Zitat:Dennoch, bei der Urkundenueberpruefung wird doch die Identitaet der entsprechenden Person ueberprueft und nicht unbedingt, ob die Urkunde an fuer sich gefaelscht ist.
Hi,
es wird beides geprüft. Einmal wird natürlich geschaut, ob der Grundeintrag also das Buch aus welchem die Urkunde dann quasi als Abschrift erstellt wurde, überhaupt existiert. Dann wird geprüft ob die beurkundete Tatsache den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Durch Befragungen des bisherigen Lebensumfeldes wird z.B. (gerade bei einem unüblichen Heiratsalter) der tatsächliche Familienstand "entlockt". Häufig kommt dabei (gerade bei Männern aus muslimischen Ländern) heraus , dass bereits eine Erstfrau existierte. Die Tatsache dass eine Zweitfrau (zeitweise) geheiratet werden soll ist auch im Umfeld bekannt und wird traditionell als legitim angesehen.
In Ländern die sich mit dem kirchlichen Scheidungsrecht schwertun (Beispiel Philippinn) liegen ganz häufig gefälschte Eheauflösungsbescheinigungen vor, oder Vorehen werden gänzlich verschwiegen. Das kommt dann auch bei der Inhaltsprüfung raus.
Alles zusammen muß dann natürlich mit dem derzeitigen Pass in Übereinstimmung stehen (Identitätsprüfung).
Ein Beispiel das mir aus einem Problemstaat untergekommen ist:
Geburt in X aufgewachsen in Y spätere Heirat in Z.
Urkunden liegen vor , sind aber in sich nicht schlüssig, irgendwas ist faul.
Also inhaltliche Prüfung, dabei wird festgestellt, dass der Standesbeamte in Z weil die Geburtsurkunde fehlte mal eben einfach selbst eine ausstellt (durfte er nicht, da eine neue in X hätte beschafft werden müsssen). Der "Einfachheit halber" hat er die Geburt in seinem Geburtenbuch aus dem zutreffenden Jahr zwischen zwei Einträgen eingeschoben. War auch nach seinem Beurkundungsrecht unzulässig.
Eine kleine teure Gefälligkeit für die Betroffenen, denen der Weg nach X zu weit war. Irgendwann kam dann jemand doch noch auf die Idee die Urkunde aus X zu beschaffen.
Die Verzögerung bei der Familienzusammenführung von fast zwei Jahren , das Verfahren wegen der mittelbaren Falschbeurkundung und alles nur aus Bequemlichkeit.
Die Prüfung ist wie ich bereits erwähntekein Selbstzweck, bei einem reinen Besuchsvisum ist sie an sich nicht notwendig, wird auch selten verlangt. Bei einem Eheschließungsvisum sollte sie nach meinem Dafürhalten, wir praktizieren es auch, bereits im Visumverfahren erfolgen um keine Situation zu bekommen wie im Ausgangspost.
Da wäre m.E. das jetzt existierende Problem vermieden worden. Eine Verlängerung des Visums ist sicher einmal möglich, wenn bspw. eine Befreiung von einer Kleinigkeit zeitlich aufgehalten wird.
Aber immer weiter zu verlängern, weil die Urkunden noch gar nicht überprüft wurden ist einfach nicht mehr im Sinne des Erfnders, denn der Sinn einer Ausnahme (Verlängerung wegen
nicht vorhersehbarer Verzögerungen) wird ins Gegenteil verkehrt.
Die vorliegenden Probleme waren m.E. vorhersehbar.
Grüße
Ronny