eine ausstehende Legalisierung an und sie meinte dies spiele bei Erteilung des Visums überhaupt keine Rolle (O-Ton). Klar, sie hat damit jetzt nichts mehr zu tun, nun ist ja eine andere Abt. zuständig und dessen Abteilungleiter ist hier sehr emotionslos, sprich es interessiert ihn einen Scheiß was bei Visumserteilung war.

Ich bin Deutscher, meine Verlobte hat die philippinische Staatsangehörigkeit.

Es ist von jedweder Auskunftsanfrage zum Stand der Dokumentenprüfung bei der Dt. Botschaft abzusehen, auch das Standesamt und die ABH weigern sich Auskunft hierüber einzuholen. Jeder schiebt die Schuld und die Verantwortung dem anderen zu. Habe die Botschaft trotzdem gestern per EMail angeschrieben, verspreche mir aber eher wenig davon.

Gruß,
youtalkintome
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Antwort #4 - 18.07.2006 um 07:57:06
 
youtalkintome schrieb am 18.07.2006 um 07:47:47:
Alle Unterlagen, die zur Ausstellung des Heiratsvisums gefordert wurden waren natürlich komplett. Daraufhin erst gab die Dt. Boschaft Manila (Philippinen) grünes Licht an die ABH, die daraufhin das Visum ausstellte.

Es geht hierbei also nicht um fehlende Dokumente sondern um die Legalisierung Ihrer Dokumente durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft auf den Philippinen und die eben noch andauert.

I.d.R. und hiervon bin ich auch ausgegangen, erteilen ABHs ein solches Visum erst nach beendeter Legalisierung. Nicht so in unserem Falle (und wir waren so froh endlich und schon früher zusammen sein zu können).

Im offiziellen "Merkblatt zur Legalisation und Urkundenprüfung in den Philippinen" der Dt. Botschaft heisst es als "Zusatz für die Ausländerbehörde":

Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung, ob dieses die vorgelegten Urkunden ohne Überprüfung anerkennt und teilen Sie dies in Ihrer Entscheidung zum Visumsantrag mit.

Dies interessierte die Sachbearbeiterin der ABH, die das Visum ausstellte jedoch überhaupt nicht. Ich sprach sie explizit auf eine ausstehende Legalisierung an und sie meinte dies spiele bei Erteilung des Visums überhaupt keine Rolle (O-Ton). Klar, sie hat damit jetzt nichts mehr zu tun, nun ist ja eine andere Abt. zuständig und dessen Abteilungleiter ist hier sehr emotionslos, sprich es interessiert ihn einen Scheiß was bei Visumserteilung war.

Ich bin Deutscher, meine Verlobte hat die philippinische Staatsangehörigkeit.

Es ist von jedweder Auskunftsanfrage zum Stand der Dokumentenprüfung bei der Dt. Botschaft abzusehen, auch das Standesamt und die ABH weigern sich Auskunft hierüber einzuholen. Jeder schiebt die Schuld und die Verantwortung dem anderen zu. Habe die Botschaft trotzdem gestern per EMail angeschrieben, verspreche mir aber eher wenig davon.



Hi,

das zeugt (mal wieder) von mangelnder Koordination in der Behörde und mit dem Standesamt.

Insbesondere die Visaerteilung erscheint mir angesichts der Tatsache, dass auch die letzte ABH das Stichwort "Urkundenprüfung" kennen müßte, mehr als fraglich.
Die Urkunden wurden offenkundig wider besseres Wissen bei der Visumerteilung akzeptiert.....  Schockiert/Erstaunt


Rechtlich wird es schwierig, aber ich würde argumentieren, dass es nicht zumutbar ist "bloß wegen der noch nicht abgeschlossenen Urkundenprüfung" zurück zu müssen.

In manchen Fällen kann ich den Ärger der Betroffenen nachvollziehen (soweit der Ablauf tatsächlich zutreffend war).

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #5 - 18.07.2006 um 07:57:06
 
Bist du sicher, dass das Visum von der ABH ausgestellt wurde? In welcher Stadt war denn das?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 18.07.2006 um 09:13:21
 
Nein - entschuldigt bitte die Verwirrung, die Deutsche Botschaft teilte der ABH mit, dass alle notwendigen Dokumente für das Eheschließungsvisum vorliegen und diesem somit nichts mehr im Wege stünde. Daraufhin kontaktierte mich die ABH, damit ich vorbeikomme um die Verpflichtungserklärung abzugeben.

Unmittelbar danach gab die ABH grünes Licht für die Erteilung des Visums. Ausstellende Behörde war dann natürlich die Deutsche Botschaft Manila.

Betrifft die ABH Stadt Dietzenbach.
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Antwort #7 - 18.07.2006 um 10:43:11
 
Habe soeben mit einem Fachanwalt für Ausländerrecht telefoniert und er rät mir bei der ABH zunächst mal einen "Antrag auf Visumsverlängerung"einzureichen. Sollte dieser abgelehnt werden, wovon ja auszugehen ist, soll ich einen "Widerspruch mit Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung" folgen lassen.

Wie ist Eure Meinung hierzu ? Wieviel Aufschub kann das bringen ?

Wie verhalte ich mich nach Antragsstellung in Hinsicht auf das ablaufende Visum ? Proaktive Rücksprache mit der ABH Ende der Woche oder stillschweigendes Abwarten ? Wir wollen auf keinen Fall absichtlich das Ablaufdatum des Visums überschreiten und einen illegalen Aufenthalt riskieren ?
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Antwort #8 - 18.07.2006 um 13:43:00
 
ronny schrieb am 18.07.2006 um 07:57:06:
Hi,

das zeugt (mal wieder) von mangelnder Koordination in der Behörde und mit dem Standesamt.

Insbesondere die Visaerteilung erscheint mir angesichts der Tatsache, dass auch die letzte ABH das Stichwort "Urkundenprüfung" kennen müßte, mehr als fraglich.
Die Urkunden wurden offenkundig wider besseres Wissen bei der Visumerteilung akzeptiert.....  Schockiert/Erstaunt




Die Urkundenprüfung, die die Botschaft in Manila mittels Vertrauensanwalt durchführen lässt, dauert mittlerweile 4-8 Monate. Die OLGs fordern für die Philippinen generell eine Urkundenüberprüfung.  Einige ABHs sind dazu übergegegangen in den Fällen, dass der Antragsteller nicht spätregistriert ist, (also wahrscheinlichkeit der Fälschung gering) einem Hochzeitsvisum zuzustimmen , während die Überprüfung noch läuft. Ich finde dies Vorgehensweise begrüssenswert.

Leider reicht dann in vielen Fällen die Zeit nicht aus, um die immer länger werdende Prüfung durchzubekommen.  Jedenfalls, die Antragsteller haben alle Papiere beigebracht; man wartet nur noch auf das ende des Prüfungsverfahrens.

Daher finde ich es nicht in ordnung, dass die ABH das Hochzeitsvisum nicht verlängern will. Der Antragsteller hat keinen einfluss auf die Länge des Verfahrens.

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Antwort #9 - 18.07.2006 um 13:46:37
 
Zitat:
Ich finde dies Vorgehensweise begrüssenswert.
18.07.2006 um 13:46:32

Mag sein, dass es begrüßt wird. .... das will ich nicht bewerten Zwinkernd

Es ist (wieder mal) herrlich inkonsequent und führt vor allem zu solchen Fällen wie dem Ausgangspost Zwinkernd
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Antwort #10 - 18.07.2006 um 14:33:24
 
youtalkintome schrieb am 18.07.2006 um 10:43:11:
Habe soeben mit einem Fachanwalt für Ausländerrecht telefoniert und er rät mir bei der ABH zunächst mal einen "Antrag auf Visumsverlängerung"einzureichen. Sollte dieser abgelehnt werden, wovon ja auszugehen ist, soll ich einen "Widerspruch mit Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung" folgen lassen.

Wie ist Eure Meinung hierzu ? Wieviel Aufschub kann das bringen ?

Wie verhalte ich mich nach Antragsstellung in Hinsicht auf das ablaufende Visum ? Proaktive Rücksprache mit der ABH Ende der Woche oder stillschweigendes Abwarten ? Wir wollen auf keinen Fall absichtlich das Ablaufdatum des Visums überschreiten und einen illegalen Aufenthalt riskieren ?


Kann mir vielleicht hierzu nochmals jemand input geben...?

Vielen Dank
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Antwort #11 - 18.07.2006 um 14:46:54
 
diesen tipp mit dem antrag und widerspruch bei ablehnung hatte mick ja schon gegeben

wieviel aufschub das gibt?
schwer zu sagen
kann ein paar wochen sein oder sich monate hinziehen
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Antwort #12 - 18.07.2006 um 14:48:21
 
falls sie den antrag auf verlängerung stellt, nicht vergessen dies VOR ablauf des visums zu machen - ansonsten ist sie illegal und dann geht gar nix mehr
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Antwort #13 - 18.07.2006 um 15:36:42
 
Mick schrieb am 18.07.2006 um 01:16:07:
Meine persönliche Einschätzung:
Visa sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Insgesamt
sechs Monate sind durchaus großzügig bemessen, wenn es dann
immer noch ned geklappt hat, muss man sich ggf. mit einer Ab-
lehnung der weiteren Verlängerung abfinden und sich Gedanken
darüber machen, ob man sich nicht lieber die notwendigen Papiere
vor der Einreise komplett besorgt. Sorry, sehe da keine großen
Chancen.


Ich denke, es müsste ein Unterschied gemacht werden, wer das ganze Prozedere verlängert. Wenn der Antragsteller selbst ein Papier in der zur Verfügung stehenden zeit nicht beibringen kann, mag eine Ausreise gerechtfertigt sein. Wenn es aber die Behörde selbst ist, die das Verfahren in die Länge ziehen, kann die snicht zu Lasten des Antragstellers ausgelegt werden. Ich halte dies für unverhältnismässig; denn schliesslich kostet eine Ausreise und Wiedereinreise (unnötig) Geld.

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Antwort #14 - 18.07.2006 um 15:47:03
 
hge2001 schrieb am 18.07.2006 um 15:36:42:
Wenn es aber die Behörde selbst ist, die das Verfahren in die Länge ziehen, kann dies nicht zu Lasten des Antragstellers ausgelegt werden.



Sehe ich in diesem speziellen Fall auch so, weil m.E. die Urkundenprüfung dann zu einem reinen Selbstzweck verkommt. IMHO hätte vorliegend das Visum zur Eheschließung nicht vor Ablauf der inhaltlichen Überprüfung erteilt werden dürfen Zwinkernd

Deshalb auch das "herrlich inkonsequent" Zwinkernd

Ein Visum zur Eheschließung sollte nur erteilt werden, wenn absehbar ist, dass mit einer solchen auch im normalen Geltungszeitraum zu rechnen ist Zwinkernd

Dann bleibt für eine einmalige ausnahmsweise Verlängerung immer noch genügend Luft.

BTW:

ich kann die entgegenkommende Ansicht bei der Visumerteilung  nicht teilen Zwinkernd

Grüße
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Antwort #15 - 18.07.2006 um 15:59:52
 
Immer wieder kommen im Forum die Abkürzungen BTW und IMHO vor und ich komme einfach nicht dahinter was das bedeutet .... ??
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Antwort #16 - 18.07.2006 um 16:18:33
 
dagobu schrieb am 18.07.2006 um 15:59:52:
Immer wieder kommen im Forum die Abkürzungen BTW und IMHO vor und ich komme einfach nicht dahinter was das bedeutet .... ??


Hi,

BTW = By the way im übertragenen Sinne von übrigens

IMHO oder IMO = In my (humble) opinion  meiner (bescheidenen) Meinung nach

Grüße
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Antwort #17 - 19.07.2006 um 10:01:56
 
ronny schrieb am 18.07.2006 um 15:47:03:
BTW:

ich kann die entgegenkommende Ansicht bei der Visumerteilung  nicht teilen Zwinkernd


ich schon...

ich beobachte die Visumsproblematik bezüglich Philippinen schon seit 3 jahren (ausgehend von meinem eigenen fall).

Die Philippinen haben die  Möglichkeit, dass Geburtsurkunden erst jahre später nach der Geburt ausgestellt werden. Gründe dafür sind struktureller oder sozialer Art.  Diese Spät-Registrierung ermöglicht natürlich Betrug. Denn man könnte sich so leicht eine neue Identität zulegen. Diese Spätregisterierung ist auch auf der Geburtsurkunde vermerkt.

Jedoch das eigentliche Verwaltungswesen (NSO Hauptstandesamt etc) funktioniert.  Das heisst wenn jemand eine 'normale' Geburtsurkunde , kann man davon ausgehen, dass die Geburtsurkunde echt ist.

Da im ersten Fall (spätregistriert)  viele Betrugsfälle aufgedeckt wurden, sind die Philippinen auf die Liste der Staaten mit unsicherem urkundenwesen gekommen. Scheinbar kann unser Bürokratismus hinsichtlich der zu prüfenden Urkunden keine Unterscheidung treffen.

Wenn einzelne ABHs dies jetzt verstehen, kann ich deren Praxis nur begrüssen

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Antwort #18 - 20.07.2006 um 16:23:11
 
Hallo,

ich habe schon einige ver- oder gefälschte Geburtsurkunden aus den Philippinen. Und dabei waren keine "Spätregistrierungen". So werden Geburtsurkunden nach Zuruf durch den, der die Urkunde haben will, Geburtsdatum, -ort und Eltern eingetragen.

Besonders nett war der Fall einer Philippinin, die 3 verschiedene Geburtsurkunden für ihr Kind mitgebrach hatte. Eine fürs Standesamt, eine andere für die Ausländerbehörde und die 3. für die Einbürgerungsbehörde. Alle Urkunden wurden am gleichen Tag vom gleichen Standesbeamten ausgestellt. In jeder Urkunde stand aber ein anderer Vater bzw. kein Vater.

Aber wie hge schreibt, Zitat:
Das heisst wenn jemand eine 'normale' Geburtsurkunde , kann man davon ausgehen, dass die Geburtsurkunde echt ist.


Das blöde ist, dass der hiesige "Bürokratismus" nicht weiß, wann eine "normale" Urkunde vorgelegt wird...

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Antwort #19 - 20.07.2006 um 17:27:06
 
Blaise schrieb am 20.07.2006 um 16:23:11:
Besonders nett war der Fall einer Philippinin, die 3 verschiedene Geburtsurkunden für ihr Kind mitgebrach hatte. Eine fürs Standesamt, eine andere für die Ausländerbehörde und die 3. für die Einbürgerungsbehörde. Alle Urkunden wurden am gleichen Tag vom gleichen Standesbeamten ausgestellt. In jeder Urkunde stand aber ein anderer Vater bzw. kein Vater.

Vielleicht spiegelte das die Kenntnislage wieder...?  grin

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Antwort #20 - 20.07.2006 um 17:46:20
 
Blaise schrieb am 20.07.2006 um 16:23:11:
Hallo,

ich habe schon einige ver- oder gefälschte Geburtsurkunden aus den Philippinen. Und dabei waren keine "Spätregistrierungen". So werden Geburtsurkunden nach Zuruf durch den, der die Urkunde haben will, Geburtsdatum, -ort und Eltern eingetragen.

Besonders nett war der Fall einer Philippinin, die 3 verschiedene Geburtsurkunden für ihr Kind mitgebrach hatte. Eine fürs Standesamt, eine andere für die Ausländerbehörde und die 3. für die Einbürgerungsbehörde. Alle Urkunden wurden am gleichen Tag vom gleichen Standesbeamten ausgestellt. In jeder Urkunde stand aber ein anderer Vater bzw. kein Vater.

Aber wie hge schreibt,

Das blöde ist, dass der hiesige "Bürokratismus" nicht weiß, wann eine "normale" Urkunde vorgelegt wird...

Blaise


natürlich kann man sich auf den Philippinen Urkunden jeder Art besorgen; das ist richtig. Aber wenn man direkt zum NSO (Hauptstandesamt) geht, wird eine richtige Urkunde erstellt. Dann ist eine Fälschung nahezu unmöglich.

Das heisst wenn die Botschaft sich eine Urkunde direkt beim NSO bestellt, ist es sehr sicher dass es keine Fälschung ist. Mittlerweile hat die NSO ihr system modernisiert, dass diese Bestellung auch Online gehen.

Sorry, das hätte ich bei meinem ersten posting erwähnen sollen.

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Antwort #21 - 21.07.2006 um 10:05:55
 
Zitat:
Das heisst wenn die Botschaft sich eine Urkunde direkt beim NSO bestellt, ist es sehr sicher dass es keine Fälschung ist. Mittlerweile hat die NSO ihr system modernisiert, dass diese Bestellung auch Online gehen.


Das ist wohl richtig; die Urkunde selbst ist echt. Das sagt allerdings noch nichts ueber die inhaltliche Korrektheit aus. Das ist das Problem und deswegen schickt die deutsche Botschaft auch ihre Vertrauensanwaelte los um die Identitaet der entsprechenden Person zu ueberpruefen.

Auf der anderen Seite ist die Arbeit der Vertrauensanwaelte nicht transparent. So sagt man sich, dass Urkunden von Personen, die z.B. aus der philippinischen Provinz stammen, von den Anwaelten manchmal gar nicht erst ueberprueft werden. Es wuerde ja eine strapazioese und evtl. nicht ungefaehrliche Reise fuer den zumeist in Manila sitzenden Vertrauensanwalt notwendig.

Was mich in diesem konkreten Fall wundert ist die Tatsache, dass die Deutsche Botschaft in Manila hier ein Visum ausgestellt hat. Bis jetzt hat die Deutsche Botschaft in Manila nicht unbedingt den Ruf, flexibel Visa auszustellen. Vielleicht ist das ja ein Zeichen einer Trendwende. Dies waere auf jeden Fall zu begruessen, da 8 Monate Wartezeit auf ein FZV in meinen Augen unzumutbar ist.
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Antwort #22 - 21.07.2006 um 10:11:10
 
Insgesamt scheint aber auch der deutsche Druck auf die Urkundenpraxis anzufangen Früchte zu tragen.


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Antwort #23 - 21.07.2006 um 15:10:27
 
bamthwok schrieb am 21.07.2006 um 10:05:55:
Was mich in diesem konkreten Fall wundert ist die Tatsache, dass die Deutsche Botschaft in Manila hier ein Visum ausgestellt hat. Bis jetzt hat die Deutsche Botschaft in Manila nicht unbedingt den Ruf, flexibel Visa auszustellen. Vielleicht ist das ja ein Zeichen einer Trendwende. Dies waere auf jeden Fall zu begruessen, da 8 Monate Wartezeit auf ein FZV in meinen Augen unzumutbar ist.


... und dies grenzt imho schon an Menschrenrechtsverletztung, vor allen Dingen im Fall, dass die eheschliessung schon stattgefunden hat und ein Rechtsanspruch auf ein Visum besteht. (ich weiss, pass nicht ganz zu dem fall des ausgangsposters).
Wenn man bedenkt, dass die Botschaft in MNL täglich bis zu 250 VisumsAnträge reinkriegt (davon 50-80 FZ und Hochzeitsvisum), dann kan man sich vorstellen, dass diese Zeit von 8 Monaten demnächst nicht mehr ausreicht. Vor einem Jahr hiess es noch : Wartezeit 3-6 Monate. Das Personal auf der Visumsstelle wird nicht erweitert.
 

Es hat ja niemand etwas gegen eine Dokumentenprüfung, aber wieso wird in der Praxis zunächst so verfahren, dass die Urkunden solange als gefälscht angesehen werden, bis das gegenteil bewiesen ist? (Selbst im Strafverfahren gilt zunächst die Unschuldsvermuting).
Wenn die Botschaft richtig verfährt, kann die Gefahr, dass eine gefälschte Urkunde vorgelegt wird, minimiert werden. Und in diesem Falle halte ich ein Visum für gerechtfertigt, das schon ausgestellt wird, noch während die Urkundenprüfung läuft. ( Dies gilt allerdings nicht für die 'Spätregistrierten'.)

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Antwort #24 - 21.07.2006 um 16:25:30
 
Blaise schrieb am 20.07.2006 um 16:23:11:
Hallo,


Das blöde ist, dass der hiesige "Bürokratismus" nicht weiß, wann eine "normale" Urkunde vorgelegt wird...

Blaise


.... das kann auch eine hiesige behörde nicht, absolut richtig. Daher finde ich es auch fast ironisch, dass die Botschaft in Manila nach einer erfolgten dokumentenprüfung als Stellungnahme zu einer Urkunde schreibt (sinngemäss):

"Die urkunde wurde georüft.... wir haben keine Merkmale eine Fälschung feststellen können. Wir weisen jedoch auf das unsichere Urkundenwesen der Philippinen hin und überlassen es Ihrer Behörde, die Echtheit festzustellen."

Ihrer Behörde = Behörde , die das Amtshilfeersuchen gestellt hat.
Dies ist das Ergebnis von 8 Monaten prüfung!!!

Ich frage mich jetzt, wie die hiesige Behörde die echtheit feststellen will? der grund für das Amtshilfeersuchen war ja gerade, dass die hiesige Behörde die echtheit nicht feststellen konnte.  


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Antwort #25 - 21.07.2006 um 17:00:36
 
Mich würde doch mal interessieren, wie die betroffenen Staaten auf die Einschätzung ihrer Urkunden durch anderer Länder reagieren. Es sollte/müßte doch im Interesse aller Staaten liegen ein einwandfreies Urkundenwesen zu installieren.
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Antwort #26 - 21.07.2006 um 17:26:36
 
Ich bin zusammen mit hge voll und ganz der Meinung, dass hier die Unschuldsvermutung gelten muss und grundsaetzlich ein vorlaeufiges Visum ausgestellt werden sollte. Meinetwegen nach einem ausfuehrlichen Interview an der Botschaft. Ich will den Beamten der Botschaft durchaus einen guten Riecher nachsagen, um echte von unechten Heiratskandidaten herauszufiltern.

Mit ist noch ein weiterer abstrakter Gedanke zu diesem Thema gekommen: fuer ein Hochzeitsvisum werden persoenliche Dokumente durch einen Vertrauensanwalt ueberprueft.

Wird aber ein Schengenvisum beantragt, dann wird im Regelfall davon ausgegangen, dass der Reisepass in Ordnung ist.

Verstoesst diese Praxis nicht irgendwie gegen den Gleichheitsgrundsatz?
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Antwort #27 - 21.07.2006 um 20:20:20
 
bamthwok schrieb am 21.07.2006 um 17:26:36:
Ich bin
Verstoesst diese Praxis nicht irgendwie gegen den Gleichheitsgrundsatz?


.... bin kein rechts-experte , jedoch meine meinung:

ich glaube nicht, denn
. für eine touristische Reise genügt eben nur ein Reisepass
. bei einem Visum zwecks hochzeit sind Urkunden erforderlich, die für den deutschen Rechtsraum legalisiert werden müssen. Da es bei bestimmten Ländern keine Legalisation mehr gibt, wird die lange Urkundenprüfung angeworden.

Ob das Visum erst nach prüfung erteilt wird und wie lange die zumutbare Wartezeit ist, sollte endlich mal durch gerichtsurteile geklärt werden.

Habe letztens einen Fall gelesen, wo jemand per 'einstweiliger Verfügung' die Ausstellung des Visums durchgesetzt hat. Der hatte allerdings schon 1 Jahr gewartet.




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Antwort #28 - 22.07.2006 um 07:41:30
 
@hge: ist schon klar. Dennoch, bei der Urkundenueberpruefung wird doch die Identitaet der entsprechenden Person ueberprueft und nicht unbedingt, ob die Urkunde an fuer sich gefaelscht ist.

Das bedeutet dann doch, dass die zweifelsfreie Identifizierung eines  Reisenden weniger wichtig ist, als die korrekte Identitaet einer Person, die ein FZV beantragt. Das meine ich mit Ungleichbehandlung.

Wuerde nur die Urkunde an fuer sich auf Echtheit ueberprueft, waere es eine andere Situation.
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Antwort #29 - 22.07.2006 um 08:37:05
 
Zitat:
Dennoch, bei der Urkundenueberpruefung wird doch die Identitaet der entsprechenden Person ueberprueft und nicht unbedingt, ob die Urkunde an fuer sich gefaelscht ist.


Hi,

es wird beides geprüft. Einmal wird natürlich geschaut, ob der Grundeintrag also das Buch aus welchem die Urkunde dann quasi als Abschrift erstellt wurde, überhaupt existiert. Dann wird geprüft ob die beurkundete Tatsache den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Durch Befragungen des bisherigen Lebensumfeldes wird z.B. (gerade bei einem unüblichen Heiratsalter) der tatsächliche Familienstand "entlockt". Häufig kommt dabei (gerade bei Männern aus muslimischen Ländern) heraus , dass bereits eine Erstfrau existierte. Die Tatsache dass eine Zweitfrau (zeitweise) geheiratet werden soll ist auch im Umfeld bekannt und wird traditionell als legitim angesehen.

In Ländern die sich mit dem kirchlichen Scheidungsrecht schwertun (Beispiel Philippinn)  liegen ganz häufig gefälschte Eheauflösungsbescheinigungen vor, oder Vorehen werden gänzlich verschwiegen. Das kommt dann auch bei der Inhaltsprüfung raus.

Alles zusammen muß dann natürlich mit dem derzeitigen Pass in Übereinstimmung stehen (Identitätsprüfung).

Ein Beispiel das mir aus einem Problemstaat untergekommen ist:

Geburt in X aufgewachsen in Y spätere Heirat in Z.
Urkunden liegen vor , sind aber in sich nicht schlüssig, irgendwas ist faul.

Also inhaltliche Prüfung, dabei wird festgestellt, dass der Standesbeamte in Z weil die Geburtsurkunde fehlte mal eben einfach selbst eine ausstellt (durfte er nicht, da eine neue in X hätte beschafft werden müsssen). Der "Einfachheit halber" hat er die Geburt in seinem Geburtenbuch aus dem zutreffenden Jahr zwischen zwei Einträgen eingeschoben. War auch nach seinem Beurkundungsrecht unzulässig.

Eine kleine teure Gefälligkeit für die Betroffenen, denen der Weg nach X zu weit war. Irgendwann kam dann jemand doch noch auf die Idee die Urkunde aus X zu beschaffen.

Die Verzögerung bei der Familienzusammenführung von fast zwei Jahren , das Verfahren wegen der mittelbaren Falschbeurkundung und alles nur aus Bequemlichkeit.

Die Prüfung ist wie ich bereits erwähntekein Selbstzweck, bei einem reinen Besuchsvisum ist sie an sich nicht notwendig, wird auch selten verlangt. Bei einem Eheschließungsvisum sollte sie nach meinem Dafürhalten, wir praktizieren es auch, bereits im Visumverfahren erfolgen um keine Situation zu bekommen wie im Ausgangspost.

Da wäre m.E. das jetzt existierende Problem vermieden worden. Eine Verlängerung des Visums ist sicher einmal möglich, wenn bspw. eine Befreiung von einer Kleinigkeit zeitlich aufgehalten wird.

Aber immer weiter zu verlängern, weil die Urkunden noch gar nicht überprüft wurden ist einfach nicht mehr im Sinne des Erfnders, denn der Sinn einer Ausnahme (Verlängerung wegen nicht vorhersehbarer Verzögerungen) wird ins Gegenteil verkehrt. 

Die vorliegenden Probleme waren m.E. vorhersehbar.

Grüße
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Antwort #30 - 22.07.2006 um 19:52:19
 
@ Ronny: Rein prinzipiell gebe ich Dir Recht. Ich weiss selbst, dass in den Philippinen manche Leute grosse Kreativitaet entwickeln, wenn es um Urkunden geht und oftmals schuetzt die Praxis der Urkundenueberpruefung auch den angehenden deutschen Ehepartner. Keine Frage.

Trotzdem bleibt die Frage der Zumutbarkeit. Man koennte sich doch relativ einfach auf eine Formel verstaendigen. Z.B. 3 Monate Wartezeit sind zumutbar und sollte die Urkundenueberpruefung bis dahin nicht abgeschlossen sein, wird ein spezielles Visum erteilt, dass bis zum Ergebnis der Urkunenueberpruefung gueltig ist. Das waere in meinen Augen zumutbar.

In dem konkreten Fall in diesem Thread, wissen wir noch nicht einmal, warum die Urkundenueberpruefung so lange dauert. Es kann ja auch sein, dass der Fall aufgrund von Personalmangel der Deutschen Botschaft schlichtweg noch gar nicht bearbeitet wurde. Ich sag nicht, dass es so ist, aber moeglich waere es.

Die lange Wartezeit verfuehrt doch geradezu zu Tricks, z.B. den angehenden Ehepartner zunaechst per Schengenvisum nach Deutschland zu holen und dann trotzdem die Heirat in Deutschland zu organisieren.

Ich bin aber der Meinung, der ehrliche Weg sollte belohnt werden.
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Antwort #31 - 24.07.2006 um 21:07:26
 
BTW:

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