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Ausreise nach Ablauf Hochzeitsvisum (Gelesen: 16.999 mal)
youtalkintome
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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17.07.2006 um 21:09:53
 
Hallo,

wir haben ein riesiges Problem und ich brauche dringend Euren Input:

- Meine Verlobte ist Ende Januar 2006 per Hochzeitsvisum eingereist (die Erteilung des Visums erfolgte seitens der ABH ohne irgendwelche Fragen nach Legalisierung, etc.)
- Mitte März 2006 haben wir die Eheanmeldung abgegeben (hat sich hingezogen, da noch Dokumente fehlten, eidesstattliche Versicherung musste gemacht werden, etc.)
- Seitdem läuft die Legalisierung per Amtshilfeersuchen
- Ende April 2006 wurde Ihr Visum auf weitere 3 Monate verlängert (nationales Visum)

Man machte uns beim letzten Besuch bei der ABH sehr grosse Hoffnung, dass nach Ablauf des Visums nochmals eine Duldung ausgestellt wird.

Soeben rief ich bei der ABH an und man teilte mir mit, dass keine Duldung ausgestellt werde und meine Verlobte nun kommende Woche wieder ausreisen müsse !!!

Wir sind momentan fix & fertig und wissen eigentlich nicht so recht wie es weitergeht...hatte mich sehr auf die Aussage der ABH verlassen...

Welche Rechtsmittel bleiben einem hiergegen vorzugehen ?

Vielen Dank vorab für jeden Eurer Ratschläge !

youtalkintome
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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 17.07.2006 um 23:43:25
 
Hallo,

Das Heiratsvisum wurde erteilt ohne daß alle Unterlagen komplett waren? Das ist komisch.

Aber daß sie nun ausreisen muß weil Ihr die Papiere zur Heirat nicht rechtzeitig zusammenbekommt, nachdem sie mit Heiratsvisum eingereist ist kann nicht angehen.

Ohne jetzt einen wirklich guten Tipp zu haben: Das muss sich lösen lassen. Rede nochmal mit der ABH, lege dar was Ihr versucht, um die Papiere zu besorgen.
Die Botschaft (welche denn eigentlich?) soll der ABH mitteilen, daß das Verfahren der Legalisierung noch läuft.
Legalisiert die Botschaft überhaupt noch oder geht das über einen Vertrauensanwalt?
Was soll überhaupt legalisiert werden?

Jetzt wichtig:
Bist Du Deutscher?
Welche Staatsangehörigkeit hat Deine Verlobte?
Um welche fehlenden Papiere geht es?
Ruf die betreffende Botschaft an und bitte sie, eine Art Statusbericht an die ABH zu schicken.
Rede mit der ABH.

Je mehr Infos Du hier gibst, desto besser kann Euch geholfen werden.

Gruß,
Norbert
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 18.07.2006 um 01:16:07
 
youtalkintome schrieb am 17.07.2006 um 21:09:53:
Welche Rechtsmittel bleiben einem hiergegen vorzugehen ?


Hi,
es kann die weitere Verlängerung des Visums, bzw. die Erteilung
einer AE beantragt werden. Im Falle der Ablehnung kann man
Widerspruch einlegen, der allerdings keine aufschiebende Wirkung
hat. Wenn gewollt, kann man die Anordnung der aufschiebenden
Wirkung zeitgleich mit dem Widerspruch beim Verwaltungsgericht
beantragen.
Meine persönliche Einschätzung:
Visa sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Insgesamt
sechs Monate sind durchaus großzügig bemessen, wenn es dann
immer noch ned geklappt hat, muss man sich ggf. mit einer Ab-
lehnung der weiteren Verlängerung abfinden und sich Gedanken
darüber machen, ob man sich nicht lieber die notwendigen Papiere
vor der Einreise komplett besorgt. Sorry, sehe da keine großen
Chancen.
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« Zuletzt geändert: 18.07.2006 um 02:16:54 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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youtalkintome
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Antwort #3 - 18.07.2006 um 07:47:47
 
@ Norbert

Alle Unterlagen, die zur Ausstellung des Heiratsvisums gefordert wurden waren natürlich komplett. Daraufhin erst gab die Dt. Boschaft Manila (Philippinen) grünes Licht an die ABH, die daraufhin das Visum ausstellte.

Es geht hierbei also nicht um fehlende Dokumente sondern um die Legalisierung Ihrer Dokumente durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft auf den Philippinen und die eben noch andauert.

I.d.R. und hiervon bin ich auch ausgegangen, erteilen ABHs ein solches Visum erst nach beendeter Legalisierung. Nicht so in unserem Falle (und wir waren so froh endlich und schon früher zusammen sein zu können).

Im offiziellen "Merkblatt zur Legalisation und Urkundenprüfung in den Philippinen" der Dt. Botschaft heisst es als "Zusatz für die Ausländerbehörde":

Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung, ob dieses die vorgelegten Urkunden ohne Überprüfung anerkennt und teilen Sie dies in Ihrer Entscheidung zum Visumsantrag mit.

Dies interessierte die Sachbearbeiterin der ABH, die das Visum ausstellte jedoch überhaupt nicht. Ich sprach sie explizit auf eine ausstehende Legalisierung an und sie meinte dies spiele bei Erteilung des Visums überhaupt keine Rolle (O-Ton). Klar, sie hat damit jetzt nichts mehr zu tun, nun ist ja eine andere Abt. zuständig und dessen Abteilungleiter ist hier sehr emotionslos, sprich es interessiert ihn einen Scheiß was bei Visumserteilung war.

Ich bin Deutscher, meine Verlobte hat die philippinische Staatsangehörigkeit.

Es ist von jedweder Auskunftsanfrage zum Stand der Dokumentenprüfung bei der Dt. Botschaft abzusehen, auch das Standesamt und die ABH weigern sich Auskunft hierüber einzuholen. Jeder schiebt die Schuld und die Verantwortung dem anderen zu. Habe die Botschaft trotzdem gestern per EMail angeschrieben, verspreche mir aber eher wenig davon.

Gruß,
youtalkintome
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Antwort #4 - 18.07.2006 um 07:57:06
 
youtalkintome schrieb am 18.07.2006 um 07:47:47:
Alle Unterlagen, die zur Ausstellung des Heiratsvisums gefordert wurden waren natürlich komplett. Daraufhin erst gab die Dt. Boschaft Manila (Philippinen) grünes Licht an die ABH, die daraufhin das Visum ausstellte.

Es geht hierbei also nicht um fehlende Dokumente sondern um die Legalisierung Ihrer Dokumente durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft auf den Philippinen und die eben noch andauert.

I.d.R. und hiervon bin ich auch ausgegangen, erteilen ABHs ein solches Visum erst nach beendeter Legalisierung. Nicht so in unserem Falle (und wir waren so froh endlich und schon früher zusammen sein zu können).

Im offiziellen "Merkblatt zur Legalisation und Urkundenprüfung in den Philippinen" der Dt. Botschaft heisst es als "Zusatz für die Ausländerbehörde":

Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung, ob dieses die vorgelegten Urkunden ohne Überprüfung anerkennt und teilen Sie dies in Ihrer Entscheidung zum Visumsantrag mit.

Dies interessierte die Sachbearbeiterin der ABH, die das Visum ausstellte jedoch überhaupt nicht. Ich sprach sie explizit auf eine ausstehende Legalisierung an und sie meinte dies spiele bei Erteilung des Visums überhaupt keine Rolle (O-Ton). Klar, sie hat damit jetzt nichts mehr zu tun, nun ist ja eine andere Abt. zuständig und dessen Abteilungleiter ist hier sehr emotionslos, sprich es interessiert ihn einen Scheiß was bei Visumserteilung war.

Ich bin Deutscher, meine Verlobte hat die philippinische Staatsangehörigkeit.

Es ist von jedweder Auskunftsanfrage zum Stand der Dokumentenprüfung bei der Dt. Botschaft abzusehen, auch das Standesamt und die ABH weigern sich Auskunft hierüber einzuholen. Jeder schiebt die Schuld und die Verantwortung dem anderen zu. Habe die Botschaft trotzdem gestern per EMail angeschrieben, verspreche mir aber eher wenig davon.



Hi,

das zeugt (mal wieder) von mangelnder Koordination in der Behörde und mit dem Standesamt.

Insbesondere die Visaerteilung erscheint mir angesichts der Tatsache, dass auch die letzte ABH das Stichwort "Urkundenprüfung" kennen müßte, mehr als fraglich.
Die Urkunden wurden offenkundig wider besseres Wissen bei der Visumerteilung akzeptiert.....  Schockiert/Erstaunt


Rechtlich wird es schwierig, aber ich würde argumentieren, dass es nicht zumutbar ist "bloß wegen der noch nicht abgeschlossenen Urkundenprüfung" zurück zu müssen.

In manchen Fällen kann ich den Ärger der Betroffenen nachvollziehen (soweit der Ablauf tatsächlich zutreffend war).

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #5 - 18.07.2006 um 07:57:06
 
Bist du sicher, dass das Visum von der ABH ausgestellt wurde? In welcher Stadt war denn das?
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youtalkintome
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 18.07.2006 um 09:13:21
 
Nein - entschuldigt bitte die Verwirrung, die Deutsche Botschaft teilte der ABH mit, dass alle notwendigen Dokumente für das Eheschließungsvisum vorliegen und diesem somit nichts mehr im Wege stünde. Daraufhin kontaktierte mich die ABH, damit ich vorbeikomme um die Verpflichtungserklärung abzugeben.

Unmittelbar danach gab die ABH grünes Licht für die Erteilung des Visums. Ausstellende Behörde war dann natürlich die Deutsche Botschaft Manila.

Betrifft die ABH Stadt Dietzenbach.
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youtalkintome
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Antwort #7 - 18.07.2006 um 10:43:11
 
Habe soeben mit einem Fachanwalt für Ausländerrecht telefoniert und er rät mir bei der ABH zunächst mal einen "Antrag auf Visumsverlängerung"einzureichen. Sollte dieser abgelehnt werden, wovon ja auszugehen ist, soll ich einen "Widerspruch mit Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung" folgen lassen.

Wie ist Eure Meinung hierzu ? Wieviel Aufschub kann das bringen ?

Wie verhalte ich mich nach Antragsstellung in Hinsicht auf das ablaufende Visum ? Proaktive Rücksprache mit der ABH Ende der Woche oder stillschweigendes Abwarten ? Wir wollen auf keinen Fall absichtlich das Ablaufdatum des Visums überschreiten und einen illegalen Aufenthalt riskieren ?
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Antwort #8 - 18.07.2006 um 13:43:00
 
ronny schrieb am 18.07.2006 um 07:57:06:
Hi,

das zeugt (mal wieder) von mangelnder Koordination in der Behörde und mit dem Standesamt.

Insbesondere die Visaerteilung erscheint mir angesichts der Tatsache, dass auch die letzte ABH das Stichwort "Urkundenprüfung" kennen müßte, mehr als fraglich.
Die Urkunden wurden offenkundig wider besseres Wissen bei der Visumerteilung akzeptiert.....  Schockiert/Erstaunt




Die Urkundenprüfung, die die Botschaft in Manila mittels Vertrauensanwalt durchführen lässt, dauert mittlerweile 4-8 Monate. Die OLGs fordern für die Philippinen generell eine Urkundenüberprüfung.  Einige ABHs sind dazu übergegegangen in den Fällen, dass der Antragsteller nicht spätregistriert ist, (also wahrscheinlichkeit der Fälschung gering) einem Hochzeitsvisum zuzustimmen , während die Überprüfung noch läuft. Ich finde dies Vorgehensweise begrüssenswert.

Leider reicht dann in vielen Fällen die Zeit nicht aus, um die immer länger werdende Prüfung durchzubekommen.  Jedenfalls, die Antragsteller haben alle Papiere beigebracht; man wartet nur noch auf das ende des Prüfungsverfahrens.

Daher finde ich es nicht in ordnung, dass die ABH das Hochzeitsvisum nicht verlängern will. Der Antragsteller hat keinen einfluss auf die Länge des Verfahrens.

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Antwort #9 - 18.07.2006 um 13:46:37
 
Zitat:
Ich finde dies Vorgehensweise begrüssenswert.
18.07.2006 um 13:46:32

Mag sein, dass es begrüßt wird. .... das will ich nicht bewerten Zwinkernd

Es ist (wieder mal) herrlich inkonsequent und führt vor allem zu solchen Fällen wie dem Ausgangspost Zwinkernd
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Antwort #10 - 18.07.2006 um 14:33:24
 
youtalkintome schrieb am 18.07.2006 um 10:43:11:
Habe soeben mit einem Fachanwalt für Ausländerrecht telefoniert und er rät mir bei der ABH zunächst mal einen "Antrag auf Visumsverlängerung"einzureichen. Sollte dieser abgelehnt werden, wovon ja auszugehen ist, soll ich einen "Widerspruch mit Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung" folgen lassen.

Wie ist Eure Meinung hierzu ? Wieviel Aufschub kann das bringen ?

Wie verhalte ich mich nach Antragsstellung in Hinsicht auf das ablaufende Visum ? Proaktive Rücksprache mit der ABH Ende der Woche oder stillschweigendes Abwarten ? Wir wollen auf keinen Fall absichtlich das Ablaufdatum des Visums überschreiten und einen illegalen Aufenthalt riskieren ?


Kann mir vielleicht hierzu nochmals jemand input geben...?

Vielen Dank
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Antwort #11 - 18.07.2006 um 14:46:54
 
diesen tipp mit dem antrag und widerspruch bei ablehnung hatte mick ja schon gegeben

wieviel aufschub das gibt?
schwer zu sagen
kann ein paar wochen sein oder sich monate hinziehen
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Antwort #12 - 18.07.2006 um 14:48:21
 
falls sie den antrag auf verlängerung stellt, nicht vergessen dies VOR ablauf des visums zu machen - ansonsten ist sie illegal und dann geht gar nix mehr
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Antwort #13 - 18.07.2006 um 15:36:42
 
Mick schrieb am 18.07.2006 um 01:16:07:
Meine persönliche Einschätzung:
Visa sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Insgesamt
sechs Monate sind durchaus großzügig bemessen, wenn es dann
immer noch ned geklappt hat, muss man sich ggf. mit einer Ab-
lehnung der weiteren Verlängerung abfinden und sich Gedanken
darüber machen, ob man sich nicht lieber die notwendigen Papiere
vor der Einreise komplett besorgt. Sorry, sehe da keine großen
Chancen.


Ich denke, es müsste ein Unterschied gemacht werden, wer das ganze Prozedere verlängert. Wenn der Antragsteller selbst ein Papier in der zur Verfügung stehenden zeit nicht beibringen kann, mag eine Ausreise gerechtfertigt sein. Wenn es aber die Behörde selbst ist, die das Verfahren in die Länge ziehen, kann die snicht zu Lasten des Antragstellers ausgelegt werden. Ich halte dies für unverhältnismässig; denn schliesslich kostet eine Ausreise und Wiedereinreise (unnötig) Geld.

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Antwort #14 - 18.07.2006 um 15:47:03
 
hge2001 schrieb am 18.07.2006 um 15:36:42:
Wenn es aber die Behörde selbst ist, die das Verfahren in die Länge ziehen, kann dies nicht zu Lasten des Antragstellers ausgelegt werden.



Sehe ich in diesem speziellen Fall auch so, weil m.E. die Urkundenprüfung dann zu einem reinen Selbstzweck verkommt. IMHO hätte vorliegend das Visum zur Eheschließung nicht vor Ablauf der inhaltlichen Überprüfung erteilt werden dürfen Zwinkernd

Deshalb auch das "herrlich inkonsequent" Zwinkernd

Ein Visum zur Eheschließung sollte nur erteilt werden, wenn absehbar ist, dass mit einer solchen auch im normalen Geltungszeitraum zu rechnen ist Zwinkernd

Dann bleibt für eine einmalige ausnahmsweise Verlängerung immer noch genügend Luft.

BTW:

ich kann die entgegenkommende Ansicht bei der Visumerteilung  nicht teilen Zwinkernd

Grüße
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